Sammlung von Vorsch...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Sammlung von Vorschlägen für eine Umgangsregelung

Seite 1 / 4
 
(@carina777)

Hallo,

ich bin es leid, ständig von meinem Ex wegen des Umgangs vor Gericht geschliffen zu werden, weshalb ich nun plane, eine ausgearbeitete Umgangsregelung für die nächsten Jahre in der nächsten Verhandlung vorzuschlagen. Die Verhandlung steht zwar noch nicht an, aber wird sicher bald einmal wieder kommen, da im letzten Vergleich nur das nächste Vierteljahr geregelt wurde und mein Ex sich weigert, sich mit mir an einen Tisch zu setzen, um sich mit mir auf einen Modus zu einigen. Er möchte nur unter Zeugen mit mir über den Umgang reden.

Da hier natürlich einige Väter sind, die in Sachen Umgang schon mit so manchem Wasser gewaschen sind, hoffe ich auf konstruktive Vorschläge, die auch altersgerecht sind. Es soll nicht lediglich darum gehen, dass irgendwer sein Recht in maximalstem Umfang gewährt bekommt - koste es, was es wolle. Sondern es soll auch für unser Kind einfach Sinn ergeben, den Umständen angepasst sein.

Zu den Umständen zunächst:

- KV verließ mich am Anfang der Schwangerschaft nach Bekanntwerden jener
- Konsequenz daraus: er und unsere Tochter haben keinen Tag ihres Lebens zusammengelebt
- unsere Tochter ist aktuell 14 Monate alt
- wir leben rund 500 km voneinander getrennt
- der KV hat ein hohes Einkommen, könnte es sich daher leisten, wöchentlich zu Besuch zu kommen; zum anderen arbeitet er in der Regel mindestens in einer Woche des Kalendermonats in unserer Nähe, weshalb er sowieso hier ist
- lediglich seine Freizeitgestaltung schränkt ihn am WE ein, weshalb er Wert auf eine flexibel Umgangsgestaltung legt, sprich: eine Regelung für das 1. und 3. WE des Kalendermonats wäre ihm zu starr, da er da vielleicht schon etwas vorhat oder spontan eine Einladung erhält, die er nicht ausschlagen möchte (das führte schon öfter zu Diskussionen, da er andererseits empört ist, wenn ich mal nicht flexible auf ihn reagieren kann, weil ich meine Freizeit natürlich hin und wieder auch einmal gestalten möchte)
- im fast kompletten ersten Jahr hat er den Umgang boykottiert, da er keinen Kontakt zu mir wünschte
- nach meiner umfassenden Aufforderung an ihn und seine ganze Familie, den Umgang wahrzunehmen, hat er nun in den letzten Monaten den Umgang angebahnt: rund 2 bis 4 Stunden innerhalb jeweils zwei Wochen (er hätte per gerichtlichen Vergleich und mit meinem freiwilligen Einverständnis mehr Zeit gehabt, aber da er es weiterhin ablehnt, mit mir in Kontakt zu stehen, hat er den Umgang auf ein für ihn erträgliches Minimum reduziert)
- vor rund einer Woche war er erstmals drei Stunden alleine mit ihr unterwegs
- im Anschluss daran hat sich unsere Tochter selbst geschlagen und war scheinbar gestresst, aber ich nehme an, dass sich dies mit der Zeit legt
- laut letztem gerichtlichen Vergleich findet nun alle zwei Wochen unbeschränkter Umgang von 3 bis 7 Stunden am Stück statt
- der KV drängt nun bereits auf Übernachtungen von Freitag bis Sonntag, wovon ich allerdings noch nichts halte, da offensichtlich noch keine innige Beziehung zwischen Vater und Kind entstanden ist; das ist nicht lediglich meine eigene Einschätzung, sondern er selbst hat bei Gericht erklärt, dass die Beziehung nicht gefestigt ist

Ich habe vor, eine Umgangsregelung vorzuschlagen, die gestaffelt ist, um ihm verstehen zu geben, dass Übernachtungen nicht ausgeschlossen sind, aber erst mit drei oder vier Jahren stattfinden sollen. Allerdings wird die Regelung wohl so aussehen müssen, dass ich ihn dazu anhalten muss, den Umgang an unserem Wohnort kontinuierlich zu pflegen, da er sehr gewitzt ist. Würde ich zB sagen, dass er unsere Tochter am 23.7.2013 zum ersten Mal für eine Übernachtung mitnehmen kann, dann lässt er sich bis dahin möglicherweise nicht mehr sehen und steht erst am 23.7.2013 wieder auf der Matte, um sie mitzunehmen. Das geht nicht. Diese Erfahrung musste ich nun aber wiederholt machen. Wenn der Umgang den Kontakt mit mir involviert, will er ihn nicht. Wenn der Umgang nicht stattfindet, wie er ihn will, boykottiert er ihn komplett. Alles, was er eigentlich derzeit will, ist, dass er sie übers WE an seinem Wohnort hat.

Gibt es eigentlich nach neuem Recht die Möglichkeit, im Vergleich festzuhalten, dass ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt wird, wenn er die Umgangstermine sausen lässt? Im Gesetz steht, dass der "Verpflichtete" dann mit einem Ordnungsgeld belegt wird. In der Regel trifft das den betreuenden Elternteil. Aber da er zum Umgang verpflichtet ist, müsste das Ordnungsgeld auch gegen ihn verhängt werden können, meine ich.

Das erst einmal zur Grundstruktur dessen, was uns für den Umgang gegeben ist und was grundsätzlich an Schwierigkeiten vorhanden ist.

