Kann man den Umgang mit der Tochter erzwingen, wenn diese sich weigert? Ich habe gelesen, daß das bis zum 9. Lebensjahr möglich wäre.
Moin Jeff,
Kann man den Umgang mit der Tochter erzwingen, wenn diese sich weigert? Ich habe gelesen, daß das bis zum 9. Lebensjahr möglich wäre.
wie hattest Du Dir dieses "erzwingen" denn in der Praxis vorgestellt? Durch abführen in Handschellen mit Polizeihilfe? Oder nach vorheriger Betäubung? Und selbst wenn es solche Möglichkeiten gäbe: Wie stellst Du Dir den Ablauf eines Umgangswochenendes vor, wenn ein Kind diesen Umgang partout nicht will?
Ob diese Weigerung tatsächlich selbstbestimmt oder dem Kind durch Dritte eingeredet wurde, wäre zu klären; möglicherweise in einem gerichtlichen Umgangsverfahren. Aber (körperlicher) Zwang gegen das Kind ist garantiert der falsche Weg - wer sollte davon etwas haben? Und wozu würdest Du selbst Dich auf diese Weise zwingen lassen?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
Zwingen heißt Zwingen. On Zwingen nun politisch korrekt ist oder mit dem Familienrecht korrespondiert, ist dabei nicht relevant.
Deine Antwort scheint eher aus dem Bauch zu sein und sich nicht auf irgend eine Rechtsprechung zu beziehen. Aber trotzdem vielen Dank.
Hallo Jeff,
kannst Du Deine Frage etwas mit Hintergrundinfos ausführen?
neuezeit
So ist das Leben
Hi Jeff
Wenn KM so auf das Kind einwirkt, das es nicht will, oder meint nicht zu wollen, weil Km es so will, hast du nur den Weg übers Gericht.
Ein Kind das sich mit Händen und Füssen gegen den Umgang sträubt, wirst du nicht zwingen können.
Du hast nur die Möglichkeit mit psychologen und viel Geduld das Kind dazu zu bewegen den Umgang wieder wahr zu nehmen.
Was nützt dir der Umgang, wenn du ein bockiges Kind in der Ecke sitzen hast.
Mit Gewalt geht da gar nichts, und auch nicht gegen den Willlen des Kindes.
Mutti hat das Kind positiv auf den Umgang vorzubereiten, tut sie das nicht, bleiben dir nur die Schwarzkittelträger.
Gruss Wedi
Moin Jeff,
Zwingen heißt Zwingen. On Zwingen nun politisch korrekt ist oder mit dem Familienrecht korrespondiert, ist dabei nicht relevant.
naja, irgendeine Vorstellung musst Du ja haben, in welcher Form dieser Zwang ausgeübt werden soll. So wie Du auch weisst, welche Mittel angewandt werden müssten und könnten, wenn Dein Arbeitgeber Dir Dein Gehalt nicht mehr bezahlt. Oder wenn jemand Fremder vor Deiner Einfahrt parkt.
Deine Antwort scheint eher aus dem Bauch zu sein und sich nicht auf irgend eine Rechtsprechung zu beziehen.
Du warst derjenige, der schrieb:
Ich habe gelesen, daß das bis zum 9. Lebensjahr möglich wäre.
vielleicht nennst Du die Quelle dieser Information einfach einmal? Und nein: Dass Kinder nicht mit körperlicher Gewalt in Autos gezwungen werden, ist keine "Bauchantwort", sondern erfreuliche Realität.
Du kannst natürlich auch gerne die "Rechtsprechung" in Form eines Umgangsverfahrens bemühen. Dort wird unter anderem zu beleuchten sein, warum das Kind sich so energisch weigert und ggf. überlegt, was man dagegen tun kann; beispielsweise ein betreuter Umgang unter Aufsicht. Ein "Abholen unter Zwang / mit Polizeigewalt" wird jedoch kein deutscher Familienrichter ausurteilen.
Offen ist die Antwort auf meine Frage, wie so ein erzwungener Umgang im Detail aussehen soll. Kind an die Heizung ketten?
Grüssles
Martin
(der nichts dafür kann, wenn Dir seine Antworten nicht passen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hey Martin,
spar Dir doch einfach Deine zynischen Sprüche. Du kannst mir meine Frage nicht beantworten, vielen Dank!
Hi Jeff
Hallo Jeff,
kannst Du Deine Frage etwas mit Hintergrundinfos ausführen?
neuezeit
Beantworte doch bitte das, vieleicht wird's dann heller
Gruss Wedi
Dann eben korrekt:
Niemand wird ein kind unter Zwang zum Umgang verpflichten. Lassen wir mal dahin gestellt, was der einzelene unter Zwang versteht.
