Sinnvolle Häufigkei...
 
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Sinnvolle Häufigkeit/Dauer für Umgang

 
(@fg2004)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

da ich nun das ABR für unsere 2 Jährige Tochter habe, möchte ich eine sinnvolle und faire Regelung haben. Natürlich habe ich persönlich das Problem, dass ich "betreuten" Umgang zulassen kann. Aber dies möchte ich momentan unberücksichtigt lassen.

Was ist Eure Meinung wie oft ist sinnvoll ?

Danke

Freddi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2006 15:16
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Hallo Freddi,

man sagt im allgemeinen, je jünger die Kinder desto häufiger sollte der Umgang stattfinden. Aber die landläufige Meinung und daraus resultierende Praxis ist 14tägig am Wochenende mit Übernachtung.

"betreuten" Umgang zulassen kann

Da Du davon sprichst, scheint die Beziehung zur KM, nicht so einfach zu sein?

Ansonsten gilt: soviel wie Du vertretbar zulassen kannst.

Todtraurig

Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 15:24
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin
ohne mehr Input kann sich hier keiner eine sinnvolle Meinung bilden.
Also. :puzz: :yltype:

Gruß

haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 15:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

>hier< geht's zur Vorgeschichte.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 19:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

öhm deep, da fehlt noch was beim link

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 19:59
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Freddy,

um Dir hier (Rat)schläge 😉 geben zu können, müssten wir die aktuelle Situation Deiner Ex kennen!

Ist sie in Behalndlung?
Lebt die alleine?
Wie weit seit ihr auseinander?
Wie reagiert das Kind momentan?
Wieviel Umgang wünscht sich das Kind?

Klär uns auf! 😉
 

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2006 22:57
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

So viel wie möglich und so wenig wie nötig.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2006 00:24
(@riviera)

Hi,

wenn man die Vorgeschichte liest, wird ziemlich schnell klar, dass du nicht viel tun kannst.

Du solltest auch ganz schnell vom schlechten Gewissen runterkommen. In erster Linie musst du dich um deine Tochter kümmern.
Dass deine Frau krank ist, ist nicht schön und vielleicht oder wahrscheinlich hat sie sich das auch nicht ausgesucht. Dennoch, sie braucht Hilfe und die kannst du ihr nicht geben.
Du verweigerst dich nicht und auch das Kind nicht.

Wenn der BU läuft, dann wird da sicher darauf geachtet, dass das Kind nicht überfordert wird und alleine darauf kommt es an.

Auch wenn ein BU nicht auf Dauer erfolgen kann, sofern deine Frau sich nicht helfen lässt und eine Gefährdung für das Kind besteht bleibt zu hoffen, dass der Richter dies erkennt und das Kind weitestgehend schützt, ohne ganz den Kontakt zur Mutter zu verlieren. Manchmal ist es auch gut, wenn da Abstand geschaffen wird, damit beide Seiten zur Ruhe kommen.

Alles Gute für euch und gewöhn dir ganz schnell dein schlechtes Gewissen ab, das hilft letztlich keinem.

Gruß riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2006 08:59