Rat für Verhandlung
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Rat für Verhandlung

 
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Ich hatte im letzten  Jahr mit meiner EX einen Vergleich bei Gericht geschlossen . Der den Umgang sehr gut geregelt hat . leider hat sie sich fast nicht dran gehalten . Es stand dort drin das bei akuter Erkrankung Ersatztermin gemacht werden soll. Meine frage mal hier was sind Akute Erkrankungen und habe ich als nicht sorgeberechtigter Vater ein Anrecht auf Arzt Artest .
Sie hat mich ebenfall in letzter Zeit zu Umgangstermin bestellt und ist nicht erschienen . Durch einen guten Freund habe ich dann immer erfahren das sie zu Ihrem neuen Freund gefahren ist . Ich habe sie darauf angesprochen  und gesagt was das soll . Sie sagt dann beim JA sie fühle sich beobachtet und Verfolgt . Aber was soll ich machen um es nach  zu weisen das sie den Umgang nur boykotiert. Klar habe ich mich sofort aufgeregt wenn ich erfahren habe sie ist zu ihm gefahren und ich stand am verabredeten Umgangsort oder war gerade auf dem Weg dort hin. Welche Möglichkeiten  habe ich? Dem JA interessiert das alles überhaupt nicht . Man macht mir nur den Vorwurf das ich mein Geld einklage was ich ihr mal geliehen habe. Das belastet den Umgang sagt das JA .
Ich habe nächste Woche wieder Gerichtsverhandlung und möchte gern vorher noch so ein paar Ratschläge . In der letzten Verhandlung wollte sie unbedingt BU , das Gericht hat aber festgestellt das keine Kindeswohl Verletzung vorliegt und somit sollte wir den Umgang alleine bezahlen . Habe ich aber beim JA abgelehnt . Dann hatte das JA den Vorschlag gemacht meine EX soll Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen aber das wollte sie auch nicht .
Sie lehnt es jetzt voll ab das der Umgang bei mir in der Wohnung statt findet , sie bringt Vorwürfe die nicht stimmen . Des weiteren sagt sie immer spazieren gehen wäre auch Umgang  usw.
Und da wir wohl im Einstweiligen Verfahren sind muß wohl nicht unbedingt ein Urteil raus kommen. Mein Anwalt ist auch nicht so richtig für einen Antrag auf Strafgeld wenn sie sich nicht an die Auflagen hält.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 09:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus biker!
Wenn ich´s richtig gelesen habe, habt ihr eine gerichtliche Umgangsregelung ... diese ist zunächst mal für beide Parteien bindend.
Ich würde dem Gericht vorlegen, welche Umgangsregelungen von EX nicht eingehalten wurden mit Antrag auf Strafgeld. Machst Du´s nicht, betseht die Gefahr, daß EX weiterhn (ungestraft) dieses Verhalten an den Tag legt. Also auf´n Tisch hauen und Fakten schaffen!

Wo und wie Du den Umgang mit Eurem Kind gestaltest, ist alleine Deine und des Kindes Enscheidung, es sei denn, vom Gericht anders angeordnet. Somit hat EX nichts zu sagen, außer, das Kindeswohlwäre duch den Umgang gefährdet.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 10:43
(@Kitchenman)

Hi biker,

ich hätte da noch einen Vorschlag für dich:

Sprich beim JA doch mal den Einsatz eines Umgangspflegers an. Dadurch wird deine EX quasi gezwungen, den Umgang zu protokollieren. Das wäre eine "sanfte" Art der Kontrolle.
Dadurch hättest du im Fall das der Umgang nicht stattfindet stichhaltige Beweise gegen deine EX in der Hand und kannst/könntest vor einem Gericht viel besser argumentieren.

Was die Art der Verbringung des Umgangs angeht, so muß es EXchen egal sein was ihr zusammen macht, sie hat da keinerlei Mitspracherecht (und wenn du mit deinen Kids jedesmal den Sandkasten umgräbst, wenns ihnen Spass macht, um so besser :wink:).

Gruß Kitchenman

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2007 17:00