Umgang durch Mutter...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgang durch Mutter verweigert - was kann Vater von wem erwarten?

Seite 1 / 2
 
(@joeyyy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe - aus welchen Gründen auch immer - meine jetzt 9-jährige Tochter seit ihrer Geburt nie gesehen. Die Kindsmutter und ich hatten eine schwierige Beziehung, dann "vergaß" sie als Gynäkologin die Pille, teilte mir das nicht mit und verließ mich nachdem sie schwanger war. Sämtliche Versuche meinerseits, einen für mich akzeptablen Umgang mit meiner Tochter zu vereinbaren, wurden von der Mutter geblockt. Sie wollte nie und will immer noch nicht, dass ich meine Tochter sehe.

Zitat vor 9 Jahren: "Wenn ich nie wieder in meinem Leben etwas von Dir höre, hörst Du nie wieder etwas von uns."

Kurz nach der Geburt kam die KM nochmal auf mich zu, bat mich aus erbrechtlichen und sorgerechtlichen Gründen um die Bezeugung der Vaterschaft - was ich tat - und kurze Zeit beantragte sie eine Beistandschaft beim Jugendamt. Seitdem zahle ich regelmäßig Unterhalt. Damals hoffte ich noch, dass wir irgendeine vernünftige Umgangsregelung hin bekommen könnten.

Da ich aus meiner früheren Ehe die Erfahrung gemacht habe, dass der Umgang mit den Kindern immer auch Umgang mit der Mutter ist, war es für mich tabu, einen Umgang zu erzwingen. Für meine jetzt erwachsenen Söhne aus erster Ehe war es schlimm, die ständigen Streitereien mit zu bekommen. Das macht was mit den Kindern und ich weiß nicht, ob es dann nicht besser ist, bei kleinen Kindern auf das Umgangsrecht zu verzichten und sie in Ruhe aufwachsen zu lassen.

Jedenfalls hatte ich mich damit abgefunden, dass ich noch warten würde, bis meine Tochter alt genug ist, zu reflektieren und auf mich zu zu kommen.

Meine Tochter hat sogar seltenen, aber regelmäßigen Umgang mit meinen Söhnen. Von denen weiß ich, dass sie ein aufgewecktes Mädchen ist, die auch nach mir fragt. Ihre Mutter verleugnet mich und sagt ihr, ich hätte weder Zeit noch Lust, sie zu sehen.

Jedes Jahr nehme ich erneut Kontakt zur Mutter auf und versuche, mit ihr eine Umgangsregelung zu vereinbaren. Jetzt hat sie endgültig entschieden, dass ich den Umgang nur über das Familiengericht erhalten würde.

Heute morgen habe ich mit einer Psychologin vom zuständigen Jugendamt telefoniert und mir anhören müssen, dass es eine Umgangsregelung nur in beiderseitigem Einvernehmen der Eltern gäbe. Beide Elternteile müssten einer Regelung zustimmen - zum Wohle des Kindes. Nachdem ich signalisierte, dass es keine Zustimmung seitens der Mutter gäbe, sagte die JA-Psychologin, dass ich dann ein Familiengericht anrufen müsste. Ich hatte den Eindruck, dass die KM schon mit der Mitarbeiterin vom Jugendamt gesprochen hatte - sie war jedenfalls schon gut im Bilde, ohne groß nachzufragen und sagte mir, dass ich doch warten wollte, bis meine Tochter von selbst auf mich zukommen wollte. Und das wäre jetzt noch nicht der Fall.

Kann mir jemand sagen, wie das jetzt weitergehen wird? Ohne Einverständnis der Mutter keinen Umgang? Dann hat sie ja erreicht, was sie die ganze Zeit wollte. Die Mutter meiner Tochter weiß, dass ich die Nase voll habe von Familiengerichten und auch keine Energie mehr, das bis zum Ende durchzuziehen. Ich weiß auch, dass es selbst bei gerichtlichen Beschlüssen ungewiss ist, dass vereinbarte Regelungen immer eingehalten werden. Und dann kommt es zum Frust auf allen Seiten - vor allem bei unserer Tochter. Und das will ich nicht.

Was kann ich tun - vor allem, wenn das zuständige Jugendamt ausschließlich auf das Familiengericht verweist? Kann ich ein anderes Jugendamt einschalten?

Ich bin ratlos und ziemlich müde.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2014 15:07
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Joeyy,

willkommen hier im Forum. Hier wirst Du gute Tipps und Ratschläge bekommen.

Ich schreib einfach mal, was mir auffällt:

ich habe - aus welchen Gründen auch immer - meine jetzt 9-jährige Tochter seit ihrer Geburt nie gesehen.

Das ist schon eine "heftige" Geschichte. Hättest Du Dich früher hier gemeldet, hätten wir Dir sicher ein paar Rückmeldungen geben können, was Du schon damals hättest tun können. Du bist halt an den KM-Typ "ich will ein Kind, aber keinen Vater dazu. Verschwinde bitte aus meinem Leben" geraten. Als Vater hast Du aber ein - auch recht gut duchsetzbares - Recht auf Umgang. Dafür musst Du natürlich aktiv werden. Eine KM von dem Typus den Du beschreibst, wird sich freiwillig nicht bewegen. Warum auch. Wahrscheinlich lebt sie mit einem Next gerade ihre "heile Familie", die Du nicht stören sollst. Zahlen darfst Du natürlich.

Es liegt hier erstmal an Dir, ob Du dieses Verhalten der KM hinnehmen möchtest oder nicht. Die "ich lehn mich zurück"-Sorglos-Veranstaltung wird der Aufbau einer Umgangsbeziehung zu Eurer Tochter sicher nicht. Aber sicherlich ist es auch noch nicht zu spät dazu. Den Vorteil seh ich darin, dass Eure Tochter schon neugierig auf Dich ist. Die Pubertät - als kritische und eigentlich finale Zeit zur "Durchsetzung" eines Umgangs - liegt noch etwas entfernt.

Beim JA hast Du wohl die mütterfreundliche Variante erwischt. Hilfe bzw. eine neutrale Beratung kannst Du dort wohl vergessen. Denk bitte daran, dass Du bei allen Unsicherheiten hier im Forum nachfragen solltest und "Aussagen" von diesen Stellen stets kritisch hinterfragen musst. Sie müssen mit der familienrechtlichen Realität nicht immer etwas zu tun haben.

Wir empfehlen hier stets den Umgangsdreispung. Du hast schon bestimmte Punkte davon abgearbeitet.
1. Schritt: Der KM in einem Gespräch oder per Brief die Umgangswünsche mitteilen. Vernünftige Elternteile setzen sich daraufhin zusammen und besprechen die Punkte.
2. Schritt: Klappt dies nicht, Vermittlungsgespräch beim JA. Auch dieser Punkt scheint schon ausgereitzt bei Dir. Denk daran, dass auch das JA nur eine beratende Funktion hat. Es hat weder gegenüber Dir oder der KM irgendeine Weisungsbefugnis.
3. Schritt: Du nimmst einen guten Anwalt für Familienrecht und dann gehts zum FamGericht. Dieser Weg steht bei Dir jetzt an.

Nimm also Kontakt mit einem Anwalt auf und besprecht die Sache. Hier besteht sicherlich die Möglichkeit zunächst mit Hilfe eines begleiteten Umgangs eine Anbahnung möglich zu machen. Bei dem Kailber der KM solltest Du gleich darauf drängen, dass der Anwalt auch Sanktionsmöglichkeiten mit auf nimmt. Den mit Widerstand wird zurechnen sein.

und sagte mir, dass ich doch warten wollte, bis meine Tochter von selbst auf mich zukommen wollte. Und das wäre jetzt noch nicht der Fall.

Das kannst Du mal schön vergessen. Das wird nicht passieren. Warum? Weil hier manche (!) KMs (die wir als Kindsbesitzerinnen bezeichnen) psychologische Tricks anwenden. Hier müssen einfach nur Sätze fallen wie "der Papa interessiert sich doch gar nicht für Dich, wo war er in den letzten 9 Jahren" über "Mama wird sehr traurig wenn Du dann zum Papa gehst und sehr viel weinen" bis zu "wenn Du nicht zum Papa gehst, bekommst Du nächsten Monat ein Pony / Reitstunden" . Diese Varianten lassen sich noch erheblich erweitern und sind meist wirkungsvolle Umgangskiller, da das Kind daraufhin selbst den Umgang ablehnen wird. Und hier kommt wieder das Alter ins Spiel: Je älter das Kind, um so weniger wirst Du es "zwingen" könnnen, mit Dir Umgang zu haben. Dies bei pubertierenden Jugendlichen zu versuchen, ist eigentlich unmöglich und nur noch Quälerei für alle Beteiligten.

