Das könnte aber de Crux werden:
§ 1686a Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters.
(1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,
1. ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, und [...]
Da in der Vergangenheit offenbar wenig bis kein Kontakt bestand, eine recht hohe Hürde nach meinem Empfinden.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das könnte aber de Crux werden:Da in der Vergangenheit offenbar wenig bis kein Kontakt bestand, eine recht hohe Hürde nach meinem Empfinden.
Grüßung
Marco
Hallo Marco,
da hast du wohl nicht alles von Anfang an gelesen, oder ich habe es noch nicht klar ausgedrückt:
Seit meine Tochter geboren wurde, war ich immer da, habe mit ihrer Mutter quasi eine heimliche Beziehung geführt.
In den letzten Jahren war ich beinahe täglich mit der Familie zusammen...gemeinsam gekocht, gegessen, mit den Kindern Hausaufgaben gemacht, Artzbesuche wahrgenommen, die Kinder versorgt als Mama arbeiten war, oder als die Mutter Kind Kur anstand die restlichen Kinder betreut...usw
Ich hatte immer ein sehr liebevolles Verhältnis und war immer gern gesehen, was mittlerweile wohl nicht mehr so sein dürfte.
Leider weiß ich nicht was Madame den Kindern erzählt hat warum ich nicht mehr komme...
Es gab sogar Momente in denen die Kinder mir sagten sie wünschten ICH wäre ihr Papa statt der eigene...weil der sich selten kümmerte und kaum für sie interessierte
Es zerreisst mir das Herz wenn ich daran denke was die Kinder wohl jetzt über mich denken ;(
Moin
Im BGB wird geregelt, wie das Rechtsverhältnis zw. Eltern und Kindern auszulegen ist und welche Rechte der einzelne hierbei hat. Das betrifft auch das Umgangsrecht. Einige relevante §§ möchte ich Dir mal auflisten:
Abstammung §§1591-1600d:
§1592 - Vaterschaft
§1594 - Anerkennung der Vaterschaft
§1598 - Unwirksamkeit der Anerkennung,Zustimmung oder Widerruf (Frist 5 Jahre nach Tätigung))
§1600b - Anfechtungsfristen (Anfechtung der Vaterschaft - Frist 2 Jahre nach Bekanntsein)
Aus der Thematik Vaterschaft leitet sich das Umgangsrecht ab, also das gesetzlich definierte Recht auf Umgang mit dem eigenen Kind. Dazu definiert der Abschnitt "Elterliche Sorge" die Einzelheiten, wozu auch der Umgang gehört - §§1626-1698b:
§1684 - Umgang des Kindes mit den Eltern
§1685 - Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
§1686a - Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (Achtung: siehe Abschnitt "Vaterschaft")
Wie Du siehst, könntest Du höchstens über eine sozial-familiäre Beziehung (§1685 Abs.2) für ein Umgangsrecht in Frage kommen. Für alle anderen Optionen ist die Zeit verstrichen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ein Umgangsrecht würde mir doch auch völlig genügen, würde mir dieses doch die Möglichkeit bieten der KLeinen zu zeigen das ich immer da sein will und werde.
Und Fristen hin oder her, wenn ich das richtig sehe hätte mir das alles ja nicht helfen können, da zuvor der "Vater" selbst seine Vaterschaft hätte anfechten müssen
Dies war übrigens damals bereits einmal Thema für mich und ein Anwalt erklärte mir das so.
Also...keine Handhabe für mich
Doch mit den gestärkten Rechten sollte das heute doch hoffentlich anders aussehen?!
Moin
Dann verabschiede Dich von der Vorstellung, daß irgendwer hier Dein Recht auf Umgang mit der leiblichen Tochter sieht, sondern fokussiere Dich voll und ganz auf den sozial-familiären Bezug. Alles andere wird Dir wie ein nasser Lappen ins Gesicht geschlagen, da die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Solltest Du dennoch auf Begriffe wie leibliches Kind, leiblicher Vater etc. bestehen, kann Dir leicht vorgeworfen werden, nicht zum Kindeswohl beitragen zu wollen, sondern viel mehr Deine eigenen (egoistischen) Befindlichkeiten verfolgen zu wollen.
