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Sinnvoller Umgang mit 350 km Entfernung

 
(@nicole4867)
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Hallo zusammen,

zunächst möchte ich dem Forum mal ein tolles Kompliment machen. Ich lese schon seit einiger Zeit mit und finde es super, dass man sich hier austauschen kann. Ich möchte mich kurz vorstellen: Ich heiße Nicole, bin 31 Jahre alt und lebe von meinem Mann getrennt. Wir sind (noch) verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn (4). Getrennt haben wir uns Anfang 2009 - einvernehmlich, weil es zwischen uns nicht mehr funktioniert hat. Wir haben uns nicht im Bösen getrennt und haben sogar nach der Trennung noch mehrere Monate in der gemeinsamen Wohnung gewohnt, da er wieder in seine 350 km entfernte Heimat zurück ziehen wollte, wo er inzwischen auch mit seiner neuen Partnerin lebt. Der Sohn lebt seither mit mir hier. Ich gehe Vollzeit arbeiten, der Sohn geht vormittags in den Kindergarten und wird nachmittags von einer Tagesmutter betreut, die er seit seinem ersten Lebensjahr kennt (ich habe auch vor der Trennung schon Vollzeit gearbeitet, der finanziellen Situation wegen).

Mein Nochmann zahlt für den Sohn den Mindestunterhalt - wir haben uns außergerichtlich darauf geeinigt und uns anhand seines Einkommens an der Düsseldorfer Tabelle orientiert. Da der übliche Weg - alle 14 Tage Wochenende - in unserem Fall der Entfernung wegen ausfällt, haben wir uns so geeinigt, dass er den Kleinen alle 6-8 Wochen für 1-2 Wochen zu sich holt. Wir sprechen uns individuell ab, je nach dem, wann der Kindergarten Ferien hat bzw. er Urlaub hat. Und wenn er mal keinen Urlaub hat, sind dort auch noch seine Eltern, die nicht mehr arbeiten und sich auch immer freuen, wenn der Kleine mal zu ihnen kommt (pflege zu ihnen auch noch ein gutes Verhältnis). Es könnte also eigentlich alles gut sein - wenn mein Ex nicht im Schnitt alle paar Monate mit irgend einem "Vorschlag" quer schießen würde.

Beispiel: Unser Sohn geht seit 01.09.2010 in den Kindergarten. Mein Ex wollte den Kleinen dann Mitte September für zwei Wochen holen. Ich bat ihn, den Termin etwas nach hinten zu schieben, einfach aus dem Grund, weil ich den Kleinen nicht zwei Wochen nach Kindergartenstart in der Eingewöhnungsphase wieder raus reißen wollte, was ich meinem Ex auch so mitteilte. (Der Kleine war davor den ganzen August über in den Sommerferien bei ihm gewesen.) Prompt wurde ich dann als "die Mutter, die das Kind nicht raus rückt" hingestellt, gespickt mit haltlosen Vorwürfen, er würde bei mir nichts zu frühstücken kriegen, die Tagesmutter (die er damals selbst mit ausgesucht hat) sei ja keine Lösung für das Kind blabla. Anfang des Jahres fand im Kindergarten samstags ein "Papatag" statt, bei dem die Kinder mit ihren Papas einen Ausflug in den Wald machten. Also fragte ich meinen Ex - der noch nie einen Fuß in diesen Kindergarten gesetzt hat und auch noch nie ein Wort mit den Erzieherinnen gewechselt hat (auch nicht telefonisch) - ob er mit unserem Kleinen dahin wollte. Wir hätten es dann so verbunden, dass der Kleine die Woche zuvor bei ihm gewesen wäre und er dann samstags, bevor er ihn wieder bringt, diesen Papatag mit ihm wahrnimmt. Er war einverstanden, also habe ich alle Hebel in Bewegung gesetzt und die beiden angemeldet. Den Papatag hat mein Ex dann kurzfristig (2 Tage vorher) platzen lassen, weil er keine Lust hatte, er hätte ja dann so früh los fahren müssen, um um 09:00 Uhr am Kindergarten zu sein...