Ich möchte in meinem Vergleichsvorschlag aber auch Kleinigkeiten geregelt wissen wie zB Feiertage, Geburtstage des Kindes und der Eltern, Reisen, Ferien ab Grundschulalter, Geburtstage von sehr guten und besten Freunden unserer Tochter, Kollisionen mit Veranstaltungen aus dem Schul- und Hobbybereich, Kommunion, Krankheitsfall, denkbarer längerer Aufenthalt des Kindes im Krankenhaus (was aufgrund einer leichten körperlichen Behinderung unserer Tochter eventuell später ansteht) und was ansonsten noch zu sinnlosen Diskussion führen kann, an dem man sich gegenseitig nur aufreibt.

Es wäre schön, wenn ihr einmal zurückdenkt und Streitpunkte im Umgang mit guten Lösungen für alle Beteiligten auflisten könntet, um uns dabei zu helfen, eine umfassende Vereinbarung zu treffen, die in Zukunft mit einem Fingerdeut auf einen Absatz möglichst die meisten Diskussionen beenden kann.

Ihr habt ja sicher schon einiges durch, wofür ihr tragbare Lösungen finden musstet.

Ich möchte den Vergleich so staffeln, dass verschiedene Altersstufen berücksichtigt werden, zB

- jetzt bis zum 4. Geburtstag
- ab dem 4. Geburtstag bis zum Eintritt in die Schule
- Schulzeit bis zum 14. Geburtstag (da ab dem 14. Lebensjahr unsere Tochter ausdrücklich im Rahmen ihrer Schulpflicht selbst entscheiden können soll, wie und wo und wann sie den Umgang mit ihrem Vater pflegt)

Ab dem 4. Geburtstag dachte ich daran, ihm vorzuschlagen, dass er sie alle zwei Wochen freitags abholen und sonntags bringen kann. Uhrzeiten muss man noch verhandeln. Unsere Tochter liegt derzeit aus eigener Entscheidung um 17 Uhr im Bett, aber das wird sich sicher mit dem Eintritt in den Kindergarten spätestens ändern.

Ab dem Grundschulalter möchte ich vorschlagen, dass er sie alle zwei Wochen Samstag bis Sonntag und die Hälfte der Ferien hat, weil ich freitags dann sicherstellen möchte, dass sie sich um ihre schulischen Aufgaben kümmert. Der KV hat bereits eine erwachsene Tochter. Ich habe bei ihr beobachten müssen, dass er sie in ihren schulischen Angelegenheiten trotz ihres Wunsches nicht unterstützt hat, sondern ihr vielmehr bei Hausaufgabenbesprechungen ihr vermittelt hat, dass sie dumm ist. Einen solchen Erziehungsstil möchte ich nicht einreißen lassen. Seine Tochter schaffte ihren Abschluss dann nur mit Mühe und Not knapp, obwohl sie mit etwas mehr Zuspruch wahrscheinlich leistungsfähiger gewesen wäre.

Ich klinge vermutlich etwas kleinlich, weil ich eine so explizite Umgangsregelung möchte, aber ich möchte einfach die Diskussionen möglichst gering halten und in den nächsten Jahren nicht mehr ständig bei Gericht sitzen müssen. Ich muss meine Ausbildung noch abschließen und habe einfach keine Lust mehr, meine Zeit mit seinen ständigen Befindlichkeiten zu verschwenden. Er nimmt mich damit zu sehr ein.

Aktuell scheint er am Klagen auch Spaß gefunden zu haben. Da wird auch zwischendurch mal auf Sorgerecht geklagt und wieder die Klage zurückgezogen mit der Begründung - ooops, ich habe mich getäuscht, es liegt doch keine Kindeswohlsgefährdung vor. Im nächsten Atemzug wird dann gleich wieder mit einer Sorgerechtsklage gedroht, wenn der Umgang nicht in der Form stattfindet, wie er es will. Und wir sprechen hier nicht von Umgangsboykott meinerseits, sondern es geht immer nur um das wie, wann und wo. Es ist einfach nur noch lächerlich, muss ich wirklich gestehen.

Ich hab's einfach satt und denke mir inzwischen manchmal, dass es besser gewesen wäre, wenn ich ihn nicht zum Umgang aufgefordert hätte und er einfach geblieben wäre, wo der Pfeffer wächst, bis unsere Tochter selbst nach ihm gefragt hätte.

Für eure Unterstützung wäre ich also dankbar. Ich habe gesehen, dass es hier durchaus ein paar Väter gibt, die an die Problematiken mit viel Menschenverstand und Verantwortung gehen. Vielleicht helfen sie hier weiter, eine sinnvolle Umgangsstruktur zu schaffen.

Gruß,

Carina

Zitat
Geschrieben : 28.06.2010 08:50
(@carina777)

Noch eine Ergänzung, falls es jemandem als Information wichtig erscheint: Ich habe alleiniges Sorgerecht und ABR. Wir waren nie verheiratet, die Beziehung endete nach ganzen  :thumbup: drei Monaten des Kennenlernens.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 09:07
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Carina,

erst mal, willkommen hier - und ich stelle dann mal ein paar unangenehme Fragen:

Er möchte nur unter Zeugen mit mir über den Umgang reden.

Was spricht dagegen? Ich halte das in eurer Situation für einen durchaus vernünftigen Vorschlag, und zwar gerade weil da so viel Sprengstoff bei euch herumliegt.

