Hallo
Ich habe aktuell das Problem das ich ja immer öfter höhre das meine Kleine keine Lust hat zu mir zu kommen . Ich bin der Überzeugung das die kleine bewusst manipuliert wird und Ihr der Umgang madig gemacht wird - aber das habe ich ja schon geschrieben und weiß was zu tun ist .
Nun stellt sich für mich die Frage wie ich vorgehen muß um nachträglich ein Ordnungsgeld mit in den Beschluss einzubringen - damit meine EXE merkt das es so nicht geht .
Die zweite Frage ist die - Ferienumgang wurde für Osterferien , Wheinachtsferien festgelegt ( jährlicher Wechsel ) und Herbst / Sommerferien sollte eine Einigung unter EXE und mir stattfinden . So , letztes Jahr hatte ich die erste Hälfte der Sommerferien und will dieses jahr die zweite Hälfte - sollte ja eigentlich bei normalem Menschenverständnis kein Hinterniss sein . Als ich bereits Ende des letzten Jahren dies der EXE mitteilte kamen gleich die Aussagen " es wurde gesagt das wir uns einigen sollen und ich ( also EXE ) nehme die zweite Hälfte weil sie anderst keinen Urlaub bekäme , es besser für die Kleine währe und sie müsse sich ja auch nach Ihrer Freundin richten . Nach langem hin und her doch die Zusage aber wie bescheuert . Es geht nicht die letzten 3 Wochen , sondern es soll so sein das ich die kleine Mittwochs hole und Mittwochs wieder bringe ( Nach 3 Wochen - also Ende der 2. woche bis mitte der letzten Woche ) da Sie ja noch kleidung mit der Kleinen kaufen müsse .
War mir irgendwie egal , hauptsache ich habe die 2 Hälfte . Jetzt aber - was kann ich machen damit Sie sich hier nicht plötzlich quer stellt ? Mein Urlaub ist ja gebucht und zutrauen tue ich Ihr das ohne weiteres . Kann ich die restlichen Ferien auch nachträglich ( zB mit dem Ordnungsgeld ) festlegen lassen so das sie eben auch im Wechsel stattfinden ? Wie kann bzw muss ich vorgehen ?
Servus Havanaman,
wenn sich Dein Beschluss nachträglich als stumpfes Schwert herausstellt, dann musst Du damit nochmals vor Gericht.
Dann sollten aber wirklich alle Streitpunkte ganz klar geregelt werden.
Ein
es wurde gesagt das wir uns einigen sollen
darf es dann halt nicht mehr geben.
Zusätzlich muss der Hinweis auf Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Ordnungshaft für den Fall der Zuwiderhandlung in den neuen Beschluss mit aufgenommen werden.
Allerdings: Der Knabe ist ja 11 Jahre alt. Bist Du sicher, dass sein Verhalten nur auf Beeinflussung der KM zurückzuführen ist?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi .
Sorry hab mich nicht richtig ausgedrückt - es dreht sich hier um die Situation mit meiner Kleinen - Sie wird 7 .
Das würde ja dann bedeuten das ich die EXE nicht festnageln kann wenn Ihr mein Ferienplan nicht passt - also muß ich das schleunigst machen . So blöd es ist aber ich traue Ihr das zu und kann mir vorstellen das Sie es bestreiten wird obwohl Zeugen dabei waren .
Servus Havanman!
Der Umgangsbeschluss muss von beiden Seiten beachtet und erfüllt werden.
Wenn KM meint, sie muss sich nicht daran halten, gehst Du nach der ersten Verfehlung wieder zum Familiengericht und beantragst eine Ergänzung, wie Staengler schon schrieb.
Dukannst KM auch stecken, dass Du mit eben mit diesem Beschluss die besten Chancen hättest, Schadensersatz zu erhalten, falls Deine Planung mitsamt Buchung torpediert oder boykottiert wird, zumal Du Dich an die Regelungen des Beschlusses hältst und halten wirst.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
ich traue Ihr das zu und kann mir vorstellen das Sie es bestreiten wird obwohl Zeugen dabei waren .
Zeugen sind im Familienrecht praktisch bedeutungslos; bei solchen peanuts sowieso: Wer sollte hören wollen, was sie zu sagen haben? Zumal es einer Mutter nicht verboten ist, täglich ihre Meinung zu ändern?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.