Mein Freund würde seit längerem sehr gerne seine Umgangszeit mit seiner Tochter 3 1/2 erweitern. Er hat sie jedes 2. Wochenende und würde sie gerne zusätzlich einmal die Woche betreuen. Seine Ex "erlaubt" es aber nicht.
Aus Erzählungen der Tochter haben wir jetzt erfahren, dass sie wohl regelmäßig bei der Mutter des neuen Lebensgefährten ist und dort auch über Nacht gelassen wird.
Darf das ohne Einwilligung des Kindvaters geschehen?
Meinen Freund ärgert besonders, dass er gerne mehr Zeit mit seiner Tochter verbringen möchte und es nicht darf - und auf der anderen Seite wird das Kind bei der Mutter des neuen Lebensgefährten abgegeben.
Mein Freund würde seit längerem sehr gerne seine Umgangszeit mit seiner Tochter 3 1/2 erweitern. Er hat sie jedes 2. Wochenende und würde sie gerne zusätzlich einmal die Woche betreuen. Seine Ex "erlaubt" es aber nicht.
Aus Erzählungen der Tochter haben wir jetzt erfahren, dass sie wohl regelmäßig bei der Mutter des neuen Lebensgefährten ist und dort auch über Nacht gelassen wird.
Darf das ohne Einwilligung des Kindvaters geschehen?
Meinen Freund ärgert besonders, dass er gerne mehr Zeit mit seiner Tochter verbringen möchte und es nicht darf - und auf der anderen Seite wird das Kind bei der Mutter des neuen Lebensgefährten abgegeben.
Kann mir jemand Auskunft geben, ob die Mutter das ohne Einverständnis des Vaters einfach darf?
hallo,
deine frage ist nicht ersteinmal nicht zu beantworten, denn dazu brauchen wir schon ein wenig mehr,
war dein freund mit der mutter verheir., haben sie ein gem. sorgerecht, usw.,
erst dann ist es möglich ehr auf deine frage einzugehen.
aber grundstätzlich, wird dein freund nichts dagen machen könne, so ist das nun mal bei uns
gruß papa
Sie sind verheiratet, leben seit einem Jahr in Trennung, haben somit das gemeinsame Sorgerecht.
Einmal pro Woche zusätzlich ist m. E. pure Verhandlungssache. Mein Ex wollte das auch mal, ging damit zum JA, weil er vorher auf Grund der üblichen Spekulationen - da ist sie wahrscheinlich sowie so wieder (!) dagegen :knockout: - nicht einfach mit mir darüber gesprochen hat. Natürlich war ich nicht dagegen, die Aussage beim JA hat mich dann doch etwas erstaunt: Wäre doch schön Frau *, aber wenn Sie das nicht wollen, dann muss das auch nicht sein. (Grobe Zusammenfassung, aber das war der eindeutige Tenor)
Wegen der Übernachtungen: Die Zustimmung des KV braucht sie dafür wohl nicht, wenn die Argumentation aber in die Richtung geht, dass er sein Kind nicht sehen kann, WEIL es bei der Mutter des LG ist, wird sie einen schweren Stand haben. Da steht ja in der Priorität der Vater eindeutig an erster Stelle.
Zuletzt: wegen der Formulierung "regelmässig" wäre ich bei einer dreijährigen ein bisschen vorsichtig. Wie oft ist regelmässig?
Gruß AJA