Sommerferien 2014
 
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Sommerferien 2014

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(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wieder dasselbe leidige Thema "Umgang in den Schulferien".

Unsere Kleine ist jetzt im zweiten Schuljahr. Hex, meine Next und ich arbeiten alle Vollzeit.
Bis zur Einschulung war das alles garkein Problem. Der KiGa ist nur im Sommer 3 Wochen und im Winter eine Woche zu gewesen.

Gleich bei meinem Auszug hab ich bei Gericht eine wasserdichte Umgangsregelung für Hex festgezurrt.
An 3 von 7 Tagen und in der Hälfte der Schulferien ist unser Mäuschen bei mir.
Herbst- und Osterferien ist die Kurze abwechselnd bei mir und bei KM.
Sommerferien und Weihnachtsferien werden geteilt. Alternierend im Wechsel 1. und 2. Hälfte.
Dazu die Bestimmung das auf berufliche verpflichtungen Rücksicht zu nehmen ist.

Das heißt wenn ich auf Dienstreise bin wird unser Umgang entsprechend getauscht oder verschoben.

Im letzten Jahr bin ich mit der Kleinen in der 2. Hälfte der Sommerferien verreist.
In der 1. Hälfte und die letzten 2 Tage vor Schulbeginn war die Kleine 2013 bei KM.

Das klappt bisher alles super. Aber jetzt zickt Hex plötzlich rum.
Sie verlangt einfach das ich im Sommer die Kurze in der 1. Hälfte nehme.
Weil sie aus betrieblichen Gründen nur in der 2. Hälfte frei bekommt.
Das wär eigentlich garkein Problem. Ich will nur nicht nach KMs Pfeife tanzen.

Hex sagt sie fährt dieses Jahr auf jeden Fall in der 2. Hälfte mit der Kurzen weg.
Wie ich mich in der 1. Hälfte organisiere wär mein Problem.
Die 2. Hälfte wär schon so verplant wies in der Umgangsregelung steht.

Wenn ich die 1. Hälfte nicht will soll ich's lassen.
Dann kriegt sie auch alle 6 Wochen geregelt.
Diese arrogante "friss oder stirb" Attitüde macht mich unglaublich wütend.

Ich will in den Ferien mit meiner Next und meiner Tochter zu dritt wegfahren.
Aber meine Next kriegt nur in der 2. Hälfte frei. Das interessiert meine Hex überhaupt nicht.

Hat jemand Tips wie ich die renitente Ex wieder einnorden kann?

Meine letzten Klagen am Familiengericht waren ganz hilfreich.
Hat sich zwar beim Umgang usw. garnichts geändert.
Aber die Anwaltskosten haben der Hex das Reisen abgewöhnt.
Zuerst war die Richterin auch voll auf meiner Linie.
Nur im letzten Verfahren hat sie eine VP installiert die mich nicht ausstehen kann.
Deshalb würde ich an der Front lieber Ruhe halten.

Gruss Horst

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2014 18:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das Problem entzündet sich offenbar hier:

Sie verlangt einfach das ich im Sommer die Kurze in der 1. Hälfte nehme.
Weil sie aus betrieblichen Gründen nur in der 2. Hälfte frei bekommt.

und hier:

Ich will in den Ferien mit meiner Next und meiner Tochter zu dritt wegfahren.
Aber meine Next kriegt nur in der 2. Hälfte frei. Das interessiert meine Hex überhaupt nicht.

der Urlaub Deiner Next muss Deine Ex tatsächlich nicht interessieren. Möglicherweise rächen sich jetzt auch die ganzen Spitzen, die Du Deiner Ex an der Unterhalts- und Steuerfront zu verpassen versuchst - nur eine Vermutung.

Bei einer gerichtlichen Klärung hast Du nicht viel zu gewinnen: Ihr als Eltern müsst Euch einigen. Der Urlaub Deiner Next ist kein Argument, das vor Gericht von Bedeutung wäre: Sie muss ihren Urlaub dann eben verlegen oder Du ohne sie verreisen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 18:47
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hallo Horst,

"Gleich bei meinem Auszug hab ich bei Gericht eine wasserdichte Umgangsregelung für Hex festgezurrt. "

"Sommerferien und Weihnachtsferien werden geteilt. Alternierend im Wechsel 1. und 2. Hälfte."