Entweder, ihr macht einen Beratungs- und Vermittlungstermin beim Jugendamt, dann habt ihr sogar einen "offiziellen" Zeugen, der mit euch zusammen einen Vorschlag für die Umgangsregelung ausarbeitet - oder, was ich bevorzugen würde,  ihr fahrt das im privaten Modus, d.h. jeder von euch beiden bringt einen halbwegs neutralen Begleiter mit. Bei all den Baustellen, die ihr habt, ist es vermutlich eh' besser, wenn es für eure Gesprächsrunde ein oder zwei Leute gibt, die mitschreiben, auf welche Ergebnisse ihr euch geeinigt habt ...

- wir leben rund 500 km voneinander getrennt
- der KV hat ein hohes Einkommen, könnte es sich daher leisten, wöchentlich zu Besuch zu kommen; zum anderen arbeitet er in der Regel mindestens in einer Woche des Kalendermonats in unserer Nähe, weshalb er sowieso hier ist

Ich habe vor, eine Umgangsregelung vorzuschlagen, die gestaffelt ist, um ihm verstehen zu geben, dass Übernachtungen nicht ausgeschlossen sind, aber erst mit drei oder vier Jahren stattfinden sollen.

Alter des Kindes hin, Einkommen des Vaters her - aber bei fünfhundert Kilometer Entfernung ist "fahr' doch einfach jedes Wochenende tausend Kilometer, um unser Kind für gerade mal drei oder vier Stunden zu sehen" nicht wirklich ein Vorschlag, der zur Befriedung der Situation beiträgt. Und welcher Teufel reitet dich, dass du Übernachtungen erst mit drei oder vier Jahren zulassen willst? Das würde ja noch zwei bis drei Jahre dauern, bis du diese Selbstverständlichkeit (!) in Betracht ziehst! Zu deiner Information: Kinder fallen erfahrungsgemäß auch mit vierzehn Monaten nicht tot um, wenn sie die Mama mal für ein bis zwei Tage nicht sehen ...

Nebenbei gefragt: Wie ist es zu dieser Entfernung von 500 Kilometern gekommen?

Was den Detaillierungsgrad deiner Vorschläge betrifft: Da ihr anscheinend beide ein Kommunikationsproblem habt, ist es zwar durchaus sinnvoll, außer den grundsätzlichen Dingen auch Geburtstage, Feiertage usw. zu regeln; allerdings, bereits jetzt eine Regelung für die Schulzeit zu treffen halte ich für stark übertrieben, bis dahin kann noch viel passieren. Dann schreibt lieber einen Schlusssatz im Sinne von "diese Umgangsregelung gilt bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes; mit Schuleintritt muss eine neue Regelung vereinbart werden".

Wobei bei euch beiden m.E. bereits diese Planung für vier Jahre in die Zukunft zu viel ist - vielleicht einigt ihr euch lieber erst mal auf eine vorläufige Umgangsregelung für den Rest des Jahres und setzt euch in ein paar Monaten erneut zusammen, um dann anhand der Erfahrungen neu zu beschließen. Das würde zumindest den Druck aus den Verhandlungen nehmen, die Umgangsregelung gleich im ersten Wurf perfekt machen zu müssen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 10:50
(@carina777)

Hallo,

danke für deine Antwort. Dass er Zeugen will, mag ja schön und gut sein, aber wenn wir es untereinander zB per Email klären würden, hätte er auch ohne Protokollführer einen Beweis in der Hand. Er möchte allerdings nur vor Gericht mit mir den Umgang besprechen. Ich glaube, das kann kein dauerhafter Zustand sein. Die Eltern sollten auch ohne Beisein von Richter, Anwalt und Jugendamt in der Lage sein, den Umgang zu besprechen. Oder machst du das auch mit deiner Ex immer nur vor Gericht? Normal ist das nicht. Aber da er Selbstzahler ist und ich PKH bekomme, müsste es mich auch nicht stören. Es gibt halt Väter, die einfach zu viel Geld haben.

Ansonsten habe ich den Eindruck, du betrachtest den Fall, als ob unsere Tochter jemals ein Familienleben gehabt, in dem ein Vater permanent anwesend war. Wenn der KV wenigstens im ersten Jahr anwesend gewesen wäre, sähe der Fall wesentlich anders aus, und es wäre unverständlicher, wenn ich der Übernachtung widerspreche. Aber ich habe oben unsere Konstellation bereits beschrieben. Es handelt sich beim KV aus Sicht des Kindes um einen Quasi-Fremden, den sie seit ein paar Monaten ab und an mal kurz sieht. Biologische Verbindung hin und her - sie kann es nicht riechen, dass er der Vater ist.

Ich habe mich deshalb bereits mit einer Kinderpsychologin in Verbindung gesetzt. Anhand der Beschreibung der Umstände sah sie die Übernachtungen auch nicht als angezeigt. Sie meinte, dass gerade Kinder zwischen einem und vier Jahren auf Trennungen von Bezugspersonen empfindlich reagieren. Im Wegweiser zum Umgang vom Kinderschutzbund steht es ebenso.

Ich muss meine Abschlussprüfung verbereiten. Ich möchte in der Zeit nicht permanent vor Gericht erscheinen. Darum möchte ich eine Regelung, die auf Dauer anwendbar ist.

Die Entfernung besteht, da wir ursprünglich eine Fernbeziehung geführt haben. In der Zeit des Kennenlernens lebte ich aber vorübergehend bei ihm, da er es mit allem recht eilig hatte.

Gruß,

Carina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 15:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Carina

Dass er Zeugen will, mag ja schön und gut sein, aber wenn wir es untereinander zB per Email klären würden, hätte er auch ohne Protokollführer einen Beweis in der Hand. Er möchte allerdings nur vor Gericht mit mir den Umgang besprechen. Ich glaube, das kann kein dauerhafter Zustand sein. Die Eltern sollten auch ohne Beisein von Richter, Anwalt und Jugendamt in der Lage sein, den Umgang zu besprechen. Oder machst du das auch mit deiner Ex immer nur vor Gericht?

