Benachrichtigungen
Alles löschen

Schulweg

 
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

mein Großer wird nächstes Jahr auf ein Gymnasium in der Nähe der Mutter gehen. Im Umgangsurteil wurde festgelegt dass er alle 2 Wochen von Mittwochs nach der Schule bis Montags vor der Schule bei uns ist. Da er in der Grundschule war wurde festgelegt das ich ihn hole und bringe. Nun müsste ich ihn ab September an Umgangstagen ca. 2 Stunden durch die Stadt kutschieren. Das kann ich nicht leisten da ich unseren Jüngsten in die Krabbelgruppe bringe und auch noch arbeiten muss.

Ich hatte die Mutter gebeten ein Schülerticket zu besorgen aber das lehnt sie natürlich ab.
Hier der Mail-Verlauf:

Hallo liebe Ex,

da Sohni ab September alle 2 Wochen 6 mal die Strecke Südstadt-Nordstadt oder zurück fahren wird ist ein Schülerticket der Verkehrsbetriebe sinnvoll.
Von dir wird er bei schlechtem Wetter sicher auch mit dem Bus fahren. Daneben kann er das Ticket dann auch in der Freizeit für Freunde, Sport etc. nutzen.
Da es bei der Beantragung Fristen gibt möchte ich dich, als sorgeberechtigten Elternteil, bitten das Ticket rechtzeitig  bei der Schule zu beantragen.
Das elektronische Ticket wird dann mit der Post verschickt und gilt zusammen mit dem Schülerausweis.

viele Grüße

Eric

Exis Antwort:

Hallo Ex,

wir benötigen kein xxx-Ticket und habe dies entsprechend nicht beantragt.

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wird xxx gemäss Gerichtsbeschluss im Umgangsrecht, Punkt 1, nicht fahren müssen. Hier ist bitte zukünftig entsprechend weiterhin zu verfahren. Ebenso muss ich nicht für Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen aufkommen.

Gruss ....

Mein Sohn fährt allerdings als Grundschüler seit 3 Jahren von ihr aus mit Bus und Bahn in die Schule.
Sie geht vermutlich davon aus , dass ich ihn bis zum Abi in die Schule fahre.
Hat hier jemand einen Tipp was ich da machen kann?

Danke und Gruß

Eric


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2013 14:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Eric,

juristisch verhält sich Deine Ex korrekt - wenn geplant gewesen wäre, dass sie mit dem (absehbaren) Wechsel von Sohnemann auf eine weiterführende Schule Fahrdienste übernehmen, ein ÖPNV-Ticket besorgen oder dieses gar bezahlen muss, hätte man das im Umgangsurteil vermerken können oder müssen. Das war offensichtlich weder gewünscht noch geplant.

Wenn Du - aus welchem Grund auch immer - den Fahrdienst jetzt nicht mehr leisten kannst, musst Du selbst das Problem organisatorisch und finanziell lösen; nicht Deine Ex. Vermutlich wird es zeitlich und finanziell sinnvoller sein, dieses Ticket zu bezahlen als stundenlang im Auto zu sitzen.

Entscheidend ist nur: Du kannst Deine Ex nicht zwingen, hier irgendwie aktiv zu werden; das musst Du tatsächlich selbst leisten. Ansonsten kann sie Euer Umgangsurteil recht einfach kippen mit der Begründung "Meinem Ex ist der Umgang neuerdings zu aufwendig".

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2013 14:38
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Hallo Brille,

dass ich das Ticket bezahle ist nicht das Problem. Beantragen muss sie es allerdings.

Daneben geht sie davon aus, dass ich unseren Sohn in die von ihr gewählte Schule fahre und ihn nicht mit der Bahn fahren lasse wie sie das seit 3 Jahren praktiziert. Falls sie sich nun beim Schülerticket querstellt müsste ich die 4er-Tickets für die Umgangstage kaufen.

Die Frage ist nur: kann sie bei einem Gymnasiasten darauf bestehen, dass ich ihn weiterhin in die Schule fahre weil es so mal im Umgangsurteil stand oder ist das meine Alltagsentscheidung und er fährt von uns aus mit der Bahn?

