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Sommerferien / Umgangspflicht bei nicht verheirateten und KM HartzIV.

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(@tobi123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe länger gesucht aber leider nicht genau die Antwort gefunden zu dem recht einfachen (für euch Fachleute ;-)) Sachverhalt.

Ich war mit der KM nie verheiratet, sie hat das alleinige Sorgerecht, bezieht HartzIV, Kind ist 7 Jahre, es gibt keine gerichtliche Einigung zum Umgang.
In einem Gespräch hat sie es so herausgestellt das ich das Kind min 3 Wochen in den Sommerferien nehmen muss. So wie ich das Forum aber verstehe gibt es da kein muss, gerade weil sie keinen Job hat. Ist das richtig? Wie ist die Situation wenn sie einen Job hätte?

Diese Nachfrage hat nichts damit zu tun das ich meinen Sohn sehr gerne sehe und auch dieses Jahr eine Woche im Urlaub gewesen bin. Ich möchte aber klare Verhältnisse mit der KM was muss und was nicht muss.

Vielen Dank.

Noch eine Frage am Rande: Die KM ist 100km (vorher 15km) weiter weg gezogen, müsste sie sich theroetisch an der organisation des Transports/Mehrkosten beteiligen?

Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2012 15:11
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tobi,

ich sehe hier überhaupt keinen Ansatzpunkt für ein "muss" (was natürlich viele Väter gerne tun würden), bei Alleinigem Sorgerecht schon gar nicht. Der barunterhaltspflichte Elternteil zahlt, der andere betreut. Eine Pflicht für den barunterhaltspflichtigen Elternteil gibt es nicht.

Frag doch Deine Exe mal lieber, ob sie für ein "muss" nicht auch mal die GSR-Urkunde unterschreiben würde, das wäre mal ein Einsatz.

Als KM muss sie erstmal fast gar nichts und kann eigentlich machen was wie will. Deine Pflicht ist dagegen klar definiert: KU Zahlen. Das gilt auch für den Transport. Ein Gericht könnte der KM unter Umständen schon eine Beteiligung an den Kosten aufdrücken. Mit ALGII ist es aber illusorisch, hier auf irgendwelche Zahlungen zu hoffen. Also lass das Thema wo es ist, es ist sinnlos.

Ansonsten soll Umgang planmaßig und regelmäßig erfolgen. Dazu gehört bei Schulkindern auch oft die Übernahme der hälftigen Ferien. Ihr solltet also Eure Umgangsregelung mal schriftlich fixieren, dann sollte es da keine Probleme geben.

Wenn es nicht weitergeht, kann auch das JA eine Möglichkeit zur Beratung darstellen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 15:33
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi tobi,

der §1684 BGB regelt nur, dass ein(e) Umgangrecht/pflicht besteht. Es sind aber keine konkreten Umgangzeiten geregelt.
Es haben sich in der Rechtsprechung bestimmte Umgangszeiten etabliert, die immer mal wieder im Streitfalle ausgeurteilt
werden (z.B. 14tägiger Umgang, hälftiger Ferienumgang). Das heißt aber nicht, dass Du genau diesen Umgang leisten musst!

Solange keine gerichtliche Umgangregelung vorliegt, gilt rechtlich folgende einfache Regelung: Sie gibt Dir Dein Kind, wenn sie
dazu Lust hat und Du nimmst es, wenn Du Lust hast. Alles also Verhandlungssache.

Ob man sich einen Gefallen tut, den angebotenen Umgang nicht wahrzunehmen, wenn das Kind einem von der Mutter hinterher-
getragen wird, und dann - wenn es zu Streitigkeiten kommt - vor Gericht zu beklagen, dann man das Kind zu wenig sieht - lasse
ich mal dahingestellt.

Mit dem Job hat das ganze nichts zu tun.

