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Probleme Umgang wegen Auslandsurlaub

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(@rockx)
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Hallo, wende mich heute mit einer Bitte um Eure Meinung an Euch, da ich momentan nicht weiss wie ich mich verhalten soll.

Der Kontakt zur KM ist eskaliert. Grund ist das sie in den Sommerferien mit den Kindern in Ihr Heimatland (dritte Welt) reisen will. Sie fragte mich ob ich dem zustimme.
Ich sagte bei dem Telefonat das ich nicht so begeistert bin, aber darüber nachdenke und Ihr meine Entscheidung mitteile. Daraufhin eskalierte das Gespräch, Sie fing an mich zu Beleidigen, ich werde die Kinder nicht mehr sehen. Sie legte dann auf und rief noch dreimal an um mich zu beleidigen.

Nun ist es so das ich seitdem mit den Kindern nicht mehr telefonieren darf, was vorher möglich war. Ob der Umgang stattfindet bleibt abzuwarten. Sollte der Umgang nicht stattfinden (es gibt keine feste Regelung) wie sollte ich dann am besten vorgehen.

A: Direkt zum Anwalt und vor das Familiengericht gehen, damit nicht soviel Zeit verstreicht
B: Dreisprung Jugendamt (wobei sie sich hier sowieso nichts vorschreiben lässt)
C: Abwarten und weiter anrufen und hinterher laufen bis Sie sich abgeregt hat (unsicher wann und wie das ist)

Ich tendiere zu A, da ich das Theater echt satt habe, mich ständig unter Druck setzen zu lassen. Sie macht so ein Theater immer kurz vor den Geburtstagen der Kinder. Weil sie weiss das sie mich so unter Druck setzen kann.

Bitte um Eure Meinung. Danke an Euch!

rockx

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2018 21:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

den Umgang als Erpressung nutzen geht gar nicht! Wird aber häufig gemacht und leider auch mit Erfolg.
Mach den Dreisprung aber in relativ kurzen Schritten, wenn es nicht weiter geht.
Was Du brauchst ist eine klare Umgangsregelung. Also mach einen Plan wie Du Dir den Umgang vorstellst und was die willst.

Andererseits ist die Frage, was Du gegen einen Heimatbesuch der Ex hast. Schliesslich gibt es dort auch Großeltern und andere Verwandte, die die Kinder auch gern kennenlernen möchten. Befürchtetest Du, dass sie mit den Kindern dort bleiben könnte?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2018 23:04
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Von mir auch die Frage, warum Du gegen diesen Urlaub bist. Gibt es dafür gute Gründe ?

Ich habe Deinen Themenstrang jetzt überflogen und bin der Meinung, dass Dir und den Kindern eine klare Regelung der Betreuungszeiten gut tun würde.
Die Kindesmutter wird natürlich ihre Aktionen hinterher nicht einstellen, dass muss Dir klar sein, aber Du hast ein Fundement auf dem Du aufbauen kannst, auf das Du Dich beziehen kannst und Du hast deine Excell-Tabelle mit den Zeiten und kannst so ein Bild präsentieren, wie Du Dich bisher um die Kinder gekümmert hast.

Du solltest Dich klar gegenüber der Kindesmutter abgrenzen und durchsetzen. Es gibt kein "ich, weiss nicht, ob ich die Kinder sehen darf...".  Die Kindesmutter ist weder Dein Vater noch Deine Mutter noch ein Gericht, welche Dir sagen, was Du darfst und was nicht.

Klare Ansagen : wenn Du schreist, lege ich sofort auf. Und das auch tun. Ruhig und bestimmt sein.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2018 14:05
(@rockx)
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Danke für Eure Hinweise. Ja ich bin gegen einen Urlaub Gründe sind: mangelnde Hygene und Gesundheitsversorgung, Kinder werden bei der Oma abgestellt oder Fremdbetreut (Kindersitter), die Kinder können die Sprache nicht, Drohungen der Mutter während der Ehe über Kindesentzug, die Kinder wollen nicht, nicht klare politische Lage Gefahrenstufe 3,2 von 5 (Krieg). Letzten Endes werde ich wohl hier gegen nichts machen können. Da sie vor Gericht eh recht bekommt und ich dann als Querolant dastehe, der Kontakt zur Mutterfamilie unterbinden will. Ich habe um die Situation zu deeskalieren einer Reise eingewilligt. Ich will die Kinder gern schützen, kann ich aber nicht, das wird mir immer mehr bewusst.

