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Sammlung von Vorschlägen für eine Umgangsregelung

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber das geht irgendwie alles am ursprünglichen Ziel des Threads vorbei. Ich glaube, wenn wir eine gute Umgangsregelung hätten, an die sich alle halten, würde mir der Zeit auch der Stress nachlassen.

Und genau dafür ist eben möglicherweise eine Gerichtsverhandlung nicht nur nötig, sondern manchmal sogar hilfreich, denn sie zeigt einem auch seine Grenzen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 19:15
(@carina777)

Beppo,

die Grenzen wurden bereits benannt. Es wird ein Gutachten kommen, wenn wir uns nicht einigen. Wer weiß, wieviele Verhandlungen das noch werden. Ich würde im Zweifel auch gegen ein Urteil vorgehen. Die Zeit, die dann vergeht, würde möglicherweise zu dem führen, was ich als Vorschlag jetzt einbringen könnte. Stressfreier wäre es, wenn wir das Ganze mit einer letzten Verhandlung abschließen könnten. Wenn wir noch ewig vor Gericht sitzen, bleibt er im Ungewissen darüber, wann ihm zugesprochen wird, was er will. Wenn wir einen Vergleich abschließen, weiß er schon heute, wann er hat, was er will.

Aber vielleicht nimmt er es lieber in ein paar Jahren aus einer Richterhand als heute aus meiner Hand. Im Grunde muss ich mich nicht um seine Angelegenheiten kümmern. Aber ich hätte es gerne erledigt, damit die Ausbildung nicht darunter leidet.

Gruß,

Carina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 19:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde im Zweifel auch gegen ein Urteil vorgehen. Die Zeit, die dann vergeht, würde möglicherweise zu dem führen, was ich als Vorschlag jetzt einbringen könnte.

Also dann ist dir wirklich nicht zu helfen.
Die deutsche Justiz ist nicht dafür bekannt, Vätern allzu viele Rechte zuzubilligen.

Wenn du nicht mal das bisschen akzeptieren kannst, was ein Richter ausurteilt ist wirklich Hopfen und Malz verloren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 19:39
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Carina,

ich organisier den Umgang mit meinem Sohn (6 Jahre) über eine Entfernung von 550 km (einfach), spreche hier also
etwas aus Erfahrung. Ohne die Zustimmung der Übernachtung kam man den Umgang getrost vergessen, ist einfach
nicht durchführbar. An der Stelle Deines Ex würde ich also eine Umgangsklage gegen Dich einreichen, mit der Übernachtung
als zentralen Punkt. Solange Du hier nicht zustimmst brauch man auch gar nicht weiter zu diskutieren und ich kann das Verhalten
Deines Ex nachvollziehen. Zwar halte ich das Holen und Bringen über diese Entfernung für ebenso undurchführbar, aber das
ist einfach dann auch mal seine Sache, wie er das organisiert.    

Da aber ja Umgangsverfahren schon laufen, verstehe ich hier Deinen Punkt nicht. Was hat denn Dein Ex beantragt und
worum geht es Dir?

Wie wäre es, wenn Du ihm zunächst ein / zwei WE den Umgang in der näheren Umgebung mit Übernachtung anbietest
(quasi als Test-WE) mit der Option, die Kleine eher zurückzubringen, wenn es gar nicht geht (was er allerdings zu entscheiden
hat)? Ist er damit nicht einverstanden, kann er sich ja seine Hörner vor Gericht abstoßen, denn die familienrechtliche Situation
hat schon vor ihm den ein oder anderen Heißsporn auf den Boden der Realität zurückgeholt.

LG,
Mux  

Edit: Nach den letzten Posts klingt es leider wieder danach, wonach es am Anfang klang. Schade.
Deine Tochter braucht den Vater. Hilf ihr, diesen zu erhalten.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 19:43
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich würde im Zweifel auch gegen ein Urteil vorgehen. Die Zeit, die dann vergeht, würde möglicherweise zu dem führen, was ich als Vorschlag jetzt einbringen könnte.

