Offensichtlich Unst...
 
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Offensichtlich Unstimmigkeit wegen erstem Ferienblock!

 
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Mein Sohn sagt gerade, Papa du Mama hat gesagt du darfst mich nicht am Freitag abholen (4.7 letzter Schultag und Beginn der Ferien), du sollst mich am Montag abholen.

Ich habe ihm dazu nichts gesagt.

Vor Gericht wurde klar gesagt, das der letzte Schultag der Beginn der Ferien mit dem Vater ist und der zweite Teil der Ferien mit dem Montag beginnen, bedeutet Rückgabe Sonntag den 27.7 Abends.

Vor Gericht hatte ich genau das auch erwähnt wann denn der erste Ferienblock beginnt, selbst das Jugendamt sagte da, natürlich am letzten Schultag.
Im Gerichtsbeschluss steht: in den Sommerferien die erste Hälfte.

Nun was ist zu tun?

Freitag vor der Türe stehen? Es bei der Beratungsstelle oder per SMS ansprechen, damit es nicht zu unschönen bzw. Überraschenden Situationen kommt.

Was würdet ihr tun?

Lg
Papalein

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2014 19:56
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Im Gerichtsbeschluss steht: in den Sommerferien die erste Hälfte.

Der Ferienumgang beginnt am Montag, dem 07.07., denn das ist der erste Tag der Sommerferien.

Das Wochenende davor ist das Kind bei dem Elternteil, bei dem es turnusmäßig sowieso wäre.
Wenn Du also am kommenden WE "dran" bist, ist das Kind schon ab Freitagabend bei Dir, ansonsten bei der KM.

Was vor Gericht "erzählt" oder mündlich "besprochen" wurde, ist nur dann relevant, wenn es genauso im Beschluss auftaucht. Das scheint bei Dir nicht der Fall zu sein...

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2014 20:22
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Das sehe ich aber anders. Denn im Antrag würde genau das beschrieben, Beginn am letzten Schultag egal vor dann noch Kinderwochenende hat oder nicht. So sagt es mein Anwalt, so sagt es auch das Jugendamt und das Gericht bestätigte dies.

Du sagst was anders.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2014 20:37
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

...und das Gericht bestätigte dies.

Das Gericht bestätigt offenbar in seinem Beschluss: "1. Ferienhälfte".
Diese beginnt am 07.07.

Vielleicht hättest Du oder Dein Anwalt das Protokoll der Sitzung genauer prüfen sollen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2014 20:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Steht im Beschluss explizit der Verweis auf deinen Antrag?
Ansonsten gilt das, was im Beschluss steht.
Und nicht das, was du beantragt hast.

Genau so wie WNV es gesagt hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2014 20:58
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Mit Beschluss habe ich mich vertan, es ist ein Vergleich, aber das spielt dafür glaube ich keine Rolle.

Es steht beschrieben:

In den jährlichen Schulferien wie folgt:

In den Sommerferien die erste Hälfte,
In den Herbstferien die erste Hälfte,
In den Osterferien die zweite Hälfte beginnend mit dem Montag und dann dann eben noch die Weihnachtsregel!

Lg
Papalein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2014 21:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Die "erste Hälfte" der Sommerferien beginnt am ersten Ferien Tag und lt www.Schulferien.org ist das in NRW am Mo., 7.7. Und dementsprechend beginnt die 2. Ferienhälfte am Montag, 3 Wochen später.

Also eigentlich alles klar...

Wo ist Dein Problem??

Gruss. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2014 21:56
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Alles klar!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2014 22:02