Gruß Eric


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2013 15:12
(@eric69)
Rege dabei Registriert

.... sorry, ich meinte natürlich Martin :redhead:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2013 15:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Eric,

Die Frage ist nur: kann sie bei einem Gymnasiasten darauf bestehen, dass ich ihn weiterhin in die Schule fahre weil es so mal im Umgangsurteil stand oder ist das meine Alltagsentscheidung und er fährt von uns aus mit der Bahn?

da würde ich - ohne den genauen Wortlaut zu kennen - jetzt einmal auf den Alltagsentscheid tippen. Als Gymnasiast ist er ja mindestens 10 Jahre alt; da ist die Benutzung des ÖPNV kein Problem.

Oder anders herum: Stellen wir uns vor, Deine Ex will das unbedingt gerichtlich geklärt haben. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein deutsches Gericht im Zeitalter von Umweltschutz und Klimadiskussion in ein Urteil schreibt "Das Kind hat vom Umgangselternteil mit dessen eigenem Fahrzeug zur Schule gefahren zu werden".

Schon allein, um zu vermeiden, dass irgendwelche Eltern mit Verweis auf dieses Urteil vom Staat verlangen, dass man ihnen jetzt ein Auto vor die Tür stellen und den Sprit bezahlen müsse, damit "es gerecht ist".

Wenn also die Bezahlung geklärt ist: Lass es drauf ankommen. By the way: Warum muss Deine Ex dieses Ticket beantragen - bzw. warum kannst Du das nicht selbst tun?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2013 15:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Martin,

soweit ich mich erinnere hat er kein GSR.

btw. Wie sieht es denn mit dem Verfahren aus? Wurde das inzwischen zu Ende geführt?

LGTina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2013 15:48
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

Wenn also die Bezahlung geklärt ist: Lass es drauf ankommen. By the way: Warum muss Deine Ex dieses Ticket beantragen - bzw. warum kannst Du das nicht selbst tun?

...tja, weil sie ihn mit dem noch alleinigen Sorgerecht auf der Schule angemeldet hat. Für den Antrag würde ich die Daten meines Sohnes benötigen und irgendwo glaubhaft machen können dass ich das Ticket für ihn beantragen darf. Die Dinger sind recht beliebt auch für Nicht-Schüler/Studenten.

Ich denke auch dass es eine Alltagsentscheidung ist - bin mir aber nicht sicher. Mein Sohn war bei seinem letzten Aufenthalt hier natürlich schon gut geimpft: "Die Mama sagt dass du mich auch weiter in die Schule fahren musst" :knockout:
Neben der Tatsache dass fast alle Schüler in die weiterführende Schule alleine fahren (unsere 16-jährige seit der 3 Klasse und mein Sohn von der Mutter aus seit der 2.) kann ich nicht 2 Stunden täglich kutschieren um ihn zu holen oder zu bringen. Das sind dann 4 Fahrten quer durch die Stadt/Tag á ca. 20 km x 12-13 Tage im Monat.

Gruß Eric


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2013 15:49
(@eric69)
Rege dabei Registriert

@Tina: Verfahren läuft - am 21. Mai abgeschickt,.
Vielleicht war ihre Mail auch eine Reaktion auf die Gerichtspost... Ich habe vom Gericht bisher noch nichts gehört.
Ich hatte ihr die Mail für´s Ticket am 30. Mai geschickt und erst heute ihre Antwort erhalten.

Gruß Eric


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2013 15:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Eric,

...tja, weil sie ihn mit dem noch alleinigen Sorgerecht auf der Schule angemeldet hat. Für den Antrag würde ich die Daten meines Sohnes benötigen und irgendwo glaubhaft machen können dass ich das Ticket für ihn beantragen darf. Die Dinger sind recht beliebt auch für Nicht-Schüler/Studenten.