Ich klink mich jetzt hier auch aus, das ist Zeitverschwendung. Dir wurde bereits gesagt, dass es keine Kunst ist, Deinem Kind den Vater vorzuenthalten. Bekommst Du aber keinen Preis dafür.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 19:45
(@carina777)

Hallo Beppo,

es kommt darauf an, was zugebilligt wird.
Übernachtungen - insbesondere über mehrere Tage - und diese langen Fahrten kommen mE definitiv noch nicht in Betracht.
Wenn er den Umgang unbedingt einklagen will, muss es auch damit rechnen, dass ich den kompletten Instanzenzug mitziehe. Es könnte nur einfacher und weniger kostenintensiv sein.

Gruß,

Carina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 19:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dafür ist mir jetzt auch endgültig jede Antwort zu schade.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 19:51
(@carina777)

Mux,

der KV beantragt schlichtweg Umgang von Fr bis So bei ihm. Ich weiß noch nicht, wie oft im Monat er sich das vorstellt. Ginge es nach ihm, würde sie natürlich gleich ganz bei ihm leben. Er ist da durchaus maßlos.

Ich habe ihm bereits angeboten, in unserem Umfeld das WE zu verbringen, aber das will er nicht. Er will einfach nur, dass alles so läuft, wie er es will. Ich soll nur noch Dienstleister sein, der bitte allzeit bereit steht, da ich ja schließlich noch nicht arbeite und auch keine Freizeit habe. Eigentlich hätte er gerne, dass ich ihm die Kleine am WE 1000 km hin- und zurückfahre, aber das kann er sich abschminken. Um das durchzusetzen, müsste er einen Gerichtsvollzieher finden, der die komplette Strecke regelmäßig mit mir fährt.

Gruß,

Carina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 19:59
(@carina777)

Naja, Danke für die Nichthilfe. Ich hatte gehofft, dass ich mit einem guten Umgangsvorschlag Schlichtung erzielen kann, Streit haben wir schon genug, aber da die mehrheitliche Auffassung hier lautet "alles egal, solange der KV alles bekommt, was er will", komme ich mit euren Vorschlägen auch nicht weiter.

Gruß,

Carina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 20:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Carina,

Ich habe ihm bereits angeboten, in unserem Umfeld das WE zu verbringen, aber das will er nicht. Er will einfach nur, dass alles so läuft, wie er es will.

Yep. Und dem steht gegenüber: Du willst einfach nur, dass alles so läuft, wie du es willst. Falls dir jetzt immer noch nichts auffällt, ist dir wirklich nicht zu helfen.

Naja, Danke für die Nichthilfe. Ich hatte gehofft, dass ich mit einem guten Umgangsvorschlag Schlichtung erzielen kann, Streit haben wir schon genug, aber da die mehrheitliche Auffassung hier lautet "alles egal, solange der KV alles bekommt, was er will", komme ich mit euren Vorschlägen auch nicht weiter.

Ein Umgangsvorschlag ist nicht deshalb schon gut, bloß weil eine Seite ihn für gut hält: Wie ich dir schon ziemlich am Anfang gesagt habe, sind ein paar deiner Vorstellungen einfach jenseits von Gut und Böse. Genau so, wie er von seinen Vorstellungen einige Abstriche wird machen müssen, wirst auch du von deinen Vorstellungen einige Abstriche machen müssen - denn wenn du allen Ernstes meinst, Übernachtungen sind erst nach dem dritten Geburtstag des Kindes drin, dann hast du offenbar den Schuss noch nicht gehört. Frauen mit dieser Einstellung nenne ich übrigens "Kindesbesitzerinnen".

Was die Hilfe oder Nichthilfe betrifft, für Wunschantworten fühlt sich hier allerdings tatsächlich keiner zuständig.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 21:07




(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Carina,

ich schließe mich hier Malachit an. DU hast da etwas ausgearbeitet (was ich im Übrigen in dieser Form noch nie gesehen habe) und reagierst jetzt beleidigt, weil der KV nicht drauf eingeht.

Eure Kommunikation kann ich mir lebhaft vorstellen: du machst, was ich für richtig halte oder es geht gar nichts mehr. Und das auf beiden Seiten. Langsam dämmert mir auch, warum der KV lieber 2.000 km fährt, als bei dir in der Nähe eine Unterkunft zu suchen.

den Vorschlag habe ich schon gemacht, aber das will er nicht. Ich könnte ihm sogar in der Nähe etwas vermitteln, was kostengünstig wäre, aber lieber fährt er 2000 km.