"Im letzten Jahr bin ich mit der Kleinen in der 2. Hälfte der Sommerferien verreist.
In der 1. Hälfte und die letzten 2 Tage vor Schulbeginn war die Kleine 2013 bei KM."

"Die 2. Hälfte wär schon so verplant wies in der Umgangsregelung steht."

"Wenn ich die 1. Hälfte nicht will soll ich's lassen."

Es ist doch die wasserdichte Regelung gegen die du gerade verstösst !
Das würde ich mal nicht so "rumzicken" nennem

Gruß
mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 18:58
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Nachtrag

Ich bin glaube ich wirklich zu blöd diese Zitierfunktion zu benutzen.

:crash:
mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 19:03
 Mux
(@mux)
Registriert

@mekmen

1. Rechts in der Antwort, aus der Du zitieren willst, den Link "Zitat einfügen" anklicken
2. In Deinem Antwortfeld erscheint dann der ganze Beitrag als Zitat
3. Zwischen den beiden beiden Tags <quote> und </quote> den überflüssigen Text rauslöschen,
der nicht erscheinen soll
4. Vorschau-Button drücken und Du siehst, ob´s geklappt hat

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 19:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja. Auf berufliche Verpflichtungen ist Rücksicht zu nehmen.

Das machste dann eben auch einfach mal, ne?

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 19:15
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Howi64,

Hat jemand Tips wie ich die renitente Ex wieder einnorden kann?

Man kann jemanden mit Hilfe einer gerichtlichen Umgangsregelung einnorden, wenn dieser gegen diese verstößt. Nicht aber, wenn sich jemand daran hält.

Im Gegenteil könnte Deine Ex Dich ermahnen, nicht herumzuzicken, sondern Dich an die Umgangsregelung zu halten auch wenn Dir diese im konkreten Fall nicht gelegen kommt. Ein Urteil ist keine Einbahnstraße.

Ich versteh ehrlich gesagt, ähnlich wie @mekmen Dein Problem nicht.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 19:21
(@fruchteis)
Registriert

Moin HoWi,

laut Elternvereinbarung hat Mutter die 2. Hälfte der Sommer-Schulferien und hat sich bereits darauf eingestellt.
Du bist dieses Jahr für die 1. Hälfte in der Pflicht, hast in dieser Zeit die Betreuung zu organisieren.
Kind ist dann bei DIR, Versorgung ist DEIN Ding, laß DIR was einfallen!

Schau Dich mal um. Im Sommer werden für Kids viele Sachen angeboten, Freizeiten wochenlang, Events über Tag usw. usf. Bist dann halt an Deinen freien WE bzw abends beim Kind.

Drückst Du das Kind in dieser Zeit der Mutter aufs Auge, dann könnten Dir sogar mütterliche Beteuungskosten angehängt werden. 

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 19:45
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich schließe mich den Vorschreibern an:  :question: :question: :question:

Nicht nur, dass es nur legitim ist, auch die beruflichen Verpflichtungen der KM zu berücksichtigen, wenn Deine Dich auch berücksichtigt werden sollten, während die beruflichen Zwänge Deiner Next tatsächlich nur am Rande Beachtung finden sollten. Vielmehr ist hält sich doch die KM nur an die von Dir festgeschriebene wasserdichte Regelung, dass die Sommerferienhälften alternierend genommen werden. Vielleicht hat KM ja schon im verg. Jahr angekündigt, dass sie in diesem Jahr die zweite Hälfte braucht.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 19:45
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Als ich ihr die Vereinbarung diktiert habe war Hex garnicht berufstätig.
Ich finde nicht richtig das sie sich jetzt auch darauf berufen will.

Naja. Auf berufliche Verpflichtungen ist Rücksicht zu nehmen.

Es ist doch die wasserdichte Regelung gegen die du gerade verstösst !
Das würde ich mal nicht so "rumzicken" nennem

So wie ihr beide argumentiert HEx auch.

Die Vereinbarung von 2009 bezieht sich eigentlich nur auf meine beruflichen Verpflichtungen.
Wenn ich dienstlich unterwegs bin und den Umgang tauschen will reicht eine SMS oder Mail.
So soll das sein. Umgekehrt war das nie vorgesehen.

