Hallo Zusammen,
bin nicht sicher ob das richtige Forum, passt aber irgendwie nie richtig rein.
Habe meinen Jungen (7 Jahre) schon seit Monaten nicht gesehen. Anscheinend will er mich nicht sehen. Der kleine ist schon seit längerer Zeit (auch schon vor Trennung) bei einer Therapeutin. Die Behandlungen werden von der Krankenkasse gezahlt. Nun laufen die genehmigten Sitzungen aus und die Therapeutin hat gefragt ob ich bei der Krankenkasse (Kind läuft über mich) eine Verlängerung beantrage. Kind wäre suezidgefährdet.
Ich bat sie um ein Gespräch (sie und ich), weil ich wissen wollte was in der Therapie gemacht wird, wie sich der Junge gibt, warum suezid, warum lehnt er mich ab,......
Therapeutin meldet sich nur per Mail. Letztes Gespräch im Juli 2012 (meine Frau war auch dabei) wäre nicht erfolgreich gewesen und in unseren Paarkonflikt möchte sie sich nicht einmischen.
Bin jetzt im Dilemma. Auf der einen Seite wettert die Ex schon wieder der kleine wäre mir egal weil ich keine Verlängerung beantrage, auf der anderen Seite habe ich aber keine Lust der Therapeutin ohne ein Gespräch alles zuzugestehen.
Ich bezweifle, dass die Therapeutin überhaupt einen Nutzen hat, aber das sthet auf einem anderen Stern.
Gibt es bei Therapeuten so etwas wie eine Schiedsstelle?
Gruß
Blaubein
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass ihr gemeinsames Sorgerecht habt.
An deiner Stelle würde ich um ein persönliches/telefonisches Gespräch mit der Therapeutin (ohne deine Exfrau) bitten, damit du über den Sachstand informiert bist und bei der KK einen entsprechenden Antrag stellen kannst.
Dies auch, damit du einschätzen kannst wie groß die Suizidgefahr wirklich ist.
Meiner Erfahrung nach würde eine reale Suizidgefahr eine stationäre Aufnahme zur Folge haben. Dies muss die Therapeutin einschätzen können.
Sophie
Hallo Anna-Sophie,
danke für deine Antwort.
Ja wir haben gemeinsames Sorgerecht und ich habe bereits mehrfach per Mail und AB um ein persönliches Gespräch gebeten. Aber anstatt darauf einzugehen schreibt nur oberflächliche Mails über Loyalitätskonflikt mit hochgradiger Ambivalenz, dass sie versucht zu stabilisieren und dass das Thema "Kontaktaufnahme zum Vater" ein großes wäre.
Mit der Mutter hätte seit Juli 2012 auch kein Einzelgespräch mehr stattgefunden. Die bringt jedoch den Kleinen zur Therapie und kann wenigstens ein paar Worte mit der Therapeutin reden.
Ich fühle mich vera.....
Blaubein.
Hallo Blaubein,
ist die Therapeutin an einer Klinik angestellt oder hat sie eine eigene Praxis?
Wenn sie angestellt ist kannst du über den Vorgesetzten gehen.
Wenn sie selbständig ist, könntest du dich an die Ärztekammer wenden.
Hier ist in meinen Augen ein persönliches Gespräch wichtig, da du etwas beantragen sollst. Auch vor dem Hintergrund, wie hat sich das Kind entwickelt während der Therapie etc.
Sophie
Sophie,
sie hat eine eigene Praxis.
Das mit dem Gespräche sehe ich genauso. Für mich ein Unding, dass Sie weder selbstständig das Gespräch sucht noch auf meine Anfragen bezüglich eines Gespräches eingeht.
Meiner Ex läuft das Verhalten und die Äußerungen der Therapeutin natürlich voll rein. Dadurch dass ich den Antrag zurückhalte kann sie rumerzählen ich interessiere mich nciht für den Jungen. Auch die Äußerungen der Therapeutin, das Kind hätte Loyalitätskonflikte und eine Konkaktaufnahme benötige noch Zeit ist genau das was sie hören will.
Werde mal versuchen mich an die Ärztekammer zu wenden.
Gruß
Blaubein
Hallo Blaubein,
ich verstehe nicht ganz, warum Du nicht einfach zu Sprechzeiten anrufst und einen Termin vereinbarst?
