Hallo alle miteinander,
ich habe eine 8-jährige Tochter, von ihr und ihrer Mutter lebe ich seit 2 Jahren getrennt (sie hat mich wegen einem anderen Mann verlassen). Bis letzten Sommer habe ich meine Tochter 14-tägig Montag- und Freitagnachmittag gesehen (nach Aussagen meiner Ex sei dies auch der ausdrückliche Wunsch unserer Tochter gewesen). Letzten August ist meine Ex mit unserer Tochter zu ihrem neuen LG 50km weit weg gezogen. Und seitdem gibt es nix als Ärger mit der Wahrung meines Umgang. 😡
Da ich kein Sorgerecht habe, besitze ich eh keinerlei Rechte. Mittlerweile bin ich an dem Punkt alles aufzugeben.
Kurze Zusammenfassung:
Nach dem Wegzug habe ich meine Tochter mehrere Wochen nicht gesehen, da ich im Schichtdienst arbeite und an meinen einzigen freien WEs meine Ex den Umgang nicht ermöglicht hat. Nachdem noch einige andere Probleme hinzukamen (u.a. Verbot des alleinigen Umgangs meiner neuen LG mit meiner Tochter) suchte ich die Hilfe des JA. Mittlerweile weiß ich, wie viele andere hier sicherlich auch, dass das JA eine reine Witzbehörde ist.
Der SB vom JA hatte ein 4-Augen-Gespräch mit meiner Tochter, in der sie angeblich sagte, dass sie 1x im Monate zu mir kommen möchte. Darüber war ich sehr erstaunt, da meine Tochter mir/ uns immer sagte, dass sie mindestens 2x monatlich kommen möchte, wenn nicht sogar noch öfter, da ich ihr fehle und sie sehr gerne bei mir/ uns ist. (Später erzählte sie mir häufiger, dass der SB vom JA die Unwahrheit gesagt hat, da sie ihm wohl bei dem Gespräch gesagt hätte, dass sie 2x zu mir kommen möchte.) Nach einigem hin und her war das Gespräch bei JA beendet und der SB hat meine Ex beauftragt, den vereinbarten Umgang schriftlich festzuhalten. Nach wochenlangem Warten kam eine unverschämte Vereinbarung von meiner Ex, in der ich mich verpflichten sollte, meine Tochter MAXIMAL 1x im Monat von Samstag bei Sonntag zu sehen und das diese Verteinbarung von Ihr jederzeit aufgehoben werden könnte (von der Abmachung Freitag bis Sonntag, der hälftigen Ferien- und Feiertagsteilung war natürlich keine Rede mehr). Und sowas sollte ich unterschreibe und nach Ihrer Aussage sollte es zu meiner eigenen Sicherheit auf dem JA hinterlegt werden!! *hä?* :knockout:
Nachdem der SB beim JA mir gegenüber am Tel. nur noch pampig und genervt auftrat, zog ich letzten Nov. einen Anwalt zu Hilfe. Und siehe da, so langsam kam zeitweise Ruhe rein und ich konnte meine Tochter zeitweise 2x monatlich (so wie es mein Schichtdienst zuliess) sehen. Den Anwalt habe ich nur genommen, da mir meine Tochter immer wieder sagte, das ihr 1x im Monat zu wenig war und wenn wieder 4 Wochen zwischen den Terminen lag, ihr das zu lang sei. Sonst hätte ich wahrscheinlich schon längst alles aufgegeben.
