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Umgang bei Schichtarbeit, wie regelt Ihr das?

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(@jeanswilli)
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Also ich mache es so, wie oben beschrieben, warten bis nächste Woche, dann Versuch mit anderer JA-Tante, Gerichtsantrag läuft weiter.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 17.11.2010 13:50
(@jeanswilli)
Registriert

Hi, nun hab ich wieder die A-Karte gezogen. Nachdem ich 3x um Umgang am WE gebettelt habe ohne eine Antwort zu bekommen, bin ich gestern zu meiner Freundin gefahren. Heute früh 8.45 Uhr kam die SMS, ich bekomme nur Sonntags Umgang wenn ich frei habe, in der Woche nicht. Bis 10.00 Uhr habe ich Zeit den Kleinen zu holen- ich war nicht da. Ob KM wußte wo ich bin kann ich nur vermuten, bis nach Hause wären es 2 Stunden Faht gewesen, also nicht zu schaffen.

Die vom JA wird sagen selber Schuld, die KM wird sagen keine Interesse und der Richter- keine Ahnung.

Gute Nacht

Willi

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Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 00:28
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Leider ist das Thema immer noch nicht abgeschlossen, im März gibt es einen Gerichtstermin. Der Anwalt der KM hat dem Gericht nun folgendes mitgeteilt:

Im Übrigen ist es kaum vorstellbar, überhaupt eine Umgangsregelung für den Antragsteller zu treffen, die den rechtlichen Anforderungen genügt. Das Gericht muss eine konkrete Umgangsregelung mit durchsetzbaren Inhalten treffen, die vollständig, vollziehbar und vollstreckbar sein muss.

Die KM lehnt sowohl eine flexible Umgangsregelung als auch eine regelmäßige Umgangslösung unter Einbeziehung der Großeltern ab.

Werde ich jetzt das Umgangsrecht verlieren?
Werde ich wirklich meine Arbeit aufgeben müssen, um meinen Sohn weiter sehen zu können?

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 19.02.2011 12:01
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jeanswilli

bist du denn auch anwaltlich vertreten? Ich finde den Schriftsatz des RA eigentlich eine echte Steilvorlage: denn er schreibt dem Richter genau auf worauf er achten muss. Ich habe den Eindruck er ist nicht so ganz auf der Seite seiner Mandantin.

Das Gericht muss eine konkrete Umgangsregelung mit durchsetzbaren Inhalten treffen, die vollständig, vollziehbar und vollstreckbar sein muss.

und er schreibt auch gleich noch dass die KM nur durch ein Urteil zum Umgang zu bewegen sein wird und außerdem gibt er dem Richter schon mal einen Tipp wie die Umgangsregelung aussehen könnte indem er 2 Vorschläge macht:

Die KM lehnt sowohl eine flexible Umgangsregelung als auch eine regelmäßige Umgangslösung unter Einbeziehung der Großeltern ab.

Also für mich sieht das so aus als wäre sogar der gegenerische RA auf deiner Seite  😉

Da du ein gesetzliches Grundrecht auf Umgang hast, muss der Richter ja irgendwas entscheiden. Wenn du auf ein Urteil bestehst kann er ja nicht urteilen du hast keinen Umgang weil die KM das ablehnt.

Auf genau die Inhalte, die der RA da schreibt, würde ich übrigens ind er Vorbereitung achten: Konkret, vollständig, vollziehbar und vollstreckbar (Ordnungsgeld?).

Ich denke dem Richter bleibt nichts übrig als für eine regelmäßige Umgangsregelung unter Einbeziehung der Großeltern zu urteilen. Regelmäßig liegt allen bestimmt besser als unregelmäßig. Unregelmäßig, angepasst an die Erfordernisse oder Besonderheiten eines Schichtarbeiters, geht nur wenn KM und KV gemeinsam flexibel sein können (gute Kommunikation). Denke ich jedenfalls.

Somit wäre mein Tipp, dich mit deinem RA darauf einzuschießen dass es regelmäßige Termine gibt, die auch deine Eltern mit wahrnehmen dürfen. Somit sind 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen: du hast dein Recht auf Umgang, und die Großeltern auch. Besprich auch mit dem Anwalt, inwiefern die Großeltern noch als Nebenkläger zugelassen werden können, so dass man das verbinden kann. Da kenne ich mich aber nicht aus, vielleicht jemand anders hier?!

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 19.02.2011 15:23
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, das 2. Zitat mit der Ablehnung der Umgangsregelungen hat nicht der Anwalt geschrieben, sondern ich. Die regelmäßige Umgangsregelung existeiert schon, es gibt auch einen Beschluss. KM hat diesen Beschluss nicht eingehalten, weil ich durch die Schichtarbeit die Übergabe nicht jeden Sonntag selber machen konnte. Eine flexible Lösung wurde mit Hilfe des JA versucht, sie war einverstanden, hat mir dann aber auf meine Anfragen einfach nicht geantwortet.
Ich schicke ihr nachweislich seit Oktober wöchentlich meine freien Tage und bitte um Umgang.