Doch mit den gestärkten Rechten sollte das heute doch hoffentlich anders aussehen?!
Da es laut Recht und Gesetz nicht Dein Kind ist, wurden auch keine Rechte bei Dir gestärkt. Denn die Fristen, welche Dich ja nur maginal interessieren, sind abgelaufen. Bevor Du hier etwas rechtlich unternehmen möchtest, solltest Du das (an)erkennen. Vermutlich hat auch daher Dein RA abgewunken.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin nochmal,
die gesetzliche Grundlage für den Umgang des leiblichen Vaters ist der bereits aufgeführte §1686a verbunden mit der Klärung der Vaterschaft gem. §167a FamFG.
Da diese Regelungen noch recht neu sind, ist es m.E. verfrüht, eine gefestigte Rechtsprechung zu sehen.
Zwei Beschlüsse dazu:
<Hier> setzt sich das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2843/14) mit dem Thema auseinander (OLG hat Klärung der Abstammung angeordnet, Rechtliche Eltern zogen vor das Verfassungsgericht).
Ergebnis: OLG-Anordnung verfassungsrechtlich unbedenklich.
<Hier> ein Beschluß des OLG Bremen (5 UF 89/14).
Ergebnis:
Antrag des Vaters scheitert aufgrund der Unzulässigkeit (im Vorwege ist eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben) und aufgrund fehlender Begründung:
1. Ernsthaftes Interesse:
Als mögliche beispielhafte Kriterien werden in der Gesetzesbegründung genannt, ob der (mutmaßliche) biologische Vater die Mutter zu den Vorsorgeuntersuchungen begleiten wollte oder jedenfalls Interesse am Ergebnis der ärztlichen Untersuchungen hatte, ob er die Mutter zur Entbindung begleiten bzw. sein Kind zügig nach der Geburt kennenlernen wollte, ob er sich um weiteren Kontakt mit dem Kind bemüht hat, ob er den Wunsch nach Umgang wiederholt artikuliert und gegebenenfalls Pläne entwickelt hat, wie er seinen Kontaktwunsch im Hinblick auf Wohnort und Arbeitszeiten realisieren kann, ob er sich vor und nach der Geburt zu dem Kind bekannt hat oder ob er die Bereitschaft geäußert hat, Verantwortung für das Kind - gegebenenfalls auch finanziell - zu übernehmen (BT-Drucks. 17/12163, S. 13). [...]
Auch insoweit ist aber erforderlich, dass diese zurückhaltende Bekundung in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Kenntnis des Anspruchstellers von seiner möglichen Vaterschaft steht.
2. Kindeswohl:
Bei der Kindeswohlprüfung nach § 1686a Abs. 1 BGB ist unter Berücksichtigung der konkreten familiären Begebenheiten insbesondere auch zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit Umgangskontakte mit einem zweiten, ausschließlich auf der biologischen Abstammung beruhenden Vater für das Kind eine seelische Belastung darstellen, ob das Kind dadurch in einer dem Kindswohl abträglichen Weise verunsichert wird, inwieweit die Kindesmutter und der biologische Vater gegebenenfalls ihre Konflikte nach der Trennung begrenzen können und wie der Umgang im Interesse einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung und der Identitätsfindung des Kindes zu bewerten ist [...]
Auf Basis Deiner Schilderungen halte ich einen Versuch für nicht von vornherein chancenlos.
Gruß
United
So, Nachtschicht ist rum und da bin ich wieder...
@ Oldie: mir geht es auf jeden Fall um das Wohl meines Kindes!!!
Würde es mir, wie du andeutest, nur um meine egoistischen Befindlichkeiten gehen,
dann würde ich doch hier nicht um Rat suchen, sondern ohne zu zögern zum Gericht laufen und einfach machen, ohne Rücksicht auf Verluste.
Was die Fristen angeht, so interessieren diese mich wenig, da diese ja nicht für mich gelten, bzw infrage kommen.
Da die Mutter seinerzeit verheiratet war, wurde automatisch der Ehemann als Vater angenommen...dieser hätte dann seine Vaterschaft anfechten können,
woraufhin erst dann ich hätte Ansprüche stellen können.
