Tochter (12 ) auf P...
 
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Tochter (12 ) auf Probe zur Ex umgezogen , erste Probleme ...

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(@stefanz)
Schon was gesagt Registriert

Wie ich schon in meinem ersten Beitrag geschrieben habe , ist am Freitag meine 12jährige Tochter zu meiner Ex umgezogen . Sie wurde meinem Empfinden nach im letzten halben Jahr massiv  beeinflusst ( Trennung vor 2 Jahren ) und hat in letzter Zeit des öfteren den Wunsch geäußert , zu ihrer Mutter ( und der 15 jährigen Schwester ) zu ziehen .

Ich habe sie also schweren Herzens am Freitag erstmal gehen lassen , damit sie ausprobieren kann , ob es drüben funktioniert . Dabei habe ich ihr all ihre Sachen mit gegeben , damit sie sich drüben auch wohl fühlt mit ihren Klamotten , Kuscheltieren , elektr. Geräten etc.

Dies wurde mir direkt zum Vorwurf gemacht , ich hätte die Tochter raus geworfen  ;( . Nun ja ...

Das ABR liegt bei mir , für die ältere Tochter bei der Ex . Sorgerecht ist geteilt .

Gestern kam dann die SMS der Ex , sie bräuchte meine Einverständnis , die Tochter umzumelden . Wenn ich nicht mitmache , wäre das eine Ordnungswidrigkeit .

Was soll ich da machen ?

Ja , wenn die Tochter drüben wirklich glücklicher ist , dann stehe ich einer Änderung nicht im Weg . Aber es ist doch schlichtweg eine Probezeit , damit sie selber für sich im Alltag erkennen kann , ob es dort besser ist als hier . Da halte ich die direkte Umschreibung für unsinnig .

Was meint ihr ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2013 13:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Steefan,
ich sehe es prinzipiell genau so wie Du. Ist die Probezeit als solche mit KM und mit Eurer Tochter auch so besprochen worden?

Grüssung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 13:24
(@Brainstormer)

Moin Stefan,

vielleicht solltet ihr einen verbindlichen Zeitraum für diese Probezeit festlegen, nach dessen Ablauf du dann deine Zustimmung zur Ummeldung geben wirst. Denn wenn man sich nach einem Umzug nicht innerhalb einer bestimmten Frist ummeldet, begeht man tatsächlich eine Ordungswidrigkeit.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 13:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stefan,

auch falsch parken ist eine Ordnungswidrigkeit, kann 10 oder 20 Euro kosten. Es gibt sicher gesetzestreue Super-Bürger, die deshalb selbst dann eine Parkuhr füttern, wenn sie wissen, dass sie nur für eine Minute zum Briefkasten müssen...

Deine Tochter steht jedoch nicht sichtbar herum wie ein falsch geparktes Auto. Solange niemand beim EMA aufschlägt und sagt "das Kind wohnt falsch!", interessiert diese Ummeldung erst mal kein Schwein. Und selbst wenn, passiert nichts Schlimmes.

Ich denke, es geht hier um mehr als um eine kleine Ordnungswidrigkeit. Du solltest jetzt nicht in vorauseilendem Gehorsam Fakten schaffen, die noch gar keine sind, aber die "Probezeit" schlagartig beenden und einen Rückumzug behindern würden. Wenn Deine Tochter dauerhaft bei Mutter und Schwester bleiben möchte, kann die Ummeldung immer noch erfolgen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 14:19
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Deine Tochter steht jedoch nicht sichtbar herum wie ein falsch geparktes Auto. Solange niemand beim EMA aufschlägt und sagt "das Kind wohnt falsch!", interessiert diese Ummeldung erst mal kein Schwein. Und selbst wenn, passiert nichts Schlimmes.

Und wenn........ Ist doch erstmal ganz egal...... Er kann sein Kind doch ruhig für ein paar Wochen bei der Mutter parken.

Wenn es eine Umgangsvereinbarung gibt, bei der ein Kind die hälftige oder manchmal sogar ganzen Ferien bei dem anderen Elternteil verbringt wird ja auch nicht direkt umgemeldet.

Die Mutter macht gerade Druck um Tatsachen zu schaffen. Da würde ich mich erstmal gar nicht drauf einlassen.... Abwarten. Kinder mit 12 ändern ihre Meinung ganz schnell über Nacht und eine Probezeit muss auch den Alltag wider gespiegelt haben und das ist bis heute sicher noch nicht der Fall.....