Du musst also einen Weg finden, den Umgang durchsetzen (was ich schon noch versuchen würde) aber auch sensibel genug zu sein, zu merken, wenn es gar nicht klappen will. Dann musst Du Deine Tür offen halten und dies Eurer Tochter auch zeigen (an sie denken, zu Geburtstagen schreiben, etc.). Ansonsten steht der nächste Pflichtkontakt zu Dir erst wieder in 9 Jahren an. Denn dann ist Eure Tochter im Rahmen des Volljährigenunterhalts selbst für Einforderung bei Euch beiden (Mutter und Vater) verantwortlich. Aber so lange solltest Du nicht warten.

Bzgl. des JA könntest Du noch auswählen zwischen Wohnort des Kindes und JA bei Dir am Ort. Aufgrund der Vorgeschichte würde ich aber zunächst hier nicht weiter agieren. Wenn das Gericht es will, wird es Euch eh noch mal an das JA verweisen. Dann habt ihr es aber auch von einer "höheren Instanz". Aus der Forenerfahrung kannst Du lernen, dass es viele Kindsbesitzerinnen gibt, die für Lösungswege auf Elternebene nicht zugänglich sind. Diese brauchen den Input einer "höheren Macht" (sprich Gericht), um überhaupt mal in die Gänge zu kommen.

Also wenn Du es Dir zutraust, werde aktiv. Zur Anwaltssuche kannst Du auch unser Unterforum RA-Suche nutzen, wenn Dir kein guter FamRechtsanwalt in der Nähe bekannt ist. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 16:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus joeyyy und willkommen im Forum!
Mir ist eines bei Deinen Schilderungen aufgefallen:

Meine Tochter hat sogar seltenen, aber regelmäßigen Umgang mit meinen Söhnen. Von denen weiß ich, dass sie ein aufgewecktes Mädchen ist, die auch nach mir fragt.

Wie kam/kommt es denn dazu???Zu Deinen Söhnen schon Kontakt und zu Dir nicht??

Aus meiner Sicht wäre hier aber auch ein Weg, mit Tochter via soziale Netzwerke (FB oder dergl.) Kontakt aufzunehmen (Deine Söhne haben doch bestimmt Festnetz- oder Mobilnummer von Tochter), um sich mal online kennen zu lernen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 16:21
(@joeyyy)
Schon was gesagt Registriert

Moin Joeyy,

willkommen hier im Forum. Hier wirst Du gute Tipps und Ratschläge bekommen.
...
Es liegt hier erstmal an Dir, ob Du dieses Verhalten der KM hinnehmen möchtest oder nicht. Die "ich lehn mich zurück"-Sorglos-Veranstaltung wird der Aufbau einer Umgangsbeziehung zu Eurer Tochter sicher nicht.
...
Dann musst Du Deine Tür offen halten und dies Eurer Tochter auch zeigen (an sie denken, zu Geburtstagen schreiben, etc.).

...Danke erstmal - das macht mir Mut. Nächste Woche habe ich einen Präsenztermin beim zuständigen JA mit irgendeinem Gruppenleiter vereinbart, um wenigstens noch eine zweite Stimme beim JA zu hören. Da fahre ich dann von Hannover aus mit dem Zug mitten am Tag in die erzkatholische Provinz. Mal sehen...

Die Geschenke, die ich meiner Tochter zum Geburtstag schickte, stapeln sich schon bei mir im Schrank mit dem Stempel: "Annahme verweigert". Meine Eltern, die ihr Enkelkind liebend gern nochmal sehen würden und die für sie einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, wie für alle anderen Enkelkinder auch, verstehen das auch nicht. Auch ihre Päckchen, Briefe und Pakete kommen immer wieder zurück: "Annahme verweigert".

Mir ist eines bei Deinen Schilderungen aufgefallen:Wie kam/kommt es denn dazu???Zu Deinen Söhnen schon Kontakt und zu Dir nicht??
...
Aus meiner Sicht wäre hier aber auch ein Weg, mit Tochter via soziale Netzwerke (FB oder dergl.) Kontakt aufzunehmen (Deine Söhne haben doch bestimmt Festnetz- oder Mobilnummer von Tochter), um sich mal online kennen zu lernen...

Was wir alle nicht verstehen, ist, warum sich die KM meiner Tochter mit der KM meiner beiden Söhne verbündet hat - sie besuchen sich regelmäßig und backen Kuchen, Weihnachtsplätzchen, etc. Selbst meine Söhne verstehen das nicht, fahren aber dennoch hin und wieder zu ihrer Halbschwester. Sie mögen sich gegenseitig und telefonieren auch immer mal wieder.

Ich glaube, die Beziehung der beiden KM basiert auf einem "Gemeinsamer-Feind"-Gefühl.

Bisher habe ich meine Söhne (19 und 21, zu denen ich ein ausgesprochen gutes und inniges Verhältnis habe) aber nie dafür "in Anspruch" genommen, den Kontakt zwischen mir und meiner Tochter anzubahnen. Vielleicht können sie meiner Tochter und mir jetzt ja doch helfen, uns anzunähern. Ich weiß nur nicht wie. Vielleicht sind sie nochmal wichtig, wenn ich beim Jugendamt vorspreche. Jedenfalls haben mir beide Jungs ihre Unterstützung zugesagt. Hättet Ihr eine Idee?

Ich halte Euch auf dem Laufenden...

Schönen Gruß ins Land!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2014 17:01
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Mach es so wie von Ingo vorgeschlagen. Den Termin beim JA kannst du noch wahrnehmen, allzu viel würde ich mir davon allerdings nicht versprechen.
Wenn du dann tatsächlich gewillt bist Umgang mit deiner Tochter zu haben, musst du vor Gericht.
Über deine Söhne vermitteln, würde ich nicht machen. Lass die da raus. Deine Tochter ist auch noch zu klein um sich bei Mutti durchzusetzen. Damit würdest du sie nur unnötig belasten.
Schon heftiger Tobak, dass sich die beiden gegen dich verbündet haben. Aber das Leben findet seinen Weg. Gegen die Wurzeln deiner Kinder können die beiden auch nichts machen.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 18:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Joey,

ich habe - aus welchen Gründen auch immer - meine jetzt 9-jährige Tochter seit ihrer Geburt nie gesehen.
[...]
Die Kindsmutter und ich hatten eine schwierige Beziehung, dann "vergaß" sie als Gynäkologin die Pille, teilte mir das nicht mit und verließ mich nachdem sie schwanger war.
[...]
Da ich aus meiner früheren Ehe die Erfahrung gemacht habe, dass der Umgang mit den Kindern immer auch Umgang mit der Mutter ist, war es für mich tabu, einen Umgang zu erzwingen.
[...]
Jedenfalls hatte ich mich damit abgefunden, dass ich noch warten würde, bis meine Tochter alt genug ist, zu reflektieren und auf mich zu zu kommen.

ich habe einmal ein paar Deiner Aussagen komprimiert. Dass man sich als Mann nicht nur in schwierigen Beziehungen mit Gynäkologinnen selbst um Verhütung kümmern sollte, ist weder neu noch ein Vorwurf, den man der Dame heute noch machen könnte, wenn man es nicht tut.

In Summe hast Du selbst entschieden, die Dinge nicht zu regeln, sondern 9 Jahre lang einfach laufen zu lassen. Dass Deine Ex in Umgangsfragen nicht selbst aktiv wird, solange Du nichts tust, kann man ihr ebenfalls nicht verübeln. Wenn Du Deinen Chef nicht nach einer Gehaltserhöhung fragst (oder mit Kündigung drohst, falls Du keine bekommst), kannst Du ihm auch nicht vorwerfen, dass er sie Dir nicht hinterherträgt.

Die halbe Kindheit Deiner Tochter hast Du also ohne Not bereits verpasst. Jetzt hat Deine Ex eine klare Ansage gemacht:

Jetzt hat sie endgültig entschieden, dass ich den Umgang nur über das Familiengericht erhalten würde.