Mein Anwalt hatte damals abgewunken, das war als die Kleine zur Welt kam, weil die Rechtslage zu der Zeit aussictslos war.
Und ja, eben deswegen ist sie nach Recht und Gesetz nicht mein Kind...
Doch diese "gestärkten Rechte" beziehen sich doch eben genau auf solche leiblichen Väter, die bisher ohne eine Anfechtung des rechtlichen Vaters keine Möglichkeiten hatten, oder verstehe ich das so falsch??
und nochmal ein Wort
@ United:
ich bin echt begeistert das du dir nochmal diese Mühe gemacht hast, vielen Dank dafür.
Und ich denke das klingt doch gar nicht so schlecht.
Ich wäre seinrzeit sehr gerne bei der Geburt dabei gewesen, leider wollte die Mutter das nicht.
Im Vorfeld habe ich sie aber schon zu etlichen Vorsorgeuntersuchungen begleitet, oder war bei aufgetretenen Komplikationen mit ihr im Krankenhaus.
Ich war und wollte immer sein, auf dem neusten Stand der Schwangerschaft.
Was das Interesse am Kind angeht, beispielsweise was ich wegen der Arbeit gelesen habe...
Ich habe meine Arbeit gewechselt und bin sogar in den gleichen Ort gezogen, nur um meiner kleinen Familie nahe sein zu können.
Zu dem zweiten Abschnitt den du zitiert hast...
genau das sind eben meine Bedenken. Wer sagt mir denn das die Kleine es ohne größere Probleme wegsteckt plötzlich zwei Väter zu haben?
Doch auf der anderen Seite glaube ich wäre es vielleicht viel schlimmer wenn sie es später durch einen Zufall erfahren würde und dann das Gefühl hat ihr Leben lang belogen worden zu sein?!
Welches wäre also das geringere Übel??
Moin Chris,
[...] genau das sind eben meine Bedenken.
Zu Recht.
Aber Du hast durchaus Argumente, die die Nachteile eindämmen:
1. Du hast bereits eine soziale Bindung zur Tochter (auch wenn es nur als "Onkel" ist).
2. Du hast keinen Grund, darauf zu drängen, ihr die Wahrheit zu erzählen.
Ich hätte an Deiner Stelle jedenfalls kein Problem damit, weiterhin offiziell als "Onkel" aufzutreten (jedenfalls wäre dieses Problem nur untergeordnet).
Die Entscheidung, ob das Kind belogen werden soll, können gerne die Eltern treffen.
3. Da schließt sich der Kreis zu gardo´s Link: Jedes Kind hat das Recht, seine Wurzeln zu kennen. Dann ist es besser, das jetzt zu tun als irgendwann ...
... und mit diesen Argumenten würde ich´s versuchen.
Ob Du eine "echte" Chance hast, kann Dir hier keiner sagen (auch kein Anwalt). Besser als in anderen Fällen ist sie in jedem Fall.
Gruß
United
Doch diese "gestärkten Rechte" beziehen sich doch eben genau auf solche leiblichen Väter, die bisher ohne eine Anfechtung des rechtlichen Vaters keine Möglichkeiten hatten, oder verstehe ich das so falsch??
Doch, das siehst du richtig.
Jedenfalls war es auch Ansicht des EGMR, dass die Rechtslage in Deutschland gegen die Menschenrechte verstößt.
Das ist blos nicht die Ansicht der deutschen Politiker und Richter, die wegen eines EGMR Urteils ja nicht automatisch auch gleich zu Menschenfreunden mutieren.
Die haben ihre verkorksten Ansichten immer noch, denn sonst wären sie schon längst selbst auf diese Idee gekommen.
Die Richter sind nach 1945 ja auch nicht plötzlich alle zu lupenreinen Demokraten geworden, nur weil ihre Chefs über Nacht ihre Zivilklamotten übergeworfen haben.
Und da Richter lieber anderen Vorschriften machen, als sich selbst welchen zu unterwerfen, versuchen sie eben, weiterhin so wenig Menschenrechte wie möglich zuzulassen und suchen nach jedem Strohhalm um Väter weiter auszugrenzen.
Du bist also als "nur" biologischer Vater in deren Augen weiterhin der letzte Dreck.