Momentan habe ich keinen Kontakt, ich warte jetzt noch ein paar Tage ob sie sich wieder abregt. Ansonsten mache ich den Dreisprung. Eine klare Regelung wäre mir lieber, damit die Kinder definitiv wissen wann Papa-Zeiten sind. Ich habe die bisherigen Zeiten alle dokumentiert. Aus diesem Grund dürfte ich weiterhin wohl nicht weniger als einen großzügigen Umgang bekommen.

Grüße
rockx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2018 16:49
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Vorweg: Ich habe Deine alten Threads nicht nachgelesen, beziehe mich also nur auf die (wenigen)Infos in diesem Faden.

Mit Umgang die Auslandsreise erpressen zu wollen geht natürlich gar nicht. Aber ebenso musst Du natürlich aufpasssen, Umgang und das Thema der Reise auseinanderzuhalten.

Zum Umgang : Ihr braucht eine verlässliche Regelung, Diese musst Du über den bekannten 3Sprung erreichen und dann durchsetzen.

Zur Auslandsreise: Viele der von Dir aufgezählten Bedenken halte ich nicht für stichhaltig bzw stark vom Alter der Kinder abhängig. Wesentliche Versagungsgründe der Zustimmung wären aus meiner Sicht: Nachweisbares Risiko, dass KM mit den Kindern dort verbleiben will. Und tats. Kriegs- od Unruhegebiet (dabei aber auch bedenken, dass viele Konflikte auch lokal/ regional begrenzt sind). Um welches Lamd geht es?

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2018 10:13
(@rockx)
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so es geht weiter. Nachdem ich den Urlaub zugestimmt habe, fand Umgang statt. Jetzt hat mir die KM mitgeteilt das sie für die Kinder zu wenig Geld bekommt. Außerdem möchte sie ab Beginn der Schulzeit den Umgang einschränken.

Ich habe jetzt das JA um Vermittlung gebeten, dies lehnt die KM ab. Sie möchte vor Gericht gehen.

Grund ist wohl das sie das Geld für den Urlaub nicht zusammen bekommt.

Warte jetzt ab ob Umgang stattfindet und ob ein Schreiben von Ihrem Anwalt kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2018 12:43
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus rockx!

Ich habe jetzt das JA um Vermittlung gebeten, dies lehnt die KM ab. Sie möchte vor Gericht gehen.

Sollte sie den nächsten vereinbarten Umgang wieder absagen würde ich gleich zum Anwalt gehen und einen entsprechenden Antrag auf verbindliche Umgangsregelung stellen lassen, mit allem was dazu gehört (z.B. auch Ordnugsgeld).
Ich denke es ist an der Zeit, dass KM mal die Grenzen aufgezeigt werden, zumal sie offensichtlich das Recht des Kindes auf Umgang mit Füßen tritt; dieses Gut darf nicht zum Spielball hergenommen werden, um Dich erpressbar zu machen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2018 13:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du dem Dreisprung folgst, dann ist das zwar nicht zielführend, Du zeigst aber guten Willen und auch das JA bekommt einen Eindruck von Dir. Das solltest Du bedenken.

Wenn es zum Gericht geht, dann sollte Dein Ziel eine verbindliche Umgangsregelung mit Ordnungsgeldandrohung sein.
Mache Dir vorher klar, was Du willst. Lege einen kompletten Umgangsplan vor. Regelmäßiger Umgang, Umgang unter der Woche, Schulferien, (hohe) Feiertage, u.U. auch Geburtstag des Kindes. Bedenke dabei auch, dass mit Schulbeginn sich für das Kind viel ändert und es weniger Spielraum für Freizeit gibt.

