trotz gerichtl Vere...
 
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trotz gerichtl Vereinbarung bucht Mutter Urlaub

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(@darkpurple)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
es geht um das Kind meines Lebensgefährten.
Es gibt eine gerichtliche Vereinbarung zum Umgang.
Demnach ist der Kleine am Wochenende bei uns.
Nun kommt ein Brief der Mutter: Der Kleine kann erst ein paar Tage später abgeholt werden, sie befinde sich im Urlaub.
Sie erwartet den Kleinen aber trotzdem pünktlich zurück.

Wir überlegen nun wie wir vorgehen. Anwalt etc. ist wohl zu spät. Bis Morgen Mittag wird vermutlich niemand mehr tätig?!

Wir überlegen nun, ob wir ihn wie von der Mutter gefordert tatsächlich erst später abholen, die Mutter aber DANN informieren, dass auch wir ihn später zurück bringen.

Klar ist das nicht ganz fein, aber wenn SIE die Regelung eigenständig abändern, können wir das auch oder!?
Kann sie theoretisch mit der Polizei anrücken? Aber dann schneidet sie sich doch ins eigene Fleisch oder!`?

(Gemeinsames Sorgerecht besteht)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2019 16:32
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Darkpurple,

sind im Umgangsbeschluss Zwangsmittel wie Ordnungsgeld mit aufgenommen worden?

Gruß
Max

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2019 16:38
(@wasserfee)
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hallo,

normalerweise geht Urlaub vor Umgang, sonst wäre es ja unmöglich längere Reisen mit dem Kind zu unternehmen.
Da werdet ihr keinen Erfolg vor Gericht haben.

Die Zeit kann baer durchaus nachgeholt werden, schlagt das doch vor, wenn die KM mit Kind aus dem Urlaub zurück sein sollte,

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2019 16:42
(@darkpurple)
Schon was gesagt Registriert

Urlaub vor Umgang in diesem Fall denke ich nicht. Es gibt die Regelung: Ferien halb halb.
Sie nutzt aber nicht ihre eigene Zeit sondern bucht den Urlaub in der Zeit des Vaters.
Obwohl diese Regelung schon seit 2017 bekannt ist.

VORSCHLAGEN macht keinen Sinn bei ihr. Trotz Umgangsregelung sagt sie wortwörtlich
"Ich bin die Mutter und ich entscheide"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2019 16:51
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Wasserfee,

ich verstehe deine Auslegung nicht: wenn es einen Umgangsbeschluss gibt und der dem Vater in dieser Woche ein Recht auf Umgang einräumt, dann gilt dieser Beschluss. Was man da jetzt gerne anders sehen würde, ist belanglos. Also nein: die Mutter verstößt gegen den Beschluss.

Die Frage ist, ob man nun gerichtlich dagegen vorgeht, um zu versuchen ein Ordnungsgeld gegen die Mutter durchzusetzen, damit es nicht wieder passiert oder ob man erst eine Anpassung des Beschlusses braucht, um dieses Mittel nutzen zu können.

Ich würde davon abraten das Kind länger dazubehalten. Ihr verstoßt damit auch gegen den Beschluss und seit somit nicht besser als die Mutter. Auch gegen euch könnte ein Ordnunggeld verhängt werden, siehe KG Berlin, Beschluss v. 12.2.2015, 13 WF 203/13. Wahrscheinlich wird auch ein Gericht schneller dabei sein euch eins aufzubrummen als der armen alleinerziehenden Mutter.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2019 16:52
(@darkpurple)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt einen sog. gerichtlichen Vergleich. Aber ohne Einbeziehung von Zwangsmitteln oder Ähnlichem

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2019 17:00
(@maxmustermann1234)
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Tja, dann habt ihr ein Problem. Ist der Vergleich denn zumindest vom Gericht gebilligt? Falls nein, ist er das Papier nicht wert auf dem er steht. Denn dann hat die Mutter mit ihrer Einstellung "ich bin die Mutter, ich entscheide" nicht mal unrecht. Das Kind lebt da, sie hat sich mit dem Vater auf ein Umgangsrecht geeinigt, aber wenn sie sich nicht dran hält, hat sie nichts  zu befürchten. Ihr müsst zusehen, dass ihr eine Passage mit Ordnungsmitteln da rein bekommt, um der Mutter zu zeigen, dass ihr wollt, dass der Vergleich BEIDSEITIG eingehalten wird.

Wieso gibt es keinen Beschluss?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2019 17:09
(@inselreif)
Moderator

Wenn der Vergleich gerichtlich gebilligt wurde, lasst die Androhung von Ordnungsmitteln ergänzen. Das geht nachträglich und bewirkt manchmal schon Wunder.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2019 17:19
(@darkpurple)
Schon was gesagt Registriert

Also gerichtlich gebillig ist er, ja

So steht es drunter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2019 17:32
(@maxmustermann1234)
Registriert

Dann greif den Rat von Inselreif auf und lass die Ordnungsmittel ergänzen. Beim nächsten Mal beantragst du der Mutter ein Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft aufzuerlegen, falls sie gegen den Vergleich verstößt. Haltet euch aber selbst an den Beschluss, sonst wird ein möglicher Antrag auf Ordnungsmittel im Sande verlaufen und ihr habt auch noch die Prozesskosten an der Backe.
Allerdings kann es, je nach Gericht, problematisch werden die Ordnungsmittel durchzusetzen. Ich kenne jemanden, der über 60 Anträge auf Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft beim OLG liegen hat und diese werden einfach nicht verhandelt. Von daher hängt einiges von dem Richter ab.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2019 11:17




(@wasserfee)
Registriert

https://www.frag-einen-anwalt.de/Umgang-in-den-Ferien--f136847.html
https://www.anwalt-wille.de/2018/05/umgangsrecht-sommerferien-ferienumgang/

Es sind Herbstferien, das Kind lebt bei der KM. Ich bleibe dabei, dass in diesem Fall Urlaub vor Umgang geht und ich da rein gar keine Chance habt.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2019 12:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Wasserfee:

Ferien halb halb.
Sie nutzt aber nicht ihre eigene Zeit sondern bucht den Urlaub in der Zeit des Vaters.
Obwohl diese Regelung schon seit 2017 bekannt ist.

