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Reisevollmacht für Sommerurlaub

 
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr Lieben,

nun endlich haben wir unseren Urlaub für dieses Jahr gebucht. Nun teilte mir eine Kollegin mit, dass wir unbedingt eine Vollmacht mitnehmen sollten, damit es an der Grenze keine Probleme gibt.

Könnt ihr sagen, wie so eine Vollmacht auszusehen hat, bzw. habt ein Beispiel. KM hat alleiniges Sorgerecht.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

MfG Burzel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 21:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zwei Fragen zunächst:

- Tragen die Kinder den Nachnamen ihres Vaters?
- Wohin geht die Reise?

Weil wenn ersteres so ist, halte ich die Wahrscheinlichkeit für Probleme an der Grenze für sehr gering. Insbesondere noch, wenn ihr mit Reisepass reisst und der Wohnsitz von KV und Kind identisch ist.

Natürlich kann eine Vollmacht nicht schaden, aber unnötig die Pferde (der KM  :wink:) scheu machen...  :erstaunt039:

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 00:12
(@Wolkenhimmel)

Moin Burzel,

unser Kind und ich tragen nicht denselben Nachnamen, deswegen hatte ich anfangs auf Reisen immer eine  Kopie der Geburtsurkunde in der Tasche. Hat in den letzten 10,5 Jahren kein Schwein interessiert, auch mein Mann ist nie danach gefragt worden wenn er mit ihr alleine im Ausland war.

Trotzdem kann es ja nicht schaden eine Vollmacht mitzunehmen, da sollte mMn ein formloser Dreizeiler ausreichen. welcher Name Kind, Deinen Namen, Dauer und Ziel des Urlaubes enthält und das Du in der Zeit (vor allem die Gesundheits-) Sorge übernimmst.

Siehst Du ein Problem so einen Schrieb von der KM zu bekommen?

VG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 10:22
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Burzel,

ich habe dieselben Erfahrungen wie @wolkenhimmel gemacht. Zusätzlich: Je jünger das Kind, desto genauer wird hingesehen.
Als ich mit meinen Sohn, als er 1/2 Jahr alt war, in die Schweiz einreisen wollte, wurde ich geradezu einem Verhör unterzogen.
Was ist denn das für ein Baby (mein Sohn hat den Nachnamen der KM)? Wo ist die Mutter? Haben Sie das Sorgerecht? Ist die Mutter einverstanden, etc..
Da war es hilfreich, dass ich sowohl sämtliche Ausweise als auch eine Geburtsurkunde sowie eine Vollmacht der Mutter dabei hatte. Später hatte ich dann anstelle der Vollmacht ein Umgangsurteil dabei. Wurde aber nie verlangt. Eine Kopie der Geburtsurkunde hatte immer bei Fragen bzgl. des abweichenden Nachnames gereicht.

Mein Sohn ist jetzt 9 Jahre alt und ich verreise durchschnittlich zweimal im Jahr mit ihm. In den letzten Jahren musste ich nicht einmal mehr die Geburtsurkunde vorzeigen, geschweige denn eine Vollmacht vorlegen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 11:44
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

kurze Frage wenn ich mich hier einmischen darf !?
in wie weit ist die KM denn verpflichtet bei vorhandenem GSR eine Abschrift / Kopie der Geburtsurkunde zur Verfügung zu stellen ?

Hintergrund :
wenn man eine Kindesbesitzerin gegenüber hat dann wird die das nicht ohne irgendwelche Rückfragen tun.
Oder Sie wird bereits da schon wieder alle Steine einem in den Weg legen wo Sie nur findet.

Da würde ich gerne gleich von Beginn an gegensteuern.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 14:57
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als leiblicher Vater bist du berechtigt beim Standesamt eine Geburtsurkunde anzufordern (gegen Gebühr).

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 15:00
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

und da kann man als KV alleine hin ohne die KM und die machen das ?

Nur zur Info für die Mitleser bei uns in Stutgart erheben die € 12.- als Gebühr

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 15:30
(@robbie07)
Schon was gesagt Registriert

Mahlzeit Burzel.