Um die zweite Hälfte der Kindheit Deiner Tochter nicht auch noch zu verpassen, solltest Du diesen Ball jetzt zügig aufnehmen und - nach formellem kleinem Umweg über das Jugendamt - umgehend eine Umgangsklage auf den Weg bringen. Die wird allerdings kein Selbstläufer; Du wirst Dir vor Gericht einige Fragen anhören müssen, auf die Deine vorstehenden Antworten nicht passen. Und wenn Deine Ex dem Kind sagt, dass es Dich auch weiterhin nicht sehen muss, wenn es nicht will, kann es ziemlich schwierig werden, Umgang wirklich und dauerhaft durchzusetzen. Es kann durchaus sein, dass das Gericht erst einmal begleiteten Umgang anordnet.

Ich denke nicht, dass das etwas seltsame Konstrukt namens "meine Söhne aus erster Ehe kennt das Mädel ja bereits" dabei in irgendeiner Form hilfreich ist; Deine Söhne sind ja nicht Du.

Kann mir jemand sagen, wie das jetzt weitergehen wird? Ohne Einverständnis der Mutter keinen Umgang?

das kann hier niemand vorhersagen; für diesen Fall gibt es kein Standard-Procedere.

Dann hat sie ja erreicht, was sie die ganze Zeit wollte.

bislang hat sie nur das erreicht, was Du selbst zugelassen hast.

Die Mutter meiner Tochter weiß, dass ich die Nase voll habe von Familiengerichten und auch keine Energie mehr, das bis zum Ende durchzuziehen.

naja, Deine Scheidung dürfte ja nun wirklich lange genug her sein. Und mit der Mutter Deiner mittlerweile 9-jährigen Tochter warst Du ja noch gar nicht juristisch zugange - wovon kann man da "die Nase voll haben"?

Ich weiß auch, dass es selbst bei gerichtlichen Beschlüssen ungewiss ist, dass vereinbarte Regelungen immer eingehalten werden. Und dann kommt es zum Frust auf allen Seiten - vor allem bei unserer Tochter. Und das will ich nicht.

das kann tatsächlich so sein: Ein Kleinkind kann man einem Elternteil einfach in den Arm drücken, aber ein 9-jähriges Kind wird niemand dauerhaft gegen seinen Willen zum Umgang zwingen.

Was kann ich tun - vor allem, wenn das zuständige Jugendamt ausschließlich auf das Familiengericht verweist? Kann ich ein anderes Jugendamt einschalten?

Zuständig ist das JA am Wohnort des Kindes. Glücklicherweise kann man auch nicht so lange durch die Republik tingeln, bis man eines findet, dessen Mitarbeiter und Ansichten einem gefallen; dieser JA-Tourismus wäre nicht finanzierbar.

Vielleicht wäre es eine gute Ausgangsvoraussetzung, zuerst einmal das Gespräch mit Deiner Ex zu suchen und dabei nicht die hier verwendete Schiene "die hat 10 Jahre lang alles falsch gemacht und ich alles richtig" zu fahren, sondern eher ein "wie können wir - wenn auch spät - die Vergangenheit begraben und für unser gemeinsames Kind so etwas Ähnliches wie gute Eltern sein?"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 20:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Joey,

...Danke erstmal - das macht mir Mut. Nächste Woche habe ich einen Präsenztermin beim zuständigen JA mit irgendeinem Gruppenleiter vereinbart, um wenigstens noch eine zweite Stimme beim JA zu hören. Da fahre ich dann von Hannover aus mit dem Zug mitten am Tag in die erzkatholische Provinz. Mal sehen...

Du hast bereits eine sehr mütterlastige Stimme aus dem JA gehört, die Dich nicht weitergebracht hat. Mit dem Kaliber von KM was Du am Start hast, kann und wird Dir das JA kaum helfen können. Insbesondere wenn es sich in einer "erzkatholischen Provinz" befindet. Dort gehört das Kind zur Mutter und Du hast zu zahlen. Fertig.
Mach Dir noch mal bewußt, dass die KM nicht auf die Angebote des JA reagieren muss. Sie macht sich damit vielleicht keine Freunde beim JA, sie kann aber Zeit schinden. Und das wird sie tun.

Hast Du Dir schon einen Anwalt rausgesucht? Einen anderen Weg sehe ich ansonsten derzeit nicht bei Dir. Wenn das Gericht es will, werdet ihr beide an das JA zurückverwiesen. Das ist dann aber eine andere Hausnummer.

Lass auch die Söhne aus der Nummer raus. Sie haben mit dem Konflikt nichts zu tun. Dazu kommt der Kontakt zwischen den KMs Eurer Kinder. Mich würde nicht wundern, wenn Deine Aktvitäten auch dort Reaktionen auslösen würden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 20:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich glaube kaum, dass Du etwas beim JA erreichen können wirst. Hast Du Dich denn schon vorher einmal an das JA gewandt, um Umgang zu erhalten? Wie ist es denn damals gelaufen?
Nach 9 (!) Jahren Umgangsboykott wird sich Deine Ex  so schnell nicht geschlagen geben, insbesondere da sie weder beim JA erscheinen muss, noch das JA sie zu irgendetwas zwingen kann. Deshalb ist die Aussage der Psychologin nicht mütterlastig sondern realistisch! Wenn du überhaupt jemals Umgang mit Deiner Tochter haben willst, dann geht das nur über das Gericht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2014 00:13
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Joey,

entweder Du hakst die Geschichte mit Deiner Tochter ab, oder Du versuchst doch noch kurz vor Zwölf Deine Vaterrolle zu übernehmen. Wie Martin richtig geschrieben hat, Du hast es 9 Jahre lang laufen lassen. Die Hoffnung, dass Deine erwachsene Tochter eines Tages vor Deiner Tür steht und Ihr Euch um den Hals fallt, würde ich eher im Reich der Rosamunde Pilcher Abendunterhaltung ansiedeln.

Um es ganz deutlich zu sagen: Die Zeit arbeitet gegen Dich. Mit zunehmenden Alter des Kindes wird zunehmend der Wille des Kindes vor Gericht mitentscheidend. Und 9 Jahre ist da schon an der Grenze. Wenn Deine Tochter erstmal über 10 Jahre alt ist, und sie deutlich "Nein" sagt, war es das für Dich. Schluss! Ganz einfach.

DU musst Dich jetzt entscheiden, was Du willst! Willst Du Deine Tochter noch kennenlernen, hast Du genau die eine Chance, dies über einen gerichtlichen Antrag zu erreichen. Ob das klappt, kann keiner voraussagen. Und ja, evt. musst Du vielleicht sogar den Umweg über den begleiteten Umgang gehen. Denn das gegnerische Argument, dass Du für Deine Tochter nur Fremder bist, der sich bislang nicht gekümmert hat, fällt nicht nur Staranwälten, sondern jedem beliebigen Anwalt ein.

Und vergiss die Jugendämter. Die arbeiten nicht für Dich und selbst wenn sie Willens wären, können sie für Dich nichts erreichen, wenn Deine Ex nicht will.

Geh also zum Anwalt und stelle einen gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs. Dies ist der einzige Weg, der vielleicht und - dies leider ohne Garantie - Dir es evt. ermöglicht, zu Deiner Tochter doch noch eine Vaterrolle aufzubauen. Dies musst Du aber wollen und auch konsequent durchziehen.

An dieser Stelle nochmal ein herzliches "Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man sich 9 Jahre nicht um die eigene Tochter bemühen kann".

LG,
Mux

   

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2014 00:14
(@joeyyy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich glaube kaum, dass Du etwas beim JA erreichen können wirst. Hast Du Dich denn schon vorher einmal an das JA gewandt, um Umgang zu erhalten? Wie ist es denn damals gelaufen?
Nach 9 (!) Jahren Umgangsboykott wird sich Deine Ex  so schnell nicht geschlagen geben, insbesondere da sie weder beim JA erscheinen muss, noch das JA sie zu irgendetwas zwingen kann. Deshalb ist die Aussage der Psychologin nicht mütterlastig sondern realistisch! Wenn du überhaupt jemals Umgang mit Deiner Tochter haben willst, dann geht das nur über das Gericht.

VG Susi

...ja, ich hatte mich im Kampf um meine beiden Jungs damals an das JA gewandt. Der "freundliche" Beamte empfing mich in einem völlig verqualmten Büro, rauchte während unseres Gesprächs eine Zigarette nach der anderen und sagte zum Schluss (ich habe mir das aufgeschrieben, daher weiß ich das so genau) im Originalton: "Tja, Herr ABC, wenn es um den Umgang und die Aufenthaltsbestimmung geht, dann haben Sie als Vater die A-Karte gezogen!"