Hier geht es aber eben nicht um den Umgang. Es geht darum, dass in einem gerichtlich gebilligten Vergleich festgelegt wurde, dass das Kind die Ferien je zur Hälfte bei der KM und zur Hälfte beim KV verbringt.

Anscheinend ist auch festgelegt wer welche Hälfte mit dem Kind verbringt. Und wenn die KM dann einen Urlaub in der für den Vater festgelegten Zeit bucht und das Kind daher in den Ferien eben keine Urlaubswoche beim Vater hat ist das eben nicht "Urlaub bricht Umgangsregelung, also hat Papa Pech", sondern ein "die Mutter verstößt gegen eine beidseitig gebilligte Urlaubsregelung"

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2019 12:28
(@wasserfee)
Registriert

@ich bezog das auf die allgemein angewanndte Regelung und ging nicht davon aus, dass das im Beschluss si steht.
Das wäre dann nochmal von der TO zu erfragen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2019 12:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stand doch schon da. Siehe das Zitat. Ferien halb/halb

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2019 12:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde die Sache pragmatisch sehen. Wenn die Mutter den Urlaub eigenmächtig festgelegt hat und es deshalb zu Verzögerungen kommt, dann holt ihr den Umgang einfach nach und informiert die Mutter. Dabei solltet ihr auch erklären, dass es natürlich auch mal Ausnahmen geben kann, man die aber auch absprechen muss und es selbstverständlich auch einen Ausgleich geben muss.
Natürlich kann die KM am Rad drehen, aber das würde ich einfach erst einmal hinnehmen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2019 14:12
(@darkpurple)
Schon was gesagt Registriert

Midnightwish: ja es ist auch festgelegt wer welche Hälfte hat. Wir haben sogar vor einigen Wochen noch einen Brief geschickt und zur Klarstellung genau mitgeteilt wann die 2. Hälfte beginnt etc.
Es kam dann wochenlang gar keine Reaktion und nun wo es soweit ist, schreibt sie quasi direkt aus ihrem Urlaub einen Brief an uns und stellt uns vor vollendete Tatsachen. Und betont extra dass sie ihn trotzdem zum vereinbarten Zeitpunkt zurück erwartet.

Meiner Meinung nach also reibe Provokation

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2019 14:55
(@darkpurple)
Schon was gesagt Registriert

@ susi64
Ob die Mutter am Rad dreht ist uns tatsächlich egal. Aber wir haben Bedenken wegen rechtlichen Konsequenzen für UNS.

Haben uns nun entschlossen die Mutter nochmal höflich zu fragen was ihr lieber ist.
Entweder die Zeit nachholen lassen oder der Weg über Anwälte etc und somit ggf wieder das Kind mit hineinziehen

Das möchten wir eigentlich ungern. Aber wie sollen wir es sonst machen? Wir können sonst ja selber kaum Urlaub buchen in Zukunft weil wir damit rechen müssen dass wir für den Kleinen mit buchen und Mama ihn einfach wieder irgendwo mit hin nimmt und wir spontan ohne ihn da stehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2019 14:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das möchten wir eigentlich ungern. Aber wie sollen wir es sonst machen? Wir können sonst ja selber kaum Urlaub buchen in Zukunft weil wir damit rechen müssen dass wir für den Kleinen mit buchen und Mama ihn einfach wieder irgendwo mit hin nimmt und wir spontan ohne ihn da stehen

Das liegt an Euch. Wenn ihr Euch alles gefallen lässt, dann wird sich in den nächsten 100 Jahren nichts ändern.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2019 15:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für diesen Fall könnt ihr ihr ja vorsorglich schon mal mitteilen, dass ihr natürlich in so einem Fall von ihr die entstehenden Kosten fordern werdet. Wenn ihr Urlaub in eurer Zeit bucht und dann nicht fahren könnt, weil sie das Kind nicht oder zu spät herausgibt muss sie für die Kosten dafür aufkommen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2019 15:15
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich glaube auch, dass es Menschen gibt, die einfach das machen was wie wollen, solange sie nichts zu befürchten haben. Meine ist auch so ein Paradebeispiel. Wenn sie aber einen Schuss vor den Bug bekommen, ändert sich das Verhalten in diesem einen Punkt oft. Nun habt ihr aber das Problem, dass ihr jetzt erstmal wenig machen könnt, da im Vergleich keine Ordnungsmittel erwähnt werden. Die müsst ihr erst nachtragen lassen, damit es das nächste Mal besser läuft.

Ich würde auch nichts mehr pragmatisch sehen. Ich müsst euch an den Vergleich halten, wenn ihr das Fehlverhalten der Mutter sanktionieren wollt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2019 15:34




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