Moin
Also PhoeniX, meinst Du ich sollte zusätzlich noch mal ein Gespräch beim JA machen ?
Das wird nach dem heutigen Aufeinandertreffen mit der KM eh unumgänglich sein, weil sie diese von mir erstellte Vereinbarung bestimmt nicht unterzeichnen wird.
Jep. Genau so. Wenn sie dann beim JA nicht unterzeichnet, oder unterzeichnet und sich nicht daran hält, steht dir der Klageweg offen.
Sonst läuft du Gefahr dich einer Verzögerungstaktik hinzugeben.
Gruß
Martin
Servus sambugaro!
Ja, momentan habe ich (sogar regelmäßig) Umgang aber sie versucht diesen immer wieder zu ändern, weil laut Ihrer Meinung die „gerade WE-Regelung“ in den Ferien nicht gilt. Da ging und geht es immer nur um ihre Eltern !
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat sie recht: Die WE-Umgangsregelung kann bei hälftiger Ferienaufteilung ausser Kraft gesetzt werden, weil z.B. im Fall von Urlaubreisen dies einfach nicht machbar ist.
Hast den von Phoenix verlinkten Umgangsvereinbarungvorschlag mal ausgedruckt?
Ich sehe diesen als Verhandlungsgrundlage als sehr brauchbar an, weil dieser sich in erster Linie nach den Bedürfnissen des Kindes richtet...
Das JA meinte seinerzeit für unsere Probleme der falsche Ansprechpartner zu sein und hat uns der Mediation empfohlen.
Naja, es gibt ja auch noch andere "öffentliche" Stellen (z.B. Caritas), die das anbieten und bei denen solche Gespräche nix kosten! Alternativ gibt es aber auch sog. Mediatoren, die allerdings Honorar verlangen würden.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Guten Abend !
Es geschehen noch Zeichen und Wunder ! Hört, hört ...
Ich holte meinen Jungen also heute von der Schule ab, fuhr mit ihm nach Haus und wir setzten uns alle drei an einen Tisch. Dieses Ereignis war schonmal sehr unerwartet, nach den letzten Auftritten der KM. Hätte ich nicht gedacht ! Keine Ahnung was aber irgendwas oder -wer muss sie ein wenig geläutert haben.
Um es nicht zu sehr in die Länge zu ziehen ...
Das Gespräch verlief im normalen Ton, recht vernünftig ab und bis auf den Passus der diesjährigen Weihnachtsfeiertagsregelung haben wir die ganze Vereinbarung (Vater, Mutter und Kind) unterzeichnet.
Des Jungen Geburtstag wird bei mir stattfinden, mit der Einschränkung, daß ich ihn erst vormittags hole. Damit kann ich leben, Primärziel erreicht. Die ganze Woche und das anschließende WE ist er bei mir 🙂
Den Montag drauf bringe ich ihn vor meiner Arbeit zurück.
Die 1. Woche der Sommerferien gehören mir und meinem Sohn und selbst die Ankündigung mit mind. 2 Wochen in den Sommerferien 2009 machte ihr keine Probleme. :thumbup:
Das erste mal hatte ich von ihr den Eindruck, sie lässt sich darauf ein, daß es nur um den Umgang geht. Alle anderen "Abweichungen" ihrerseits habe ich mit Argumenten entkräftet oder ignoriert und aufs Thema zurück gelengt.
Wir konnten uns sogar darauf verständigen, daß ich ihr zum Jahresende, wenn meine Urlaubsplanung fürs nächste Jahr steht, ich sie ihr rein reiche und wir uns dann abstimmen, bevor ich bei meinem AG den Urlaub endgültig beantrage.
Mir ging es in erster Linie um eine schriftlich fixierte Einigung im Umgang mit meinem Sohn und das wurde erreicht. Ihr hättet mal sehen sollen, wie mein kleiner gestrahlt hat, als ich ihm auch nochmal erklärt habe, was er dort mit gehört und quasi vereinbart hat: Er wollte genau wissen, wann das jetzt losgeht und bis wann das so läuft.
Scheinbar hat sich die KM selber nun auch bei offizieller Stelle, sprich dem JA, schlau gemacht (bisher sprach sie immer von "genügend Leuten", die angeblich gleichdenkend sind) und weiß aber, daß man nicht zwingend an so eine schriftliche Vereinbarung gebunden ist. Wenn ich das jetzt richtig interpretiert habe, hat sie aber doch Bedenken, zumal ich auf die weiteren Schritte hingewiesen habe, ob einer evtl. gerichtlichen Anordnung. Sie wollte sich nämlich nicht auf die von mir fixierte Regelung anhand der jährlich wechselnden Feiertage (Ostern, Weihnachten usw) "fest nageln" lassen. Daher auch die Streichung dieses Teiles.
Und nun hoffe ich wieder auf Eure Anregungen ...