Ostern kam dann der große Hammer. Wir sind eigentlich davon ausgegangen, dass wir es so langsam im Griff hatten. Klar gab es noch Probleme mit meiner Ex, aber der Umgang war größtenteils gewährleistet. Geplanter Termin war der 12.04.-15.04. 2 Wochen vorher erhielt ich eine e-mail (wir reden direkt kaum noch miteinander) von meiner Ex, dass meine Tochter nicht zu mir kommen möchte. :puzz: ;( Das war ja mal was ganz neues. Daraufhin rief ich an und meine Tochter sagte mir, dass sie die Tage zu Hause verbringen möchte. Auf mein Hinweis, dass wir uns seit 4 Wochen nicht gesehen haben und sie doch die ganze Zeit daheim ist, sagte sie nichts weiter und übergab das Telefon meiner Ex. Daraufhin kam dann auch ein Schreiben von ihrer Anwältin, mit allen möglichen Lügen. Das 2. Umgangs-WE im April (und damit meine einzigen freien Tage, an denen ich den Umgang hätte wahrnehmen können) wurde auch wieder abgesagt, da sie nicht möchte. Es kam dann daraufhin eine Mail von meiner Ex mit angeblichen Aussagen meiner Tochter, warum sie nicht zu mir kommen möchte. Das geht los, dass sie angeblich vor mir angst hätte, sich nicht zu sagen traut, was ihr gefällt und nicht bis zu dem Punkt , dass es mich nichts angeht, wie sie mir der neuen Familien zurechtkommt. Als Hintergrund: ich bekomme keinerlei Informationen, wie es meiner Tochter gesundheitlich geht, wie sie in der Schule zurechtkommt und ob und wie sie mit dem neuen LG und dessen Kindern zurecht kommt. Da es mir natürlich sehr wichtig ist, dass es ihr gut geht, sie glücklich ist und sie mit den Leuten zurechtkommt, frage ich sie danach. Das steht mir ja wohl auch zu. Meine Tochter hat nie geäußert, dass sie angst vor mir hätte, im Gegenteil, sie hängt sehr an mir und klammert sich auch an mich, wenn sie bei uns ist. Die WE werden danach gestaltet, was sie gerne machen möchte (Kino, Zirkus, Rummel etc.) [Welcher Vater will seine Kinder am Umgangs-WE nicht verwöhnen und glücklich sehen?] Es wird immer mit ihr abgeklärt, ob sie darauf Lust hat oder ob wir lieber etwas anderes machen möchten. Es besteht also kein Zwang oder sonst noch irgendetwas. Jedenfalls standen Aussagen in der e-mail, zu den jeder, der es gelesen hat, gesagt hat, dass sich das nach der Muttr anhört und nie von einem 8jährigen Kind kommen kann. Aber es tat verdammt weh ;( ;(
Letzte WE war auf einmal meine Tochter wieder hier, so als ob nichts gewesen wäre und verhielt sich auch normal. Meine Frage, ob sie wiederkommen möchte, bejahte sie und sie sagte mir auch, dass sie keine Angst vor mir hat.
Mittlerweile habe ich aber ehrlich gesagt den Verdacht, dass sie nur wegen den Ostergeschenklen gekommen ist.
Ich habe die Woche Terminvorschläge bis Anfang Juli von meiner Ex bekommen mit dem Schlußsatz, dass sie nur Gültigkeit hätten, wenn sich mein Umgangsrecht nicht ändern würde 😮 Auf meine Nachfrage, wie ich dass verstehen darf, wurde mir mitgeteilt (per Mail), dass meine Tochter mit dem SB vom JA alleine sprechen möchte, um ihm mitzuteilen, warum sie nicht mehr zu mir kommen möchte. Daraufhin würde der Mann vom JA mit meiner Ex eine neue Umgangsvereinbarung aufsätzen. 😮 Ich habe meine Ex dann angerufen, was das denn soll. Ob es nicht sinnvoller wäre, wenn wir uns zu dritt oder wie schon mehrfach vorgeschlagen mit unseren Anwälten an einen Tisch setzen wollen und können, um das zu klären. Daraufhin schrie sie mich an, dass sie sich überhaupt nicht mit mir an einen Tisch setzen will, dass der SB vom JA und nur das JA ihr Ansprechpartner sei und nur diese. Der Herr xy vom JA wird das alles klären und entweder er läd mich ein oder ich bekomme eine Umgangsvereinbarung von ihm. Ob ich die unterschreibe oder nicht, wäre meine Sache. Auf meine Frage hin, ob sie überhaupt will, dass ich Umgang habe, sagte sie nur, das ich ein Anrecht darauf hätte. Ich sagte Ihr, dass sie als Mutter dazu verpflichtet sei, dafür auch zu sorgen... daraufhin knallte sie nur den Hörer auf.
