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Soll ich mit meiner Ex Frau und den Kindern etwas gemeinsames Unternehmen?

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(@passi)
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...es ist nicht so daß unsere Trennung einfach verlief.
Wir  haben ein große Wohnung ca. 170m² in einem zwei Familien Haus mit Garten Pool und alles was dazu gehört. Jedoch wie bei den meisten muß dieses noch Finanziert werden. (Man bekommt nichts Geschenkt im Leben.)
Nun ist es so das ich bereits zwei Jahre lang die Finazierung alleine bezahlte, somit war im Monat nichts mehr übrig.
Jetzt habe ich die Wohnung vermietet und bin zu meiner LG gezogen. Auch Eigen. Jedoch bezahle ich bei Ihr Miete wie es sich gehört.
Es war immer ein Kampf um jede Sache mit meiner Ex. Letztendlich habe ich den größten Teil des Inventars meiner Ex gegeben. da die neue LG eh nichts von meinen Sachen haben wollte ( Sie hätte zu viele Erinnerungen mit meiner Ex gehabt.)
Naja so ist es nun. Gott sei Dank das ich noch eine kleine Ferienwohnung besitze in der selben Stadt. Damit ich wenn es wirklich darauf ankommen würde, flüchten könnte. 

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Themenstarter Geschrieben : 02.11.2006 15:07
(@edeltraud)
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Hallo Passi,

das hört sich doch alles garnicht so schlecht an, zumindest hast du wohl jetzt nach der Vermietung deiner großen Wohnung keine finanziellen Probleme und  kannst sicher auch für den Unterhalt deiner  Kinder und der Ex besser aufkommen. Wenns dann mit deiner LG überhaupt nicht mehr  gehen sollte und du in deine Ferienwohnung ziehen kannst, sparst du sogar noch das Geld für die Miete an deine LG.

Ich denke auch das ist ein wesentlicher Punkt, der dir und der KM  die gemeinsamen Aktivitäten einfacher macht.
Solange Streitigkeiten um das Geld dazukommen ist ein unbeschwerter Umgang damit sicher nicht so einfach.
Es ist ganz viel wert, wenn finanzielle Angelegenheiten außen vor bleiben können, habe ich leider erleben müssen.
Alles Gute
Edeltraud

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 18:37
(@passi)
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Unterhalt für meine Frau muß ich nicht bezahlen, da Sie genauso oder gar besser verdient wie ich.
Die Kinder sind tagsüber in einer Kindertagesstätte. (Kosten hierfür 330,-€ / Monatl.) wird zu gleichen Teilen bezahlt.
Unterhalt für die Kinder muß ich auch nicht bezahlen da Sie ja schließlich von Sonntagnacht bis Donnerstagfrüh bei meiner Ex sind und den Rest bei mir. Die Woche darauf sind die Kinder von Donnerstag bis Samstagmittag bei mir.
Somit ergibt sich eine hälftige Teilung der Kinderbetreung.
Meine Ex bezieht das volle staatl. Kindergeld. Sonst nichts. Bis jetzt......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2006 11:04
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