LG,
Mux

Edit: Fehler

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 15:45
(@tobi123)
Schon was gesagt Registriert

Das bedeutet bei den Fahrtkosten gibt es keine einheitliche Regelung das der eine Teil der wegzieht sich beteiligen muss.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Nach wie vor ein klasse Forum hier!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2012 18:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin tobi,

Das bedeutet bei den Fahrtkosten gibt es keine einheitliche Regelung das der eine Teil der wegzieht sich beteiligen muss.

ja, genau so ist es. Einem Nackten kann man nun einmal nicht in die Tasche fassen. Und wenn der Wegziehende aufgrund eigener finanzieller Möglichkeiten dann Sozialleistungen in Anspruch nehmen müsste, um solche selbst verursachten Umgangskosten überhaupt zu finanzieren, läge das ganz sicher nicht im Interesse des Steuerzahlers. Steuergelder sind nicht dazu, um Selbstverwirklichung oder Kindesentfremdung einzelner Bürger zu finanzieren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 18:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Steuergelder sind nicht dazu, um Selbstverwirklichung oder Kindesentfremdung einzelner Bürger zu finanzieren.

Wobei es schon seltsam ist, dass dieser feine Staat nicht etwa die Kindesentfremdung zu unterbinden versucht, indem er diese unter Strafe stellt; sondern lediglich versucht, sich selbst die Finanzierung der zugehörigen Folgekosten vom Hals zu halten.

Das ist gerade so, als würde der Staat die Strafverfolgung einer Körperverletzung abwimmeln, solange nur sichergestellt ist, dass die Krankenhauskosten des Opfers nicht der gesetzlichen Krankenkasse zu Last fallen ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 10:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malachit,

Wobei es schon seltsam ist, dass dieser feine Staat nicht etwa die Kindesentfremdung zu unterbinden versucht, indem er diese unter Strafe stellt; sondern lediglich versucht, sich selbst die Finanzierung der zugehörigen Folgekosten vom Hals zu halten.

andersherum wird ein Schuh draus: Könnte ein umgangsboykottierender Elternteil sich darauf verlassen, auf keinen Fall selbst finanziell beteiligt zu werden, wenn er eigenmächtig eine solche Entfernung schafft, würden vermutlich noch viel mehr diesen Schritt gehen nach dem Motto "der Staat zahlt ja."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 17:40
(@fruchteis)
Registriert

Hallo?!

Genau das, lieber Martin, passiert doch!

Kinderbesitzerinnen können weitgehend folgenlos weit weg ziehen.
Der entfernte Vater kann sehen, wo er umgangstechnisch und -finanziell bleibt, wird mit Unterhalt und Umgangskosten uU bedürftig... und darf sich dann auch noch vorwerfen lassen, dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen.

Ich bin daher der Auffassung, daß grundsätzlich der die die Umgangsfahrtkosten zu tragen hat, der sie verursacht, um Fehlsteuerungen zu vermeiden.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 18:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ach @Wildlachs,

heb' doch bitte mal den Kopf über den Tellerrand!

Genau das, lieber Martin, passiert doch!

Kinderbesitzerinnen können weitgehend folgenlos weit weg ziehen.

nein, das passiert nicht doch, das passiert auch (was auch niemand bestreitet). Und es würde vermutlich noch häufiger passieren, wenn die Damen (und Herren!) wüssten, dass sie in keinem Fall für die Folgekosten in Haftung genommen werden können, weil in jedem Fall der Steuerzahler dafür einspringt. So wie verstärkt falsch geparkt würde, wenn man die Politessen abschafft.

Was mir hier im Forum jedoch immer wieder (und in letzter Zeit verstärkt) auffällt, sind Foristen, die hässliche Pauschalbilder zu zeichnen versuchen: Da ist dann nicht mehr nur die eigene Ex, sondern auch praktisch jede andere Frau ein geldgieriges, umgangsboykottierendes Monster, das den Vater entsorgt und wirtschaftlich ausquetscht, um sich für den Rest seines Lebens auf der Couch den Hintern breitzusitzen - was den betroffenen Vätern justament und plötzlich (erst) anlässlich der Trennung aufgefallen ist. Das Ganze im Verbund mit vorgeblich feministisch verseuchten (wenngleich oft männlichen) Familienrichtern, die das Ganze mit diebischer Freude auch noch juristisch absegnen.

