Umgang eingeklagt. ...
 
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Umgang eingeklagt. Was nun ?

 
 Bosh
(@bosh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Kind 1 J alt, Umgang seit Geburt des Kindes verweigert. Anwalt eingeschlatet, Anwalt hat meine Ex angeschrieben, sie hat den Umgang unbegründet abgelehnt.

Klage eingereicht auf Umgang 1 X Woche 1 Std nach 6 Monaten 2-3 Stunden. Nach 12 Monaten dem Kindesalter entsprechend und Einigung zwischen den Eltern.

Ex hat sich anwaltlich vertreten lassen. Stimmte dem Umgang verpätet überraschenderweise doch zu, allerdingst nur alle 14 Tage und nur in der Wohnung und Aufsicht der KM.

Meine Ex mag mich nicht besonders. Versuchte mit allen Mitteln den Umgang zu vermeiden.

Bei so viel Antipathie war es für nicht akzeptabel das Kind unter der Aufsicht meiner Ex zu sehen.

Richter und das Jugendamt waren beim Prozess ebenfalls der Meinung, dass alle 14 Tage Umgang dem Kind schadet ebenso die Anwesenheit der KM.

Das Kind kennt mich noch nicht, die einzige Bezugsperson des Kindes ausser dem neuen Lebensgefährten meiner Ex, der als Begleitung nicht in Frage kommt ist die Tante meiner Ex.

Empehlung des Richters und des JA, 1 bis 2 Treffen beim JA in Anwesenheit der Tante danach 1 X Woche Umgang in der Wohnung der Tante.

Begleitender Umgang vom JA nicht möglich da keine personellen Kapazitäten vorhanden. Es steht noch nicht fest, ob die Tante dem überhaupt zustimmt.
Da sie nicht mehr die Jüngste ist und gesundheitliche Probleme hat. Caritas machts leider auch nicht. Andere Möglichkeit ist mir nicht bekannt. Vielleicht habt Ihr bessere Vorschläge.

Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, und mein Anwalt mir 18 Minuten vor der Verhandlung freundlich erklärte, dass er leider zu einem anderen Termin muss,
sein Kollege wisse aber Bescheid .....

Wie lange Umgang bei Tante ? Sie ist zwar Bezugsperson des Kindes aber keine neutrale Person.

Das Verfahren wird erst abgeschlossen, wenn ich mich beim JA mit dem Kind treffe ( Termin bekannt ) und meine freien Tage mitteile, da ich Schichtarbeiter bin und sich diese ändern.

Was nun ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2014 18:10
(@jemmy)
Registriert

Hallo Bosh

willkommen hier bei VS.de !

Was genau ist denn jetzt deine Frage?

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2014 18:40
 Bosh
(@bosh)
Schon was gesagt Registriert

Gibt es eine Alternative zum Jugendamt oder Caritas ?

Wie oft Kind bei der Tante sehen, bis es zum unbegleitenden Umgang kommt ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2014 18:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das hast du doch oben schon selbst geschrieben:
Eine Woche.

Aber was ist denn eine "Empfehlung" des Richters?

Sind Sanktionen angedroht?

Was ist vor Gericht genau beschlossen worden?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2014 18:56
 Bosh
(@bosh)
Schon was gesagt Registriert

Das Wort " empfohlen " habe ich benutzt.
Richter und das Jugendamt waren der Meinung oder haben vorgeschlagen, dass ich das Kind 1 X in der Woche sehen sollte.
Habe noch nichts Schriftliches erhalten. Es sind leider keine Sanktionen beschlossen worden.
Vermutlich weil es ein Vergleich und kein Beschluss war aber ich bin kein Jurist.
Mit eine Woche meinte ich nicht wie oft in der Woche sondern wie lange in Begleitung der Tante.
Was genau beschlossen wurde weiss ich nicht, hatte keine Ansprechperson. Mein Anwalt war nicht da, der Ersatzanwalt wusste nicht worum es geht,
er war der Meinung alle 14 Tage Umgang sind üblich, habe erfolglos versucht ihm zu erklären, dass es vielleicht bei älteren Kindern üblich ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2014 19:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na sauber. Das scheint ja eine tolle Verhandlung gewesen zu sein.

Alleine die Aussage, dass ein Vergleich keine Sanktionen enthalten könne, zeigt schon, was der RA für ein Idiot ist.

Es ist auch völlig absurd, den Vergleich von jemanden abhängig zu machen, der gar nicht beteiligt ist und zu nichts gezwungen werden kann.

Insofern fürchte ich, hast du weiterhin keine funktionierende Umgangsregelung, da zum Einen schon die Bedingung der Begleitung von dir kaum zu erfüllen ist, und es eben auch keinerlei Sanktionen gibt.

Ich denke, du solltest einfach soviel und so nah wie möglich versuchen, den Umgang umzusetzen und ansonsten wirst du auf den Beschluss warten müssen.

Evtl. noch länger.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2014 19:36
 Bosh
(@bosh)
Schon was gesagt Registriert

Die KM war bei der Verhandlung anwesend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2014 02:20