In der Zwischenzeit hat unser Sohn im Kindergarten seinen ersten besten Freund gefunden. Mit der Mutter habe ich mich ebenfalls angefreundet, und so unternehmen wir auch öfter am Wochenende etwas gemeinsam. Ich muss dazu sagen, dass der Kleine eher von der schüchternen Sorte ist, er geht nicht gern auf eine Gruppe anderer Kinder zu. Aber mit seinem Freund ist er nun warm geworden und es freut mich, dass die beiden sich verstehen. Beim letzten Abholen vor drei Wochen überfiel mich mein Ex mit dem Vorschlag, er möchte, dass der Kleine jetzt noch für ein Jahr bei ihm lebt, das wäre ja schließlich die letzte Gelegenheit, bevor er in die Schule käme. Ich habe ihm gesagt, dass ich das nicht für richtig halte und dem auch nicht zustimmen werde. Ich möchte den Kleinen nicht für so lange Zeit aus seinem Alltag und seiner Umgebung reißen und dann in einem Jahr wieder. Mein Ex ist der Meinung, dass die Kinder das in dem Alter noch sehr locker wegstecken. Der Meinung bin ich ganz und gar nicht. Da ich mich weigere (schließlich hält der Kindergarten mir ja auch den Platz nicht einfach so ein Jahr frei), hat er mir mit dem Anwalt gedroht. Na toll. Der Kleine sei ja bei ihm immer so aufgeblüht (bei mir aber auch, soll er sich doch freuen, dass unser Kind ein aufgeweckter, fröhlicher Kerl ist). Ich habe überhaupt keine Lust auf diesen Mist, zumal mir wichtig ist, dass nichts auf dem Rücken des Kleinen ausgetragen wird. Mein Ex stützt sich auf die Aussage unseres 4jährigen, der ihm auf die Frage, ob er gerne in den Kindergarten ginge und ob er dort schon Freunde habe, mit "nein" geantwortet hat...  Zusammenfassend:

- Umgang findet regelmäßig statt. Ich kann verstehen, dass meinen Ex die Fahrerei ankotzt, aber ER ist nach der Trennung weggezogen.
- Ich gehe Vollzeit arbeiten, sorge für unseren Lebensunterhalt selbst, außer dem Mindestunterhalt für den Kleinen gibt es keine finanziellen Forderungen
- Der Kleine geht gerne zu seinem Papa

Meine Erklärungen, dass es mir dabei NUR um den Sohn und um das zu vermeidende Hin- und Hergezerre geht, kann er nicht nachvollziehen.

Wie regelt Ihr den Umgang auf Entfernung?

Auf Erfahrungen freut sich

Nicole

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2011 15:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nicole,

tja, da ist guter Rat teuer. Einerseits könnte man sagen, na klar kann das Kind jetzt auch mal ein Jahr beim Papa leben. Warum auch nicht. Aber andererseits hat er hier jetzt ein gewachsenes Umfeld mit Kita, TaMu, Kindergartenfreund und natürlich auch Mama und Familie. Komplett zum Papa zu wechseln wäre jetzt doch etwas Anderes, als die längeren Urlaube bei Papa alle 1-2 Monate.

Ehrlich gesagt beschleicht mich das Gefühl, dass er eher vor hat, vor der Schule Fakten zu schaffen. Das Kind dort in einen Kindergarten einzugewöhnen, Freunde finden zu lassen und dann heißt es nächstes Jahr: "Du, dem Kind gehts jetzt so gut hier, der kommt nicht mehr zurück!" zumal er ja jetzt schon durchblicken lässt, dass bei ihm alles toll und bei Dir ziemlich viel sch**** ist.

Man kann natürlich sagen, er hat das gleiche Recht, das Kind bei sich leben zu haben wie Du. Andererseits ist er damals weggezogen, ohne eben diesen Anspruch zu erheben. Das Kind jetzt rauszureißen und dann in einem Jahr - sollte mich mein Eindruck täuschen - erneut rauszureißen finde ich zu viel des Guten. Irgendwann muss ein Kind ja mal ankommen können. Das kann man ja nicht mit einem Wechselmodell vergleichen, bei dem das Kind zwischen Mama und Papa pendelt, aber ansonsten die gleichen Betreuungseinrichtungen bzw. Schule besucht.

Offen gesagt: meine Antwort wäre nein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 15:36
(@nicole4867)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

danke für Deine Einschätzung. Genau das ist es, was ich auch befürchte. Habe ihm auch schon gesagt, dass wir das ganz anders hätten regeln können, wenn er nicht weggezogen wäre. Ich habe nicht vor, mit ihm einen Machtkampf auszuleben, mir geht es dabei einzig und allein um das Kind. Ich bin der Meinung, dass es so, wie es jetzt geregelt ist, für ihn das beste ist. Er weiß, dass der Papa kommt und dass er dort Urlaub macht, und dass er dann wieder nach Hause kommt. Ich hege auch keinerlei Zweifel daran, dass es ihm dort schlecht geht, warum auch.... hmpf... doofe Situation das. Nun ja, ich bin mal gespannt, ob da wirklich ein Schreiben von seinem Anwalt kommt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2011 16:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nicole,

ich bin auch gespannt auf die Meinung der Anderen hier. 🙂

Ehrlich gesagt denke ich, dass ihm ein guter Anwalt sagen wird, dass seine Chancen das ABR zu bekommen (was er braucht, wenn er den Umzug gegen Deinen Willen umsetzen will) gering sind. Die Gerichte beurteilen ja meist die Kontinuität unter der ein Kind aufwächst, sehen Deine Bindungstoleranz indem Du ein relativ kleines Kind relativ lange zu Besuch zum Vater lässt und dass er die Entfernung geschaffen hat. Dass er unter diesen Umständen das ABR erhält glaube ich nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 16:41
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Nicole,

gibt doch Deinem Ex auch mal den Tipp, sich hier anzumelden und einzulesen, vielleicht erweitert das ja auch seine Ansichten.