Ja, in solchen schlichten Weltbildern kann man sich durchaus kommod einrichten. Vor allem, wenn man sich einredet, dass man ja nur eines von -zigtausenden Opfern ist, der Fehler "beim System" liegt und dieses daher zur Finanzierung eventueller Folgekosten verpflichtet sei, falls der Ex-Partner dazu nicht in der Lage ist.

Ich bin daher der Auffassung, daß grundsätzlich der die die Umgangsfahrtkosten zu tragen hat, der sie verursacht, um Fehlsteuerungen zu vermeiden.

ja, weil auch Du in einem Umzug nach einer Trennung grundsätzlich nur schlechte Motive wie Umgangsboykott dafür sehen möchtest. Dass es auch andere gibt (Familie, Rückumzug in die alte Heimat, Jobangebot an einem anderen Ort etc.), unterstreicht meine o. a. These.

Preisfrage 1: Frau A ist vor Jahren über viele Kilometer zu Herrn B gezogen und hat dort mit ihm eine Familie gegründet. Nach der Trennung zieht sie wieder an ihren langjährigen Lebensmittelpunkt zurück, weil sie dort Arbeit und/oder familiäre Unterstützung hat. Wer genau hat jetzt die "Umgangsfahrtkosten" verursacht? Und welche "grundsätzliche" Regelung könnte da zur Anwendung kommen?

Preisfrage 2: Gleiche Konstellation; diesmal auf dem platten Land. Ist der Ex-Partner oder ersatzweise der Steuerzahler jetzt verpflichtet, Herrn B wegen fehlenden ÖPNV's ein Auto zu finanzieren, damit er "seine Rechte" wahrnehmen kann?

Just my 2 cents
Martin
(mit einer Aversion gegen schlichte schwarz-weiss-Weltbilder und das daraus resultierende Anspruchsdenken)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 19:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer Kosten verursacht hat dafür aufzukommen.
Auch und gerade, wenn er dafür "gute" Gründe hatte, denn dann hat er durch diese Gründe ja auch einen Vorteil von seiner Tat.
Das gilt überall, ausser im Familienrecht.

Sonst könnte ich ja auch das Autos meines Nachbarn zu klump fahren und ihn, sofern ich "gute Gründe" hatte, den Schaden bezahlen lassen.
Und nach Familienrechtslogik, auch den an meinem Auto!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 20:04




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Wer Kosten verursacht hat dafür aufzukommen.
Auch und gerade, wenn er dafür "gute" Gründe hatte, denn dann hat er durch diese Gründe ja auch einen Vorteil von dem Umzug.
Das gilt überall, ausser im Familienrecht.

Mitnichten! Leider. Ich musste gerade ein Gerichtsverfahren gegen einen Ex-Mieter auf den Weg bringen, von dem ich noch etwa 5.000 EUR Mietrückstände zu bekommen habe. Nicht zuletzt wegen vs.de war ich sehr entgegenkommend wegen seiner akuten Trennungssituation und seiner Bitte um Verständnis, habe ihm sogar noch geholfen, sein Scheidungschaos auf die Kette zu kriegen - und habe ihm vor allem NICHT gleich nach der zweiten ausbleibenden Miete eine Räumungsklage präsentiert, sondern seinen Beteuerungen geglaubt, die Rückstände begleichen zu wollen.

Dann kam monatelang nichts - aber nach dem Mahnbescheid fielen ihm plötzlich angebliche "Mietmängel" ein. Jetzt darf ich mich mit dem Deppen vor Gericht kloppen und mich mit Glück vermutlich über einen Vergleich von 50 Prozent und das Sitzenbleiben auf meinen Kosten "freuen".