Leider ist das deutsche Familienrecht so ausgelegt, dass man immer wieder und wegen jedem Kleinsch... zum Gericht muss.
Gerade in Umgangssachen wird einer außergerichtlichen Regelung nicht der Hauch von Wirksamkeit gelassen und ich höre aus deinen Worten, dass ihr bisher einfach nicht Lage wart, eine gemeinsame und verlässliche Regelung zu finden.
Ich will jetzt gar nicht ergründen, wer da jetzt der Unzuverlässigere ist aber es klingt so, als wenn er dich für genauso unzuverlässig und unglaubwürdig zu halten wie du ihn.

Vielleicht fürchtet er ja auch, die 500 Km zu fahren und dann klappt doch irgendetwas nicht. Nicht mal die von dir "genehmigten" 3-4 Stunden.
Ob objektiv nun du oder er recht ist egal. Subjektiv liegt es am jeweils Anderen. dass es nicht klappt. Und erhofft sich von einer gerichtlichen Lösung, zurecht oder nicht, eine Verbesserung der Lage und ist auch bereit dafür Geld zu bezahlen.

Er ist also keinesfalls desinteressiert.

Ihr werdet daher irgendeine Art von Vermittlung benötigen und leider bringt ein Gericht in der Regel die teuersten und schlechtesten Ergebnisse aber eben auch die einzigen, die sich einigermaßen durchsetzen lassen.
Und wenn ihr euch auf keinen anderen Moderator einigen könnt, bleibt eben nur nur das Gericht.

Ansonsten habe ich den Eindruck, du betrachtest den Fall, als ob unsere Tochter jemals ein Familienleben gehabt, in dem ein Vater permanent anwesend war. Wenn der KV wenigstens im ersten Jahr anwesend gewesen wäre, sähe der Fall wesentlich anders aus, und es wäre unverständlicher, wenn ich der Übernachtung widerspreche. Aber ich habe oben unsere Konstellation bereits beschrieben. Es handelt sich beim KV aus Sicht des Kindes um einen Quasi-Fremden, den sie seit ein paar Monaten ab und an mal kurz sieht. Biologische Verbindung hin und her - sie kann es nicht riechen, dass er der Vater ist.

Das spielt beim Umgangsrecht keine Rolle.
Und schließlich war eure Tochter gerade erst ein paar Tage alt, als sie schon alleine bei dir übernachten konnte!
Und gerade weil die Distanz so groß ist, solltest du zulassen, dass sie möglichst schnell verringert wird, und nicht künstlich vergrößert wird.
Es hängt auch sehr viel von dir ab, ob eure Tochter, das als etwas schönes, spannendes erlebt oder als etwas vorher sie Angst haben muss, weil sie merkt, dass du Angst davor hast.

Und, by the way. Die Mutter meiner ältesten Tochter und ich haben uns auch noch vor der Geburt getrennt, ich durfte die Kleine aber schon nach wenigen Monate bei mir übernachten lassen und es war für uns alle 3 ein sehr schönes Erlebnis.
Inzwischen wohnt sie leider 600Km weg, ist 17 Jahre alt und wir haben ein super Verhältnis.

Ich habe mich deshalb bereits mit einer Kinderpsychologin in Verbindung gesetzt. Anhand der Beschreibung der Umstände sah sie die Übernachtungen auch nicht als angezeigt. Sie meinte, dass gerade Kinder zwischen einem und vier Jahren auf Trennungen von Bezugspersonen empfindlich reagieren. Im Wegweiser zum Umgang vom Kinderschutzbund steht es ebenso.

Ganz ehrlich, diese Leute leben davon, dass sie den armen allein erziehenden Müttern erzählen, wie schlimm das Leben ist und dass sie die einzigen sind, auf die sich eine Mutter verlassen kann.
Würdest du denn auch deinen Eltern nicht zutrauen, euer Kind mal bei Oma und Opa übernachten zu lassen?
Ganz ehrlich, die können das. Eure Tochter kann das und dein Ex kann das auch.
Mach was schönes draus.
Und ganz ehrlich, die Gerichte erkennen mittlerweile auch, dass nicht alle Väter ihre Kinder auffressen, sobald sie sie in die Finger kriegen oder in der Kneipe auf den Tresen stellen.

Ich muss meine Abschlussprüfung verbereiten. Ich möchte in der Zeit nicht permanent vor Gericht erscheinen. Darum möchte ich eine Regelung, die auf Dauer anwendbar ist.

Dann sorge auch durch dein eigenes Entgegenkommen dafür, dass sich die Situation entspannt

Ich hoffe ihr bekommt das hin und denk dran, für eine Entspannung ist es am wichtigsten, dass sich jeder ein bisschen kooperativer verhält als der andere.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 16:07
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Carina,

vielleicht suchst Du sowas hier:

"meine" letzte Umgangsregelung, die im wesentlichen ein Template "meines" Jugendamtes ist, füge jeweils einen Kommentar an und einen Formulierungsvorschlag für Deinen Fall.

aber es wird Dir nichtviel nützen, denn was da bei Euch brodelt lässt sich mit diesen Mitteln nicht packen.