Ich glaube das HEx mir einfach in die Suppe spucken will. So wie Martin es vermutet.

Möglicherweise rächen sich jetzt auch die ganzen Spitzen, die Du Deiner Ex an der Unterhalts- und Steuerfront zu verpassen versuchst - nur eine Vermutung.

Das will ich ihr nicht durchgehen lassen. Wie kann ich das unterbinden?

Gruss Horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2014 19:46




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

was du tun sollst? Mal vom hohen Ross runterkommen.

Als ich ihr die Vereinbarung diktiert habe war Hex garnicht berufstätig.

Ja und nun ist sie eben auchberufstätig. Steht in der VEreinbarung irgendwo dirn, dass sie nur für deine beruflichen Belange gilt?

Ich finde nicht richtig das sie sich jetzt auch darauf berufen will.So wie ihr beide argumentiert HEx auch.

Ich denke das ist auch ihr gutes Recht. Auch sie muss ja ihren Berufsalltag und in Absprache mit ihren Kollegen den Urlaub planen.

Die Vereinbarung von 2009 bezieht sich eigentlich nur auf meine beruflichen Verpflichtungen.
Wenn ich dienstlich unterwegs bin und den Umgang tauschen will reicht eine SMS oder Mail.
So soll das sein.

Sie froh das es klappt und halte es umgekehrt genauso. Sonst könnte deine Ex auch mal auf die Idee kommen, dass sie ihren Berufsalltag nicht mehr auf deine dienstlichen Termine abstimmen kann. Und warum "darf" es nicht auch umgekehrt sein?

Umgekehrt war das nie vorgesehen.

Steht das in deiner gerichtsfesten Regelung auch so drin? Wenn nein, dann dürfte es eben auch für die KM gelten. DU hast den Urlaubsumgang alternierend festgelegt und hattest eben letztes Jahr die zweite Hälfte und bist nun mit der 1. Hälfte dran. Wenn deine aktuelle LG in der 2. Hälfte keine Urlaub bekommt ist das nicht das Problem deiner Ex. Und übrigens auch nicht Gegenstand deiner Umgangsdoktrin. Denn da stehen ja deine beruflichen Termine und nicht die deiner LG. Auf die muss deine Ex keine Rücksicht nehmen.

Ich glaube das HEx mir einfach in die Suppe spucken will. So wie Martin es vermutet.Das will ich ihr nicht durchgehen lassen. Wie kann ich das unterbinden?

Sie nimmt doch nur deine Umgangsregelung war. Vielleicht will sie dir in sie Suppe spucken, aber du bist keinen Deut besser. Ums Kind gehts dir nicht, sondern nur darum, wie du deiner Ex nun eins reinwürgen kannst . Mit dem Kind könntest du sicger auch mal ne Woche ohne Next was unternehmen.

Wie du das unterbinden kannst? Gar nicht. Du kannst natürlich mit deiner wasserdichten und gerichtsfesten Umgangsvereinbarung vor Gericht erscheinen und dem Richter erklären, warum diese nur zu deinen Gunsten gelten soll und deine Ex keinerlei REcht hat auf diese zu pochen.

*kopfschüttel* Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2014 19:58
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Horst,
vor zwei Jahren hast du geschrieben:

bezogen auf ferien steht dort:

"osterferien 2011 verbringt xxx bei ihrer mutter yyy
herbstferien 2011 bei ihrem vater horst.

sommerferien 2011:
1. hälfte bei vater horst, 2. hälfte bei km yyy
...
in den folgejahren alternierender wechsel.
...
weihnachtsferien:
1. woche vater horst
2. woche km

Gestern schreibst du:

Im letzten Jahr bin ich mit der Kleinen in der 2. Hälfte der Sommerferien verreist.
In der 1. Hälfte und die letzten 2 Tage vor Schulbeginn war die Kleine 2013 bei KM.

Irgendwann muss es da einen Wechsel gegeben haben, der die Formulierung "in den Folgejahren alternierender Wechsel" ausgesetzt hat.