Ich würde gerne "Off-Topic" noch etwas zu den (gefühlten) Vorwürfen schreiben, die ich hier in meine Richtung lese:

Warum ich meine Tochter neun Jahre nicht sehen konnte, hat Gründe, die ich hier nicht erklären kann und möchte - dafür reicht meine Wortgewandheit nicht aus. Ich würde mich freuen, nicht so pauschal auf die Anklagebank gesetzt zu werden. Versteht mich bitte richtig: Die sachlichen Teile der Antworten hier helfen mir sehr weiter und dafür bin ich auch sehr dankbar. Aber die Winke mit den Zaunpfählen in Richtung "Rabenvater" erheben die Anklagenden vielleicht moralisch. Den Angeklagten setzen sie allerdings in gleicher Weise herab und das hilft mir als letzterem nicht weiter.

Wäre ich das, was hier einige Kommentare unterstellen, würde ich mich doch weiterhin tot stellen und meine Tochter abhaken. Ich habe mir selbst diese bohrenden Fragen neun Jahre lang gestellt und mir von meinen beiden Söhnen, meinen Eltern und engen Freunden stellen lassen müssen. Niemand kennt die Antworten darauf so gut wie die KM und ich selbst.

Ja, wir waren offensichtlich bisher nicht in der Lage, das "Kindswohl" über unsere eigenen Situationen, die geprägt sind durch Ängste, Lähmungen und Resignationen, zu stellen. Ja, wahrscheinlich wird auch ein durchschnittlicher Familienrichter nur die Oberfläche betrachten und gegen mich entscheiden. Ja, vielleicht werde ich meine Tochter auch nie sehen und ihr nie ein Vater sein können. Und ja, das muss ich selbst verantworten.

Warum schreibe ich das hier?

Ich selbst bin ausreichend reflektiert und lasse mich ausreichend reflektieren, um solchen extremen Situationen wie Trennungen, Scheidungen, Kindesumgang, Richterfrust, Jugendamtfrust und so weiter angemessen zu begegnen. Das heißt: Die Vorwürfe, die ich hier in meine Richtung lese, sind für mich nicht neu und sie bringen mich nicht von meinem Weg ab.

Aber ich kann mir vorstellen, dass andere Väter in ähnlichen Situationen durch solche Vorwürfe ziemlich heftig abgeschreckt werden und sie die Hilfe, die sie hier erhalten könnten, gar nicht erreicht. Denn Vorwürfe sind immer emotional und bevor die emotionale Ebene nicht geklärt ist, fällt es schwer, auf der sachlichen voran zu kommen.

Ich hoffe, ich konnte rüberbringen, was ich meine.

Ende "Off-Topic".

Nochmal zurück zu meiner Situation: Ich werde jetzt das Jugendamt bitten, vor meinem Treffen mit dem Abteilungsleiter die Bereitschaft der KM abzufragen, ob sie einer Regelung, die das JA dann vorschlagen würde, überhaupt zustimmen würde. Wenn sie das nicht tut, ist es in der Tat sinnlos, mich mit den Beamten vom JA auseinanderzusetzen und mir wieder das gleiche anhören zu müssen, wie bei meinem letzten JA-Kontakt: "A-Karte".

Dann werde ich mir direkt einen Anwalt suchen und die Erfolgswahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Klage untersuchen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2014 12:20




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo joeyyy,

was ich meine ist, dass Du Dich viel zu sehr abgelehnt fühlst, als das eigentlich der Fall ist.
Ja, als Vater hast Du die A-Karte, das ist Realismus, das hat Dir jeder gesagt damit Dir klar ist, dass Du mehr kämpfen musst als Mütter und in vielen Fällen weniger dafür erhalten wirst.

Trotzdem musst Du den "Dreisprung", persönliche Ansprache/Schreiben an die KM (erfolgt, sinnlos, abgehakt), JA (vorsprechen, Situation erläutern, realistiche kurzfristige Ziele), wenn es nicht (schnell) mit dem JA klappt, zum Gericht und ich denke jetzt schon zum Anwalt.

Was Du vor Augen haben musst ist, dass Du als Vater ein Recht auf Umgang hast und das einzig allein deshalb weil Du der Vater bist, so einfach ist das heute auch rechtlich, leider ist die Praxis da meilenweit hinter her. Für Dich spricht durchaus, dass Du guten Kontakt zu Deinen Söhnen hast. Die Anbahnung des Umgangs mit Deiner Tochter wird sehr zäh sein, schliesslich bist Du für sie ein Fremder. Zunächst wird das nur mit begleitetem Umgang gehen, also es muss jemand dabei sein, den Deine Tochter kennt, das muss keine offzielle Stelle sein, das können auch Oma, Opa, Freundin der Mutter, ... sein, so die KM mitspielt.
Was Du brauchst ist ein Plan wie Du Dir vorstellst, dass der Umgang zustande kommen soll. Dass das alles keinen Beifall der KM wird ist klar, trotzdem musst Du sowas haben, auch wenn es sich letzlich nicht (sofort) umsetzen lassen wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2014 13:44
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi joeyyy,

Es ist verständlich und nachvollziehbar, dass Du dich durch die Fragen "warum hast Du dich in den letzten 9 Jahren nicht mehr um Umgang bemüht" ein wenig angegriffen fühlst.

Aber ein Richter (oder der gegnerische Anwalt) wird Dich wahrscheinlich genau das selbe fragen.
Und wenn Du dann nur mit "ich hatte meine Gründe" kommst, kannst Du den Antrag wahrscheinlich gleich sein lassen.
Insofern würde ich die Fragen der User hier auch ein wenig als Vorbereitung dafür sehen, was Dich im Gericht erwartet...

Und es sollte auch klar sein, dass Du hier mit Menschen sprichst, nicht mit Maschinen und so werden hier nicht nur sachliche Diskussionen geführt, sondern auch emotionale. Es geht um Menschen, konkret um das Schicksal eines Kindes, das sich vom Vater abgelehnt fühlt.
Bei dem Gedanken daran, wie das Kind sich in dieser Situation fühlt, kann man schon emotional werden.

Und ja - auch deine Tochter wird Dir diese Frage mit Sicherheit irgendwann stellen.
Hier im Forum steht es Dir frei, nicht auf Fragen zu antworten - wie weit das gegenüber deiner Tochter dann auch ratsam ist, mußt Du selbst entscheiden.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2014 14:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Joey,

es bringt wenig, eingeschnappt zu sein oder sich unverstanden zu fühlen, weil hier nicht die erhofften Wunschantworten kommen. Niemand hier sitzt über Dich zu Gericht und niemand kennt Dich persönlich - aber die Antworten und Rückfragen, die Du hier im Forum bekommst, wirst Du Dir vermutlich auch in einem Gerichtsverfahren anhören müssen. Und dort spielen Dinge wie "Ex ist doof und hat mir ein Kind angehängt" so wenig eine Rolle wie "warum ich mein Kind noch nie gesehen habe, sag ich nicht." Vor Gericht werden keine Uralt-Schuldfragen geklärt; dort steht lediglich im Raum, dass es 9 Jahre lang keinen Umgang gegeben hat. Ob Deine Ex den Umgang zu Deinem Kind mit Händen und Füssen boykottiert hat oder Du selbst Dich nicht darum gekümmert hast, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit aufklären. Solange es nicht einmal eine Jugendamts- oder Gerichtsakte über einen Versuch gibt, den Umgang anzubahnen, spricht viel für die zweite Version.

Beurteilt wird nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft. Beispielsweise in Form der Frage: "Ist es von Vorteil für das Kind, seinen leiblichen Vater kennenzulernen, wenn das bislang auch nicht wichtig war?"; ebenso natürlich "In welcher Form soll diese Umgangsanbahnung stattfinden?" und "Was tun, wenn das Kind das gar nicht möchte?" Einen Selbstläufer, bei dem man einfach der Mutter die Schuld zuschiebt und erwartet, das Kind hinterhergetragen zu bekommen, das einem für diese Möglichkeit auch noch freudig um den Hals zu fallen hat, wird das nicht werden.

