Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Von Mutter getrennt, Gemeinsames Sorgerecht, Kind: 2 1/2
folgende Frage:
Wir haben ein Umgangsmodell mit unserer Tochter, welches bis jetzt auch ziemlich gut funktioniert hat. Jetzt war es so, das ihre Großeltern mit unserer Tochter 3 Wochen im Urlaub waren. Nun besteht sie da drauf
unsere kleine nochmals 3 Wochen zu behalten, weil es ja angeblich ihre hälfte von den Sommerferien wäre. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher ob sie das einfach machen kann?
Dieses Wochenende hätte ich sie eigentlich wieder und nun will sie mir meine kleine vorenthalten oO
Danke für eure Antworten
Moin Pierre,
ganz einfache Frage: Ist Eure Umgangsregelung irgendwo festgeschrieben? Falls nicht, ist das aktuelle Verhalten Deiner Ex zwar nicht fein, aber reine Auslegungssache - wer sollte sie mit welcher Begründung daran hindern, das so zu sehen und zu machen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das wurde beim Jugendamt so besprochen und auch von der Jugendamtstante so protokolliert. Zumindestens der Umgang.
Der Urlaub wurde dabei nicht besprochen, weil wir / ich davon ausgegangen sind das Ferienzeit geteilt wird.
Moin Pierre,
Das wurde beim Jugendamt so besprochen und auch von der Jugendamtstante so protokolliert. Zumindestens der Umgang.
Der Urlaub wurde dabei nicht besprochen, weil wir / ich davon ausgegangen sind das Ferienzeit geteilt wird.
Auch wenn eine JA-Tante danebensass ist diese "Umgangsregelung" nicht mehr als eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen Deiner Ex und Dir. Du kannst ihre Anwendung jedenfalls nicht einklagen (schon gar nicht bis zum nächsten Wochenende). Und wovon Du "ausgegangen" bist, spielt eh keine Rolle.
Du kannst Deiner Ex lediglich freundlich andeuten, dass bei fortgesetzten Missinterpretationen und Eigenmächtigkeiten ihrerseits eine gerichtliche (und dann verbindliche) Umgangsregelung erforderlich sein könnte. Ob sie sich davon beeindrucken lässt, weisst Du besser als wir.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also könnte ich, wenn ich sie das nächste mal habe einfach sagen ich behalt sie jetzt 3 Wochen oder wie darf ich das verstehen?
Also könnte ich, wenn ich sie das nächste mal habe einfach sagen ich behalt sie jetzt 3 Wochen oder wie darf ich das verstehen?
Theoretisch ja, sofern es keine explizit andere Regelung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) gibt. Allerdings mit der ziemlich sicheren Gewissheit, dass Deine Ex dann ein ABR-Verfahren anleiert und dieses wegen der "Betreuungskontinuität" (Kind lebt seit jeher bei ihr) auch zugesprochen bekommt. Danach kann sie Dich fett angrinsen und sagen "siehste!"
Du musst selbst wissen, ob Du das so möchtest.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
... und deshalb würde ich es nicht eskalieren lassen. Das verlierst Du mit Ansage.
Unter "Anfängerfehler" verbuchen, und für die Zukunft die Umgansplanungen schriftlich konkret festhalten, also welche Woche das Kind bei wem ist!
Ich gehe mal davon aus, dass es die Großeltern mütterlicherseits waren, bei der das Kind auf Veranlassung der KM und ohne Rücksprache mit Dir Urlaub gemacht hat. Und deshalb auf KM zugehen, dass ihr euch die verbleibenden 3 Wochen fair teilt.
Im Übrigen sind die Schulferien bei Kids in dem Alter ja nur eine hilfreiche Festlegung aber doch kein Muss... Also jedes ET nochmal drei Wochen!
Gruß, Toto