Eine Ferndiagnose ist da kaum möglich, klingt schon schräg dass er den direkten Dialog verweigert, vielleicht hat er die Macke, vielleicht gibts auch Gründe, vielleicht bist Du tatsächlich ein besonders schwieriges Exemplar, vielleicht ist Eifersucht beteiligt einer anderen Frau, oder vielleicht trennst Du nicht sauber genug die Elternebene von nicht aufgearbeiteten Beziehungsfragen. Man weiss es nicht und damit auch genug der Spekulation.

Fakt ist, es gibt da ein Problem auf Elternebene, dass mit dem Kind nichts zu tun hat (dass, wie Malachit schon anmerkte, im übrigen viel robuster ist als von KMs behauptet, die sich bei Kinderpsychologinnen rumtreiben).

Psychologie ist tatsächlich der Schlüssel zur Lösung solcher Probleme, nur kann das Kind dabei zuhause bleiben. Dass muss auch kein Psychologe sein, kann auch ein Sozialpdädagoe sein, schau einfach mal bei den Beratungsträgern (Caritas, ...) was sie so anbieten. Gemeinsam oder auch einzeln.

Klar sagst Du, es wäre alles GANZ anders wenn ihr ein Jahr als Familie gehabt hättet, aber ich kann Dir versichern, als jemand der dieses Jahr hatte, es ist alles ganz genauso.

Anfangen kannst Du ja mal Dich ihn ihn hineinzuversetzen. Er macht diese Anbahnung, auf wessen Druck hin auch immer oder aus eigener Motivation und treibt dazu einen RIESEN Aufwand. 1000km für 4h Umgang ist weit über jeder Schmerzgrenze, natürlich will man da eine konkrete Perspektive, wann dieser Wahnsinn vorbei ist und in ein normales Familienlebnen übergeht. Genau diese Perspektive willst Du ihm veweigern und das ist der Ausgangspunkt Eurer Probleme.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 16:13
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo carina777,

es ist keinerlei Schwierigkeit bei einer Entfernung von 500 km und dazu noch bei
einem Kleinkind/Säugling, das Umgangsrecht des Vaters effektiv zu behindern. Dazu
gibt es hier sehr viele Beispiele. Über weite Teile liest sich Dein Beitrag, als ob Du nicht
Anregungen haben möchtest, wie der Umgang mit dem Vater ermöglich wird, sondern
Deine Meinung bestätigt haben willst, dass der von Dir großzügig gewährte Umgang
ausreichend ist. Das ist er nicht.

Dein Ex will nicht mehr mit Dir reden. Gut, das ist sein Recht. Bedauerlich zwar, aber
hinzunehmen. Also zwingt ihn nicht, mit Dir zu kommunizieren. Außerdem klingt es so,
als ob bisher der Umgang ausschließlich in Deinem Beisein stattgefunden hat. Das ist
kein Umgang. Die Gerichtsverhandlungen sowie die erwähnten Sorgerechtsanträge
lassen darauf schließen, dass Dein Ex sich unterlegen fühlt und sich sein Umgangsrecht
unabhängig von Deinen Vorgaben erstreiten möchte. Auch dagegen ist nichts zusagen.

Du solltest bedenken: Du stehst jetzt an einem Scheideweg, wo Du Deinem Kind den
Zugang zu seinem Vater ermöglichen kannst und so erreichst, dass Euer Kind mit seinem
Vater aufwächst. Den Umgang über 500 km zu organisieren ist verdammt hart und nicht
zu unterschätzen.

Wenn Du hier bei Übernachtungen Steine in den Weg legst, gleicht das effektiv Umgangs-
boykott. Warum bitte schön, soll das Kind nicht beim Vater übernachten?? Es gibt KITA-Über-
nachtungen, Übernachtungen bei befreundeten Eltern, bei den Großeltern etc., aber nicht
beim Vater? Was ist, wenn Du mal ins Krankenhaus musst, wo übernachtet dann Dein Kind? 
Findet dann auch eine vierjährige Anbahnungphase statt?

Und den Umgang möglichst gering halten mit dem Argument, das Kind kennt den Vater nicht?
Natürlich ist eine Heranführung sinnvoll, a la: ein Wochenende: Samstag und Sonntag nur tagsüber,
wenn das klappt eine Übernachtung und ab da dann regelmäßig, aber in drei oder vier Jahren???
:puzz: :puzz:

Hier würde mich auch noch interessieren,

ich bin es leid, ständig von meinem Ex wegen des Umgangs vor Gericht geschliffen zu werden,

wie viele Verhandlungen denn bei einem 14 Monate altem Kind schon gelaufen sind und was da rausgekommen
ist.

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 16:21
(@carina777)

Hallo Beppo,

der Alleinumgang findet erst seit einer Woche statt, darum fangen wir gerade mit 3 Stunden an. Der Alleinumgang wird gesteigert. Sehr bald hat er sie dann schon 7 Stunden am Stück. Es spricht auch nichts dagegen, dass er am WE da ist und dann Sa und So jeweils 7 Stunden Umgang hat.

Es klingt bitter, wenn man meint, es ginge hier um 3 Stunden und 1000 km, aber das soll ja nicht so bleiben. Er muss die 1000 km sowieso fahren - es werden sogar 2000 am WE, wenn er sie auch noch abholt und wieder bringt. Warum soll er unsere Tochter für eine 7 Stunden lange Fahrt jeweils hin und zurück durch Deutschland schleifen? Mehr als eine Tortur für sie und ihn ist daraus nicht zu ziehen. Die Illusion, dass er die Strecke in 4 Stunden schafft, will ich nicht anreichern. Mit einem so kleinen Kind kann man nicht einfach mal alleine 4 Stunden durchfahren. Ich bin die Strecke kürzlich gefahren, und wir waren wenigstens zuzweit, damit einer sich um sie kümmern konnte. Aber anhalten mussten wir trotzdem 4x, weil sie jeweils ein Geschäft gemacht hatte, in dem man sie nicht sitzen lassen kann. Dann kam noch Stau dazu. Für die Kleine war es ersichtlich anstrengend, und für die Erwachsenen war es sicher nicht viel schöner.