Nach so langer Zeit kommt es auf ein paar Wochen auch nicht an; insofern halte ich meine Empfehlung:

Vielleicht wäre es eine gute Ausgangsvoraussetzung, zuerst einmal das Gespräch mit Deiner Ex zu suchen und dabei nicht die hier verwendete Schiene "die hat 10 Jahre lang alles falsch gemacht und ich alles richtig" zu fahren, sondern eher ein "wie können wir - wenn auch spät - die Vergangenheit begraben und für unser gemeinsames Kind so etwas Ähnliches wie gute Eltern sein?"

weiterhin aufrecht. Denn Deine Ex hat als 9 Jahre alleinerziehende Mutter ziemlich viele Trümpfe in der Hand; ohne ihre Kooperation wird es nichts werden mit dem Umgang; ganz egal, wie ein eventuelles Gerichtsverfahren ausgeht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2014 16:37
(@joeyyy)
Schon was gesagt Registriert

Zunächst erstmal vielen Dank für Eure Zeit und die Auseinandersetzung mit meinem Fall. Ich bin nicht eingeschnappt, im Gegenteil: Dieser Diskurs ist sehr wertvoll für mich, da ich - wie Ihr schon schreibt - den Gegenwind ja spätestens im Gerichtssaal habe.

...
Aber ein Richter (oder der gegnerische Anwalt) wird Dich wahrscheinlich genau das selbe fragen.
Und wenn Du dann nur mit "ich hatte meine Gründe" kommst, kannst Du den Antrag wahrscheinlich gleich sein lassen.
Insofern würde ich die Fragen der User hier auch ein wenig als Vorbereitung dafür sehen, was Dich im Gericht erwartet...
...

...verstehe ich. Und ich lerne, dass das diese Gerichtsverhandlung offenbar nicht einfach nur ein formaler Akt ist.

...
Und es sollte auch klar sein, dass Du hier mit Menschen sprichst, nicht mit Maschinen und so werden hier nicht nur sachliche Diskussionen geführt, sondern auch emotionale. Es geht um Menschen, konkret um das Schicksal eines Kindes, das sich vom Vater abgelehnt fühlt.
Bei dem Gedanken daran, wie das Kind sich in dieser Situation fühlt, kann man schon emotional werden.
...

...das kann ich gut nachvollziehen. Ich weiß aber eben auch, wie sich meine Jungs fühlten, als ich mich mit deren Mutter permanent stritt - zum Teil auch um den Umgang. Und in der Situation hatte ich den Eindruck, dass die Jungs besser nur bei einem Elternteil leben und lieber Ruhe haben als sich mit den Streitereien von Vater und Mutter auseinanderzusetzen. Zumal sie auch permanent in Loyalitätskonflikten waren, weil ihre Mutter mich immer wieder schlecht machte. Das haben sie mir alles erzählt.

Und die KM meiner Tochter ist noch ein Kaliber heftiger. Die leugnet mich bei meiner Tochter und würde zu ganz fiesen psychologischen Tricks greifen, wenn ich mich in deren Leben einmische. Das hat sie mir irgendwann mal prophezeit, als ich mal wieder anfragte, ob wir einen gemeinsamen Umgang regeln könnten.

Und da musste ich halt abwägen, was ich dem Kind zumute, wenn ich mich in das Leben der KM einmische und was nicht. Meine Entscheidungen waren von Jahr zu Jahr immer klar. Welche Konsequenzen der frühere Kampf ums Kind gehabt hätte, kann ich nicht sagen.

...
Vor Gericht werden keine Uralt-Schuldfragen geklärt; dort steht lediglich im Raum, dass es 9 Jahre lang keinen Umgang gegeben hat. Ob Deine Ex den Umgang zu Deinem Kind mit Händen und Füssen boykottiert hat oder Du selbst Dich nicht darum gekümmert hast, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit aufklären. Solange es nicht einmal eine Jugendamts- oder Gerichtsakte über einen Versuch gibt, den Umgang anzubahnen, spricht viel für die zweite Version.
...

Es gibt keine Akten. Meine Abneigung gegen die Institutionen spielten da eine große Rolle. Warum sollten die mir helfen können, wenn die KM den Umgang ablehnt oder aber Hürden einbaut, die so hoch sind, dass ich sie nicht überspringen kann.

...
Beurteilt wird nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft. Beispielsweise in Form der Frage: "Ist es von Vorteil für das Kind, seinen leiblichen Vater kennenzulernen, wenn das bislang auch nicht wichtig war?"; ebenso natürlich "In welcher Form soll diese Umgangsanbahnung stattfinden?" und "Was tun, wenn das Kind das gar nicht möchte?" Einen Selbstläufer, bei dem man einfach der Mutter die Schuld zuschiebt und erwartet, das Kind hinterhergetragen zu bekommen, das einem für diese Möglichkeit auch noch freudig um den Hals zu fallen hat, wird das nicht werden.
...

Den Selbstläufer erwarte ich nicht, wenngleich ich nicht damit gerechnet habe, dass die Angelegenheit auf ein richterliches Urteil bezüglich des "ob überhaupt" hinausläuft. Ich dachte, es ginge nur um das "in welchem Umfang". Insofern ist die Diskussion hier sehr hilfreich.

Wenn meine Tochter mich nicht sehen möchte, dann werde ich das akzeptieren müssen. Mein eigenes Leben wird ja weitergehen. Mir ist klar, dass diese vorurteilsfreie abhängigkeitsorientierte Liebe, die Kinder zu ihren Eltern in den ersten Lebensjahren entwickeln, zwischen mir und meiner Tochter nicht mehr entwickelt werden kann. Wir können dennoch ein Stück gemeinsames Leben gehen. Und ich glaube, dass ich immer noch eine wichtige Rolle für sie spielen kann.

...
Nach so langer Zeit kommt es auf ein paar Wochen auch nicht an; insofern halte ich meine Empfehlung:weiterhin aufrecht. Denn Deine Ex hat als 9 Jahre alleinerziehende Mutter ziemlich viele Trümpfe in der Hand; ohne ihre Kooperation wird es nichts werden mit dem Umgang; ganz egal, wie ein eventuelles Gerichtsverfahren ausgeht.
...

Genau das ist ja mein Problem: Meine Ex hat niemals mit mir reden wollen. Ihr Mail-Postfach hat sie letzte Woche nach ihrer letzten ablehnenden Mail gelöscht, so dass ich ihr nicht mehr schreiben kann. Auf die Frage per SMS, ob ich sie mal anrufen dürfte, hat sie geantwortet: "Nein.die mail sagt alles was ich zu sagen habe.jugendamt u rechtsweg stehen dir offen.ich wünsche nicht dass du diese nummer benutzt."

Also wird es keine Kooperation geben.

Ich habe mir jetzt mal beim ISUV (Interessenverband Unterhalt und Familienrecht) die örtliche Kontaktanwältin rausgesucht und werde mit ihr einen Termin vereinbaren.

Dort werde ich die Chancen ausloten, die ich in einem Gerichtsverfahren habe. Wenngleich ich dann gerne nochmal hier im Forum Eure Meinungen dazu einholen würde, da Anwälte letztlich ohne Gerichtsverfahren kein Geld verdienen und mir eventuell nicht alles verraten.

Gruß

joeyyy.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2014 18:50
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Joey,

was mir ehrlich gesagt etwas Sorgen macht, ist Deine eigene Konstitution in diesem Fall. Warum Du Eure Tochter so lange nicht sehen konntest, willst oder kannst Du uns nicht erläutern. Okay. Ich würde den Grund einfach mal mit Angst vor der KM beschreiben. Denn diese Angst ist in fast jeder Deiner Aussagen über die KM spürbar.

Normalerweise ist es so, dass aufgeschlossene und kooperative KMs Interesse daran haben, dass der KV Anteil am Leben des Kindes hat und das sich die Elternteile auf Augenhöhe begnen. Viele unserer weiblichen Mitglieder klagen über unzuverlässige, oftmals psychisch kranke KVs, die ihrer Väterrolle nicht gerecht werden können oder wollen. Dies ist bei Euch nicht so. Die KM hat sich (geplant oder nicht sei mal dahingestellt) für ein Leben ohne Dich entschieden, blockt Kommunikation erfolgreich ab und ist auch ansonsten nicht verständig.