In solchen Fällen sind doch AB und emails nicht zielführend.
Pinkus mit vielen Fragezeichen
Hi Pinkus,
die Therapeuting hat keine große Praxis mit Empfang oder ähnlichem. Es gibt nur die eine mobile Nummer. Mit der habe ich früher schon mit ihr kommuniziert und die habe ich schon zig mal angerufen. Es wurde aber nie abgenommen. Was soll ich sonst machen außer auf den AB sprechen und Mails schreiben sie möge mich bitte zurückrufen und einen Termin mit mir machen.
Klar ich könnte einfach hinfahren und klingeln, doch weiß ich dann nicht ob sie da ist und ob sie nicht eine andere Therapiesitzung hat.
Blaubein
Servus Blaubein!
Aus meiner Erfahrung sind Therapeuten meist 5-10 min. vor der vollen Stunde erreichbar...
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Zusammen,
ich bin geschockt!!!
Nachdem ich die Rufnummernanzeige ausgeschaltet habe, habe ich bei Therapeutin angerufen und sie auch erreicht.
Sie ist zu keinem Elterngespräch bereit. Es würde nur versucht werden sie auf eine Seite zu ziehen. Sie möchte nicht in den Elternkonflikt hereingezogen werden. Das Kind würde diesem Druck nicht mehr standhalten den wir beide ausüben (habe zwar gesagt ich wisse nicht wie ich Druck ausüben könne, da ich ihn Monate nicht gesehen habe und in der Zeit höchstens 3 mal mit ihm telefoniert habe). Da hat Sie das Gespräch abgewürgt weil sie anscheinend keine Zeit mehr hätte.
Jetzt bin ich noch mehr im Dilemma. Sage ich nein zur Therapeutin (sprich nein zur Fortführung der Therapie) was mir mein Bauch rät, bin ich überall der Böse. Das werde ich dann noch zig mal, auch vor Gericht hören (Wie kann man nur eine Therapie in solch einer Situation abbrechen, .....).
Sage ich ja und schicke der Therapeutin den Fortführungsantrag zeige ich meiner Ex und der Therapeutin, dass Sie eigentlich machen können was sie wollen.
Was das Kind anbelangt. Er geht (vermute ich) gerne zur Therapeutin d.h. es wird ihm nicht schaden. Aber kann man eine Therapeuting denn die Arbeit machen lassen wenn Sie bei einer Suizidgefahr nicht mit den Eltern spricht? Klar ist das Gespräche mit mir wahrscheinlich kein Zuckerschlecken, aber Sch.... dafür bekommt sie ja auch das Geld. Ich habe hier auch nicht immer nur nette Kunden.
Heute ist wieder einmal ein ganz toller Tag.
Blaubein
Moin Blaubein,
Aber kann man eine Therapeuting denn die Arbeit machen lassen wenn Sie bei einer Suizidgefahr nicht mit den Eltern spricht?
ich denke, dieses Thema sollte man bei einem 7-Jährigen nicht so hoch hängen - siehe diese Statistik:
Suizid wird frühestens in der Pubertät ein Thema, und auch dann eher aus anderen Gründen als wegen elterlicher Zerwürfnisse. Im vorliegenden Fall dient die Behauptung einer "Suizidgefahr" offenbar vor allem als Mittel, um Dich gefügig zu machen und gleichzeitig auf Abstand zu halten. Genauso gut könnte man Junior aber auch den Besuch der Schule verbieten, den auf dem Schulweg kommen anerkanntermassen fast jeden Tag irgendwo Kinder ums Leben. Und trotzdem müssen weiterhin alle Kinder zur Schule gehen...
Meine Argumentation wäre eher anders; beispielsweise: Ein "Loyalitätskonflikt", der (inklusive seiner möglichen Folgen) nur behauptet wird und dessen Ursachen gar nicht hinterfragt werden, kann auch nicht therapiert werden. Nur mit der Einbindung Deiner Person und ggf. sogar der Beobachtung der Interaktion zwischen Deinem Sohn und Dir lassen sich Lösungswege finden. Mit dem planlosen Herumdoktern an Symptomen funktioniert das nicht. Die Therapeutin kann sich also nicht aussuchen, ob sie mit Dir reden möchte oder nicht. Wenn sie es nicht möchte, ist es die falsche, zumal sie dadurch dokumentiert, dass sie bereits Partei (für die Seite der Mutter) ergriffen hat und in ihren Vorurteilen nicht irritiert werden möchte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
Sage ich nein zur Therapeutin (sprich nein zur Fortführung der Therapie) was mir mein Bauch rät, bin ich überall der Böse. Das werde ich dann noch zig mal, auch vor Gericht hören (Wie kann man nur eine Therapie in solch einer Situation abbrechen, .....).