So... und nun zu meiner Frage. Ich halte den SB vom JA für befangen und habe auch keinerlei Vertrauen mehr zu ihm. Hat er das Recht eine Umgangsvereinbarung (einseitig abgeschlossen auf Wunsch meiner Ex und den -davon bin ich überzeugt - beeinflüssten Aussage meiner Tochter) mir vorzuschreiben, ohne dass ich überhaupt ein Mitspracherecht habe und darlegen kann, wie sich meine Tochter bei uns verhält und was sie bei uns sagt???
Vielen Dank für die Ausdauer beim Lesen und Eure Ratschläge!!!
Hallo Mr. Bean,
zuerst mal folgendes: Die alleinige Sorge der KM hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Umgangsrecht zu tun. § 1684 BGB regelt eindeutig, daß das Recht und die PFLICHT auf Umgang besteht, die Eltern alles zu unterlassen haben, was den Umgang gefährdet. Im Gegenteil, der betreuende Elternteil (KM ) hat den Umgang aktiv zu fördern. Basta!
Es gibt Urteile, in denen die Gerichte den Wunsch der Kinder den Vater NICHT sehen zu wollen ignoriert haben und ihn als von der Mutter geprägt erkannt haben. Die haben dann einen begleiteten Umgang eingeregelt um eine Annäherung herbeizuführen und später eine neutrale Stellungnahme zu bekommen. Darum mußt Du kämpfen.
Schlechte Erfahrungen mit dem JA hatte ich auch, Befangenheitserklärungen durch mich liefen ins Leere. Lediglich die SB wurde ausgetauscht. Dann lief es aber ganz gut. Dir bleibt nichts übrig, als Dich mit denen zu arrangieren.
Kommt es zu einer Umgangsvereinbarung zwischen den Eltern, vergiss es. Das kann die KM jederzeit wieder rückgängig machen. Aus meiner Erfahrung einen Tip: Beantrage gleich die gerichtliche Regelung des Umganges, das spart Dir wenigstens vier Monate Rumeierei.
Und mach das um Himmels Willen nicht ohne Anwalt!! Den Fehler hatte ich gemacht. Den Antrag auf gerichtliche Regelung kannst Du selbst zu Protokoll der zuständigen Rechtsantragsstelle des FG stellen. Das ist einfach, und die helfen Dir. Dann aber sofort zum Anwalt und zum JA. Dem JA würde ich schriftlich Deine Vorstellungen zum Umgang geben, dann gibt es später keine "Missverständnisse." 😉
Wichtig ist, ständig Kontakt zum JA zu halten. Das wird Dir in der späteren Verhandlung helfen, da Du " SICHTLICH AM UMGANG MIT DEINEM KIND INTERESSIERT BIST."
So war es bei mir.
Drohe nicht, weder dem JA, noch der KM. Wenn Du mit ihr sprichst, am besten mit Zeugen. Tonbandaufnahmen sind verboten!!!!!!!
Kümmere Dich um Deine Tochter, mit Sicherheit wird diese im Gerichtstermin vorher vom Richter angehört. Das kann die KM nicht verweigern, es gibt dazu höchstrichterliche Entscheidungen.
Es ist ein Kampf, der für mich zum Teil entwürdigend war. 18 Monate der pure Krieg, mit allem widerlichen von der KM geführt, was man sich vorstellen kann.
Versuche aber immer, Deine Tochter da raus zu halten. Auf das Gegenteil fahren die Gerichte überhaupt nicht ab. Und richte Dich zunächst auf einen begleiteten Umgang ein; Auch wenn es für Dich zunächst keinen Sinn macht. Die Gerichte wollen eine neutrale Stellungnahme für einen UMGANGSBESCHLUSS.
Nochmal: Kooperiere mit dem JA, an denen kommt keiner vorbei.
Kosten tut das etwa € 3000.- incl. RA und Gericht. Lies Dir mal meine Geschichte durch, das macht Dir evtl. Mut.
Viel Glück und Kraft und Nerven!
Tom
hier kannst Du auch mal reinschauen: www.hefam.de
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.