Das eine KM von diesem Kaliber hier kampflos das Feld räumt, ist nicht anzunehmen. Wie schon dargestellt, wird es wenn nur gerichtlich laufen. Aber auch das wird Dich nicht davon bewahren, dass die KM mal in das von mir so bezeichnete "Handbuch der Kindsbesitzerin" schaut und einfach mal das Grundprogramm abspult. Schon das wird Dich wahrschenlich an Deine nervliche Belastungsgrenze bringen.
Aus der Forenerfahrung können dazu gehören:
- Die Manipulation der Tochter (wie schon dargestellt). Der Kontaktabbruch wird dann formal von der Tochter ausgehen, da sie nicht in einen Konflikt zur KM kommen möchte. Noch ein krasses Beispiel aus dem Forum von böswilliger Manipulation, was mir in Erinnerung geblieben ist: KM zu Kind: "Natürlich darfst Du nächste Woche zum Papa gehen. Mama hat Dir ja letzte Woche das Vögelchen als Haustier geschenkt. Das muss dann leider verhungen, wenn Du nicht da bist und für es sorgst..." Diese geschmacklosen Psychotricks lassen sich weiter ausbauen.
- Auch nach Festlegung des Umgangs durch das Gericht bieten sich noch weitere Tricks an, den geplanten Umgang dann zu blockieren. Dafür gibt es die Ausnutzung von Mutter / Kindkuren, um den Umgang per Krankenschein zu blocken.

Das muss alles nicht so kommen, soll Dir aber helfen, Dich auch mental auf das möglicherweise Kommende einzustellen. Ob Du das durchhalten kannst und willst, wissen wir nicht.

Wie Dir die anderen dargestellt haben, spielt die Zeit bereits gegen Dich bzw. bewegst Du dich in einer kritischen Zeitspanne. Deine löblichen Absichten in allen Ehren. Aber die KM wird haargenau wissen, dass Du max. noch 1-2 Jahre Zeit hast, einen "durchgesetzten" Umgang mit der Tochter "erzwingen" zu können. Danach wird die Meinung der Tochter immer mehr Gewicht bekommen. Durch geschicktes Taktieren und Aussitzen von Entscheidungen wird dieses Zeitfenster schnell überschritten sein.

Ansonsten gibt es auch noch im BGB eine festgelegte Mindestinformationspflicht, welcher die KM nachkommen muss. Vielleicht wäre es auch eine Alternative ersteinmal hierüber zu gehen. So könntest du zumindest Fotos, Entwicklungsbericht Eurer Tochter erhalten. Und Du setzt nicht die Tochter unter Druck, sondern die KM. Vielleicht ist das auch noch eine Alternative für Dich, wenn Du dir den anderen Weg nicht zutrauen solltest. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2014 03:16
(@joeyyy)
Schon was gesagt Registriert

...
was mir ehrlich gesagt etwas Sorgen macht, ist Deine eigene Konstitution in diesem Fall. Warum Du Eure Tochter so lange nicht sehen konntest, willst oder kannst Du uns nicht erläutern. Okay. Ich würde den Grund einfach mal mit Angst vor der KM beschreiben. Denn diese Angst ist in fast jeder Deiner Aussagen über die KM spürbar.
...

Moin, ich füge hier einfach mal einen Auszug aus meinem Brief an die KM von letzter Woche bei, den sie zwar gelesen hat, mir darauf allerdings mit der bekannten Ablehnung antwortete:

"...
> ich habe in letzter Zeit ziemlich viel nachgedacht und versucht, ein paar Dinge in meinem Leben zu ordnen.
>
> -o-o- spielte - und wird immer spielen - eine Hauptrolle dabei. Wenn ich zurück blicke auf meine Zeit mit den Jungs, dann hätte ich mir gewünscht, dass -o-o- ihre Zeit mit mir und uns auch hätte erleben können. Aber die Dinge liefen in der Vergangenheit nicht auf eine solche Konstellation hinaus.
>
> Ich habe an der Entwicklung auch meinen Anteil - das ist mir bewusst. Was mir aber auch bewusst ist, ist die Tatsache, dass ich mich fürchtete. Vor der Herausforderung, vor der Verantwortung, vor Dir. Auch wenn es Dir egal sein mag - mir ist wichtig, dass Du das weißt.
>
> Mag auch sein, dass ich diese Furcht mit einer bestimmten Art von Wut überlagert oder gleich ganz ignoriert habe..."

Ja - ich habe mich gefürchtet. Die Bedrohung war durch die Androhungen der KM auch real. Aus meinen Erfahrungen mit ihr aus der Vergangenheit, würde sie auch bewusst in Kauf nehmen, dass mein eigenes Leben zerstört würde, um ihres mit unserer Tochter nicht zu stören. Ihr ging es immer um ein entweder/oder: Entweder Du heiratest mich mit Kind oder Du wirst uns nie wieder sehen. Entweder Du verbringst die gleiche Zeit mit ihr wie mit Deinen Jungs oder gar keine Zeit. Entweder betreuten Umgang oder gar keinen Umgang. Und so weiter...

Ich fühlte mich permanent erpresst und vor Alternativen gestellt, die in ihren extremen Ausprägungen für mich nicht umsetzbar waren. Ein Mittelweg, ein Kompromiss war für uns - und ist immer noch - nicht möglich.

...
Das muss alles nicht so kommen, soll Dir aber helfen, Dich auch mental auf das möglicherweise Kommende einzustellen. Ob Du das durchhalten kannst und willst, wissen wir nicht.
...

Ich will das durchhalten und werde mich in Kürze mit einer Familienanwältin treffen. Und wenn ich es tue, um im letzten Augenblick nochmal alles zu versuchen und endlich Klarheit zu haben, dass ich meine Tochter nie so kennen lernen werde wie ich mir das gewünscht hatte. Vielleicht auch niemals kennen lernen werde.

...
Ansonsten gibt es auch noch im BGB eine festgelegte Mindestinformationspflicht, welcher die KM nachkommen muss. Vielleicht wäre es auch eine Alternative ersteinmal hierüber zu gehen. So könntest du zumindest Fotos, Entwicklungsbericht Eurer Tochter erhalten. Und Du setzt nicht die Tochter unter Druck, sondern die KM. Vielleicht ist das auch noch eine Alternative für Dich, wenn Du dir den anderen Weg nicht zutrauen solltest.
...

Das ist eine gute Idee - welche Regelmäßigkeit wäre dabei angemessen? Meine Eltern hatte die KM mal um ein Bild gebeten, aber das lehnte die KM ab. Ich selbst hatte das auch getan, aber nie eine Antwort erhalten. Meine Jungs berichten mir regelmäßig. Ich wusste nicht, dass ich ein Auskunftsrecht habe.

Ich werde das mal einfordern und Euch hier berichten.

Gruß

joeyyy.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2014 16:37
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo joeyyy

ch habe - aus welchen Gründen auch immer - meine jetzt 9-jährige Tochter seit ihrer Geburt nie gesehen.
[...]
Die Kindsmutter und ich hatten eine schwierige Beziehung, dann "vergaß" sie als Gynäkologin die Pille, teilte mir das nicht mit und verließ mich nachdem sie schwanger war.
[...]
Da ich aus meiner früheren Ehe die Erfahrung gemacht habe, dass der Umgang mit den Kindern immer auch Umgang mit der Mutter ist, war es für mich tabu, einen Umgang zu erzwingen.
[...]
Jedenfalls hatte ich mich damit abgefunden, dass ich noch warten würde, bis meine Tochter alt genug ist, zu reflektieren und auf mich zu zu kommen.

ich habe einmal ein paar Deiner Aussagen komprimiert. Dass man sich als Mann nicht nur in schwierigen Beziehungen mit Gynäkologinnen selbst um Verhütung kümmern sollte, ist weder neu noch ein Vorwurf, den man der Dame heute noch machen könnte, wenn man es nicht tut.

Das ist ja eine interessante Vorstellung von Partnerschaft, die sich in dieser Aussage offenbart: "Du Schatz, nein die Pille kommt als Verhütungsmittel nicht in Frage, denn ich gehe mal davon aus, dass du mich entweder **tsts - ID 25** wirst, um mir ein Kind unterzuschieben oder mir von deinen auswärtigen Aktivitäten irgendwelche Seuchen mitbringst."  Ich glaube nur wer eine derartig machiavellistische, von Misstrauen geprägte Einstellung hat, wird im bewussten Verschweigen des Absetzens der Pille kein vorwerfbares Verhalten sehen. Wer in einer derartigen Hölle des Misstrauens in einer Partnerschaft leben will, bitte schön.

In Summe hast Du selbst entschieden, die Dinge nicht zu regeln, sondern 9 Jahre lang einfach laufen zu lassen. Dass Deine Ex in Umgangsfragen nicht selbst aktiv wird, solange Du nichts tust, kann man ihr ebenfalls nicht verübeln.