Hinsichtlich Unterhalt ist es so, dass mit dem Monat, in dem das Kind 6 wird ein höherer KU (2. Altersstufe) zu zahlen ist.
(Ich habe nicht auf dem Schirm wie alt die Kinder sind.)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2018 13:39
(@rockx)
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Danke für Eure Hilfe Ihr seit echt super! Ich hab mit dem JA telefoniert. Die Sachbearbeiterin meint das eine geregelte Umgangsregelung gut wäre.
Sie meint das Gericht wird wohl nochmal um ein Vermittlungsgespräch mit Ihr bitten.

Ich warte jetzt ob der Umgang stattfindet, ansonsten bin ich nächste Woche beim Anwalt. Ich habe jetzt mal meine Betreuungszeiten in Excel zusammen gerechnet und komme auf einen Mittelwert Monatlich von 14,8 Tagen. Gefälligkeiten außer der Reihe noch nicht eingerechnet. Wäre ja eigentlich ein Wechselmodell.

Sie will wohl das ich die Kinder jedes Wochenende nehme. Da ist es ja bloß eine Frage der Zeit bis ihr das nicht mehr gefällt. Andererseits kann ich mich dann im Job besser einteilen lassen ohne auf Ihre Belange einzugehen. Gibt halt dann weniger Geld, da ich den Nebenjob den ich am Wochenende mache dann nicht mehr machen kann. Heißt Mangelfall max. 1200 Netto. Statt 1500 -1700 Netto.

Mann, Mann das bringt Ihr halt gar nichts, aber sie ist schon den ganzen Monat auf Krawall gebürstet.

Grüße
rockx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2018 15:25
(@rockx)
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@susi

Die Kinder sind 3 und 6 Jahre alt. Nachdem es sich ja hier ums Geld dreht. Soll das Gericht den Unterhalt gleich mit regeln. Ich will dann einen Beschluss haben, keinen Vergleich.

Wie ich das dann finanziell wuppe, überlege ich mir noch. Notfalls muss ich aufstocken, kann ich ja dann auch nichts machen. Verdient nicht jeder ein Haufen Geld.
Wieviel Arbeitsstunden werden von mir verlangt 40 oder 48 Stunden je Woche? Dann muss ich mal mit meinen Chef sprechen, wie wir das regeln können. Priorität haben für mich nach wie vor die Kids.

Grüße
rockx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2018 15:55




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo rockx,

wenn es jetzt schon fast ein Wechselmodell ist, dann kannst du zumindest versuchen ein Wechselmodell zu bekommen, Wechsel jede Woche oder auch aller 14 Tage. Das ist dann auch mit einem Schulkind machbar.

Beim Unterhalt wird die Sache auch davon abhängen ob Du ein Wechselmodell oder zumindest ein fast Wechselmodell bekommst. Zwar kann "erweiterter Umgang" (mehr als der Standardumgang, aber kein Wechselmodell) nur relativ wenig angerechnet werden, aber vielleicht reicht es bei Dir dann.

Ansonsten kann man Dir nicht mehr als eine 48-Stunden-Arbeitswoche aufdrücken. U.U. ist der Mengelfall aber auch mit weniger zu vermeiden.
Aktuell liegt der Mindestunterhalt (Zahlbetrag) bei einem Kind 0-5 bei 251 Euro und bei einem Kind 6-11 bei 302 Euro. Du müsstet also 553 Euro zahlen um kein Mangelfall zu sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2018 17:11
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Arbeitet die Kindesmutter ?

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2018 19:18
(@rockx)
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Ich werde das Wechselmodell noch einmal anbringen. Soll ja jetzt auch gegen den Willen eines Elternteils möglich sein. Dies habe ich zwar schon 2016 beantragt. Daraufhin hat die KM in einstweiliger Anordnung das ABR zugesprochen bekommen. Ich im Gegenzug einen großzügigen Umgang. Laut Vereinbarung JA 12 Tage pro Monat Umgang nach Absprache der Arbeitszeiten.

Wenn der Richter gegen das WM ist werde ich folgenden Umgang beantragen. Muss da etwas überlegen da ich dann auf 12 Arbeitsstunden pro Tag umstelle um genug Freiraum für Umgang zu schaffen und noch halbwegs zu verdienen. Dann ist natürlich außer der Reihe die Kinder betreuen nicht mehr machbar.