Erstens sollte Dir das sch...egal sein und zweitens stimmt das so nicht.
Niemand kann von Dir die Zustimmung zu einer Therapie Deines Kindes verlangen, bei der die Therapeutin sich weigert, mit Dir zu sprechen.
... d.h. es wird ihm nicht schaden
So kann man das nicht sagen, denn auch wenn er gern hingehen sollte, kann eine Therapeutin ziemlich viel Schaden bei einem Kind anrichten, insbesondere wenn:
... sie bereits Partei (für die Seite der Mutter) ergriffen hat und in ihren Vorurteilen nicht irritiert werden möchte.
Martins Einschätzungen teile ich vollumfänglich. Hier deutet vieles darauf hin, dass die Therapeutin vor allem im Interesse der KM agiert.
Falls Du dennoch weiterhin Bedenken über die psychische Entwicklung des Kindes hast - was spricht gegen einen Wechsel des Therapeuten ?
hallo und guten abend,
und wenn du dich mal mit deiner krankenkasse in verbindung setzt, denen das problem schilderst? vielleicht kannst du einen therapeutenwechsel bewirken??
therapeuten haben den eltern gegenüber eine auskunftspflicht, was die therapie anbelangt...
Die Sache stinkt.
Das Kind ist viel zu klein für Themen wie suizid.
UND: Eine ganz kleine Therapeutin fällt hier ein ganz grosses Urteil !
Sorry, aber die Therapeutin passt nicht so ganz zum Urteil.
Versuche die zu wechseln. Diskret. Ohne böse Worte. Du warst es nicht ...
Hi,
nein, dass Kind ist nicht zu klein um solche Gedanken zu äußern, wir haben das hier auch durch.
Aber, es kann absolut nicht sein, dass eine Therapeutin mit einem Elternteil nicht spricht. Allein dadurch beweist sie, dass sie unfähig ist in einer Trennungssituation für das Kind richtig zu agieren.
Würde auch empfehlen bei der KK anzurufen und nachzufragen welche Kindertherapeuten denn noch in Frage kommen. Wenn ich ehrlich bin würde ich auch über eine Beschwerde über dieses unmögliche Verhalten nachdenken. Wer ist da bei Therapeuten zuständig, Ärztekammer?
Schlimm ist vor allem, diese Dame macht mit der KM gemeinsame Sache, diese Therapeutin lässt sich im Fall der Fälle sicherlich auch dazu herab sich gerichtlich gegen dich zu verwenden.
Du hast keinen Umgang, da würde ich schleunigst was dran ändern. Deinem Kind tut es jedenfalls ganz sicher nicht gut keinen Umgang zu haben - KM wir
die Zeit vermutlich nutzen um dich komplett mies zu machen.
LG
Nadda
Ich schließe mich an.
Wenn sie als Therapeutin nicht mit den Eltern sprechen will, ist sie ungeeignet und du kannst ihr nicht das erforderliche Vertrauen entgegenbringen.
Genau mit dieser Begründung würde ich ihr schriftlich die Behandlung eures Kindes untersagen.
"Sehr geehrte Frau Trulla,
da sie offenbar nicht bereit sind, uns als Eltern in ausreichender Weise in die Behandlung von X einzubeziehen, untersage ich, als sorgeberechtigter Elternteil, Ihnen ausdrücklich die Behandlung unseres Kindes X, außer in eilbedürftigen Notfällen.
Das, für eine solche Behandlung erforderliche Vertrauensverhältnis ist so nicht gegeben und somit schließt sich eine Behandlung durch sie aus.
Im Falle von Zuwiderhandlung werde ich nicht zögern, in geeigneter Weise gegen Sie vorzugehen.
mfg
Blaubein."
Gleichzeitig solltest du deiner Ex einen anderen Therapeuten vorschlagen, um nicht in den Verdacht zu geraten, du würdest die "notwendige" Behandlung grundsätzlich verweigern.