Ach Nein? Warum nicht? Die KM hat eigenmächtig entschieden, dass sie mit dem TO ein Kind haben möchte. Außerdem hat sie entschieden, dass das Kind nicht beim TO leben soll, in dem sie sich von ihm vor der Geburt getrennt hat. Die Tatsache, dass das Kind nicht zusammen mit beiden Eltern aufwächst, geht alleine auf Entscheidungen der KM zurück. Wer, wenn nicht die KM wäre hier als aller erstes in der Pflicht dafür zu sorgen, dass das Kind in Kontakt zu beiden Eltern aufwachsen kann?

Die halbe Kindheit Deiner Tochter hast Du also ohne Not bereits verpasst.

Ich sehe nicht, dass der TS diese Zeit "ohne Not" verpasst hat. Im Gegenteil: er hatte gut nachvollziehbare Gründe.

Jetzt hat Deine Ex eine klare Ansage gemacht:Um die zweite Hälfte der Kindheit Deiner Tochter nicht auch noch zu verpassen, solltest Du diesen Ball jetzt zügig aufnehmen und - nach formellem kleinem Umweg über das Jugendamt - umgehend eine Umgangsklage auf den Weg bringen. Die wird allerdings kein Selbstläufer; Du wirst Dir vor Gericht einige Fragen anhören müssen, auf die Deine vorstehenden Antworten nicht passen. Und wenn Deine Ex dem Kind sagt, dass es Dich auch weiterhin nicht sehen muss, wenn es nicht will, kann es ziemlich schwierig werden, Umgang wirklich und dauerhaft durchzusetzen.

Das wäre auch nicht anders gewesen, wenn der TS früher versucht hätte Umgang gerichtlich zu erwirken. Auch dann hätte die KM das Kind gegen ihn manipulieren können und viele Familiengerichte hindern eine KM nicht daran.

bislang hat sie nur das erreicht, was Du selbst zugelassen hast.

"was der TS unter den Rahmenbedingungen einer massiven rechtlichen Benachteiligung des Vaters zulassen musste" trifft es wohl schon eher.  

naja, Deine Scheidung dürfte ja nun wirklich lange genug her sein. Und mit der Mutter Deiner mittlerweile 9-jährigen Tochter warst Du ja noch gar nicht juristisch zugange - wovon kann man da "die Nase voll haben"?

Vermutlich kann sich nur jemand, der schon einen gerichtlichen Kampf um Umgang hinter sich hat, vorstellen, wie aufreibend so etwas ist. Vielleicht hat der TS deshalb schon die "Nase voll davon". Ist es bei einer bestehenden Vater-Kind-Beziehung schon schwierig bis manchmal unmöglich bei einer boykottierenden Mutter diese Vater-Kind-Beziehung aufrecht zu erhalten. Wieviel schwieriger wird es wohl sein unter diesen Bedingungen eine solche Beziehung überhaupt erst aufzubauen?

Vielleicht wäre es eine gute Ausgangsvoraussetzung, zuerst einmal das Gespräch mit Deiner Ex zu suchen und dabei nicht die hier verwendete Schiene "die hat 10 Jahre lang alles falsch gemacht und ich alles richtig" zu fahren, sondern eher ein "wie können wir - wenn auch spät - die Vergangenheit begraben und für unser gemeinsames Kind so etwas Ähnliches wie gute Eltern sein?"

Das ist ein frommer Wunsch, allein mir fehlt der Glaube daran. In dieser Situation, in der eindeutig die KM im Unrecht ist, in dem sie den Umgang vereitelt und so das Recht ihres eigenen Kindes mit Füßen tritt, soll der TS jetzt um Umgang betteln?

Ich fühlte mich permanent erpresst und vor Alternativen gestellt, die in ihren extremen Ausprägungen für mich nicht umsetzbar waren. Ein Mittelweg, ein Kompromiss war für uns - und ist immer noch - nicht möglich.
Ich will das durchhalten und werde mich in Kürze mit einer Familienanwältin treffen. Und wenn ich es tue, um im letzten Augenblick nochmal alles zu versuchen und endlich Klarheit zu haben, dass ich meine Tochter nie so kennen lernen werde wie ich mir das gewünscht hatte. Vielleicht auch niemals kennen lernen werde.

Ehrlich gesagt habe ich nicht viel Hoffnung, dass du deine Ex überzeugen kannst. Dazu geht das schon viel zu lange so und sie hat keinerlei Einsicht. Vielleicht wird es ein Einlenken geben, wenn man die juristischen Daumenschrauben anzieht. Erwarte aber nicht zuviel. Die juristische Unterstützung, die man als Vater (zumal als nicht ehelicher und nicht sorgeberechtigter) in diesem Land erhält ist eher gering. Für Juristen ist der Vater immer noch in erster Linie nur als Geldquelle interessant. Der "Rest" darf dann gerne von irgendwelchen Männern, vorzugsweise von denen, die gerade mit der KM das Schlafzimmer teilen, übernommen werden.

Das ist eine gute Idee - welche Regelmäßigkeit wäre dabei angemessen? Meine Eltern hatte die KM mal um ein Bild gebeten, aber das lehnte die KM ab. Ich selbst hatte das auch getan, aber nie eine Antwort erhalten. Meine Jungs berichten mir regelmäßig. Ich wusste nicht, dass ich ein Auskunftsrecht habe.

Doch, hast du nach § 1686 BGB. Dieses Auskunftsrecht besteht bei berechtigtem Interesse. Das berechtigte Interesse liegt automatisch dann vor, wenn du  dir auf keinem anderen Weg die Informationen über das Kind selbst beschaffen kannst. Insbesondere dann, wenn es keinen persönlichen Kontakt gibt. Der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn die Auskunft dem Wohl des Kindes widerspräche. Das ist nicht einmal ansatzweise erkennbar.
Ausgeurteilt werden nach meiner Kenntnisse, meistens Verpflichtungen zur Auskunftserteilungen einmal im Quartal oder einmal in 6 Monaten. Was genau drin steht, kann das Gericht nach Ermessen entscheiden. Üblicherweise wird aber neben der Auskunft über die Gesundheit und Entwicklung aber auch die Übersendung von Fotos festgelegt.

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2014 03:52
(@joeyyy)
Schon was gesagt Registriert

So, ich wollte Euch ja auf dem Laufenden halten.

Am Montag war ich bei einer Anwältin, die mir riet, gleich vor Gericht zu gehen. Wir entwickelten eine Umgangsanbahnung, die sie dann vor Gericht einreichen wird. Die Eckpunkte unseres Vorschlags sind wie folgt:

1.) Meine Tochter und ich sehen uns ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für zwei Monate jedes zweite Wochenende samstags für wenige Stunden während des Tages (z.B. von 13 bis 16 Uhr - die genauen Zeiten können noch vereinbart werden). Die Treffen finden in A-Dorf (dem Wohnort meiner Tochter) statt und meine beiden 19- und 20-jährigen Söhne, die regelmäßigen Umgang mit meiner Tochter haben, sind dabei. Der Erstkontakt zwischen meiner Tochter und mir sollte immer mit jemandem statt finden, den sie kennt und dem sie vertraut und ich auch. Da die KM den Kontakt mit mir ablehnt, bleibt nur über, dass meine Söhne das machen. Jugendamt möchte ich nach meinen Erfahrungen aus den letzten Tagen nicht dabei haben.

2.) Nach den ersten zwei Monaten folgen zwei Monate, in denen ich meine Tochter alle zwei Wochen samstags den ganzen Tag sehe (z.B. von morgens 9 bis abends 17 Uhr). Dann kann sie auch mal mit zu mir nach B-Stadt (mein Wohnort und der meiner Söhne) kommen und ich bringe sie dann abends wieder nach A-Dorf. Da würde es dann reichen, wenn einer meiner Söhne dabei wäre.

3.) Nach diesen ersten vier Monaten würde meine Tochter dann erstmals für ein ganzes Wochenende bei mir sein können (z.B. von samstags 9 Uhr bis sonntags 17 Uhr). Die Regelmäßigkeit bleibt bei allen zwei Wochen. Ausnahmen regeln die KM und ich dann untereinander. Ich hoffe, dass die KM und ich es bis dahin geschafft haben, wie erwachsene Menschen miteinander zu reden. Da müssten meine Söhne dann nicht mehr dabei sein - bis dahin sollten meine Tochter und ich ein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut haben. Außerdem sind meine Eltern auch noch da, so dass ich immer gewährleisten könnte, dass in der ersten Zeit jemand drittes dabei ist, wenn ich mit meiner Tochter zusammen bin.