Falls es dir gelingt, diese (einmalige?) Abweichung als "Ausnahme" und die "sommerferien ungerade Jahre: 1. hälfte bei vater horst, 2. hälfte bei km yyy"-Formulierung aus eurer Vereinbarung als "Regel" bei Gericht durchzusetzen, kannst du wie geplant in der zweiten Hälfte der Sommerferien mit deiner Next und eurer Tochter Urlaub machen. Dass es diese Abweichung wenigstens einmal gegeben hat, zeigt zumindest, dass deine Ex sich nicht blind und ohnne erneute Absprache mit dir darauf verlassen durfte, dass infolge der Urlaubsregelung 2013 automatisch auch in 2014 die Urlaubsplanung klar sei.

Eventuelle Änderungen sollten im Januar für die kommenden Sommerferien noch zu regeln sein.

Falls deine Ex immer noch schlechte Karten bei Gericht hat (und den Eindruck habe ich) muss sie sich (und nicht du dich) an den Vorschlägen des wilden Lachs' orientieren:

Schau Dich mal um. Im Sommer werden für Kids viele Sachen angeboten, Freizeiten wochenlang, Events über Tag usw. usf. Bist dann halt an Deinen freien WE bzw abends beim Kind.

Da eure Tochter erst in die 2. Klasse geht, werdet ihr als berufstätige Eltern noch ein paar Jahre mit Schulferien und Absprachen im Kollegenkreis zu tun haben. Dass die neue Frau an deiner Seite deinerseits mit berücksichtigt wird, finde ich selbstverständlich.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Ohne verbindliche und rechtzeitige Absprachen wird das sehr schwierig.
Das scheint bei euch der der Knackpunkt zu sein.

Probleme zwischen den Erwachsenen belasten am Ende auch immer die Kinder.
Eure Urlaubsplanung im kommenden Sommer scheint mir euer geringstes Problem zu sein.

Hast du eigentlich mittlerweile Kontakt zu deiner älteren Tochter?
Wie lange willst du deine Ex noch mit den Steuervorauszahlungen quälen? 
Wie kommt sie mit ihrem Gehalt als Teilzeitkraft ohne deinen Unterhalt mit den Kindern zurecht?
Verstehst du dich immer noch gut mit deinem Stiefsohn?

Das sind aus meiner Sicht die Brennpunkte bei euch.
 
Schönes Wochenende  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2014 13:03
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Irgendwann muss es da einen Wechsel gegeben haben, der die Formulierung "in den Folgejahren alternierender Wechsel" ausgesetzt hat.

Falls es dir gelingt, diese (einmalige?) Abweichung als "Ausnahme" und die "sommerferien ungerade Jahre: 1. hälfte bei vater horst, 2. hälfte bei km yyy"-Formulierung aus eurer Vereinbarung als "Regel" bei Gericht durchzusetzen, kannst du wie geplant in der zweiten Hälfte der Sommerferien mit deiner Next und eurer Tochter Urlaub machen. Dass es diese Abweichung wenigstens einmal gegeben hat, zeigt zumindest, dass deine Ex sich nicht blind und ohnne erneute Absprache mit dir darauf verlassen durfte, dass infolge der Urlaubsregelung 2013 automatisch auch in 2014 die Urlaubsplanung klar sei.

Eventuelle Änderungen sollten im Januar für die kommenden Sommerferien noch zu regeln sein.

Danke.
Dann werde ich KM diese Sichtweise doch mal nahebringen.
Gerichtsverfahren scheut sie zum Glück wie der Teufel das Weihwasser.
Gruss Horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2014 15:31
(@psoidonuem)
Registriert

Ich versteh ehrlich gesagt, ähnlich wie @mekmen Dein Problem nicht.

LG,
Mux

Ich schon. Der Kerl hat die Trennung nicht verwunden und ist obendrein ein Geizkragen, der seine Ex auch schon aus reiner Gehässigkeit an allen Fronten gängeln und quälen will, selbst dann wenn sie sich objektiv korrekt und innerhalb des Gesetzes bewegt. Hoffentlich fällt er damit bald mal auf die Nase.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 15:13
(@Brainstormer)

Moin psoidonuem,

Der Kerl hat die Trennung nicht verwunden und ist obendrein ein Geizkragen, der seine Ex auch schon aus reiner Gehässigkeit an allen Fronten gängeln und quälen will, selbst dann wenn sie sich objektiv korrekt und innerhalb des Gesetzes bewegt. Hoffentlich fällt er damit bald mal auf die Nase.