Ähnliche Konstellationen (bis hin zum Totalausfall von Forderungen) hatte ich auch schon im geschäftlichen Bereich. Irgendwelche Besonderheiten des Familienrechts erkenne ich beim besten Willen nicht. Angeblichen Automatismen von der Sorte

Wer Kosten verursacht hat dafür aufzukommen.

allerdings auch nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 20:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, das Familienrecht ist nicht der einzige Rechtsbereich der so abdreht.
Das Miet- und das Arbeitsrecht sind da auch auf einem guten Weg.
Praktisch alle die Bereiche, wo eine Robe Hood der Meinung ist, es gibt per se eine schwache Partei und diese ist grundsätzlich von allen Konsequenzen ihres Tuns freizuhalten.
Das macht es aber nicht richtiger und es gibt keinen Grund diesen Schwachsinn auch noch zu verteidigen und zu rechtfertigen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 20:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Das macht es aber nicht richtiger und es gibt keinen Grund diesen Schwachsinn auch noch zu verteidigen und zu rechtfertigen.

ich bin der Letzte, der das verteidigen oder rechtfertigen würde. Aber ich halte auch nichts von dem Umweg "wenn derjenige, der die Entfernung schafft, nix auf der Naht hat, muss eben der Steuerzahler einspringen." Denn das ist dasselbe in Grün: "Ich hab nix, also müssen andere zahlen, weil mir das zusteht."

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 21:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da der Staat das Problem durch seine "Rechtsprechung" fördert bzw. sogar verursacht, finde ich es nicht schlimm, wenn er selbst einspringen muss. Z.B. durch die Übernahme der Umgangskosten im Rahmen von Hartz4.

Es ist zwar bedauerlich, dass dann letztlich der Steuerzahler dafür aufkommen muss aber nur der Steuerzahler (Wähler) hat es auch in der Hand, diesen Unsinn durch  Abwahl zu beenden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 22:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da der Staat das Problem durch seine "Rechtsprechung" fördert bzw. sogar verursacht, finde ich es nicht schlimm, wenn er selbst einspringen muss. Z.B. durch die Übernahme der Umgangskosten im Rahmen von Hartz4.

naja, im vorliegenden Fall hat die Mutter das ASR und kann soviel Entfernung schaffen wie sie möchte. Das kann man jetzt nicht gleich wieder "dem Staat" anlasten und ihn für eventuelle Folgekosten in die Haftung nehmen. "Der Staat" hat die Ex des TO ja nicht gezwungen, umzuziehen.

Ich finde es immer wieder befremdlich, sich einerseits jede staatliche Einmischung zu verbitten und gleichzeitig nach der staatlichen Nanny zu rufen, die alles richten und bezahlen soll, was die Eltern untereinander nicht gebacken kriegen.

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AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 23:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

naja, im vorliegenden Fall hat die Mutter das ASR und kann soviel Entfernung schaffen wie sie möchte. Das kann man jetzt nicht gleich wieder "dem Staat" anlasten und ihn für eventuelle Folgekosten in die Haftung nehmen. "Der Staat" hat die Ex des TO ja nicht gezwungen, umzuziehen.

Der Staat hat der Mutter das ASR gegeben, der Staat hat ihr das Recht gegeben, hinzuziehen wo sie will und der Staat hat entschieden, dass die Mutter nicht mit den Umgangskosten belästigt werden darf.
Der Vater hat gar nichts zu entscheiden.

Für mich gibt es niemanden der besser geeignet wäre, diese Musik zu bezahlen, als der der sie bestellt hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 23:15
(@malachit)
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Hallo Martin,

naja, im vorliegenden Fall hat die Mutter das ASR und kann soviel Entfernung schaffen wie sie möchte.