Ne, is klar. Wie alt ist der gute Mann? Kann er nicht selbst nach einer Unterkunft suchen? Vielleicht fühlt er sich tatsächlich derart bevormundet von dir, dass er lieber diesen Irrsinn der Fahrerei auf sich nimmt, als in einer von DIR vermittelten Behausung zu leben.

Verstehst du, was ich meine?

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 21:15
(@carina777)

pk,

die Gegend ist hier nicht gerade mit vielen, insbesondere nicht mit günstigen Wohngelegenheiten besäht, weshalb mein Vorschlag einer Unterkunft den Spruch "Ich habe keine Zeit, mir auch noch eine Unterkunft zu suchen" vorzubeugen. Wegen mir kann er sich aber auch eine Villa in Honolulu anmieten und mit dem Hubschrauber einfliegen. Ich wage mich dann nicht einmal, den Park nebenan als Landeplatz vorzuschlagen, da ich natürlich nicht bevormundend wirken möchte.

Ich muss hier leider auch zynisch werden, weil scheinbar hinter allem, was ich vorschlage, etwas Schlechtes vermutet wird.

Als der KV vorschlug, dass ich alle Fahrten mache, während er zu Hause auf der Couch wartet, schlug er übrigens auch eine Unterkunft für mich vor. Also darf ich das nun als Bevormundung verstehen. Komisch, dass ich nicht selbst auf so eine dumme Idee gekommen bin. Aber jetzt kenne ich sein eigentliches Motiv dank deiner Hilfe: Er möchte in Wahrheit mein Betreuer werden. Mann, Mann, Mann, was man sich alles vorhalten lassen muss...

Im Übrigen ist ein Vorschlag nur ein Vorschlag. Wir hätten damit eine Diskussionsgrundlage. Vorschlag ist nicht gleich Diktat. Wenn ich damit zur Verhandlung käme, würden Richter und JA auch noch etwas dazu sagen. Oder glaubst du, sie nicken meinen Vorschlag nur ab, bloß weil ich damit daherkomme und ihn vorlege?

Aber wenn man mit gar keinem Konzept ständig nur auf kurze Zeit begrenzte Vergleiche schließt, dann soll das wohl die bessere Lösung sein? Ich dachte, das Cochemer Modell sollte schlichten und nicht alle 3 Monate die Wunden neu aufreißen, um Salz hineinzustreuen.

Und dann lese ich hier von Vätern, die ihre Kinder im Grundschulalter noch nicht über Nacht haben, aber mich verurteilen, weil ich unser Kind nicht mit gerade mal einem Jahr zu Übernachtungen schicken will. Manch einer im Forum hier wäre wahrscheinlich froh, hätte er einen Vorschlag wie meinen jeweils bekommen. Aber manche Väter, die Konfrontation vor Einigung bevorzugen, die enden eben ab und an mit einer Boykotteuse und dürfen jede Stunde Umgangserweiterung erkämpfen, weil sie zum falschen Zeitpunkt den Hals nicht voll genug bekommen haben. Wenn ich hier lese, was manchen gewährt wird - da sind wir in wenigen Wochen schon viel weiter, da der KV viel mehr Stunden Umgang haben wird als manche von euch.

Und trotzdem behandelt ihr mich, als würde ich den Umgang komplett versagen. Baut dann doch lieber mal an eurer eigenen Baustelle, bevor ihr andere KMs verurteilt, die Perspektiven eröffnen, die ihr vielleicht nicht einmal haben werdet, wenn eure Kinder 10 Jahre alt sind.

Wahrscheinlich wird an mir nur der Frust abgelassen, den ihr an euren KMs nie ablassen würdet, weil die euch die paar Stunden, die mit euren Kindern bleiben, sofort gleich wieder streichen würden.

Carina, die sich im Alleingang einen Vorschlag überlegen wird 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 22:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tach,

Baut dann doch lieber mal an eurer eigenen Baustelle, bevor ihr andere KMs verurteilt, die Perspektiven eröffnen, die ihr vielleicht nicht einmal haben werdet, wenn eure Kinder 10 Jahre alt sind.

