Hallo zusammen!
Ich bin auf der Suche nach einem konkreten Referenzfall, in welchem am Gerichtsstand Berlin bei Kleinkindern (unter 3 Jahren) eine Umgangsregelung mit Übernachtung verfügt wurde. Ich spreche hier also nicht von einvernehmlichen Regelungen zwischen den Eltern (das geht ja immer), sondern von Fällen, in denen wirklich mal ein Gericht den Mut hatte, sowas zu entscheiden.
Hintergrund: Mein Anwalt behauptet, sowas sei in Berlin völlig undenkbar, dass Kleinkinder beim Umgangsvater übernachten können, bevor sie nicht mindestens im Kindergartenalter sind. Nun weiß ich aber hier aus dem Forum, dass einige das durchaus geschafft haben - bei manchen sogar schon mit 8 Monate alten Kindern. Stellt sich die Frage, ob das in Berlin war, oder ob andere Bundesländer in dieser Frage einfach liberaler sind.
Und gleich noch eine Anschlußfrage:
Gibt's Erfahrungswerte über die durchschnittliche Geschwindigkeit, mit der das Berliner Kammergericht in Berufungsfällen terminiert?
Soweit ich weiß, greift ja in der Berufungsinstanz leider nicht mehr die Neuregelung mit dem beschleunigten Verfahren.
Rundgruß
PdG
Moin pdg,
ich glaube, Du treibst die falschen Säue durchs Dorf: Selbst wenn Dir hier jemand einen Präzedenzfall nennen kann, hast Du damit vielleicht Deinem Anwalt bewiesen, dass er mit seiner Pauschalaussage Unrecht hatte; für Deinen Fall nützt Dir das trotzdem nicht die Bohne: Kein Richter ist verpflichtet oder auch nur dazu angehalten, die Urteile von Kollegen bei seiner (!) Entscheidungsfindung auf derselben Gerichtsebene zu berücksichtigen; er wird sich solche Belehrungen eher verbitten. Selbst für 5 und mehr Präzedenzfälle kannst Du Dir also nichts kaufen.
Wenn Du kess argumentieren willst: Die meisten Kinder übernachten schon im Alter von wenigen Tagen bei ihren Vätern, ohne dass das irgendwen kratzt oder irgendwer eine Kindeswohlgefährdung vermutet. Natürlich gibt es da den kleinen Unterschied, dass diese Väter mit den Müttern ihrer Kinder liiert oder verheiratet sind - aber mutiert man zum unwissenden, unfähigen Monster, wenn man sich von der Mutter seiner Kinder trennt?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin pdg,
kennst Du diesen Thread?
http://www.vatersein.de/Forum-topic-22025.html
Andere Urteile können Dir höchstens Argumentationshilfen geben
(nicht so sehr, um diese dem Richter unter die Nase zu reiben, sondern
sich die Begründung genau anzuschauen und ggf. für den eigenen
Antrag zu verwenden).
In Deinem Fall ist doch klar darauf abzustellen, dass aufgrund der
Entfernung für den Umgang Übernachtungen unabdingbar sind. Du musst
- wie in Kindschaftssachen allgemein - mit dem Kindeswohl argumentieren,
und konkret an Deinem Fall darlegen, warum der geplante Antrag für dieses
förderlich ist und es ihm nicht schadet. Andere Urteile helfen dabei nicht.
Was ist übringens das Berliner Kindergartenalter? Hier heißen die KITAs
und die Kinder werden ab einem Jahr ganztägig betreut!
LG,
Mux
Hier heißen die KITAs
und die Kinder werden ab einem Jahr ganztägig betreut!
Ab 8 Wochen, wenn man das möchte... 😉
LG WH
Danke M&M (Martin u. Mux) 😉
Dass man den Herren mit der weißen Krawatte nicht unbedingt auf die belehrende kommen sollte, ist mir auch klar (das ist bei anderen Rechtsgebieten nicht viel anders - und den Spaß hab ich seit 20 Jahren berufsbedingt regelmäßig).
Trotzdem würden mich andere - vorzugsweise natürlich obergerichtliche oder sogar höchstrichterliche - Urteile als Orientierungshilfe schon mal interessieren.
Bislang habe ich nur das Urteil des OLG Brandenburg vom 29.12.2009 sowie das des OLG Zweibrücken vom 21.07.2008 ausgegraben. Kennt jemand noch weitere einschlägige Rechtsprechung?
Und: Auch gegenteilige Entscheidungen zu kennen, kann vermutlich nicht schaden - denn falls sich meine KM nun doch mal nen Anwalt nimmt (was sie bereits angekündigt hat), dann wird der selbige vermutlich auffahren. Und solche Überraschungen mag ich nicht sonderlich.
Abendgruß
PdG
Hi
In Deinem Fall ist doch klar darauf abzustellen, dass aufgrund der
Entfernung für den Umgang Übernachtungen unabdingbar sind.
Das darfst Du aber so niemals sagen. Besser dies präzisieren über:
Du musst - wie in Kindschaftssachen allgemein - mit dem Kindeswohl argumentieren,
und konkret an Deinem Fall darlegen, warum der geplante Antrag für dieses
förderlich istund es ihm nicht schadet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.