Hallo,
da ich nun das ABR für unsere 2 Jährige Tochter habe, möchte ich eine sinnvolle und faire Regelung haben. Natürlich habe ich persönlich das Problem, dass ich "betreuten" Umgang zulassen kann. Aber dies möchte ich momentan unberücksichtigt lassen.
Was ist Eure Meinung wie oft ist sinnvoll ?
Danke
Freddi
Hallo Freddi,
man sagt im allgemeinen, je jünger die Kinder desto häufiger sollte der Umgang stattfinden. Aber die landläufige Meinung und daraus resultierende Praxis ist 14tägig am Wochenende mit Übernachtung.
"betreuten" Umgang zulassen kann
Da Du davon sprichst, scheint die Beziehung zur KM, nicht so einfach zu sein?
Ansonsten gilt: soviel wie Du vertretbar zulassen kannst.
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Moin
ohne mehr Input kann sich hier keiner eine sinnvolle Meinung bilden.
Also. :puzz: :yltype:
Gruß
haddock
öhm deep, da fehlt noch was beim link
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Freddy,
um Dir hier (Rat)schläge 😉 geben zu können, müssten wir die aktuelle Situation Deiner Ex kennen!
Ist sie in Behalndlung?
Lebt die alleine?
Wie weit seit ihr auseinander?
Wie reagiert das Kind momentan?
Wieviel Umgang wünscht sich das Kind?
Klär uns auf! 😉
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Moin!
So viel wie möglich und so wenig wie nötig.
Milan
Hi,
wenn man die Vorgeschichte liest, wird ziemlich schnell klar, dass du nicht viel tun kannst.
Du solltest auch ganz schnell vom schlechten Gewissen runterkommen. In erster Linie musst du dich um deine Tochter kümmern.
Dass deine Frau krank ist, ist nicht schön und vielleicht oder wahrscheinlich hat sie sich das auch nicht ausgesucht. Dennoch, sie braucht Hilfe und die kannst du ihr nicht geben.
Du verweigerst dich nicht und auch das Kind nicht.
Wenn der BU läuft, dann wird da sicher darauf geachtet, dass das Kind nicht überfordert wird und alleine darauf kommt es an.
Auch wenn ein BU nicht auf Dauer erfolgen kann, sofern deine Frau sich nicht helfen lässt und eine Gefährdung für das Kind besteht bleibt zu hoffen, dass der Richter dies erkennt und das Kind weitestgehend schützt, ohne ganz den Kontakt zur Mutter zu verlieren. Manchmal ist es auch gut, wenn da Abstand geschaffen wird, damit beide Seiten zur Ruhe kommen.
Alles Gute für euch und gewöhn dir ganz schnell dein schlechtes Gewissen ab, das hilft letztlich keinem.
Gruß riviera