Warum?
Wenn Horst laut Beschluss ab 2013 keinen EU mehr zu zahlen hatte, sehe ich hier eher eine Gängelung durch das Finanzamt, die die Steuervorauszahlung nicht reduzieren wollen.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 16:57
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn Horst laut Beschluss ab 2013 keinen EU mehr zu zahlen hatte, sehe ich hier eher eine Gängelung durch das Finanzamt, die die Steuervorauszahlung nicht reduzieren wollen.

Seh ich auch so Brainstormer.

Hex hat Widerspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid eingelegt und den Beschluss von Januar vorgelegt.
Haben die Fiskalritter geantwortet: Anlage U nicht rechtzeitig widerrufen. Realsplitting gilt fürs ganze Jahr 2013.
Wird nur durch übereinstimmende Steuererklärung beider geheilt.

Das kann dauern ...  😉 Nicht mein Problem.

Der Kerl hat die Trennung nicht verwunden.

Blödsinn! Ich hab die Olle abserviert. Und ich weiß auch warum! Du nicht.

Hoffentlich fällt er damit bald mal auf die Nase.

Eher nicht weil

Gerichtsverfahren scheut sie zum Glück wie der Teufel das Weihwasser.

Würde ich auch wenn ich so klamm  :rofl2: wie Hex wär und so eine lausige RAtte  :knockout: hätte.
Wer den als Freund hat braucht keine Feinde mehr.

Hex lenkt beim Urlaub auch wieder ein. Da bin ich mir sicher. Hab ihr unsere original  Umgangsvereinbarung unter die Nase gehalten und ihr gesagt das ich das so wies das steht notfalls einklagen werde. Da wurde sie wieder ganz kleinlaut. :thumbup:

Wie kommt sie mit ihrem Gehalt als Teilzeitkraft ohne deinen Unterhalt mit den Kindern zurecht?
Verstehst du dich immer noch gut mit deinem Stiefsohn?

Sie kommt kaum noch über die Runden. Dafür kann ich aber nichts. Vor der Ehe hatte sie mehr als ich verdient.
Sohnemann sagt: Soll Mama einfach wieder "richtig" arbeiten. Ging doch auch als ich klein war.

Seh ich genauso. Unsere Jung-Richterin am AG ebenfalls.  :thumbup:

Gruss Horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2014 18:02
(@riviera68)

Hallo HoWi,

also generelll kann und ist es mir ja schnurz wie so manche Ex / mancher Ex denkt, wenn ich aber deine Wortwah und dein Verhaltenl anschaue wird mir schlecht.

Olle, abserviert, so klamm waere wie, etc pp.... du liest dich nicht gerade wie ein Vater, der ein Vorbild sein sollte, geschweige denn ist. Ich hoffe, dass deine Kinder aus deinem Handeln und aus deinen Worten, die sie durchaus hier lesen koennen ihre Konsequenzen ziehen!

Unter Mann versteh ich dann doch was ganz anderes!

riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 19:05
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hoffe, dass deine Kinder aus deinem Handeln und aus deinen Worten, die sie durchaus hier lesen koennen ihre Konsequenzen ziehen!

Hi reviera,
das tun sie. Stiefsohn und Töchterlein sind 100% "Papa-Kinder".
Du weißt nicht wie unsere Ehe war und wie unsere Trennung.
Musst du auch nicht. Nicht alle schmutzige Wäsche gehört ins WWW.

Unter Mann versteh ich dann doch was ganz anderes!

Macht nix. Meiner Next bin ich ganz recht so wie ich bin. Den Kindern auch. Das reicht mir.

Gruss Horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2014 19:16
(@punklala)
Schon was gesagt Registriert

tja es gibt halt nicht nur nervige ex weiblein, sondern zum ausgleich auch das männliche gegenstück 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 21:19
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

tja es gibt halt nicht nur nervige ex weiblein, sondern zum ausgleich auch das männliche gegenstück

Meine Ex weiß woher der Wind weht. Das reicht.

Rache ist eine Speise die Mann kalt genießt. EISKALT!

Gruss Horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 13:51




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