Du eröffnest keine Perspektiven. Um es im Klartext zu sagen: Du bist kein Teil der Lösung, du bist ein Teil des Problems.

Carina, die sich im Alleingang einen Vorschlag überlegen wird 

Mit anderen Worten, du tust genau das, was du bislang auch schon getan hast. Schön, dass wir darüber geredet haben ...

Die deutsche Sprache kennt übrigens auch dafür ein schönes Wort: Du bist beratungsresistent.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 22:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nun ja.

Ich war ja auch mal Mutter eines 14 Monate alten Kindes. Und dieses Kind hatte damals noch einen Vater. Zu diesem Zeitpunkt waren wir als Eltern uns einig, dass unser Kind nicht einfach bei einer Person X fallen gelassen wird, die es nicht kennt. Sowas kann bei Kindern nämlich Verlassensängste auslösen.

Wenn das Kind von Karina den Vater nicht als Bezugsperson kennt - und dafür ist völlig schnurz, ob er der Onkel, Bruder, Vater die neue Kindergärtnerin oder der Nachbar ist - dann ist es legitim, dass VOR den Übernachtungen erst mal eine Bindung aufgebaut wird. Das heißt, der Vater (oder Onkel, Bruder, Kindergärtnerin, Nachbar) trifft sich mit Mutter und Kind, spielt mit dem Kind und Mutter signalisiert dem Kind, das ist okay.

Nicht anders funktioniert Kindergarteneingewöhnung: Zunächst geht die Bezugsperson mit Kind dahin, wartet bis das Kind von sich aus die Gegend und Menschen erkundet und zieht sich zurück. Nach einer Zeit von 1-2-3- Wochen, je nach Kind, hat das Kind Vertrauen gefasst und bleibt dann in mehrstündigen Abstufungen in der Kita.

Wenn der Vater im ersten Lebensjahr des Kindes keinen Kontakt zum Kind hatte, dann muss da eine Annäherung her und dann kann sie nicht einfach sagen: "Nimm mit und bring in drei Tagen wieder!" Das ist ein KIND und keine Puppe! Und da gebe ich Karina Recht, das Kind kann nicht riechen: "Das ist Papa und der ist genauso gut wie Mama!" Das muss das Kind LERNEN, insbesonders, weil es eben nicht von klein auf mit ihm groß wurde.

Ich finde es auch schwach von KV, jeglichen Kontakt mit KM abzulehnen. Mag sein gutes Recht sein, aber irgendwie muss er erst mal eine Bindung zu seiner Tochter aufbauen.

Mag sein, dass Karina nicht *wirklich* das Wohl ihrer Tochter im Sinn hat, mag sein, dass ihr euch irrt.

Ich habe meinen Sohn einmal in einer Notsituation (mein Vater fiel tot um) mit genau 14 Monaten für einige Stunden bei meiner Freundin lassen müssen, die mein Sohn nur halbwegs kannte. Ich hatte tagelang ein ängstlich klammerndes Kind, das Panik hatte, wenn ich nur auf Klo ging. In dem Zeitpunkt verstehen die nämlich noch nicht, wenn man sagt: "Das ist die Lieselotte, und die spielt jetzt ein paar Stunden ganz toll mit Dir!" Die sehen nur: *kreisch* Mama ist weg, das geht gar nicht! Allein lassen bei Papa war freilich was Anderes, denn der war ja schon eine Bezugsperson!

Karina, wenn Du es ernst meinst: Ich würde auf Annäherung bestehen, aber nicht mit so einem Blödsinn anfangen wie "Schlafen erst ab drei Jahren". Ausschlaggebend ist die Bindung, nicht das Alter!

LBM

PS: Sorry für die Ks in Karina statt Carina. Ich bin zu faul das jetzt zu editieren.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 22:52
(@carina777)

Ich habe hier keine Beratung erfahren, gegen die Resistenz vorliegen könnte. Der einzige sinnvolle Vorschlag in diesem Thread war, das Umgangswochenende am Wohnort des Kindes stattfinden zu lassen. Ansonsten habe ich zwischen den Zeilen nur "böööse Mama, du böööse Mama" lesen können. Vielleicht fängst du mal mit Beratung an, die eine Umgangsregelung umfassen könnte.