Du möchtest damit sagen, dass nachweislich sorgeberechtigte Eltern niemals kriminell handeln, also keine Ladendiebstähle begehen, nie Steuern hinterziehen und auch nicht für andere Leute Schülertickets beantragen würden? 😉

Im Ernst: Für ein solches Ticket muss nachgeweisen werden dass und auf welche Schule Sohnemann geht; nicht, wer für ihn sorgeberechtigt ist. Ersteres könnte ein Schülerausweis leisten...

Ich denke auch dass es eine Alltagsentscheidung ist - bin mir aber nicht sicher. Mein Sohn war bei seinem letzten Aufenthalt hier natürlich schon gut geimpft: "Die Mama sagt dass du mich auch weiter in die Schule fahren musst" :knockout:

das findest Du im Zweifelsfall heraus, indem Du es darauf ankommen lässt: Wenn Deine Ex Dich deshalb verklagen möchte, kannst Du sie nicht daran hindern. Aber wie geschrieben: Mit welcher Begründung sollte ein Gericht Dich zu persönlichen Autofahrten verpflichten?

Neben der Tatsache dass fast alle Schüler in die weiterführende Schule alleine fahren (unsere 16-jährige seit der 3 Klasse und mein Sohn von der Mutter aus seit der 2.) kann ich nicht 2 Stunden täglich kutschieren um ihn zu holen oder zu bringen. Das sind dann 4 Fahrten quer durch die Stadt/Tag á ca. 20 km x 12-13 Tage im Monat.

Ein Teil der Erziehung unserer Kinder ist auch der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen (fossile Brennstoffe, Zeit etc.) Auch wenn man mittags zwischen 12 und 1 vor jeder deutschen Schule angesichts der "Generation Rücksitz" auf andere Gedanken kommen könnte...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2013 15:59
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Hi Martin,

sicher hast du für das "normale" Leben recht dass man das Teil einfach beantragt auch ohne SR - das sehe ich ich genauso.
Im laufenden Sorgerechtsverfahren will ich allerdings ungern eine Büchse öffnen die dann als total "kindeswohlschädlich" gemünzt wird.
Dann heißt es: der Vater setzt sich über die Anweisung von SR-Mama hinweg und ist somit nicht konsensfähig = schlimm für´s Kind.
Da sie noch Verhinderungsargumente gegen das GSR braucht möchte ich mir zur Zeit diese Blöße nicht geben
... ist zwar eine blöde Taktirerei aber es geht um´s Ergebnis.

Gruß Eric


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2013 17:04




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Eric,

wir können Dir hier nur Erfahrungswerte vermitteln; was davon Du wie umsetzt, ist Deine Entscheidung.

Aber selbst, wenn es einen eigenen Paragraphen für Dein "Problem" gäbe, müsste der Deiner Ex weder einleuchten noch sie daran hindern, eine Büchse zu öffnen; sie müsste seine Existenz nicht einmal glauben.

Mal abgesehen davon, dass das GSR-Verfahren seit der Gesetzesnovelle vor ein paar Wochen beinahe ein Spaziergang ist: Die Tatsache, dass Euer Kind ab Herbst nicht mit dem Bentley zur Schule gefahren wird, ist doch kein Grund, Dir das GSR zu verweigern!

Grüssles
Martin

***edit - PS: Wenn Du 150-prozentig auf Nummer Sicher gehen willst, gibt es JETZT eben keine Lösung für Dich: Dann warte das SR-Verfahren ab und stell Deine Frage ggf. dort hochoffiziell bzw. beantrage eine Änderung der bisherigen Umgangsregelung, in der das explizit drinsteht.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2013 17:17
(@bester-papa)
Registriert

H Eric!

Zwar solltest Du wegen des bevorstehenden SR-Verfahrens nicht unbedingt Streit vom Zaun brechen, ich glaube aber nicht, dass es Dir negativ vom Gericht angelastet wird, wenn Du Deinen Sohn mit der Bahn fahren lässt, auch wenn Ex sich darüber aufregt.
Umgangsbeschlüsse sind auch irgendwo dem Alter des Kindes anzupassen.