Genau damit, nämlich mit dem mütterlichen ASR als dem staatlich geförderten Goldstandard für unverheiratete Eltern, haben wir bereits eine Ausprägung jenes Geschlechtsrassismus, dessen Existenz du so vehement abstreitest.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 23:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malachit,

mit dem mütterlichen ASR als dem staatlich geförderten Goldstandard für unverheiratete Eltern, haben wir bereits eine Ausprägung jenes Geschlechtsrassismus, dessen Existenz du so vehement abstreitest.

ja, den bestreite ich. Auch wenn sich solche markigen Bezeichnungen wie "Geschlechtsrassismus" natürlich toll anhören; vor allem, wenn man gleichzeitig unterstellt, dieser sei staatlich gewollt und gefördert. Ich habe mich dazu vor ein paar Wochen schon mal >>>HIER<<< geäussert.

"Der Staat" kann nichts dafür, dass manche seiner Bürger sich heute fortpflanzen, bevor sie überhaupt wissen, ob sie es als Paar länger als sechs Monate miteinander aushalten. Er hat ihnen aber vor 14 Jahren die Möglichkeit eröffnet, das Gemeinsame Sorgerecht zu vereinbaren und zu erklären. Das kriegen die meisten nichtehelichen Paare auch verantwortungsvoll hin. Dafür, dass es im Einzelfall auch mal NICHT klappt, kann "der Staat" nichts - aber genau der soll es dann richten und für alle Folgekosten aufkommen, damit es nur ja "gerecht" ist und weil ja einer schuld sein muss. Ist das nicht ziemlich kindisch?

Die scheuklappenartige Fokussierung auf solche Einzelfälle zum "Beweis" von irgendwas erinnert mich irgendwie immer an Loriots >>>DAS BILD HÄNGT SCHIEF!<<<

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2012 23:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin,

Das kriegen die meisten nichtehelichen Paare auch verantwortungsvoll hin. Dafür, dass es im Einzelfall auch mal NICHT klappt, kann "der Staat" nichts -

Ach, dafür kann der Staat nichts? Nun, welche Rolle der Staat an dieser Stelle spielt, hatte Beppo vor drei Tagen in einem anderen Thread anschaulich beschrieben: http://www.vatersein.de/Forum-topic-25506-start-msg285890.html#msg285890

Ich sehe es so: Für alles, was die Menschen auch ohne staatliche Hilfen und Vorgaben verantwortungsvoll hinbekommen, braucht es per Definition überhaupt keinen Staat, eben weil die Menschen es auch ohne staatliche Eingriffe hinbekommen - aber in jenen Fällen, wo das mit der eigenverantwortlichen Regelung eben nicht klappt, ist unser Staat viel zu oft eher ein Teil des Problems als ein Teil der Lösung ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 20:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Malachit,

Ich sehe es so: Für alles, was die Menschen auch ohne staatliche Hilfen und Vorgaben verantwortungsvoll hinbekommen, braucht es per Definition überhaupt keinen Staat, eben weil die Menschen es auch ohne staatliche Eingriffe hinbekommen - aber in jenen Fällen, wo das mit der eigenverantwortlichen Regelung eben nicht klappt, ist unser Staat viel zu oft eher ein Teil des Problems als ein Teil der Lösung ...

"der Staat" mischt sich nicht ungefragt ein; er kommt ins Spiel, wenn (mindestens) einer der Kontrahenten nach ihm ruft, indem er den Justizapparat ankurbelt und sagt "verschaff mir gefälligst mein Recht!"

Das ist aber kein Privileg und keine Besonderheit des Familienrechts; es gilt beispielsweise auch bei jedem popeligen Nachbarschaftsstreit über die maximale Lautstärke von Musik, die richtige Zeit für's Rasenmähen oder die Höhe von Hecken. Die einen stellen sich mit einer Pulle Bier an den Zaun und reden darüber; die anderen rufen die Polizei und gehen zum Anwalt.

Daran ist aber nicht "der Staat" schuld.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 21:10




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