Aber ich denke, ich komme auch alleine ans Ziel. Er wird zB komplette Feiertagsblöcke haben, während ihr euch noch darüber streitet, ob ihr am ersten oder zweiten Feiertag auf ein paar Stunden vorbeikommen dürft. Der arme Kerl wird unter meinem Vorschlag so leiden - ihr würdet euch wünschen, er könnte sein Leid mit euch teilen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 23:06
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Carina,

dann versuche ich es noch mal anders rum.

Ich glaube nicht, dass hier jeder grundsätzlich erst mal das Schlechteste vermutet. Aber mich hat beim Lesen deiner Posts so ein Gefühl beschlichen, dass da heißt: Mama weiß nun mal am allerbesten, was für das Kind gut ist (klar, ist ja auch normal, da du das erste Lebensjahr allein mit dem Kind verbracht hast) und - und das ist das entscheidende - NIEMAND anders kann auch nur annähernd beurteilen, was für dein Kind gut ist und was nicht.

Die von dir erwähnten Väter, die ihre Kinder auch erst im Grundschulalter zum Übernachten bekommen, haben wahrscheinlich ähnlich gestrickte Exfrauen.

Eine Annäherung ist sicher gut, dagegen ist absolut nichts zu sagen. Ich weiß auch nicht, ob ich meine Kinder mit 14 Monaten schon bei relativ Unbekannten hätte übernachten lassen. Vielleicht hätte ich es einmal ausprobiert und geschaut was passiert, davon ausgehend, dass sie dadurch kein Trauma fürs Leben bekommen.

Allerdings muss man das vom Kind und seiner speziellen Entwicklung abhängig machen. Genau an diesem Punkt fängt deine langfristige Planung schon an zu haken. Woher weißt du denn jetzt schon, dass dein Kind mit drei Jahren so weit ist, bei seinem Vater zu übernachten? Vielleicht schafft sie es mit zweieinhalb, vielleicht auch erst mit fünf.

Wie willst du um alles in der Welt denn JETZT schon die Ferienregelung in der Grundschulzeit bestimmen? Das ist in FÜNF Jahren und wer weiß, wo du da wohnst, was du dann arbeitest, das Gleiche gilt für den KV und wie geht es eurer Tochter in fünf Jahren? Magst du vielleicht auch schon das Hotel buchen? Sorry...

Ebenso Geburtstage mit besten Freunden etc. Das lässt sich doch niemals vorher planen. Irgendwann haben die Kinder nämlich ganz eigene Vorstellungen, wie sie ihren Geburtstag verbringen möchten. Da kannst du heute noch so festlegen, dass sie an ihrem Geburtstag immer bei dir oder immer beim Papa oder im Wechsel ist. Irgendwann wird sie dir sagen, dass sie an ihrem Geburtstag weder bei dir, noch bei Papa sein möchte, sondern mit ihren Freunden ins Kino gehen möchte. Und damit wird sie nicht warten, bis sie 14 ist.

Dein Vorschlag der Umgangsregelung maßregelt nicht nur den Vater, sondern - während ich das hier schreibe kommt mir das gerade so - im besonderen Maß auch das Kind. Vielleicht war es das, was mich beim ersten Lesen schon so abgestoßen hat.

Dazu noch die gehörige Portion Egoismus:

Ich muss meine Abschlussprüfung verbereiten. Ich möchte in der Zeit nicht permanent vor Gericht erscheinen. Darum möchte ich eine Regelung, die auf Dauer anwendbar ist.

Klar, Prüfungsstress ist übel, das sehe ich gerade bei unserer Großen, die morgen ENDLICH ihre letzte Prüfung schreibt. Seit Wochen lernt sie nur noch, geht nur noch am Wochenende weg und seit Donnerstag (erster Prüfungstag) geht sie gegen 20.00 Uhr schlafen. Aber mal im Ernst - wie lange dauert denn DEINE Prüfung? 3 Jahre, 5 Jahre, 13 Jahre? Oder warum muss diese Vereinbarung JETZT schon bis zum 14. Lebensjahr festgeklopft werden?