Klingt das plausibel und akzeptabel für eine Familienrichterin oder einen Familienrichter?

Ich hoffe, dass wir das bald durch haben und meine Tochter und ich Klarheit haben.

Beim Gespräch mit meiner Anwältin wurde mir auch nochmal deutlich gemacht, dass die KM nicht rechtens handelte, als sie die Geburtstagskarten und -geschenke, die meine Eltern und ich meiner Tochter schickten, mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurückschickte. Ferner verstieß die KM gegen ihre Pflicht, mir über die Entwicklung meiner Tochter Auskunft zu geben, als ich danach fragte.

Aber das ist jetzt alles Vergangenheit. Ich hoffe für meine Tochter, dass wir uns bald sehen. Für mich auch. Und meine Söhne freuen sich auch schon, damit das Ding mit "Wir dürfen unsere Schwester sehen, aber ihr Vater darf sie nicht sehen" endlich ein Ende hat und wir alle einen "natürlichen" Umgang miteinander haben.

Meine Eltern würden sich ein Loch in den Bauch freuen, wenn ich in der Weihnachtszeit mit ihrer Enkelin auftauchen würde...

Hätte nicht gedacht, dass ich mich in meinem Alter nochmal wie ein Schulkind freuen würde  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2014 19:55
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Joeyy,

ich schreib einfach mal was mir auffält an Deinen Plännen:

-

Da die KM den Kontakt mit mir ablehnt, bleibt nur über, dass meine Söhne das machen. Jugendamt möchte ich nach meinen Erfahrungen aus den letzten Tagen nicht dabei haben

Die Idee klingt ja erstmal nicht schlecht. Nur: Du verfügst hier über Deine Sohne gerade  so,  als ob Sie Dein Eigentum wären. Auch diese haben sicherlich ihr eigenes Leben und können sich etwas besseres Vorstellen, als 2 Monate den "Anstands-Wau-Wau" zu spielen. Das kann ich mir in der Realtität kaum vorstellen. Wenn auch schon zwischen den KMs Kontakt bestehen, kann ich mir ebenfalls nicht vorstellen, dass soetwas auf Lange Zeit gut geht. Wie Dir schon die Anderen gesagt haben, würde ich Deine Sohne hier raus lassen. Sie haben mit der Grundsituation nichts zu tun. Im Zweifelsfall wird es erstmal ein begleiteter Umgang vom JA. Denn diese sind neutral - was Deine Sohne (auf Grund eines möglichen Loyalitätskonflikts) nicht sind.

- Du hast bisher keinen Kontakt zu Deiner Tochter gehabt. Deine gesamte Beschreibung geht davon aus, dass da ein liebes, freundliches Kind sitzt und alles brav machst was Du sagst. Ich sehe hier keinen Plan B, wenn das Kind (was ich Dir schon durch die Manipulationsschiene angedeutet habe) einen ganz anderen Weg einschlagen könnte. Was passiert wenn Sätze kommen wie "Bei Papa ist es langweilig, wir sitzen den ganzen Tag nur im Haus, er achtet ständig darauf das Dritte dabei sind und es ist total uncool..."?

-Wir reden hier von einer 9 Jährigen. Was ist mit privaten Terminen (Geburtstagsfeiern, Treffen mit Freundinnen etc?) Wie baust Du das ein bzw. wie reagierst Du, wenn es auf Grund dieser Punkte zu Absagen kommt?

- Jetzt hat sie endgültig entschieden, dass ich den Umgang nur über das Familiengericht erhalten würde.

und

Ich hoffe, dass die KM und ich es bis dahin geschafft haben, wie erwachsene Menschen miteinander zu reden

passen nicht zusammen
Was soll genau in den Monaten einen Handlungswechsel bei der KM herbeiführen? Einfaches Zuschauen oder sich daran Erfreuen, dass Euer Umgang klappt? Das ist bei der Vorgeschichte nicht zu erwarten.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich würde es auch klasse finden, wenn Euer Umgang klappt. Aber aus meiner Sicht bist Du zur Zeit zu euphorisch.

Meine Eltern würden sich ein Loch in den Bauch freuen, wenn ich in der Weihnachtszeit mit ihrer Enkelin auftauchen würde...

Auch das ist ein Punkt, den gerade unsere weiblichen Mitgliedern sehr oft von ihren  Ex-Partnern vor die Nase gesetzt bekommen. Lange Zeit ist der KV nicht aufgetaucht, dann steht er auf der Matte und möchte das fein angezogene Kind mitnehmen, um es den Eltern zu präsentieren. Das klappt in der Realität aber nicht. Die hohen Feiertage sind oftmals hoch emotionale und strittige Umgangstage. Da ihr 9 Jahre keinen Umgang hattet, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du in nicht mal 2 Monaten Umgang für den 1. Weihnachtsfeiertag gewährt bekommst.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2014 01:35
(@joeyyy)
Schon was gesagt Registriert

Moin Ingo,

meine Söhne wollen mich dabei unterstützen, sie sind alt genug, das zu entscheiden. Ich habe den Vorschlag mit ihnen abgestimmt, bevor ich ihn freigegeben habe. Sie helfen gern und hoffen, dass es nützt.

Meine Söhne sind neutraler als das JA. Und meine Tochter kennt meine Söhne, nicht aber die Leute vom JA. Meine Jungs haben mir meine Tochter beschrieben und ich vertraue ihnen.

Sollte meine Tochter den Umgang mit mir nicht wollen, dann werde ich das akzeptieren.

Die Weihnachtszeit dauert insgesamt vier Wochen. Die hohen Festtage interessieren mich nicht, ich denke da eher an meine Eltern.

Ich hatte den ganzen Kram mit Terminverschiebungen, kurzfristigen Absagen, etc. alles schon einmal. Ich weiß wie das läuft. Wenn die KM sich überhaupt nicht auf mich einlässt, dann ist das eben so. Und wenn sie das Kind manipuliert und es nicht zu mir will, dann ist das eben so.

Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich des Kämpfens müde bin. Wenn diese ganze Aktion also nicht fruchten sollte, dann ist das eben so. Dann berichte ich hier, hoffe, dass das Leute in ähnlichen Situationen lesen, ihre Lehren draus ziehen und gut.

Ich kann für mich gut sorgen. Und zwischen Freude und Euphorie unterscheiden. Ich bin alles andere als euphorisch. Dennoch freue ich mich. Ohne diese Freude, diese Hoffnung würde ich das doch alles nicht machen. Seien wir realistisch: Ich glaube, dass ich für meine Tochter wertvoll bin und sie einen Nutzen hat, wenn alles so klappt wie geplant. Aber ich auch! Ich investiere weder Zeit noch Geld nur aus reinem Altruismus. Das tut niemand hier!

Und doch: Meine Enttäuschung, falls Plan B überlegt werden muss, wird wahrnehmbar sein, sich aber in Grenzen halten. Mein Leben bietet mir gute Alternativen. Und weder meine Tochter noch ich sind aus der Welt. Dann treffen wir uns halt irgendwann mal.

Und - ich kann hier nicht einfach so über mich berichten, ohne meine Identität preis zu geben. Dennoch: Mit meinen Jungs war ich in den schweizer und österreichischen Alpen. Wir haben Deutschland mit den Rädern durchquert. Wir haben gemeinsam in Kuba im Gefängnis gesessen, gemeinsam spanisch gelernt. Wir waren zuletzt am 3. Oktober mit den Rädern in Amsterdam und sind wieder hierher zurück gefahren.

Meine Tochter himmelt die Jungs an. Und da glaube ich eines ganz bestimmt nicht: Dass sie es bei mir oder uns langweilig finden wird.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die KM genau deshalb so **tsts - ID 35** eifersüchtig ist und sie deshalb weiterhin durch Hass beseelt ist. Meine Jungs und ich bilden einen inner circle und sie fühlte sich da nie drin und wollte immer rein.

Also: Ich werde aus diesem ganzen Fall keine Lebenszerstörungsangelegenheit machen. Wenn unser Vorschlag funktioniert, ist es gut. Wenn er geringfügig angepasst werden muss, so sei es. Wenn der Richter ihn ablehnt, dann auch. Dann packe ich meine Sachen wieder zusammen und gehe meines Weges. Ich werde das beeinflussen, was ich beeinflussen kann. Was nicht, das nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2014 03:09




Seite 1 / 2