Nur noch Resignatio...
 
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Nur noch Resignation!

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(@moehlu)
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Hallo liebe Vatersein- Gemeinde,
ich weiß eigentlich nicht, wo ich anfangen soll. Die Geschichte ist so lang und so...
2005 zog meine Frau mit unseren drei Kindern (2000, 2002, 2004) aus. Dann 2006 in eine andere Stadt- 175 km lagen zwischen uns. Obwohl wir das gemeinsame ABR hatten konnte ich nichts machen. Sie ging einfach. Das Gericht schimpft, aber es änderte nichts.
Zumindest hatte ich damals noch 14 tägiges Umgangsrecht. Zusätzlich bin ich noch ein Mal pro Woche am Nachmittag zu den Kindern gefahren. Dann war ich pleite und habe mich auf die Wochenenden beschränkt.
Im Laufe der Zeit wurden die Umgangskontakte immer mehr blockiert. Es sei zu anstrengend für die Kinder, zu viel Hin und Her. Also nur noch alle drei Wochen. Immer im Kontakt mit dem Jugendamt und der Erziehungsberatungsstelle.
Es ließ nicht lange auf sich warten: alle 4 Wochen.
Weil der Große rebellierte, wurden ihm Zusatzwochenenden versprochen. Die gab es NIE! Auch wurde ihm versprochen, dass er nach der Grundschule zu mir ziehen darf. HAHAHA!
Bis 2011 kamen sie dann nur noch alle 8 Wochen. Bis dann der erste Bruch kam (für den keiner was konnte) Für insgesamt 6 Monate musste ich ins Krankenhaus. Ich lag lange auf der Intensiv und insg. 4 Wochen im Koma. In der Reha durften die Kinder mich nicht besuchen, weil sie es nicht wollte. Mein Bruder hat mir geholfen die Kinder zu holen und das Jugendamt einzuschalten, so dass zumindest der Große dann zu mir kam um mich in diesen 6 Monaten 2 Mal für 2-3 Stunden zu besuchen. Er heulte sich die Augen aus. Ich saß im Rollstuhl und war ein Gespenst. Ende 2011 kam ich wieder raus- konnte aber kein Auto mehr fahren und ich bekam von ihr keine Hilfe für die Umgänge.
Es dauerte bis Sommer 2012 bis die Kinder in den Ferien wieder zu mir kamen (vorher waren sie vielleicht 2-3 Mal da), weil ich auch dann erst wieder in der Lage war mich richtig um die Kinder zu kümmern, zu laufen, Auto zu fahren.
Dann kam der eigentliche Eklat: Der Große weigerte sich nach den Sommerferien wieder zu meiner Ex Frau zu fahren. "Ihr habt mir versprochen, dass ich nach der Grundschule bei Papa bleiben darf. Jetzt komme ich in die 6te Klasse- also bleibe ich." Natürlich musste er erst wieder zurück, aber innerhalb von 2 Wochen wohnte er bei uns, bei mir und meiner jetzigen lieben Frau.
Es war viel Hin und Her mit Jugendamt, Gericht und Ihrer Anwältin. Ich dachte ich brauche keinen Anwalt. Letzten Endes gab es nachdem er schon 6 Monate bei mir lebte einen Vergleich und ich habe das ABR für ihn zurück bekommen.
Wie es manchmal so kommt, zog der Große bei uns ein und eine Woche später erfuhren wir, dass wir eine Tochter bekommen. Sie wurde im Mai 2013 geboren. Mein Großer liebt sie abgöttisch.
Leider gibt es nun gar keinen Kontakt mehr zu den Beiden, die noch bei meiner Ex wohnen. Seit September 2012 wird alles boykottiert. Ich habe alles versucht. Gemeinsame Termine beim Erziehungsberater verliefen ergebnislos. Ich habe vorgeschlagen die Beiden zu holen, zu bringen, dort hin zu fahren, zu tun und zu lassen. Ich habe Ihr sogar gesagt: Ich mache alles was du möchtest- NICHTS
Seit Diesen Sommerferien weigert sich der Große jetzt auch zu seiner Mutter zu fahren (das ist der Grund warum ich schreibe). "Wenn die Beiden nicht hier hinkommen, dann fahre ich auch nicht dorthin." ER ist sauer- ich kann es verstehen. Bislang fuhr er wenigstens ein Mal im Monat. Er durfte immer fahren, wenn er will.
1000 Argumente helfen nichts. Er mag den Neuen meiner Ex nicht. Ich habe den Eindruck meine Ex lässt ihn spüren, dass er sie verlassen hat. Einmal habe ich am Telefon gehört, dass sie sagte: "das bist du selber Schuld". Ich und meine ganze Familie werden totgeschwiegen. Die Beiden kennen nicht mal Ihre Schwester.
So langsam glaube ich, dass es keine Lösung mehr gibt und ich überlege es dran zu geben. Traurig, aber ich bin resigniert...