Gruß
Stephan


AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 15:26
(@Brainstormer)

Die Mutter macht gerade Druck um Tatsachen zu schaffen.

Richtig, denn vermutlich wird anschließend sofort das Thema ABR von der KM angegangen, das ja noch bei dir liegt.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 15:38
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo StefanZ 

Lass dich nicht verrückt machen. Ummelden ist noch nicht nötig.Das ABR liegt bei dir.
Und stimme diesem ja nicht jetzt schon zu. Lass Töchterlein erstmal 2-3 Monate dort leben.

Meistens besinnen sich Kids ganz schnell wieder und wollen zurück,in ihre gewohnte Umgebung.
Mag sein das KM jetzt puhlen tut, aber glaub mir,das hält sie nicht lange durch und es kehrt auch dort
normaler Alltag ein. 

jenpa


..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 19:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stefan,

aus meinem eigenen Erleben eine Anekdote: Meine Ex hat ein ähnliches Spiel gespielt. Problem dabei: Sie musste Kind 1 einen Rückumzug damit versüssen, dass es bei ihr weniger Regeln, mehr Geld und mehr Freiheiten gäbe als bei mir. Mit einer solchen Vorzugsbehandlung war Kind 2 natürlich überhaupt nicht einverstanden; es hat dort in der Folge ordentlich gekracht. Bei zwei Teenies die Zügel lockerlassen und bisher geltende Regeln aufzuweichen ist aber auch keine Lösung; die werden das gnadenlos ausnutzen - mit entsprechendem häuslichem Stress.

Insofern: Was Deiner Tochter heute verlockend erscheinen mag, kann in ein paar Wochen ganz anders aussehen. Pflege den Kontakt und den Umgang, mach Dein Ding, sei authentisch - aber erwecke nicht den Eindruck, als wollest Du einen schnellstmöglichen Rückumzug erreichen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 19:31
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ein nicht zu unterschätzender Grund, weshalb die Mutter umgehend die Ummeldung will, könnte sein, daß das Kindergeld an den ausgezahlt wird, bei dem das Kind gemeldet ist.

Liebe Grüße

Frieda


Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 22:45
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

finde die bisherigen Beiträge sehr gut und zieführend.

Was spricht eigentlich dagegen, dass Du dich mit Deiner (schon!) 12 Jährigen Tochter mal an den Tisch setzt und genau besprichst, wie Du dir die Probezeit vorstellst? Und in der Zeit wird auch keiner umgemeldet. Oder braucht Mama das Kindergeld um das "berühmte" Pony zu bezahlen, mit denen die Töchter im Regelfall bestochen werden? Ironie off.

Erst neulich offenbarte hier ein Mitglied (mit Kind, unverheiratet) dass er noch bei seiner Mutter 200 km entfernt gemeldet ist. Da sollte es kein Problem sein, die Tocher mal für ein paar Wochen testen zu lassen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 23:18




(@jemmy)
Registriert

Hallo

Der Grund für die forcierte Ummeldung dürfte wohl sein, dass ohne Meldebescheinigung kein Kindergeld beantragt werden kann. Einer Ummeldung solltest du also in keinem Falle derzeit zustimmen.
Solltest du die Wogen glätten wollen, kannst du ja (meiner Meinung nach solltest du das auch), deiner EX das Kindergeld überweisen und zwar klar als solches auf dem Überweisungsträger deklariert,
denn wenn deine Tochter dauerhaft bei der Mutter bleibt, kann sie das Kindergeld rückwirkend beantragen und DU darfst es dann and die Kindergeldkasse zurück zahlen  😉

Ich möchte auch zu bedenken geben, dass eine "Probezeit" nicht zu lange dauern sollte, denn Exilein könnte auf die Idee kommen, sich selbst das ABR zu holen, da der dauernde Aufenthalt jetzt bei ihr ist und dir ,
natürlich ganz im Sinne des Kindes, die Möglichkeit genommen werden muß, sie einfach weider raus zu reißen, denn ich gehe mal davon aus, dass du das ABR schon einmal erstritten hast.

Wohn ihr eigentlich im gleichen Ort? Wie ist dein Verhältnis zur größeren Tochter?

Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2013 20:06
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Besprich die Probeziet mit dem Jugendamt. Was das Kindergeld betriftt, würde ich der KM
natürlich zur Verfügung stellen.

jenpa


..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2013 23:35
(@jemmy)
Registriert

Besprich die Probeziet mit dem Jugendamt.

