Hallo@all,
geh ich recht in der Annahme, dass ich mich erinnern kann, dass ein Kind auch den Umgang mit dem Elternteil gerichtlich einklagen kann?
Mein Mann ist der Meinung, dass die KM ihm nur einen Gefallen tut, dass er die Kinder sehen "darf".
Die Kinder haben doch aber ein Recht darauf.
Und der Vater erst recht oder?
Gruß, crazy
crazy2u
Hi crazy2u,
in §1684 BGB ist das Umgangsrecht verbrieft. Demnach hat das Kind das Recht auf Umgang mit beiden Eltenteilen, ergo kann es dieses Recht auch einklagen.
Ebenso hat der Vater des Kindes nicht nur das Recht sein Kind zu sehen, sondern vielmehr die Pflicht sich um sein Kind zu kümmern. Es ist mitnichten ein Gefallen der KM, sondern verbrieftes Recht von Kind und nicht betreuendem Elternteil miteinander Umgang zu haben.
Im Streitfall kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln.
Gruß,
Mux