Vielleicht habt Ihr ja ein paar Ideen, wie es laufen könnte. Und was bringt eine Umgangsregelung vom Gericht? Die hatten wir 2007 auch und sie wurde immer mehr aufgeweicht. Wie soll es weiter gehen?

Danke für Eure Tipps

Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2013 23:05
(@ingo30)
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Moin Moehl,

beiden Elterteile haben die Verpflichtung, den Umgang zu fördern. Das gilt natürlich auch für Dich mit Eurem Sohn.

Da Du dies aber absolut ermöglichst und auch gutes Zureden nicht hilft, solltest Du einfach weiter offen bleiben und ihm Umgänge ermöglichen, wenn er es möchte. Dein Sohn scheint ja schon ein starkes Selbstvertrauen zu haben, wenn er seinen Umzug zu Dir durchgesetzt hat. Dann vertrau auch darauf, dass er gut einschätzen kann, was er zu Euch sagt.

1000 Argumente helfen nichts. Er mag den Neuen meiner Ex nicht. Ich habe den Eindruck meine Ex lässt ihn spüren, dass er sie verlassen hat. Einmal habe ich am Telefon gehört, dass sie sagte: "das bist du selber Schuld". Ich und meine ganze Familie werden totgeschwiegen. Die Beiden kennen nicht mal Ihre Schwester.

Aus der Forenerfahrung wissen wir, dass manche KMs eine wahre Meisterschaft daran besitzen, die Dinge so zu drehen, dass es ihre Lebenswirklichkeit passt. Du weisst nicht, was über Euch erzählt wird bzw. wie Eure anderen Kinder manipuliert werden. Das kann von "wenn Du keinen Kontakt zu Papa hast, bekommst Du ein Pony " bis zu "Schau mal, wir haben Dir diesen Kanarienvogel geschenkt. Ihr könnt natürlich zum Papa fahren, dann muss der Vogel halt leider verhungern" reichen. All dies sind Zitate von manipulativen KMs, die man als Außenstehender nicht glauben mag, so aber wohl vorkommen und genau zu dem Verhalten führen können, was Du jetzt siehst (und für das die Kinder selbst überhaupt nichts können).

Also sei weiterhin offen und ansprechbereit, aber konzentriert Euch auf Euer Leben. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2013 10:25
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Moehlu,

Ich habe Ihr sogar gesagt: Ich mache alles was du möchtest- NICHTS

Vielleicht ist genau DAS Dein Fehler.
Madame sieht sich auf einer Anhöhe und Du kniest vor ihr nieder.

Die Ausgangssituation heute ist eine andere als 2007.
Eure Kinder sind älter: das ohnehin ziemlich bescheuerte Argument "es ist zu anstrengend für die Kinder" ist heute noch bescheuerter.
Mit großem Sohnemann an Deiner Seite gibt es ein weiteres schwerwiegendes Argument, die Umgänge schleunigst wieder aufzunehmen.

Und was bringt eine Umgangsregelung vom Gericht?

Ja, es gibt Fälle, in denen nicht kooperierende Mütter mit ihrer Blockadepolitik durchkommen (u.a. auch, weil der Vater irgendwann - aus welchen Gründen auch immer - aufgibt oder aufgeben muss).

In Umgangsverfahren ist die gängige Rechtssprechung aber tendenziell eher väterfreundlich und nach Verhängung des ersten Ordnungsgeldes wacht so manche Boykotteuse auf.

Da Du ohnehin gedenkst zum Anwalt zu gehen, besprich auch dieses Thema mit ihm.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2013 10:54
(@moehlu)
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Die Resonanz ist ähnlich hoch, wie die Menge meiner Ideen...
Hat den irgend Jemand Erfahrungen mit einer total verweigernden KM? es würde mich mal interessieren, wie das ausgegangen ist. Zumal inzwischen eines der Kinder (11 Jahre) auch schon sagt, dass er keinen Kontakt mehr haben will.

Sollte ich den Großen, der bei mir wohnt, mit seinen 13 Jahren dazu überreden bzw. zwingen zu seiner Mutter zu fahren?

Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2013 19:50
(@moehlu)
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und mal so zur Ergänzung:
eines meiner Kinder hat Ende des Monats Geburtstag. Wir wollten an letzten Wochenende im August dort vorbei fahren, um das Geschenk abzugeben und um ihm zu gratulieren. Selbst das wird kategorisch abgelehnt.
Jetzt überlegen wir trotzdem zu fahren, aber wir wollen dem Kleinen auch nicht die Geburtstagsstimmung versauen, dadurch dass Mama wieder ausflippt. Also werden wir wahrscheinlich doch nicht fahren.

Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2013 09:45
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Auch unsere 13jährige weigert sich mittlerweile, die KM zu sehen - nur sind bei uns keine Geschwister im Spiel.
Die Haltung von unserem Teenie kommt auch daher, dass die KM beim Umgang keinerlei Entgegenkommen gezeigt hat und das Kind nur sehen wollte, wenn wir es auf dem Silbertablett zu ihr getragen haben.
Kiddy sagt nun: wenn Mama nicht will, dann will ich auch nicht mehr.

Was wir (und auch die Richterin) erkannt haben: eine/n 13jährige/n Jugendliche/n kann man nicht mehr zum Umgang zwingen. Geht nicht. Punkt.
Man kann nur versuchen, für das Kind da zu sein und psychischen Schaden durch Schuldgefühle (seitens des "verlassenen" Elternteils eingeredet) oder zu große Verantwortung zu verhindern.

Wie sieht denn der Kontakt zwischen den Geschwistern (z.B. über Gesichtsbuch, Mail, SMS....) aus? Gibt es hier Möglichkeiten, dass die Kids sich zumindest nicht komplett aus den Augen verlieren?

Bzgl. Geburtstag: Hier würde ich eher zum Postweg tendieren > also das Paket einfach zusammen mit einem netten Brief hinschicken.
Kann auch sein, dass es nicht ankommt, aber Du hast es zumindest versucht.

Hast Du vor, bzgl. dem Umgang zu den beiden Kids, die bei der KM leben noch weitere Schritte (z.B. gerichtlich) zu unternehmen?

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2013 15:20
(@moehlu)
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Danke erst mal für diese Antwort.

Wir habe hier viele Bilder (mehr oder weniger aktuelle) von den anderen Kindern hängen. Aber ansonsten besteht kaum noch Kontakt zwischen den Geschwistern. Vielleicht ein Telefonat alle 6 Wochen... Wir haben auch noch Bilder von der KM zu Hause hängen, da diese sich künstlerisch betätigt.
Wir versuchen also irgendwie den Gedanken an den "anderen Teil" der Familie aufrecht zu erhalten.

Der 11 jährige bei meiner Ex bekommt jetzt wohl ein Handy und ich hoffe, dass mein Großer (SMS süchtiger) dann wenigstens hin und wieder auf diesem Wege Kontakt aufbaut.

Hast Du vor, bzgl. dem Umgang zu den beiden Kids, die bei der KM leben noch weitere Schritte (z.B. gerichtlich) zu unternehmen?

Ja, tatsächlich überlege ich das. Aber es wird dann heißen, die wollen nicht, ich gefährde das Kindeswohl durch die Umgänge usw.  :abgelehnt:Ich bin aber überzeugt davon, dass die KM die beiden anderen beeinflusst, dass sie nicht "wollen sollen". Nachweisbar ist das aber nie.
Einen ANtrag für das Familiengericht habe ich schon formuliert, der liegt in der Schublade.
Wie ich auch schon geschrieben habe, glaube ich nicht, dass das wirklich etwas ändert. Es ist so eine Frage... Ja ich will ... aber ich kenne inzwischen auch schon die Richterin (laut Forenregeln darf ich hier ja nicht zu sehr schimpfen). Von der halte ich wenig. Als ich das ABR meines großen Beantragt habe, weil er wieder ja bei mir wohnt, wusste sie zum Zeitpunkt der Verhandlung doch wirklich nicht, dass meine Ex das alleinige ABR hatte- nicht dass ich das in meinem Antrag nicht erwähnt hätte... Bei dem Gedanken einer neuen Verhandlung bekomme ich echte Bauchschmerzen.

Inzwischen sind wir der Überzeugung, dass die KM unbedingt verhindern will, dass die Beiden Kontakt zu ihrer neuen Schwester, ihrer Halbschwester, bekommen.

Vielleicht sollte ich auf Zeit spielen und einfach warten. Irgendwann kommen sie bestimmt mal wieder. Jetzt sind die beiden 9 und 11. Aber,  wie lange wartet man da? der letzte Umgang war im August 2012.

Ich weiß auch nicht.

Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2013 16:24
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Es ist gut, dass ihr den anderen Teil der Familie nicht ganz aus eurem Leben streicht, sondern dass die Geschwister und auch die KM noch präsent sind - und zwar scheinbar unaufdringlich und für euch passend.

Bzgl. einer weiteren Umgangsklage:
Ich verstehe Deine Befürchtungen und die Resignation, vor allem, wenn es mit der Richterin schon Probleme gab.
Wir haben damals nach dem Motto gehandelt, dass wir es zumindest versuchen müssen, auch wenn es nur wenig Aussicht auf Erfolg hat. Aber das muss jeder für sich entscheiden.