Donnerstag nach Hort/Kindergarten bis Sonntag Abend alle zwei Wochen
Donnerstag nach Hort/Kindergarten bis Samstag Abend die anderen zwei Wochen

Halbe Ferien, Feiertage im Wechsel, Geburtstage hälftig.

@ Tsubame

Nein die KM arbeitet nicht. Deshalb bringt die Aktion Ihr auch keinen Cent mehr in der Tasche

Grüße
rockx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2018 19:20
(@rockx)
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So Umgang sollte morgen stattfinden. Mal eine andere Frage wie kann ich meine Excel Umgangszeiten stichhaltig beweisen. Die Kinder kommen ja nicht mit der Stechuhr zum Vater?

Kann natürlich Kindergarten, Großeltern und Nachbarn angeben. Die werden ja als Zeugen bekanntlich nicht zugelassen. Lebensgefährtin habe ich keine.
Auch Belege habe ich nur Zugtickets, da ich mit den Kindern meist nur Outdoor-Aktivitäten mache. (Kein Geld für anderes)

Grüße
rockx

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Themenstarter Geschrieben : 21.06.2018 21:38
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Stellt sich die Frage, wozu Du Beweis führen willst?!?

M.E. hast Du zwei Möglichkeiten:
Entweder Du beantragst ein WM. Wenn Du damit durchkommst, dann wird KU entsprechend der Einkommen gequotelt. Da KM nicht arbeitet, bleibt vermutlich eine KU-Zahlung trotzdem bei Dir hängen (vielleicht kann das jmd hier bestätigen/ rechnen der sich damit auskennt). Oder aber KM und Richter lehnen WM ab und urteilen Standardumgang aus - also weniger als jetzt und musst zahlen.

Oder Du behältst die jetzige Umgangsregelung und wartest ab, ob KM bzgl KU klagt. Was zahlst Du denn aktuell?

Gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2018 01:19
(@rockx)
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Moin,

die KM bekommt momentan 351 Euro in Höhe von UHV. Es konnte bislang kein Unterhalt verhandelt werden. Da sie zu Gesprächen nicht bereit war.
Mir geht es aber auch nicht um den Unterhalt. Sollen sie mich doch auf Betrag x verdonnern. Kann ich eh nichts machen.

Mir geht es in erster Linie darum das der Umgang gewährleistet bleibt und ich nicht ständig erpresst werde. Es sind laut Beschluss großzügiger Umgang. Laut JA und in zahlreichen Mediationssitzungen 12 Umgangstage erarbeitet wurden. An diese soll sich gehalten werden. Die Dokumentation dient den Nachweis der Kontinuität.

Bislang habe ich mich stets kooperativ gezeigt. Standardumgang wäre ja wohl ein Witz, mit welcher Begründung soll das reduziert werden. Das entspreche ja sicherlich nicht dem Kindeswohl.

Ich bestehe auf die jetzige Umgangsregelung, da es auch bisher bis auf Ihre Eskapaden funktioniert hat.

Grüße
rockx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2018 02:05
(@tsubame)
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Hallo,

Wie kann die Kindesmutter beweisen, dass die Kinder nicht bei Dir waren zu den von Dir aufgeführten Zeiten ? Kindergarten und Zugtickets sind für Dich schon einmal Beweise.

Wann und wie hat die KM gesagt, sie möchte die Kinder regelmässig an den Wochenden nicht mehr betreuen ?
VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2018 09:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie eine konkrte Rechnung aussieht ist nicht so einfach zu sagen. Auch ist unklar ob die KM davon überhaupt profitiert.