Um Ordnungsgeld geht es in der Verhandlung, die hat mein Anwalt beantragt. Mir wird jetzt vorgeworfen, ich wäre an der Umgangssituation schuld, weil ich sonntags teilweise arbeiten muss. Allerdings habe ich den Kleinen immer pünktlich geholt und gebracht, bzw. dafür gesorgt dass meine Eltern das machen.
In der Begründung des letzten Beschlusses stand, dass "der Antragsteller sein Umgangsrecht mit dem Umgangsrecht der Großeltern koppelt".

KM behauptet jetzt, ich würde das Kind ständig zu den Großeltern abschieben, wie es mir passt. Wieviel Zeit mein Kind mit mir verbringt und wieviel mit den Großeltern, kann die KM gar nicht wissen.

Die Frage ist nur, wie der Richter reagieren wird. Plötzlich bin ich laut Anwalt der KM auch gar kein mieser Vater mehr, obwohl genau so ein Schreiben noch vor 4 Wochen an das Gericht geschickt wurde (4 Seiten mit Anschuldigungen, dass ich unfähig bin)

Gruß Willi 

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Themenstarter Geschrieben : 19.02.2011 17:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde auf das Schreiben auch nicht groß eingehen.
Ich würde den Richter jetzt kommen lassen, denn der wird deinen Job kaum aufs Spiel setzen. (Finanzierungsprinzip)
Und wenn er einen Vorschlag von dir haben will, schlägst du vor, ihr jeweils deinen Dienstplan samt Umgangsvorschlägen zukommen zu lassen.
Möglichst mit einer Reserve, damit sie auch mal einen davon ablehnen darf.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 19.02.2011 20:48
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, genau das mache ich schon seit Oktober völlig ohne Erfolg. Sie kriegt jede Woche meine freien Tage mitgeteilt und reagiert überhaupt nicht darauf. Es gab zwischendurch mal eine Antwort: "in der Woche gibt es keinen Umgang, nur wenn Sonntag frei. Ich zahl schließlich nen Ganztagsplatz in der Kita." Das war der Deal mit dem JA, eine flexible Lösung durchzuführen. Diese Lösung ist meiner Meinung nach auch nicht vollstreckbar.

Aber der Richter wird sicher nicht meinen Job aufs Spiel setzen? Ich hab nämlich trotz schlechter Bezahlung und Arbeitszeit Freude an meinem Beruf. Ich glaube sogar hinter der ganzen Geschichte steckt der Neid meiner Ex, weil ich eine Ausbildung und Arbeit habe und sie und ihr Lover kriegen nichts auf die Reihe.
Ihrer Meinung nach sehe ich den Umgang nur als Recht und mit der "Verweigerung" will sie erreichen, dass ich den Umgang auch als Pflicht ansehe. So in der Art steht es im Schreiben ihres Anwalts ans Gericht. Auf deutsch: ich gehe lieber arbeiten als mich um mein Kind zu kümmern. 

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 20.02.2011 00:59
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

schlägst du vor, ihr jeweils deinen Dienstplan samt Umgangsvorschlägen zukommen zu lassen.

Hallo, genau das mache ich schon seit Oktober völlig ohne Erfolg.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass es dann klappen könnte, wenn KM vom Richter mit der Androhung von Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Ordnungshaft belegt wird.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie dann plötzlich in der Lage ist, Deine Dienstpläne zu lesen.

Du darfst bloß vor Gericht nicht einknicken und Dich auf einen faulen Kompromiss einlassen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 21.02.2011 11:22
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, inzwischen denke ich schon, dass meine Chancen beim Gericht ganz gut stehen. Nachdem ich mir das Schreiben des gegnerischen Anwalts mehrfach durchgelesen habe sind doch ein paar merkwürdige Dinge geschrieben worden. Einerseits wird das Recht der Großeltern auf Umgang bestätigt, andererseits ist ihnen kein Umgang zuzusprechen, weil sie diesen nicht eingeklagt haben.

Da der Anwalt der KM laut seinem Schreiben die Regelmäßigkeit des Umgangs für zwingend notwendig hält, wird wohl eine flexible Lösung ausfallen. Es wird auch auf das Recht der KM auf eine verlässliche Umgangsregelung hingewiesen. "Wenn der Antragsgegner Umgang begehrt, muss er auch die dafür notwendigen zeitlichen Voraussetzungen schaffen und kann hierzu nicht das freizügige Entgegenkommen der Antragsgegnerin einfordern"
Wie soll ich denn diese Voraussetzungen schaffen?

Ich werde mich auf keinen Kompromiss einlassen. der Richter muss eine verbindliche Entscheidung treffen und ich denke dass er das auch tun wird.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 21.02.2011 11:36
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn der Antragsgegner Umgang begehrt, muss er auch die dafür notwendigen zeitlichen Voraussetzungen schaffen

Genau das tust Du ja, wenn Du vorab Deine freien Tage bekannt gibst.

Und auf der anderen seite ist es ja nicht so, dass Euer Kind bereits den A.... voll mit Terminen hat.
Oder hat Sohnemann auch schon einen Dienstplan  😉

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 21.02.2011 11:43




(@jeanswilli)
Registriert

Sohnemann hat einen vollen Terminkalender. Er muss jeden Tag in den Kindergarten, weil KM ja schließlich einen Ganztagsplatz bezahlt.
Und KM geht ja schließlich jeden Tag in die Schule (oder auch nicht).

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2011 12:17
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