Ich bemerkte, daß laut vorliegenden Gesetzesauszügen ich als Vater Vorrang vor allen anderen Angehörigen (also auch ihrer Eltern) im Umgang habe. Sie brauche sich also nicht erst mit ihrer Mutter darüber verständigen, also spräche nichts dagegen, es gleich zu vereinbaren. Die Streichung (immerhin ein Kompromiss, um alle anderen "Forderungen" durch zu bringen) zeigt aber einmal mehr, daß es nach Ihren Vorstellungen zu geschehen hat. Sie weiß ja noch gar nicht, was dieses Jahr Weihnachten ist und müsse sich auch ein wenig nach Ihrer Familie richten. Klar ! Diese holt und bringt den kleinen, weil seine Ma keine überregionale Mobilität (PKW) besitzt.
Ich schrieb also in die Vereinbarung, daß über diesen Teil keine Einigung erzielt werden konnte und auch das zeichneten wir ab.
Kann, d.h. reicht es aus, und sollte ich damit beim JA dieses eindeutige Recht einfordern ?
Bitte um Vorschläge.
Nächtliche Grüße
sambugaro
Servus sambugaro!
Ich bemerkte, daß laut vorliegenden Gesetzesauszügen ich als Vater Vorrang vor allen anderen Angehörigen (also auch ihrer Eltern) im Umgang habe. Sie brauche sich also nicht erst mit ihrer Mutter darüber verständigen, also spräche nichts dagegen, es gleich zu vereinbaren.
Was hältst Du davon (aus der verlinkten Vereinbarung)?
5.1
Beide Elternteile erkennen an, dass die Beziehung von xxxxxxx zu seiner übrigen Familie im Rahmen der für jeden Elternteil zur Verfügung stehenden Zeiträume gepflegt und gefördert werden soll.
Kann, d.h. reicht es aus, und sollte ich damit beim JA dieses eindeutige Recht einfordern ?
Welches Recht willst Du einfordern? Ich komm jetzt nicht ganz mit!
Du solltest Dir über eines klar sein:
Du hast zwar eine unterschriebene Vereinbarung zur Umgangsregelung, die aber worst case (wiederholter Umgangsboykott) keine rechtliche Kraft hat, sondern "nur" eine moralische...
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin samburago,
🙂 da geht doch was !!!
Du solltest Dir über eines klar sein:
Du hast zwar eine unterschriebene Vereinbarung zur Umgangsregelung, die aber worst case (wiederholter Umgangsboykott) keine rechtliche Kraft hat, sondern "nur" eine moralische...
Das ist zwar so, nichtsdestotrotz finde ich das schon gut und es ist immerhin ein Zeichen, daß es klappen kann. Sicherlich könnte die KM diese Vereinbarung jederzeit kippen,
aber:
Ich holte meinen Jungen also heute von der Schule ab, fuhr mit ihm nach Haus und wir setzten uns alle drei an einen Tisch.
Ihr habt zu DRITT diese vereinbarung geschlossen, und wenn die KM nicht ganz und gar mit dem klammerbeutel gepudert ist, wird sie sich an die Abmachung halten oder wie will sie das eurem Sohn dann erklären? :rofl2:
Finde, dass ihr das toll gemacht habt!
Da geht auch noch mehr !
Gruß
Jo
Guten Abend !
Ich weiß wohl, daß Ihr Recht habt. Dieser Kompromiss stellt keine verpflichtende Bindung dar, das weiß die KM auch.
Vielleicht hat das Gespräch der KM beim JA seines dazu bei getragen, vielleicht auch, daß der Junge mit einbezogen wurde.
Momentan ist das erstmal Stand der Dinge, aber mal sehen, ob und wann sie sich wieder was dagegen hat.
Welches Recht willst Du einfordern? Ich komm jetzt nicht ganz mit!
Mein Vorrecht als Vater auf den Umgang vor jedem anderen. (s.§ 1627 BGB)
Sie hält sich ja mit der Vertagung der Entscheidung für den Umgang der Weihnachtsfeiertage das Türchen offen, daß sie es wieder vorgeben will, also wieder alles nach Ihren Vorstellungen zu geschehen hat. Dagegen würde ich gern was machen und das meinte ich damit.
Was meint Ihr?
Soll ich diesen Punkt sofort neu beim JA verhandeln ?
Stimmt die Tatsache mit dem Vorrang auf Umgang nach §1627 BGB, kann ich mich darauf berufen ?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Ratschläge.
Sambugaro
Servus sambugaro!
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass Du den von Phoenix verlinkten Umgangsvorschlag noch nicht verinnerlicht hast.
Wenn Du diesen verwenden solltest, stellt sich die Frage nach
Mein Vorrecht als Vater auf den Umgang vor jedem anderen. (s.§ 1627 BGB)
IMHO nicht mehr, da hier alles glasklar (insbesondere Ziffer 2 und 5) geregelt wäre!
Wenn Du Dir das "Vorrecht" erstreiten möchtest, wird das wohl nur in Zusammenhang mit einer Umgangsklage möglich sein...
Weihnachten würde ich erst die Wünschen Juniors (hab jetzt nicht im Kopf, wie alt er ist) berücksichtigen.