Der Umgsang mit einem Elternteil ist dann auszusetzen, wenn dieser nicht dem Kindeswohl entspricht. Das lässt sich als § sogar nachlesen. Nach gängiger Rechtsauffassung steht ein Zwang auf Seiten des Kindes den Umgang wahrzunehmen dem Kidneswohl entgegen.
Folglich wird kein Richter unter solchen Umständen Umgang anordnen. Allerdings dürfte die Frage, woher diie Ablehnung kommt und ob sie durch betreuten Umgang vermindert bzw. beseitigt werden könnte durchaus zu erörtern sein.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ Jeff,
spar Dir doch einfach Deine zynischen Sprüche. Du kannst mir meine Frage nicht beantworten, vielen Dank!
kannst Du den behaupteten "Zynismus" bitte einmal benennen? Deine Fragen WURDEN bereits beantwortet, von anderen und mir: Nein, man kann kein Kind gegen seinen Willen zum Umgang zwingen; auch nicht, wenn Du das mal irgendwo gelesen haben willst.
Im Übrigen haben wir keinen Vertrag miteinander; ich antworte daher genauso wie ich es für richtig halte. Das ist in (Gratis-)Internet-Foren seit Jahren so üblich. Wenn Dir die Antworten nicht passen (bzw. Du nicht einmal die gestellten Gegen- und Detailfragen beantwortest) ist das Dein Problem und nicht unseres.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das muss ja nicht falsch sein.
Irgendjemand wird von einem Gericht so etwas gesagt bekommen haben oder irgendjemand sonst hat das als übliche Praxis erlebt.
Mehr als das kann es aber nicht sein, denn ein Gesetz darüber gibt es nicht.
Nur wenn die Richter schon zu feige sind gegen Mütter vor zu gehen, deren Kinder Umgang wollen, so wird sich gegen Mutter und Kind kaum einer finden.
Dafür wurde denen in den letzten Tausend Jahren zu sehr eingebläut, dass Kinder zwar Wert auf Unterhalt vom Vater legen aber Umgang und väterliche Zuwendung als entbehrlich ansehen.
Dennoch würde ich es versuchen. Es soll keiner behaupten können, du hättest nicht gewollt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
1. Der Widerstand kleinerer Kinder gegen Umgangskontakte kann regelmäßig mit erzieherischen Mitteln überwunden werden.
2. Bei größeren Kindern ist von einer derartigen Einwirkungsmöglichkeit nicht mehr auszugehen.
Die Grenze kann bei etwa neun bis elf Jahren gezogen werden.
Entscheidung des OLG Hamm vom 12.12.2007, 10 WF 196/07
abgedruckt in FamRZ 2008, 1371
2. Bei größeren Kindern ist von einer derartigen Einwirkungsmöglichkeit nicht mehr auszugehen.
Die Grenze kann bei etwa neun bis elf Jahren gezogen werden.
Also ich würde mir die Gelegenheit, einen solchen Richter mal zu fragen ob er auch bei der Verweigerung des (Grund-)Schulbesuchs von einer fehlenden Einwirkungsmöglichkeit des betreuenden Elternteils ausgeht oder ob das nicht vielleicht eher als Ausweis fehlender Erziehungseignung anzusehen ist, auch nicht entgehen lassen.
Und natürlich auch, ob man als Umgangselternteil daraus das Recht ableiten könne, das Kind nach dem Umgang einzubehalten, wenn es den Wunsch dazu äußert, und älter als 9 Jahre ist?
Wie alt ist denn dein Kind?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Jeff
1. Der Widerstand kleinerer Kinder gegen Umgangskontakte kann regelmäßig mit erzieherischen Mitteln überwunden werden.
Kannst du nur erreichen, wenn KM positiv auf die Kinder einwirkt und dieses kannst du nur durch intensive Arbeit bewirken z.B. Mediationen, psychologische Gespräche etc. und das ganze auch nur vom Gericht verordnet(zu Nebenwirkungen und Risiken fragen sie bitte ihren Arzt oder Apohteker)
2. Bei größeren Kindern ist von einer derartigen Einwirkungsmöglichkeit nicht mehr auszugehen.
Die Grenze kann bei etwa neun bis elf Jahren gezogen werden.
Wenn sie aber vorher jahre lang stattgefunden hat?
Die Urteile sind zu individuell und das OLG Hamm, na ja.
Der Unterschied ist eben der, ob sich die Kinder mit den Fingernägeln am Türrahmen verkrallen, oder ob sie verbal zu Umgängen zu überzeugen sind.
Gruss Wedi