Ist schwer hier etwas konkretes zu raten. Das Ereignis aus dem Kindergarten liegt ja nun schon ein Jahr zurück... ich denke mal jeder hier kennt in irgendeiner Art solche Erlebnisse, ob es mit dem oder der Ex gut läuft oder nicht.

Was mir ein bisschen auffällt: Jeder sieht sich natürlich selber als Super-Elternteil, Vollzeitarbeiten und Tagesmutter, da bleibt eh wenig Zeit übrig..da fällt auch schon mal wirklich ein Frühstück aus etc. Siehst Du bei Dir denn selber auch Kritikpotential? Auch Du hast im Rahmen der nachehlichen Unterstützung zu sorgen, dass die Umgänge reibungslos klappen. Wenn es ihn so ankotzt mit der Fahrerei, kannst Du ihm hier nicht entgegenkommen etc.? Das soll jetzt nicht für den empörten Aufsprung vor dem PC sorgen, sondern nur mal als kritische Selbstreflexion, warum der Vater vielleicht so reagiert.

Natürlich sollte der Vater auch gemachte Zusagen einhalten. Ich sehe auch so die Tendenz auf den kleinen Sohn schon wieder Dinge zu projezieren, die ein Kind in dem Alter einfach nicht entscheiden kann. Fragt man ein Kind, ob es in den Kindergarten gehen will, sagt es natürlich "Nein" - und spielt 5 min später mit den anderen Kindern als ob nichts gewesen wäre. Also weg von : "Mein Kind hat aber gesagt, deshalb...". Das muss Dein Ex auch lernen.

Von dieser Idee mit dem rausreißen aus dem Kiga halte ich auch gar nichts. Was aber gehen sollte ist regelmäßiger und verlässlicher Umgang. Und da müssen beide Eltern an einem Strang ziehen. Ansonsten sucht Euch doch mal Vermittlungshilfe bzgl. Mediation oder - das steht bei Euch ja auch noch an - setzt doch eine vernünftige Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar auf, die genau Regelungen zum Wohnsitz des Kindes und zum Umgang enthält. So schlag ihr gleich zwei Fliegen mit einer Klappe und spart auch Geld, wenn ihr die einvernehmliche Scheidung hinbekommt. Denn dieses Wischi-Waschi und jahrelang in Trennung weiterleben habt ihr ja sicherlich auch nicht vor. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 17:44
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich bin auch gespannt auf die Meinung der Anderen hier. 🙂

Meine sollt ihr auch haben. 😉

Ich sehe das ein wenig anders als Ingo, aber nur ein wenig.

Auch Du hast im Rahmen der nachehlichen Unterstützung zu sorgen, dass die Umgänge reibungslos klappen. Wenn es ihn so ankotzt mit der Fahrerei, kannst Du ihm hier nicht entgegenkommen etc.?

- Umgang findet regelmäßig statt. Ich kann verstehen, dass meinen Ex die Fahrerei ankotzt, aber ER ist nach der Trennung weggezogen.

Eben, er hat sich diesen Weg ausgesucht.
Er wusste vor seinem Wegzug, was auf ihn zukommt.
Das er das Kind aus seinem gewohntem Umfeld herausreissen will, hat m.M.n. damit zu tun das er Fakten schaffen will, wie LBM schon sagte.
Befürworten kann ich das auch nicht.
Er hätte auch wegen dem ABR wenig Chancen.

Was ich aber gut finde:

gibt doch Deinem Ex auch mal den Tipp, sich hier anzumelden und einzulesen, vielleicht erweitert das ja auch seine Ansichten.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2011 20:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
von mir auch ein wenig Senf.

Zunächst freue ich mich, dass ihr offenbar ein recht entspanntes Verhältnis bewahren konntet und es klingt so, als wäre bei euch ein Wechselmodell durchaus denk- und durchführbar gewesen.
Leider hat er das durch seinen Wegzug nun unmöglich gemacht.
Einen Anspruch, nun euren Sohn für ein ganzes Jahr zu sich zu holen sehe ich weder juristisch noch moralisch.

Die Idee, ihn mal hierher zu bitten, damit ihm mal von Leuten "auf seiner Seite" die Augen geöffnet werden, wie gut es ihm mit eurem Arrangement geht, halte ich auch für gut, glaube allerdings nicht, dass er das auch findet.

Auf jeden Fall hast du juristisch nichts zu befürchten.
Kein Richter würde in dieser Frage für ihn entscheiden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2011 20:41