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Postzustellung für ausgezogenes Kind

 
(@major_ch_p)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

ich habe folgende Frage und ich hoffe, jemand von euch kennt sich damit aus und kann bestensfalls auch eine rechtliche Begrüdung für seine Argumentation liefern.

Es betrifft Gott sei Dank nicht mich aber den Vater meiner Freundin.

Die Eltern sind rechtskräftig geschieden. Es sind insgesamt 3 Mädchen. Die älteste, meine Freundin, ist 21, aber spielt, da wir zusammen wohnen, bei der ganzen Sache keine Rolle. Die mittlere ist 19 (um die geht es) und die Jüngste ist 15.

Folgender Fall:

Seit ca. 5 Jahren liegen die Eltern nun im Klinch und diveres Verhandlungen und Sorgerechtansprüche wurden ausgefochten. Resultat ist, Mutter hat alleiniges Sorgerecht für die Jüngste Tochter. Die beiden anderen Töchter fallen ja, weil über 18, eh raus.

Die mittlere Tochter (19 Jahre) wohnte bis vor ca. 1 Jahr (Dez. 2009) für knapp 1,5 Jahre beim Vater. Der bekam also an seine Adresse auch die Post für die Tochter. Dies war meist Post von Ämtern. Nun aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist die Tochter beim Vater ausgezogen und wohnt nun bei der Mutter. Beide Adressen liegen in der selben Stadt. Die Tochter ist die Woche über aber zur Ausbildung in einer anderen Stadt und kommt nur am Wochenende zur Mutter. Jeglicher Kontakt zum Vater wurde so gut es geht abgebrochen.

Da gewisses Unvermögen, Schlamperei aber auch "Kopf durch die Wand denken" auf beiden Seiten herrscht, bemüht sich die eine Seite (Tochter und Mutter) wenig darum bei Ämtern oder sonstigen Institutionen die Adresse ganz einfach zu ändern und so möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen und die andere Seite (Vater) versucht nun über "ich habe Post für dich, komm doch mal wieder zu Papa" die Tochter zu bewegen Kontakt zum Vater aufzunehmen, dabei aber nicht einfach die Post in den Briefkasten der Mutter steckt oder per Post zustellt.

Meine Frage ist nun: Gibt es eine Pflicht, die den Vater in die Verantwortung nimmt der Tochter die Post auf seine Kosten oder generell, ob der Zwang besteht, der Tochter die Post zukommen zu lassen?

Interessant wird es nämlich dann, wenn z.B. Geldforderungen, Anträge oder Sonstiges beim Vater für die Tochter ankommen, der Vater der Tochter per SMS z.B. sagt, "Hier du hast Post". Ob dann seine Benachrichtigungspflicht erfüllt ist oder ob er den Brief eben der Tochter zustellen MUSS?

Genauso gut, was ist, wenn Fristen ablaufen, die mit Konsequenzen für die Tochter bestückt sind (Mahnungen, Antrag zu spät, usw.). Kann die Tochter dann gegen den Vater vorgehen und ihm dann die Schuld für die Versäumnis mit der Begründung der nicht Zustellung auferlegen?

Ich habe bereits gelesen, das man in solchen Fällen einfach die Adresse durchstreichen kann, die Neue drauf und dann in den Postkasten oder dem Postboten wieder mitgeben. Wie ist es aber in so einem speziellen Fall der Vater - Kind - Beziehung, gilt das da auch?

Macht der Vater sich strafbar, wenn er die Post ungeöffnet bei sich liegen lässt, die Tochter informiert, die sich aber nicht zuckt?

Danke für eure Hinweise.

lg Major Ch.P.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2010 21:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Er darf die Post hteoretisch sogar mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" in einen öffentlichen Briefkasten werfen oder zur Post bringen. Die befördern es dann wieder an den Absender.

Sie ist volljährig und muß sich sowohl um die Ummeldung kümmern, als auc hdarum einen Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen. Wenn sie beim Vater ncith mehr gemeldet ist, muß er auch ihre Post nicht annehmen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 21:33
(@nena62)
Rege dabei Registriert

Ich hab keine Ahnung wie die rechtliche Seite aussieht, aber SIE will ihre Post, SIE will keinen Kontakt zum Vater also soll SIE auch ihren Popo bewegen und sich ummelden. Wo is das Problem? Ich denke sie ist sogar verpflichtet sich beim Vater ab und bei der Mutter anzumelden.

Für meinen Ex kommen hier auch immer noch (nach 7 Jahren) irgendwelche Postsachen an... ich lasss sie ne Zeit liegen und bitte Tochter sie mitzunehmen, wenn sie es vergisst... sein Pech, geht das eben ungeöffnet in dem Müll.

LG
Nena

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 00:04
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

ich sehe es auch so: das "Kind" ist über 18, und wenn sie ihre Adresse wechselt hat sie es auch bei den Stellen, die wichtig sind, anzugeben, sie kann auch einen Nachsendeauftrag stellen. Der Vater kann am besten allem Ärger aus dem Wege gehen wenn er die Briefe mit unbekannt verzogen zurück in den Briefkasten befördert. Wenn seine Tochter Kontakt will, meldet sie sich - da braucht man sie nicht mit Post zu locken.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 00:37
(@riviera68)

Meldepflicht gilt wohl fuer jeden in De wohnenden, und mit Volljaehrigkeit muss man das dann auch alleine regeln.
Post zurueck und fertig.

Wegwerfen wuerd ich die Post nicht. Aber die Konsequenzen muss Tochter alleine tragen.

cheers

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 01:24