Über den obigen Schrieb würde ich dabei kein Wort verlieren. Das soll die Trulla deiner Ex mal schön selber erklären.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es kommt noch bunter.
Ruft mich nicht gestern die eine MA der Krankenkasse an und sagt sie entschuldigt sich, dass aufgrund eines Fehlbestandes das Formular für die Therapieverlängerung erst später versendet werden kann.
Da hat wohl jemand (nehme an Ex) die Krankenkasse angerufen und wollte das Formular für die Therapieverlängerung direkt zur Therapeutin senden lassen. Das wäre auch passiert wenn das Formular vorrätig gewesen wäre. Da ich aber der Versicherte bin haben die mich wegen der Verzögerung informiert.
Leider konnte mir die Sachbearbeiterin nicht sagen wer bei der Hotline angerufen hat und das Formular beantragt hat. Aber so viel können es ja nicht gewesen sein.
Habe untersagt das Formular direkt an Therapeutin zu senden.
Blaubein
Hi,
und spätestens jetzt bleibt dir nur die von Beppo vorgeschlagene Variante.
Sonst kachelt dir das bei Gelegenheit wieder im Umgangsverfahren (das du hoffentlich bald lostrittst) um die Ohren.
LG
Nadda
Moin.
Ich finde das Verhalten der Therapeutin ohne Worte....
Deshalb finde ich das Schreiben von Beppo gut! Mit der Ergänzung, dass ich es in Kopie an die KM schicken würde, um bloß nicht in den Ruf zu geraten, hier heimlich was zu blockieren. Ggf. sogar mir der Kopie schon 2 bis 3 Vorschläge für alternative Therapeuten zu machen, verbunden mit dem Hinweis, das Erstgespräch gemeinsam wahrzunehmen!
Dies sollte auch in der Kommunikation zur Krankenkasse beachtet werden. Aber richtig ist es, dass das Formular nicht einfach so direkt an die Therapeutin geschickt wird.
Gruß, Toto
Ganz klar:
Du hast als Elternteil der das GSR hat das unbedingte Recht mit der Therapeutin zu reden und mit ihr zu sprechen. Sie muss (!!) Dir rede und Antwort stehen und zwar aus dem ganz einfachen Grund, dass sie eine Aufklärungspflicht Dir gegenüber hat.
Höchstrichterlich ist die Aufklärung eine wesentlicher Bestandteil des Behanldungsvertrages der zwischen Dir und der Ärztin abgeschlossen wurde, auch wenn der nicht schriftlich zu stande gekommen ist sondern nur durch konludentes Handeln. Dieses konkludente Handeln kann also auch darin bestehen, dass Du den Antrag auf Therapievelängeurng unterschreibst. Schon seid ihr (Du und die Ärztin) Vertragspartner, auch wenn es um Dein Kind geht.
Der Arzt ist im Grunde verpflichtet, Dich über alles, was er an Deinem Kind tut, aufzuklären. Das umfasst sowohl die Diagnoseaufklärung (was hat es eigentlich) über die Aufklärung der Diagnostik (wie bekomme ich das überhaupt raus) und die Behandlungsaufklärung. Dies alles wird mesit subsummiert unter der Diangoseaufklärung und der Sicherungsaufklärung.
Zudem hast Du auch noch einen Anspruch auf eine Verlaufsaufklärung, die Dir darlegt, wie eine Therapie anschlägt.
Im Grunde macht sich die Ärztin strafbar, wenn Sie die Aufklärung unterlasst aber nur mittelbar. Aber Sie verstösst gegen den Behandlungsvertrag.
Ich würde etwa so schreiben:
Sehr geehrte Quacksalberin
mehrfach habe ich telefonsich oder per Email versucht mit Ihnen in Kontakt zu treten um mit Ihnen über die Krankheit meines Kindes, und die notwenigen diagnostischen und therapeutischen Schritte ausführlich zu sprechen. Auch war es mir bislang nicht möglich mit Ihnen ausführlich über den Therapieverlauf zu sprechen. Meine Bemühungen sind bisher an Ihrer in keiner Weise nachzuvollziehenden Weigerungshaltung gescheitert.