Die Richterin deutete schon an, dass sie die Übernachtungen ohne vorheriges Gutachten nicht per Urteil festlegen würde, weil auch sie Zweifel an der Bindung hat. Ich möchte einen Zeitpunkt nennen, zu welchem die Übernachtungen stattfinden, damit er nicht glaubt, dass das nie kommen wird. Ich vermute, dass er befürchtet, dass ich den Übernachtungen nie zustimmen werde.

Wo soll der Kompromiss sein zwischen Zulassen und Nichtzulassen der Übernachtung? Ich sehe eine Kompromisslösung nur darin, es noch aufzuschieben, aber den späteren Umgang zu garantieren.

Gruß,

Carina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 16:32
(@carina777)

Hallo Mux,

es gab bisher zwei Verhandlungen. Die dritte steht wohl im Herbst an.

Ich habe bislang keine Boykottspielchen veranstaltet. Es lief alles wie vereinbart. Mir ist völlig klar, dass ich ihn nur mal ab und an umsonst kommen lassen müsste, um ihm die Fahrten madig zu machen. Aber das habe ich noch nie getan. Was abgesprochen war, hat stattgefunden.

Im Übrigen hat unsere Tochter noch nie woanders ohne mich geschlafen. Ich vermeide auch viel Rumreisen, weil ich festgestellt habe, dass sie mit diesen Ortswechseln noch nicht gut klarkommt. Wir besuchen mal weiter weg Freunde und Familie, aber das im Moment möglichst selten. Du solltest nichts hinzudichten, um den Fall zu beschönigen. Die Situation ist eine andere als wie sie wäre, wenn das Argumentieren zugunsten des KV ideal wäre. Mir ist klar, dass eine KM in Argzmentationsnot ist, wenn sie ihr Kind überall herumreicht und nur den KV von dem Privileg ausschließt.

Gruß,

Carina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 16:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Als meine Tochter die (über) 600Km weggezogen ist, war sie auch noch nicht 2.

Die ersten paar Male habe ich bei der Mutter und ihrem Neuen übernachtet und obwohl sich Alle Mühe gegeben haben, dass es entspannt läuft, war es natürlich doch immer etwas komisch da, so dass ich dann immer in eine Pension gegangen bin.
Meine Tochter und ich hatten immer viel Spaß und ein paar Mal habe ich auch ihre kleinere Halbschwester mitgenommen und auch bei mir übernachten lassen, und zu der hatte ich ja nun erst recht kein, genetisches, persönliches oder rechtliches Verhältnis.
Und weder Vater, noch Mutter noch Kind hatten irgendein Problem damit.

Also entspann dich und lass dir nicht von dem katastrophal schlechten Standard des deutschen Familienunrechtswesens beeinflussen, dass nur eine Superglucke eine gute Mutter ist.

Die deutsche Familienmafia inkl. Jugendamt wird regelmäßig vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen eklatanter Verstöße gegen die Menschenrechte verurteilt.
An denen sollte sich also niemand orientieren.

Es gibt sicher eine Menge Väter, die irgendwann aufgeben und auf ihre Kinder verzichten.

Du hast es in der Hand, dass eure Tochter ihren Vater nicht verliert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 16:53




(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Carina,

mit den Fahrten gebe ich dir absolut Recht. 4 Stunden und mehr im Auto mit einem Kleinkind und das zweimal innerhalb von drei Tagen finde ich auch nicht prickelnd.

Aber du hast ja geschrieben, dass Geld offenbar keine Rolle spielt. Da sollte es doch dem KV möglich sein - vor allem angesichts gesparter 1.000 km Benzin - sich in deiner Nähe eine nette kleine Ferienwohnung anzumieten, in der eure Tochter dann auch übernachten kann.

Dann hätte er seinen Wunsch nach Übernachtung erfüllt, das Kind keinen Fahrstress und du die Beruhigung - sollte wider Erwarten die große Katastrophe passieren - dass du in der Nähe bist.

Nur so als Idee...

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 16:55
(@carina777)

Hallo pk,

den Vorschlag habe ich schon gemacht, aber das will er nicht. Ich könnte ihm sogar in der Nähe etwas vermitteln, was kostengünstig wäre, aber lieber fährt er 2000 km.

Gruß,

Carina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 17:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

aber lieber fährt er 2000 km.

Naja, das ist natürlich Blödsinn.
Hast du ne Idee, warum er das so möchte?

Ich kann ja verstehen, dass er gerne in seinem eigenen Umfeld was unternehmen möchte aber ich hoffe, dass er von dem Plan schon aus eigenem Interesse absieht.
Aber selbst wenn nicht, ist das eine Sache, die Umgangselternteil ganz alleine entscheiden kann.