Wichtig ist, dass ihr keinen Dissenz bei wichtigen Dingen habt. Bahnfahren gehört sicher nicht dazu.

Besorg das Ticket und gut ist.

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2013 17:22
(@bester-papa)
Registriert

Mal abgesehen davon, dass das GSR-Verfahren seit der Gesetzesnovelle vor ein paar Wochen beinahe ein Spaziergang ist:

Belegt ist das aber noch nicht!!

LG, BP


AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2013 17:27
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Mal abgesehen davon, dass das GSR-Verfahren seit der Gesetzesnovelle vor ein paar Wochen beinahe ein Spaziergang ist:

...glaub´ich erst wenn ich den Zettel in der Hand halte.

Danke für die Tipps ... Info der Verkehrsbetriebe beim tel. nachhaken "Müssen Sie beim Schulsekretariat beantragen wo sie ihr Kind angemeldet haben."
Wird anscheinend doch eine Streifenkarte.

Gruß Eric


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2013 22:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Info der Verkehrsbetriebe beim tel. nachhaken "Müssen Sie beim Schulsekretariat beantragen wo sie ihr Kind angemeldet haben."

Exakt so war es bei mir als Schüler vor 30 Jahren schon....

Aber was hindert Dich als Vater nun zum Schulsekretariat zu gehen und zu beantragen??

Klar, wäre es einfacher wenn KM das erledigt hätte. hat sie aber nicht...

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2013 22:14
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

sieh es pragmatisch und nicht praktisch: was ist für dich für den Umgang preiswerter? Das Schülerticket oder die Einzelfahrten? Lass die vernünftige Tatsache, dass der Sohn das Ticket auch außerhalb des Umganges nutzen könnte, außen vor bei deiner Betrachtung. sonst hüpfst du nur über das hingehaltene Stöckchen der Ex, die da wohl noch einen Kampf mit dir austragen will. Kauf ihm die Einzeltickets wenn es für dich günstiger ist.

Die KM will den Umgang behindern, sonst würde das hier kein Thema sein:

Mein Sohn war bei seinem letzten Aufenthalt hier natürlich schon gut geimpft: "Die Mama sagt dass du mich auch weiter in die Schule fahren musst"

hier solltest du dagegenhalten und ihm erklären, dass das Umgangsurteil schon veraltet ist weil er älter geworden ist und vor allem, dass es nur deshalb notwendig geworden ist, vor den Richter zu gehen, weil du dich mit der Mama damals nicht einigen konntest, wie oft Umgang stattfinden soll. Du hast deshalb leider leider dein Recht, bzw. deine Pflicht und sein Recht auf Umgang vor Gericht festlegen lassen müssen, weil du ihn öfter sehen wolltest.

Das kostet  soundso viel Geld, und das könntest du jetzt auch wieder ausgeben, um den Abholpassus vor Gericht zu ändern, weil Sohn ja nun groß ist. aber das wäre doch besser im nächsten Urlaub angelegt. außedem kannst du deinen Sohn auch mal erklären, dass die meisten Eltern nach einer Trennung überhaupt kein Gericht brauchen wegen einer so elementaren Sache wie Umgang. Sie einigen sich vernünftig und zum Wohle des Kindes, damit ihm beide Eltern erhalten bleiben. Manche brauchen noch das Jugendamt, aber selbst dahin rennen sie nicht alle.

Und außerdem, wo er jetzt schon 12 ist, kann Mama ihm auch nicht verbieten, Bus zu fahren, wenn du es mit ihm absprichst.

Er ist jetzt in einem Alter, wo du ihm solche Zusammenhänge wohl oder übel auch mal erläutern musst, und deine eigenen Standpunkt vertreten solltest, vor allem, wenn er schon so geimpft daher kommt.

PS: ich kann mir sogar vorstellen, dass die KM ihm zwar ein Schülerticket kauft, aber für deinen Umgang die Einzelfahrten abverlangt. ja ja so  :knockout: sind manche, die noch ein Hühnchen rupfen wollen und mit der Vergangenheit noch nicht durch sind. Leider.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2013 21:50