Weiß jemand wie die aktuelle Rechtslage /-sprechung in folgendem Fall ist ?
Ich habe einen 12 Jährigen Sohn, von dessen Mutter ich seit seinem 1. Lebensjahr getrennt bin. Seit dem bezahle ich regelmäßig den Unterhalt und der Umgang findet (im Prinzip) auch regelmäßg statt. Ich habe aber kein Sorgerecht sondern nur ein Umgangsrecht, da ich mit der Mutter nie verheiratet war.
Die Kindesmutter möchte nun schon zum 2. Mal, dass ich mich an zusätzlichen Schulkosten beteillige. Aktuell soll ich für einen Auslandsschulausflug die Hälfte mitbezahlen.
Ich dagegen werde dies nur freiwillig machen, wenn ich dafür auch ein Besuchsrecht / Mitspracherecht bei den Eltersprechtagen und den Elterpflegschaftssitzungen bekomme. Ich möchte schon seit Jahren mehr vom Alltag meines Sohnes in der Schule mitbekommen und mitgestalten. Ich soll auch öfter mit Ihm - wenn es gerade auf meine Besuchstage fällt - mit ihm Üben und Hausaufgaben machen. (Zu zusätzlichen Terminen - z.B. vor schwierigen Klassenarbeiten darf er nicht extra zu mir).
Aber die Mutter lehnt es strikt ab, dass ich direkte Informationen von Lehrern (oder im Krankheitsfall von 'Ärzten) bekomme. Nicht weil wir dann event. nicht einer Meinung sein könnten, sondern einfach mit dem Argument "Ich entscheide, was meinen Sohn angeht alleine. Basta"
Habe ich eine Chance hieran etwas zu ändern bzw. die zusätzlichen Schulbeteilligungen so lange einzubehalten, bis ich dafür auch mehr Mitspracherecht bekomme.
(Vielleicht unwichtig - vielleicht aber auch nicht Die Mutter ist finanziell wesentlich besser gestellt als ich selber und könnte es sich locker leisten, alle Kosten alleine zu übernehmen. Das macht sie aber aus Prinzip nicht, weil zum bezahlen - so Ihre Meinung - ist der Vater schließlich auch da (für die Mitsprache dagegen natürlich nicht) !
Hallo Statler,
zu Kosten wie Klassenreisen oder sonstigen Mehr- und Sonderbedarf kochen sich die meisten OLG ihre eigenen Süppchen. Du müsstest mal zu Deinem zuständigen OLG etwas mitteilen. Grundsätzlich würde ich behaupten, dass Klassenreisen lange genug bekannt sind, um sich dafür vom KU etwas anzusparen. Aber, je nach dem wie viel oder wenig Du schon regulär KU bezahlst, ist die "Gefahr", dass Du an solchen Ausgaben beteiligt wirst größer oder kleiner.
Wovon Du Dich verabschieden musst sind zwei Dinge: Erstens, Geld geben um Rechte zu bekommen funktioniert nicht. Es funktioniert schon aus dem Grund nicht, weil KM "ja okay" sagen könnte und in keinster Weise daran gebunden ist. Also versuch es gar nicht erst. Und zweitens, Du hast kein Sorgerecht, also keine Chance gegen den Willen der Mutter an diesen schulischen Belangen teil zu haben. Das ist großer Mist, aber rechtliche Realität. Wenn Du also genau weißt, dass Du da auf absolut verlorenem Posten kämpfst, würde ich vorschlagen, gerade auch in Anbetracht des Alters Deines Sohnes, die Energien in die Intensivierung eures Verhältnisses zu stecken, denn umso älter Dein Sohn wird, desto selbständiger wird er entscheiden, mit wem er seine Probleme bespricht. Du kannst ihm dann direkt zur Selbsthilfe helfen. Das ist in meinen Augen vorteilhaft, weil bei einem 16jährigen (also in paar Jahren) nicht mehr Mutti zur Schule pilgern wird, sondern er seine Probleme dort i.d.R. selbst lösen wird, insbesonders wenn er Abitur macht. Unterstütze also Deinen Sohn in der Selbständigkeit, das ist eine Arbeit, die Du ganz ohne SR wahrnehmen kannst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."