Mein ältester ist 11 Jahre alt und für ihn ist es wichtig, Heligabend bei KM zu verbringen, obwol er signalisiert hat, dass er deis bei uns auch gerne machen würde. Ich respektiere das einfach und überlasse ihm die Entscheidung.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
Mein Vorrecht als Vater auf den Umgang vor jedem anderen. (s.§ 1627 BGB)
Steh ich jetzt auf dem Schlauch???
§ 1627
Ausübung der elterlichen Sorge
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.
Wo leitest Du ein Vorrecht ab? Hast Du überhaupt GSR? Wie alt ist das Kind?
Lieber sambugaro,
Du solltest zwei Wege nicht durcheinander werfen.
1. Gütige Einigung
2. Gerichtliche Festsetzung des Umganges
Weg 1 ist immer zu bevorzugen. Solange Du auf WEg 1 bist, bringt es nichts mit vermeintlichen Paragraphen um Dich zu werfen,
weder vor der Ex noch vor dem JA. Weil weder das JA, noch sonst eine Mediation Recht spricht. Hier argumentierst Du im Sinne
des Kindes. Und versuchst einen Umgang für das Kind herauszuhandeln, der den gerichtlich festgersetzten (wahrscheinlich)
übersteigt. Dir sollte bewusst sein, dass in dieser Phase viel behauptet werden kann und auch viel abgemacht werden kann, was alles
nur vom googwill der Beteiligten abhängt und keinerlei Rechtskraft hat. Wenn WEg 1 versagt und alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind,
bleibt Dir nur Weg 2.
In dieser Phase fragst Du auch nicht irgendwen, müsste ich nicht nach §soundso Vorrang haben, sondern Du stellst (über Deinen) Anwalt
einen konkreten Antrag auf Umgang bei Gericht. Fertig. Der Rest ist Automatismus.
Ich persönlich befand mich etwa 2 Jahre auf Weg1, hatte sehr umgangreichen Umgang mit meinem Sohn. Nach eigenwillier und einseitiger
Umgangskürzung befinde ich mich jetzt seit 1.5 Jahren auf Weg 2, wo mir durch das Gericht mehr Umgasng zugesprochen wurde, als die KM mir
gewähren wollte.
Das vielleicht als Anregung.
LG,
Mux
Hallo !
Kann sein, daß ich mit den § was verwechselt habe aber das ist eh nur geschriebenes und wenn ich, außer den von Mux beschriebenen Wegen, keine weiteren dazwischen habe, hat sich das mit dem durchsetzen darauf beschränkt, entweder den Umgang gerichtlich anordnen zu lassen oder wieder schön der KM nach zu geben, wenn sie wieder ihren eigenen Kopf hat. Von meiner Seite Hauptsache alles im Sinne des Kindes und Gericht ist meines Erachtens nicht immer in diesem Sinne.
Ich bevorzuge eher die gütliche Einigung und die habe ich bis ins nächste Jahr, außer Weihnachten. Nicht nur in dem Punkt lasse ich dem Jungen (fast 9 Jahre jung) natürlich frei, seine Wünsche und Vorstellungen zu äußern. Bleibt, wie gesagt, abzuwarten, ob die KM seine Wünsche denn genauso akzeptiert, wie ich.
Bis dahin lasse ich das mal so laufen.
Ich glaube ich kann dieses Thema damit vorerst abschließen.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen nochmal ganz herzlich bedanken für die Klarheit, die mir verschafft wurde und die guten Ratschläge und Anregungen. Das hat mir sehr geholfen.
Macht weiter so, denn mit Eurem Einsatz hier im Forum werdet Ihr nicht nur den kämpfenden Vätern helfen, sondern in erster Linie den leidenden Kindern. :thumbup:Dafür lohnt es sich allemal !
Vielen Dank und auf bald 🙂
Sambugaro
Servus sambugaro!
hat sich das mit dem durchsetzen darauf beschränkt, entweder den Umgang gerichtlich anordnen zu lassen oder wieder schön der KM nach zu geben, wenn sie wieder ihren eigenen Kopf hat. Von meiner Seite Hauptsache alles im Sinne des Kindes und Gericht ist meines Erachtens nicht immer in diesem Sinne.
Ich denke, eine gerichtliche Regelung kann auch im Sinne Deines Kindes sein, weil
a) eine geregelte, zuverlässige und nicht ohne Weiteres umkehrbare Umgangsregelung da ist,
b) dem Kind mögliche Loyalitätskonflikte erspart bleiben, weil eben der Richter es so beschlossen hat,
c) Dein Nervenkostüm insgesamt weniger belastet und Du dafür "befreiter" für das Kind da bist,
d) und letztendlich Du damit zeigen würdest, ALLES Dir mögliche in die Wege zu leiten, um dies alles zu verwirklichen.
Daher kann ich Dir nur empfehlen, Dich dem KM-Willen nicht unterzuordnen sondern für die Einhaltung der Rechte Eures Kindes mit allen Konsequenzen zu sorgen.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!