Prinzipiell wäre von Deinem Einkommen alleine auszugehen, da die KM keine Einkommen hat, und der Unterhaltsbedarf ergibt sich aus der DDT, darauf wären durch das Wechselmodell bedingte Mehrkosten aufzuschlagen (Fahrten zwischen den Wohnungen, größere Wohnung). Daraus ergibt sich der Unterhaltsbedarf. Weiterhin ist das Kindergeld anzurechnen. Das Problem hier ist, dass OLG Dresden(?) entscheiden hat, dass nur der Anteil des Barunterhalts zu teilen ist, obwohl das natürlich Schwachsinn ist!
Der Unterhaltsbedarf ist dann zu teilen und das KG zu berücksichtigen. Unterm Strich sollte die KM also in etwas mehr als den halben Zahlbetrag Deine vollen KU bekommen.

Wenn die KM kein Einkommen hat und auf staatliche Leistungen angewiesen ist, dann ist das für sie eigentlich ein Nullsummenspiel Wirklich profitieren kann sie nur, wenn die Kinder durch den Unterhalt aus H4 herausfallen, dabei genügt es aber nicht nur den Tabellenbetrag von H4 für das jeweilige Kind abzudecken,  es muss auch das KG und die anteiligen Wohnkosten berücksichtigt werden und in vielen Fällen reicht es dann nicht.
Die Frage ist aber ob das JC nicht das Essengeld für die Kinder für die Tage, die die Kinder bei Dir sind der Mutter abzieht. Ich bin da aktuell nicht auf dem neuesten Stand.

Probleme kann es auch geben, wenn das JC mit dem Wechselmodell nicht einverstanden ist, da es ja mehr H4 zahlen muss.  Eine gerichtliche Entscheidung sollte aber auch hier gültig sein.

Ein "Fast-Wechselmodell" bedeutet, dass es in der DDT 1-2 Stufen herunter gehen kann, was beim Mindestunterhalt natürlich nicht hilft, aber vielleicht kann man hier doch eine Berücksichtigung erreichen.

Aus meiner Sicht ist eine Beibehaltung der Umgangsregelung kein schlechtes Ziel. Es hat den Vorteil, dass ja bisher gelebt wurde und die KM darlegen müsste warum es jetzt nicht mehr funktioniert. Welche Gründe bringt sie da vor?

Was ein Gericht konkret entscheidet ist leider schwer vorherzusagen, aber eine bestehende Regelung wiederum zu bestätigen sollte möglich sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2018 11:14
(@rockx)
Zeigt sich öfters Registriert

Mein Ziel wäre es die bestehende Umgangsregel weiter laufen zu lassen. Sie hat zu mir gesagt das wenn der große bei Ihr in die Schule geht ich die Kinder unter der Woche nicht mehr bekomme. Sie weiß ja das ich jedes zweite Wochenende Nebenjob habe. Der Knackpunkt ist das das JC Ihr meine 12 Umgangstage vom Bedarf abzieht. Aus diesem Grund eskaliert sie jetzt. Schließlich muss die dritte Reise dieses Jahr in Ihr Heimatland finanziert werden.

Das kann ja wohl nicht sein. Das mein Umgang eingeschränkt wird. Für die Zeiten als die Kinder im Kindergarten waren war es ja kein Problem. Sie schafft es ja morgens nicht aus dem Bett, deshalb hatte ich die Kinder auch viel, damit sie wenigstens pünktlich und regelmäßig in den KG gehen.

Ich sehe es auch nicht ein, sie hat jetzt alles bei Ihrem Wohnort und mein Umgang soll dann Stück für Stück reduziert werden. Ich kann die Kinder genauso unter der Woche in die Schule bringen. Kann es sein das sie hier mit Standardumgang durchkommt?

Grüße
rockx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2018 11:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie gesagt, der Umgang hat ja bisher funktioniert. Das gibt dann schon eine entsprechende Kontinuität.

Trotzdem wird die KM argumentieren, dass die Schule jetzt wichtiger als der Kiga ist und deshalb ein hin und her schädlich für die Kinder ist, außerdem müssen dann ja auch die Schulsachen mitwandern.
Denke darüber nach wie Du solche Argumente entkräften kannst.

Ich sage ja nicht, dass es nicht bei der Regelung bleiben kann, es wäre aber fahrlässig Dich nicht auf Gefahren und Untiefen der Sache aufmerksam zu machen. Es ist eben kein Selbstläufer, dass es so bleibt wie es ist!

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2018 11:57




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