Er hat das ABR und das Letzte was er brauchen kann ist der ProMama Verein, zumal es dazu nicht die geringste Notwendigkeit gibt.
Er hat alle Karten in der Hand und Er sollte darauf achten, die Spielregeln zu bestimmen.
Ich unterstelle mal, dass irgendwann ein Schwarzkittel der Meinung war, dass das ABR bei ihm besser aufgehoben ist,
was an sich schon einmal was heißen will und somit gibt es keine Notwendigkeit bei irgend jemandem Schönwetter zu machen.

Im Sinne des Kindes zu handeln beinhaltet nunmal von Zeit zu Zeit auch unpopuläre Entscheidungen treffen zu müssen.


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2013 00:57
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Aloah!

ein nicht zu unterschätzender Grund, weshalb die Mutter umgehend die Ummeldung will, könnte sein, daß das Kindergeld an den ausgezahlt wird, bei dem das Kind gemeldet ist.

Ist das so? Wenn ja, kann mir dazu jemand eine Quelle nennen, wäre für mich sehr interessant zu wissen!


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2013 15:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ist das so? Wenn ja, kann mir dazu jemand eine Quelle nennen, wäre für mich sehr interessant zu wissen!

§ 64 EStG - Zusammentreffen mehrerer Ansprüche

(2) Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.

Und dieser Nachweis erfolgt i.d.R. durch die poliz. Meldebescheinigung.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2013 16:27
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Jens,

Exen kommen auf viele komische Ideen. Und aus meiner Historie und Erfahrungen kann ich dem oben gesagtem nur zustimmen.

Ich seh es an meiner zwölfjährigen Nichte. Wie oft die sich umentscheidet. Mal will sie gerne zu ihrem Paps, mal nicht. Mal will sie liebe bei Oma bleiben und und und..

Ich hab persönlich auch auf Zeit gespielt. Ich denke, da bei Betrieben auch eine Probezeit zwischen 3 und 6 Monaten die Regel ist, solltest du das auch veranschlagen...

LG
Marko


AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2013 16:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und dieser Nachweis erfolgt i.d.R. durch die poliz. Meldebescheinigung.

...was im Endeffekt einer unbürokratischen (und vermutlich ungewollten) Rückübertragung des ABR an die Mutter gleichkommt.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2013 16:32
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Jemmy 

Trotz deiner sinnlosen Bedenken bezüglich Jugendamt, rate ich immer wieder dazu diese
in diese schwierige Problematik mit ein zu beziehen. Lieber der Themenstarter als die KM !!!

Und ich habe bisher meist nur gute Erfahung mit dem Jugendamt gemacht. Klar wenn man dem
immer nur negativ gegenüber tritt, das es dann nix wird !!!!

jenpa


..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2013 19:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu:

Trotz deiner sinnlosen Bedenken bezüglich Jugendamt, rate ich immer wieder dazu diese
in diese schwierige Problematik mit ein zu beziehen.

es hat sich hier und anderswo durchaus eine Art "Jugendamts-Hass" breitgemacht, der gerne mit krawalligen Begriffen wie "Mütteramt" oder "Kinderklaubehörde" gerechtfertigt wird. Sicher ist allerdings nur: Auf diesem und auf jedem anderen Amt sitzen Menschen, die ihre Arbeit mehr oder weniger gut machen - und ja: Die manchmal auch vorurteilsbehaftet sind. Also keine besseren oder schlechteren Menschen als die, die dort Rat suchen.

Was wäre in einem Fall wie dem hier vorliegenden denn die Alternative, wenn KEIN JA eingeschaltet wird? Dann müsste sich ein Gericht seine Meinung in Ermangelung eines eigenen Bildes (Ortstermine gibt es nur im Strafrecht) und ohne die Stellungnahme des JA bilden - und dann wäre die Gefahr gross, dass es dem glaubt, der lauter plärrt oder zumindest den besseren Anwalt hat.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2013 20:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Besprich die Probeziet mit dem Jugendamt. Was das Kindergeld betriftt, würde ich der KM
natürlich zur Verfügung stellen.

Nein, das wäre ein Fehler.
Ich sehe das erstmal als ''Probezeit/Urlaub'', da ist kein Kindergeld an die Mutter abzuführen.
Das JA hat im Bezug aufs KG auch nichts auszurichten.
Fürs JA ist es noch zu früh.
Mal abgesehen hat sich der TO seit dem 27.02. hierzu nicht mehr geäussert und die ''Ratschläge'' gehen in Richtung Fantasie.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2013 21:18




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