Und dagegen kommst du eben nur schwer an.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich hätte an Deiner Stelle jedenfalls kein Problem damit, weiterhin offiziell als "Onkel" aufzutreten (jedenfalls wäre dieses Problem nur untergeordnet).
Die Entscheidung, ob das Kind belogen werden soll, können gerne die Eltern treffen.
genau diesen Vorschlag hatte ich der Mutter ja auch gemacht.
Soll sie mich doch als Patenonkel "verkaufen", so hätte sie eine Erklärung warum ich derart Interesse an der Kleinen habe, warum ich beispielsweise bei Ihrer Einschulung dabei sein möchte, welche dieses Jahr ansteht.
Diesen "Patenonkel" hätte sie ja sogar dem sog. rechtlichen Vater vorgaukeln können.
Um ehrlich zu sein wäre mir diese Variante sogar sehr lieb.
Nicht um mich vor Verantwortung oder auch Zahlungen drücken zu wollen, wie jetzt vielleicht gleich wieder der eine oder andere denken mag,
sondern weil in dieser Konstellation einfach der Kleinen das Drama erspart bliebe.
Denn die Gefahr das sie darunter leidet lässt sich ja nunmal nicht wegdiskutieren.
Bliebe zwar immernoch die Möglichkeit/Gefahr das sie irgendwann doch noch die Wahrheit erfährt,
aber bis dahin sollte ich ihr zeigen können wie wichtig sie mir ist...?!
Bliebe zwar immernoch die Möglichkeit/Gefahr das sie irgendwann doch noch die Wahrheit erfährt,
aber bis dahin sollte ich ihr zeigen können wie wichtig sie mir ist...?!
Damit verschiebt ihr nur die Überbrinung der vermweintliche schlechten Botschaft. Die Gefahr besteht ja auch bei zwei Geschwistern, wie hat sie denn deren Väter besänftigt?
Nicht um mich vor Verantwortung oder auch Zahlungen drücken zu wollen, wie jetzt vielleicht gleich wieder der eine oder andere denken mag,
sondern weil in dieser Konstellation einfach der Kleinen das Drama erspart bliebe.
Denn die Gefahr das sie darunter leidet lässt sich ja nunmal nicht wegdiskutieren.
Ganz ehrlich,
ihr Erwachsene habt Mist gebaut. Es ist furchtbar feige sich jetzt hinter dem vermeintlichen Leid des Kindes zu verstecken, um ihr die Wahrheit zu nicht sagen zu müssen. Was meinst du wie groß das Leiden sein wird, wenn sie es später erfährt? Wenn sie sich nach 20 oder 30 Lebenjahren feststellt, dass diese Jahre eine einizge Lüge waren. Ich glaube, dass sie dann darauf pfeifen wird, dass sie dir wichtig ist. Sie wird wohl eher das Empfinden haben, dass sie dir nicht so wichtig war, weil du sonst nicht den Patenonkel gegeben hättest, sondern als Vater an ihrem Leben teilgenommen hättest.
Seid ehrlich zu dem Kind. Es hat schlicht und einfach ein Recht auf die Wahrheit
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Dem ist nichts hinzuzufügen
Moin,
Seid ehrlich zu dem Kind. Es hat schlicht und einfach ein Recht auf die Wahrheit
Das sehe ich (ebenfalls) genauso.
Aber: Das liegt jetzt nicht (mehr) in der Hand des TO.
... und wenn KM (und/oder der rechtliche Vater) gegen einen Umgang argumentieren, indem sie sagen "zwei Väter sind nicht gut für´s Kind", dann kann man das mit "ich bleibe dann erst einmal Onkel" eben entkräften.
Nicht, weil das besser für´s Kind ist, sondern weil man der Gegenseite den Wind aus den Segeln nimmt.
Gruß
United
Aber: Das liegt jetzt nicht (mehr) in der Hand des TO.
so sehe ich das auch.
Wenn es nach mirgegangen wäre, dann hätte ich von Anfang an als Vater auftreten wollen,
mit allen Rechten und Pflichten!
Leider war damals das Recht nicht auf meiner Seite und hat der Mutter ich sage mal alle Macht gegeben.
Heute habe ich wohl die Möglichkeit selbst aktiv zu werden, auch wenn ihr das nicht in den Kram passt.