Gruß pk

PS: ich habe keine Baustellen mit meinen KM's, ich bin selbst eine  :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 23:17
(@carina777)

LBM,

Danke für deine Antwort. Endlich jemand, die die Situation nachempfinden kann.

Dass ich vielleicht nicht sagen kann, dass er ab diesem oder jenem Zeitpunkt die Übernachtungen haben kann, ist mir auch in den Sinn gekommen. Ich möchte ihm einfach die Angst nehmen, dass es die nie geben wird, wenn er sie nicht jetzt sofort bekommt. Wenn ich sage, dass es eine Altersstufe geben wird, in der wir das Ob nicht mehr diskutieren werden, dann nimmt es vielleicht Stress raus. Aber vielleicht auch nicht.

Das Problem ist einfach aus meiner Sicht, dass er zu oft bockt. Im Mai hat er wieder einen Monat den Umgang boykottiert und mir auf nichts geantwortet. Da zieht's mir alles zusammen, und ich frage mich, wann er endlich begriffen hat, dass man an einem so kleinen Kind dranbleiben muss, damit die Beziehung sich festigt. Ich stehe dann eben auch vor der Frage, was ich mit seinem Verhalten jetzt anfangen soll. Hilfreich sind seine Blockaden mit Sicherheit weder für ihn noch für mich.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 23:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Carina,

wie wäre es, wenn Du konsequent versuchst, Hilfe von außen zu bekommen, zB in Form von einer Mediation, zu der er eingeladen wird. Dort kannst Du dann Deine Vorschläge vorbringen und er kann das ebenso tun. Der Mediator kann dann versuchen, euch bei der Konsensfindung zu helfen. Das bedeutet, dass jeder von euch seine Ideen einbringen, aber auch Zugeständnisse machen muss. Du wie er.

Wenn er dann zu einer Mediation nicht bereit ist, Einladungen ablehnt, nicht erscheint, dann wird es an ihm sein zu erklären, warum er diese außergerichtlichen Einigungsversuche nicht mal ausprobiert.

Ich kann nicht beurteilen, wie ernst es Dir ist. Auch kontrollieren, was am Ende raus kommt, kann hier keiner. Wenn Dir wirklich am Umgang zwischen Vater und Kind gelegen ist, solltest Du Dich herausziehen, sobald es möglich ist. Deine Verantwortung als Mutter musst Du deshalb nicht an der Haustür abgeben, das ist klar.

Machtkämpfe dieser Art sehe ich auch bei einer Freundin von mir. Die Kinder sind zwar älter, aber auch da läuft das nach dem Motto: Es läuft nach den Regeln des KV oder gar nicht. Das ist nicht spaßig. Genausowenig wie, wenn es nur nach ihren/Deinen Regeln liefe...

Versuch einfach, keine Vorgaben zu machen, sondern Vorschläge. Dein Vorteil, wenn Du das über eine neutrale Stelle laufen lässt ist, dass Deine Einigungsversuche dokumentiert sind. Und genau das ist doch das, was KV will: Einen Zeugen. Also schreib ihm doch: Wunschgemäß habe ich einen Zeugen für unsere Umgangsverhandlungen gefunden. Ich schlage Dir Mediator XY vor. Oder Du gehst hin und bittest den Mediator, Deinen Ex anzuschreiben.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 23:26
(@carina777)

pk,

Danke für deine entspanntere Antwort. Damit kann ich besser umgehen als mit einem angriffslustigen Ton. Ich kann auch nachvollziehen, was du meinst und was dich gestört hat.

Zum Alter von zB 4 Jahren denke ich mir, dass unsere Tochter geistig weit genug sein wird, dass ich mit ihr reden kann und ihr die Übernachtungen auch schmackhaft machen kann, indem ich ihr den Ablauf erkläre. Ich bin auch optimistisch, dass der KV bis dahin eine gefestigte Beziehung mit ihr aufgebaut hat, wenn er dran bleibt. Wenn die Kinder mal etwas größer sind, erinnern sie sich an Begegnungen ja auch ganz anders. Wenn der KV vor drei Wochen einen positiven Umgang organisiert hat, dann schadet es nicht, wenn drei Wochen dazwischen lagen. Die positive Erfahrung wird das sein, was auf Dauer zählt und den Wunsch nach mehr aufrecht erhalten wird.