Am wirksamsten sind eben immer noch die Erfahrungen, die man selbst macht und nicht die, die andere einem vorschreiben wollen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 17:28
(@carina777)

Hallo Beppo,

ich denke, es geht ihm darum, dass er den Umgang in seinem eigenen Umfeld haben will. Dafür würde er auch eine Fahrt von 7 Stunden mit Geschrei auf der Rückbank hinnehmen. Er ist da hart im Nehmen, wenn er nur irgendwie seinen Willen dadurch bekommt. Er würde mir auch nie sagen, dass es eine Tortur war, weil er wahrscheinlich die Befürchtung hätte, dass ich die Tortur für beendet erkläre. Darum ist es fraglich, ob es ausreicht, wenn ich ihm das Erfahrungmachen "gönne". Ich weiß selbst, wie so eine Fahrt ist, und da ich es erst hinter mir habe, sage ich mir - so schnell nicht noch einmal. Für unsere Tochter UND für mich. Bei dem Wetter aktuell kommt hinzu, dass ein Auto mit Klimaanlage zwar schön ist, aber das Kind dadurch nicht gesünder wird.

Gruß,

Carina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 17:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Er würde mir auch nie sagen, dass es eine Tortur war, weil er wahrscheinlich die Befürchtung hätte, dass ich die Tortur für beendet erkläre. Darum ist es fraglich, ob es ausreicht, wenn ich ihm das Erfahrungmachen "gönne". Ich weiß selbst, wie so eine Fahrt ist, und da ich es erst hinter mir habe, sage ich mir - so schnell nicht noch einmal.

So. Genau das ist der Punkt.
Erfahrung selbst machen, heißt nicht, dass er dir die Ergebnisse seiner Testfahrt vorträgt damit du entscheiden kannst, wie es weiter geht.
Erfahrungen machen heißt, selber merken, was gut und was nicht.
Und ehrlich gesagt, wenn eurer Tochter die Fahrt nicht gefällt, wird sie ihm das auch schon mitteilen und zwar lange bevor sie davon krank wird.

Ich will dir bestimmt nichts Böses unterstellen aber du bist, sicher in bester Absicht, dabei, zur Oberglucke zu mutieren.
Etwas, was du sicher noch nie sein wolltest und auch jetzt sicher weit von dir weisen wirst aber du zeigst schon einige deutliche Symptome.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 17:50
(@carina777)

Hallo Beppo,

wie soll sie ihm das mitteilen? Sie kann noch nicht sprechen. Er fragt mich, wann er Windeln wechseln muss. Ein Schreien deutet er nicht als Hinweis auf eine volle Windel. Es hat schon seine Gründe, weshalb ich wie eine Glucke klinge. Ich habe bereits Erfahrungen mit ihm gemacht, die mich zögern lassen.

Im Übrigen hatte oben jemand eine Beratungsstelle empfohlen. Dazu wollte ich noch anmerken, dass ich mich bereits an welche gewendet habe. Es tut sich nur noch nichts. Ich werde mich alleine beraten lassen, da der KV eine gemeinsame Beratung ablehnt.

Ich muss auch zugeben, dass ich mit all den Streitereien langsam meine Grenzen gefunden habe und im Zweifel den Umgang irgendwann tatsächlich boykottieren würde, wenn nicht langsam Ruhe einkehrt, bis ich meinen Abschluss habe. Er verhält sich, als ob ich den Umgang schon jetzt boykottieren würde, aber davon ist bislang keine Rede. Irgendwann ist aber die Energie erschöpft, und ich werde meine Energien dann auf meine Ausbildung lenken, während er vor der Tür steht, bis ich den Abschluss habe.

Um das zu verhindern, wäre es eben gut, einen Mittelweg zu finden. Es ist kein Mittelweg, wenn alleine ich meine Haltung aufgebe, nur damit er Ruhe gibt. Es geht auch darum, dass ich es schlichtweg für unsere Tochter für schlecht halte, was er sich in den Kopf gesetzt hat. Ich glaube nicht an die Devise "Umgang um jeden Preis".

Wäre ich an seiner Stelle, würde ich mir überlegen, in die Nähe des Kindes zu ziehen, zumal er in der Nähe schon ab und an arbeitet und das ausbauen könnte. In meiner Umgebung bestehen auch beruflich bessere Perspektiven.

Gruß,

Carina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 18:07
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

oder vielleicht trennst Du nicht sauber genug die Elternebene von nicht aufgearbeiteten Beziehungsfragen. Man weiss es nicht und damit auch genug der Spekulation.

Wäre ich an seiner Stelle, würde ich mir überlegen, in die Nähe des Kindes zu ziehen, zumal er in der Nähe schon ab und an arbeitet und das ausbauen könnte. In meiner Umgebung bestehen auch beruflich bessere Perspektiven.

Wie gesagt: genug der Spekulation, aber vielleicht spekulierst Du selber bei dieser Beratung mal in diese Richtung, denn WENN Du das Kind als Vehikel siehst, ihn an Dich zu binden, dann vermasselst Du beides.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 18:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wie soll sie ihm das mitteilen? Sie kann noch nicht sprechen.

Na eben so, wie kleine Kinder es vom ersten Tag an tun.

Es hat schon seine Gründe, weshalb ich wie eine Glucke klinge. Ich habe bereits Erfahrungen mit ihm gemacht, die mich zögern lassen.

Und wer etwas will findet Wege.
Wer etwas nicht will findet Gründe

Im Übrigen hatte oben jemand eine Beratungsstelle empfohlen. Dazu wollte ich noch anmerken, dass ich mich bereits an welche gewendet habe. Es tut sich nur noch nichts. Ich werde mich alleine beraten lassen, da der KV eine gemeinsame Beratung ablehnt.

Das Problem hier ist, du suchst eine Beratung, die dir hilft ihn zu ändern.
Das Einzige, was wir dir, bieten können ist, dir zu raten, was du tun kannst, denn er ist nicht hier.
Das gilt aber für jede andere Beratungsstelle auch.

