Liebes Forum,
ich weiß jetzt nicht, ob das zu weit vom Thema weg ist, als dass mir jemand helfen könnte, ab er ich versuchs mal:
Die KM und ich haben für unsere 5jährige Tochter eine Umgangsregelung getroffen, die wegen meines Schichtdienstes etwas kompliziert ist, den Umgang aber grundsätzlich nach Wochentagen regelt.
Nun ist meine Tochter krank und die KM möchte, dass ich sie auch an Tagen betreue, an denen ich sonst keinen Umgang hätte. In der Vereinbarung steht dazu, dass ich im gleichen Umfang wie die KM bereit zur Krankheitsbetreuung bereit bin und dazu 1 Tag monatlich zusätzlich Umgang erhalte. Es handelt sich aber um mehrere Tage. Nun würde ich mich ja gerne für sie krank schreiben lassen, aber ich habe Angst, dass mein Arbeitgeber mir einen Strick daraus dreht, wenn er merkt, ich bleibe daheim, obwohl eigendlich die KM dran gewesen wäre. Natürlich kennt der Arbeitgeber die Vereinbarung nicht, aber irgendwann beginnt er sich sicher zu wundern. Es ist nämlich nicht zum ersten Mal.
Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank im Voraus!
chrizzly
Hi Chrisszly,
wenn Dein Kind krank ist und Du es betreuen sollst, gehst Du mit dem Kind zum Kinderarzt. Dort bekommst Du auf Nachfrage dann eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass Du aus Krankheitsgründen Dein Kind betreuuen musst.
Also kein Problem - nutz das Angebot Deiner Ex und zeig, dass Dir der Umgang (nicht nur als "Sunshine-Papa", wie es Exen gerne formulieren) viel wert ist. Gruß Ingo
Hi Chrisszly,
wenn Dein Kind krank ist und Du es betreuen sollst, gehst Du mit dem Kind zum Kinderarzt. Dort bekommst Du auf Nachfrage dann eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass Du aus Krankheitsgründen Dein Kind betreuuen musst.
Also kein Problem - nutz das Angebot Deiner Ex und zeig, dass Dir der Umgang (nicht nur als "Sunshine-Papa", wie es Exen gerne formulieren) viel wert ist. Gruß Ingo
Diesem schliesse ich mich vollumfänglich an.
Finde ich gut das ihr so eine Vereinbarung getroffen habt.
Und nicht immer gleich alles negativ sehen.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Ist das rechtlich auch wasserdicht? Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass mein Arbeitgeber da äußerst unbegeistert reagieren wird und einschreitet, falls er es kann.
Edit: Also, ich bin da so unsicher, weil sich meine Anwältin da auch nicht 100% sicher war. Sie meinte, da müsse man einen Arbeitsrechtler fragen.
Bei der Erkrankung des Kindes eines Arbeitnehmers bestehen zwei Möglichkeiten der Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht:
Gemäß § 45 SGB V die unbezahlte Freistellung unter Zahlung des Krankengeldes durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Gemäß § 616 BGB die Freistellung des Arbeitnehmers unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Der unbezahlte Freistellungsanspruch ist dem bezahlten Freistellungsanspruch bei gleichzeitiger Zahlung des Krankengeldes gegenüber subsidiär.
Dies bedeutet in der Praxis, dass der Arbeitnehmer zunächst seinen Anspruch auf bezahlte Freistellung geltend machen kann und, wenn dieser erschöpft ist, unbezahlte Freistellung unter Krankengeldbezug bei gleichzeitigem Abzug der bereits in Anspruch genommenen Freistellungstage geltend machen kann.
Die Vergütungsfortzahlungspflicht gemäß § 616 BGB kann jedoch in einem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden!
***never give up***
Ist das rechtlich auch wasserdicht? Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass mein Arbeitgeber da äußerst unbegeistert reagieren wird und einschreitet, falls er es kann.
Hallo,
Arbeitgeber finden das im Allgemeinen nicht so gut, wenn man wegen der Krankheit von Kindern zu Hause bleibt. Fakt ist aber auch, dass Dir 10 Tage / Jahr zustehen, wenn Du wegen der Krankheit Deines Kindes zu Hause bleiben musst, weil eben keine andere Betreuungsperson da ist.
Wenn das Kind normalerweise in den KiGa geht und die KM arbeitet, ist sie als Betreuungsperson eben nicht da.
Und in einer gleichberechtigten Gesellschaft kann es eben auch vorkommen, dass mal der Vater zu Hause bleibt und da kann der Arbeitgeber nix machen.
Der Arbeitgeber meines Mannes ist auch alles andere als begeistert und hat schon mündlich verlauten lassen, dass wir dann die Betreuungssituation anders regeln müssten. Aber ich habe auch nicht so einen pille-palle-Job und kann eben nicht immer zu Hause beim Kind bleiben.
Jaydee
Mission impossible?
Moin.
Wichtig: das Krankgeld steht Dir nur zu, wenn du in der gesetzlichen KV bist (PKV nicht).
Im Übrigen würde ich mir nicht so sicher sein, ob das ganze greift, wenn man UmgangsET ist?
Ich würde unbedingt versuchen, dass mit dem Arbeitgeber offen anzusprechen. Nicht dass Dir nachher ein Strick draus gedreht werden kann. Und wenn Unsicherheit besteht, kannst Du nicht vielleicht Schichten tauschen, Urlaub nehmen, ....?
Gruß, toto
Servus,
ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, das hier eine Rolle spielt ob es ein GSR gibt. Gibts das nicht, kann der AG dir berechtigter Weise einen Strich durch die Rechnung machen. Bei GSR hast auch Du Pflichten und da kann der AG machen was er will. Kommt ein Krankenschein wegen Krankheit des Kindes, wird ihm das nicht schmecken, machen kann er aber in dem Fall nix.
Gruß
Jarod