Sie wissen, dass Sie verpflichtet sind, mich über die oben genannten Punkte zu informieren und mich aufzuklären, sofern ich dies wünsche. Dies ist bereits mehrfach von höchstrichtlericher Seite bestätigt worden, die entsprechende ständige Rechtssprechung des BGH ist Ihnen bekannt. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so verstoßen Sie gegen Ihre ärztliche Pflicht, die sich aus dem Behandlungsvertrag ergibt. Auch dies ist Ihnen bekannt, ihr Verhalten ist daher vorsätzlich und in krassem Gegensatz zur bestehenden Rechtslage. Da ich das Sorgerecht für meinen Sohn zusammen mit Frau ausübe und zudem Vertragspartner der Behandlung bin, bestehen die oben geschilderten Pflichten ihrerseits gegen mich.
Um Rechtsnachteile für Sie zu vermeiden fordere ich Sie daher auf bis zum (Frist von 1 Woche) Ihrer Pflicht zur Aufklärung im Rahmen eines ausführlichen Gespräches nachzukommen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich mein Ersuchen auf dem Klagewege durchsetzen. In diesem Zusammenhang drohe ich hiermit und letztmalig Klage auf Erteilung von Auskunft an. Sie wissen, dass ein solcher, von Ihnen mutwillig herbeigeführter Prozess (mutwillig, da zur Dursetzung meiner Rechte nötig) zu Ihren Ungunsten ausgehen wird. Zudem behalte ich mich die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Sie ausdrücklich vor.
Hiermit untersage ich Ihnen ausdrücklich jede weitere Behandlung meines Kindes. Ihre Behandlung, die weit über eine unaufschiebbare Notfallbehandlung hinausgeht, setzt nach der fortwährenden Rechtssprechung des BGH das Einverständnis beider Elternteile voraus. Ich gebe hiermit explizit zum Ausdruck, dass ich mein Einverständis für eine weitere Behandlung nicht erteile.
Sollten Sie entgegen meines Einverständnisses meinen Sohn weiter behandeln, machen Sie sich unter anderem nach § 223 StGB der Körperverletzung schuldig. Ich werde sie daher, um die Interessen meines Kindes zu wahren, zur Rechenschaft zu ziehen haben.
Ich sehe keine Notwendigkeit in eine notwendige Therapie einzugreifen und diese meinem Kind vozuenthalten. Ihnen als Psychiaterin (oder ist die Psychotherapeutin?) ist bekannt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Patient und Angehörogen von eminenter Bedeutung für den Therapieerfolg sind. Von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit kann in Ihrem Fall keine Rede sein, Sie werden dies nicht bestreiten wollen. Umso erstaunlicher ist es, dass Sie diesen Status quo akzeptieren wollen. Ich muss annehmen, dass Sie daher nicht ernsthaft an einem positiven Behandlungsverlauf interessiert sind.
Ich sehe jedoch auch keine Notwendigkeit, meinen Sohn einer psychotherapeutischen Behanldung zu unterwerfen über deren Hintergründe ich nicht informiert sind. Es gibt im übrigen keine medizinischen Gründe, die dagegen sprechen, mich zu unterrichten. Auch werden Sie nicht in der Lage sein, zu begründen, warum es im Interesse der Therapie kontraproduktiv ist, mich ins Bilde zu setzen. Dies ergibt sich daraus, dass es keine Gründe gibt, Sie hätten diese Gründe als verantwortungsbewußte Therapeutin sonst mir gegenüber längst dargestellt.
Sollten Sie meinem Ersuchen um ein Gespräch nicht binnen 4 Tagen statt geben und mich über Diangose, Hintergründe, Therapie und Therapieverlauf unterrichten, werde ich den Rechtsweg beschreiten.
In der Hoffnung auf ein Einsehen Ihrerseits und eine eventuell doch noch gute Zusammenarbeit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Blaubein
Das ist Tobak und eine Kriegserklärung. Sei Dir dessen bewußt. Aber vielleicht hilft es ja.
PP
Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure Antworten.
Ja, es wird auf ein Schreiben das zwischen dem von Beppo und dem von Paul Peter liegt hinauslaufen. Ich will jetzt noch abwarten was die Ärtzekammer dazu sagt.
Das JA habe ich zumindest informiert, dass die Therapeutin trotz der von ihr diagnostizierten Suizidgefahr ein Elterngespräch verweigert. Ich erhoffe mir hier keine Hilfe, aber sie sind informiert.
Halte euch auf dem Laufenden.
Blaubein