Der Grund, weshalb ich überhaupt die Idee verfolge, dass unsere Tochter bis 14 Termine nach Absprache einhalten muss, ist, dass die Rechtsprechung im Zweifel auch nicht nach dem Willen der Kinder fragt - auch um ihre Beeinflussung durch den Betreuungselternteil zu vermeiden. Meine eigentliche Ansicht ist auch, dass man den Kindern ein Mitbestimmungsrecht vor dem 14. Lebensjahr lassen sollte. Aber wenn man diese offene Haltung einnimmt, wird einem auch schnell unterstellt, man habe das Kind beeinflusst, wenn es von sich aus sagt, dass es lieber zum Geburtstag von X gehen möchte anstatt das WE mit dem KV zu verbringen, weil der Geburtstag nur einmal im Jahr gefeiert wird.

Wenn ich vollkommen frei von Druck und Vorgaben wäre, dann würde ich rein nach dem entscheiden, was ich aktuell anhand der Entwicklung unserer Tochter für machbar und auch für sie schön halten würde. Aber dann stehen wieder 20 Behörden und andere Eltern in meinem Rücken und stellen in Frage, wie ich wissen kann, was schöner ist. Im Endeffekt wird es Tage geben, an denen ich manches auch mal schöner reden muss als es vielleicht ist. Dann ist eben die Freizeitveranstaltung zB tabu, weil KV den Umgang möchte, auch wenn unsere Tochter das WE gerne anders verbracht hätte.

Aber ihre Entscheidungsfreiheit möchte ich ihr ab 14 lassen, weil mir klar ist, dass sie irgendwann nicht mehr nach einem auferlegten Plan ihre Freizeit gestalten möchte. Sie wird hier ihr engeres soziales Umfeld haben, vielleicht hat sie hier ihren ersten Freund, und dann wird sie sich nicht mehr rausreißen lassen wollen. Der KV wird ab dem Zeitpunkt einen neuen Umgang akzeptieren müssen. Vielleicht wird sie mehr mit ihm telefonieren und per Webcam chatten anstatt ganze WEs zu ihm zu fahren.

Klar, man kann all das nicht wirklich von vorne bis hinten planen. Mein Signal soll einfach sein:

Nimm bitte erst einmal den Fuß vom Gas - wir müssen nicht rasen, um zum Ziel zu kommen, nur weil du Angst hast, nie dort anzukommen, wenn du jetzt nicht Gas gibst.

Das Ziel an sich will ich ihm nicht nehmen, aber im Moment glaube ich nicht, dass er unserer Tochter etwas Schönes bereitet, wenn er so schnell vorkrachen will. Dass ER es schön für sich fände, das glaube ich ihm. Aber ich vermisse dabei die Frage, wie schön unsere Tochter das im Moment fände. Dazu kommt, dass wir sie im Moment nicht einmal fragen können, wieviel Spaß sie hatte, weil sie nicht sprechen kann. Ich habe nur gesehen, dass sie sich letzte Woche selbst ins Gesicht geschlagen hat, als er weg war. Wie ich das interpretieren soll, kann ich nicht sicher sagen. Aber ich sage nicht, dass deshalb der Umgang jetzt schlecht einzuschätzen ist. Letztlich wird sie sich daran gewöhnen müssen - eine Wahl gibt es nicht. Irgendwann wird sie ja auch wahrscheinlich etwas Gutes in dem sehen, wo wir sie jetzt heranführen müssen. Aber vielleicht nicht gleich mit der Brechstange.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 00:01
(@carina777)

LBM,

Mediation lehnt er ab. Er glaubt, dass ich ihn dort hinschleifen möchte, um unsere Ex-Beziehung wiederherzustellen. Vielleicht glaubt er mir irgendwann, wenn ich mit einem anderen verheiratet bin, dass ich nichts mehr von ihm will. Aber selbst dann wird er vielleicht hinter einer Freundlichkeit meinerseits einen Annäherungsversuch vermuten. Ich glaube, das ist mittlerweile bei ihm zur fixen Idee geworden, denn eigentlich habe ich inzwischen genug getan, um zu signalisieren, dass ich ihn nicht mehr will.

Gruß,

Carina

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 00:18




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