Doch das macht die Situation nicht grade leichter.
Auch ist es absolut nicht so das ich mich hinter dem Leid der Kleinen verstecken will.
Ihr könnt mir glauben das ich es ihr liebend gern sofort sagen würde,
doch wer gibt dafür eine Anleitung?
Wie macht man es richtig um möglichst wenig Schaden anzurichten?
Und wäre die Mutter einsichtiger, würde das wohl sehr zur Lösung beitragen?!
Gehe ich nun her und decke alles auf, dann weiß die Kleine vielleicht die Wahrheit,
doch die Mutter wäre sicherlich nicht begeistert und würde sicherlich weiterhin versuchen mich aus ihrer beider Leben fern zu halten.
Ganz sicher keine gute Basis für ein harmonisches Umfeld der Kinder.
Sage also bitte niemand ich wäre feige, oder würde mich verstecken,
ich versuche doch nur behutsam vorzugehen, statt mit dem Brecheisen!
Die Gefahr besteht ja auch bei zwei Geschwistern, wie hat sie denn deren Väter besänftigt?
Diese zwei haben denselben Vater.
Dieser führt heute sein eigenes Leben, ist verheiratet, hat Kinder...interessiert sich nicht weiter für seine beiden Mädels hier.
Für mich absolut unvorstellbar,, ich kann doch nicht einfach ausblenden das ich eine Tochter habe...?!
Gehe ich nun her und decke alles auf, dann weiß die Kleine vielleicht die Wahrheit,
doch die Mutter wäre sicherlich nicht begeistert und würde sicherlich weiterhin versuchen mich aus ihrer beider Leben fern zu halten.
Ganz sicher keine gute Basis für ein harmonisches Umfeld der Kinder.
Sage also bitte niemand ich wäre feige, oder würde mich verstecken,
ich versuche doch nur behutsam vorzugehen, statt mit dem Brecheisen!
Ich halte es nach: lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende. Die Harmonie wäre für mich zweitrangig, soll KM doch die Suppe löffeln, die sie offensichtlich eingeschenkt hat.
Die Kids haben nun mal ein Anrecht zu wissen, woher sie abstammen!
Ich möchte nicht in Deiner Haut stecken, wenn irgendwann dieses Kartenhaus an Lügen in sich zusamenfällt...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
hi,
Leider war damals das Recht nicht auf meiner Seite und hat der Mutter ich sage mal alle Macht gegeben.
das genau ist falsch!!! Bis zum 2.ten Geburtstag deines Kindes hättest du die Vaterschaft anfechten können, wärst rechtlicher Vater geworden und hättest nun ein verbrieftes Umgangsrecht.
Nun hast du es ungleich schwerer.
mmm
Du solltest mit dem Scheinvater sprechen.
Er zahlt ja Unterhalt und hat sicher auch kaum noch Kontakt mehr zu seinen Kindern.
Dieser kann die Vaterschaft dann anfechten(Fristen?)und wird dadurch von der Unterhaltspflicht für seine mutmaßliche Tochter befreit.
Das ist sicher auch in sei nem Interesse.
Du kannst dann die Vaterschaft anerkennen lassen(Fristen?)
Das wird die Mutter sicher auch wollen, denn das Kind steht ja nun ohne Unterhalt da.
Ein Umgangsrecht wirst Du dann wohlmöglich auch erhalten, nachdem deine Vaterschaft anerkannt wurde, da Du ja ohnehin jahrelang bereits Kontakt mit der Tochter hattest.
Die Abstammung kann auch gegen den Willen der Mutter geprüft werden(Abstammung per Gutachten und Gentest).Das war früher unmöglich(gab es BVerG Urteil).
Danach kommt deine Vaterschaftsanerkennung dann durch die Mutter wenn sie will, oder wieder druch ein Verfahren bei Gericht zustande.
Kostet alles Geld.
Daher die einfachste Lösung mit dem Scheinvater Kontakt aufnehmen. Denn wenn er die Vaterschaft anfechtet kannst Du erst deine Rechte einfacher geltend machen.
Ist ein rechtlicher Vater bereits vorhanden, wird es sehr schwierig sonst.
Alles ohne Gewähr!