Schreibe dir eine Vollmacht in Absprache mit der KM für die relevanten, bereits gesagten Themen, wie die Gesundheitsfürsorge aber auch für alle in Frage kommenden anderen Bereiche. Natürlich, wenns ins Ausland den Pass, bzw. Perso, nicht vergessen.

Mein Sohn, der seit seiner Geburt bei mir lebt, hat im vergangene Jahr im Türkei-Urlaub seinen Perso verloren. Ca. drei Wochen vor seinem 18. Geburtstag. Das war ein Riesenaufstand mit deutschem Konsulat, einem Sachbearbeiter, der wohl glaubte, ich entführe meinen Sohn oder sonstwas. Zum Glück konnte ich mit meiner EXE per Fax und SMS alles zur Zurfriedenheit lösen. Hat mich zwar ca. 200 Mücken gekostet, aber egal.
In deinem Fall würde ich auf jeden eine Vollmacht mitnehmen, damit du in dieser Zeit alles gemanaged bekommst.

Gruß, Robert

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 16:11
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

und da kann man als KV alleine hin ohne die KM und die machen das ?

Wenn du nachweist, dass du der Vater bist, ohne Problem. Geh zu dem Standesamt, wo dein Kind geboren ist. (Also ist sie in Buxtehude geboren und dort wurde beim zuständigen Standesamt die Geburt gemeldet, kriegst du unter Vorlage deines Personalausweises eine weitere Urkunde

Nur zur Info für die Mitleser: bei uns in Stutgart erheben die € 12.- als Gebühr

Also mein LG hat letztes Jahr überall nur 10 € bezahlt (zwei unterschiedliche Standesämter in Berlin, eins in Hannover).  😉  Allerdings kann es ja möglich sein, dass sich die Gebühren dies Jahr erhöht haben.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 18:22
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Also der Kleene ist 6 Jahre, trägt den Namen der KM und wohnt nicht in der gleichen Stadt und gemeinsames Sorgerecht besteht auch nicht.

Wir wollen in die Türkei. Vor 2 Jahren waren wir da auch schon mal und hatten so ein Schreiben auch nicht mit. Damals hat es auch niemanden gestört. Nun hat mich aber eine Kollegin darauf hingewiesen, dass die in Berlin zur Zeit wohl genau schauen, da sie das als Anweisung bekommen haben. Also werden wir sowas wohl machen. Nicht, dass wir alleine fahren dürften.

Ich geh mal nicht davon aus, dass die KM einen Strich durchzieht und das Schreiben nicht unterschreibt. Es wird nur schwierig werden ihr das zu erklären, da es ja eben vor 2 Jahren nicht so war. Das einzige was sie bestimmt nur nicht mit geben wird, ist eine Kopie Ihres Persos. Was aber denke ich wichtig ist, da auf der Geburtsurkunde der KV nicht mit drauf steht, sondern es eine Vaterschaftsanerkennung gibt. Würde die auch ausreichen?

Mit der Geburtsurkunde beantragen, müssen wir mal ausprobieren. Würde auf jeden Fall nicht schaden, so was im eigenen Haushalt zu haben. Man weiß ja nie.

LG Burzel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 21:50




(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ich habe jetzt geschrieben:

Reisevollmacht für den Türkei-Urlaub vom
XX bis zum YY

Ich, KM erkläre mich ausdrücklich mit der unten genanten Reise einverstanden und bevollmächtige KV (Kindsvater) für den genanten Zeitraum zur Personen- und Gesundheitssorge, falls diese notwendig wird. Für eventuelle Rückfragen bin ich jederzeit unter der Telefonnummer (______/___________) erreichbar.

Reiseziel:
Reisedauer:
Kindesmutter:
Kindesvater:

betroffenes Kind:

___________________________________________________________________
Ort/Datum Unterschrift der Sorgeberechtigten Kindesmutter: 

Anlage:
Kopie der Geburtsurkunde von Kind
Kopie des Personalausweises von KM

Somit dürfte alles angedeckt sein, was muss.

Ich wünsche euch noch einen schönen Abend und nochmals Danke!

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 23:18