Ich muss auch zugeben, dass ich mit all den Streitereien langsam meine Grenzen gefunden habe und im Zweifel den Umgang irgendwann tatsächlich boykottieren würde, wenn nicht langsam Ruhe einkehrt, bis ich meinen Abschluss habe. Er verhält sich, als ob ich den Umgang schon jetzt boykottieren würde, aber davon ist bislang keine Rede. Irgendwann ist aber die Energie erschöpft, und ich werde meine Energien dann auf meine Ausbildung lenken, während er vor der Tür steht, bis ich den Abschluss habe.

Solange du, genauso wie er den Fehler immer nur bei dem Anderen seht, wird das auch nichts.

Um das zu verhindern, wäre es eben gut, einen Mittelweg zu finden. Es ist kein Mittelweg, wenn alleine ich meine Haltung aufgebe, nur damit er Ruhe gibt. Es geht auch darum, dass ich es schlichtweg für unsere Tochter für schlecht halte, was er sich in den Kopf gesetzt hat. Ich glaube nicht an die Devise "Umgang um jeden Preis".

Glaubst du wirklich, dass er eurer Tochter willentlich einen Schaden zufügen möchte?
Oder glaubst du wirklich,dass er nicht in der Lage ist, die einfachsten Grundbedürfnisse eines kleinen Menschen zu befriedigen? Nur dann hättest du nämlich recht.
Die Vermutung, dass er unter Umständen nicht alles genau so macht, wie du es machen würdest, ist jedenfalls kein ausreichender ihm und eurer Tochter den Umgang zu untersagen.

Wäre ich an seiner Stelle, würde ich mir überlegen, in die Nähe des Kindes zu ziehen, zumal er in der Nähe schon ab und an arbeitet und das ausbauen könnte. In meiner Umgebung bestehen auch beruflich bessere Perspektiven.

Auch das ist alleine seine Sache.
Du machst dir vielzu viele Gedanken, was er nach deiner Meinung zu tun oderzu lassen hat.
Dass er da auf die Palme geht, kann ich sehr gut verstehen.

Du bist noch viel zu sehr, mit ihm als Person und Expartner beschäftigt und musst das abstellen.
Erst wenn ihr es schafft, die Paarebene auszublenden, und euch auf die Elternebene zu konzentrieren habt ihr eine Chance.
Davon scheinst du aber noch eine Ecke entfernt zu sein.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 18:48
(@carina777)

Hallo PS,

deine Spekulation geht ehrlich in die falsche Richtung. Ich möchte ihn nicht zurück haben. Dass noch nicht alles verarbeitet ist, was passiert ist, ist klar. Er hat in dem Punkt einen weiten Vorsprung, weil er sein Problem dadurch gelöst hat, dass er während der Schwangerschaft so tat als wäre nichts passiert. Er nannte unsere Tochter sogar "dein Kind" und wollte nichts davon wissen, dass es sein Kind ist. Stattdessen lebte er sein Leben weiter. Ich konnte mich dem Ganzen nicht so leicht entziehen und konnte erst Monate nach der Schwangerschaft den Schlussstrich ziehen. Aber der Strich ist gezogen, da ich ihn inzwischen ausreichend kennengelernt habe. Wäre er nicht gegangen, wäre ich selbst früher oder später gegangen.

Ich finde es auch nicht fair, jeden Vorschlag als Kontaktversuch zu ihm abzutun. Ich habe ihn nicht zum Umgang aufgefordert, weil ich ihn sehen wollte. Ich habe es wegen unserer Tochter getan. Ginge es wirklich nur um mich, dann hätte ich mich nie wieder gemeldet. Er könnte auch den Unterhalt stecken lassen. Ich würde lieber beruhigte Nerven als ein beruhigtes Bankkonto haben.

Ich denke aber, dass er selbst mit der Paarebene noch ein Problem hat, weshalb er jeden Kontakt ablehnt und nicht in der Lage ist, natürlich mit mir umzugehen. Jemand, der wirklich mit dem anderen fertig ist, der kann doch auch gelassener reagieren. Aber er kann mir nicht einmal ins Gesicht blicken. Er tut so, als hätte ich ihm Gott weiß was angetan. So würde ich mit jemandem verfahren, der mich aufs Übelste misshandelt hat.

Ich glaube, dass er eigentlich auch mal Hilfe gebrauchen könnte. Ich werde mir welche holen, damit es nicht zum Komplettbruch kommt. Im Zweifel werde ich es irgendwann in die Wege leiten müssen, dass ich auch die Übergabe nicht mehr selbst mache, weil er sich dabei unmöglich verhält. Ich kann diesen Kindergarten derzeit nicht mehr gebrauchen.

Aber das geht irgendwie alles am ursprünglichen Ziel des Threads vorbei. Ich glaube, wenn wir eine gute Umgangsregelung hätten, an die sich alle halten, würde mir der Zeit auch der Stress nachlassen.

Gruß,

Carina  

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 19:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Carina,

Du willst für Euer Kind das Beste, dieses wird hier von niemandem angezweifelt ...

Aber:
Du unterstellst Deinem Ex, dass er keine Ahnung von Kleinkindern hat und alles falsch macht ...

Könnte mir vorstellen, dass Du ihm dieses durchaus zu verstehen gegeben hast und er aufgrund dessen keine Motivation empfindet, mit Dir Vier-Augen-Gespräche zu führen.

Eine Verweigerung gegen eine „neutrale“ Vermittlung rechtfertigt dieses aber in der Tat nicht.

Lieben Gruß vom Aus-Mutter-Sicht-Auch-Alles-Falsch-Macher
United
(gefühlter Windelwechselweltmeister)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2010 19:02




Seite 1 / 4