Reisekosten, Umgang...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Reisekosten, Umgang, Steuern, etc.

 
 evk
(@evk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal,

bin neu hier im Forum und will mich mal ganz kurz vorstellen. Meine Frau hat mich vor 8 Monaten verlassen und ist mit unseren 3 Kindern (5, 3, und 6 Monate) wieder in den Ort ihrer Mitter (400 km) gezogen. Wir haben uns auf einen 14-tägigen Umgang geeinigt, ich fahre alle zwei Wochen hin und alle 8 Wochen bekome ich die beiden Großen von Samstag auf Sonntag zu mir. Soweit erstmal, in Anbetracht der Umstände zumindest eine Regelung.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Mein Arbeitgeber möchte mir eine Bahncard 100 als Gehaltserhöhung zahlen, was mich erheblich entlasten würde, da ich mir die Fahrtkosten spare, die ich zur Zeit von den 890,00 EUR Selbsterhalt noch abzweigen muss. Jetzt kann die BC 100 aber nicht pauschal versteuert werden, d.h. sie kommt sozusagen auf mein Brutto drauf und muss voll versteuert werden.

Gibt es eine Möglichkeit, die BC 100 im Zusammenhang mit "Familienheimfahrten" oder "Wahrnehmung der Umgangspflicht" doch pauschal versteuern zu lassen? Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?

Eine andere Sache ist die der grundsätzlichen Regelung mit den Fahrtkosten. Ich weiß, dass der Umgangspflichtige in der Regel für die Kosten die zur Wahrnehmung der Umganspflicht anfallen selber verantwortlich ist, aber meine Frau ist eben weggezogen. In wie weit kann das eine Rolle spielen um den Selbsterhalt zu erhöhen?

Bzgl. der steuerlichen Absetzbarkeit gibt es wohl ein Urteil, das besagt, dass Aufwendungen abgesetzt werden können, wenn die Familie im Ausland lebt - hier noch irgendwelche Möglichkeiten oder Informationen?

Soweit erstmal, Gruß evk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2007 23:57
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo evk,

herzlich willkommen hier bei vatersein.de, der Seite auch für bahnfahrende Umgangsväter...

Zur Versteuerung einer Bahncard 100 (=Bahn-Flatrate, oder?) habe ich leider keine Erfahrungen.

Zur Erhöhung des Selbstbehaltes bei hohen Umgangskosten und zur steuerlichen Absetzbarkeit der Umgangskosten zwei Links, die evtl. hilfreich sein könnten:

>Link 1< sowie >Link 2<

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2007 00:13