Ich weiß nicht, wie viel Kraft Du noch hast und wie viel deine Familie noch aushält - aber ich an Deiner Stelle würde es versuchen, weil ja schon ein Kind bei Dir lebt und Du somit das Argument hast, dass sich die Geschwister auch sehen sollten und nicht einander entfremdet werden sollen.

Vielleicht sollte ich auf Zeit spielen und einfach warten. Irgendwann kommen sie bestimmt mal wieder. Jetzt sind die beiden 9 und 11. Aber,  wie lange wartet man da?

Das halte ich für falsch: Kinder gewöhnen sich an bestehende Situationen und leben dann lange Zeit ganz gut damit. Vor allem mit der Beeinflussung der KM, die da scheinbar stattfindet, wird sich mit der Zeit vermutlich ganz viel Wut auf Dich aufbauen, weil sie das Gefühl haben, Du willst sie nicht sehen.
Wenn sie dann als Jugendliche oder Erwachsene vor Deiner Tür stehen, dann werden sie fragen, warum Du nicht um sie gekämpft hast...

Darauf dann eine Antwort zu haben, ist nicht leicht.
Denn Du mußt tatsächlich darauf schauen, wie viel Du dir selbst und deiner neuen Familie zumuten kannst - also Aufwand und "Nutzen" müssen gut abgewogen werden.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 11:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Moehlu,

Die Resonanz ist ähnlich hoch, wie die Menge meiner Ideen...

... damit Du denn eine Resonanz mehr hast (auch wenn ich bereits geantwortet habe):

Ich schliesse mich den Aussagen vj´s vollumfänglich an !

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 11:57
(@moehlu)
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Danke noch mal für die Anregungen

wir (Meine Frau und ich) haben gestern noch lange über die Sache gesprochen. Und es ist uns noch mal sehr deutlich geworden, dass wir den Weg über das Gericht gehe werden und müssen.
Zwar gibt es da Kind Nr 2 der sicherlich Probleme mit dem Umgang haben wird. Nicht vergessen darf man aber Kind Nr. 3! Von Ihr weiß ich über die Großeltern, dass sie unter dem fehlenden Kontakt leidet.
Tatsächlich sind auch wir der Meinung, dass wir etwas machen müssen, um uns nicht irgendwann sagen zu lassen: Warum habt Ihr nich ...

Am 27.08.2013 ist ein Termin bei der Rechtsanwältin. Ich bin zwar kein großer Freund dieser Zunft, glaube aber, dass ich mich in einer solchen Sache nicht gut selbst verteidigen kann, weil die Emotionen mein Hirn blockieren.

Beruft man sich dabei auf § 1684 BGB "(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."? sofern nat. das Kindeswohl nicht gefährdet ist? Und wie verhält es sich damit, dass die KM auf jeden Fall behaupten wird, dass Kind 2 (JG 2002) den Umgang nicht will?

Gruß

Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2013 13:44




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MoehlU,

Tatsächlich sind auch wir der Meinung, dass wir etwas machen müssen, um uns nicht irgendwann sagen zu lassen: Warum habt Ihr nich ...

die einzigen, die so etwas mit Recht sagen dürften, sind die betroffenen Kinder. Die Ansichten aller anderen Zeitgenossen sind in dieser Frage unbedeutend; es geht hier nicht um die PR, bei irgendwem gut dazustehen. Ich schreibe das nur, weil ich hier immer wieder von Aktivitäten lese, die offenbar mehr die Zaungäste einer Trennung beeindrucken sollen als den Betroffenen helfen.

Für die Kinder, um die es geht, kann ein eindeutiges Umgangsurteil durchaus ein Schlüssel und eine Erleichterung sein; es nimmt ihnen die Last, selbst entscheiden zu "müssen", ob sie Umgang mit dem anderen Elternteil haben wollen oder nicht. Es kann den dahinter stehenden Loyalitätskonflikt auflösen, nur ja den Betreuung-Elternteil "glücklich" machen zu müssen, indem man den Umgang zum anderen Elternteil verweigert.

Mit dieser Zielrichtung macht ein Umgangsverfahren Sinn. Wenn es dagegen vorzugsweise darum gehen soll, irgendwem etwas zu beweisen oder Material zu sammeln, das man den Kindern "später" mal ordnerweise präsentieren kann, lässt man es besser.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 14:38
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Wenn es dagegen vorzugsweise darum gehen soll, irgendwem etwas zu beweisen oder Material zu sammeln, das man den Kindern "später" mal ordnerweise präsentieren kann, lässt man es besser.

Ich denke nicht (zumindest hoffe ich es), dass beim TO diese Motivation an erster Stelle steht.
Aber ich weiß es noch von uns damals: alle haben uns gesagt, dass wir keine Chance haben, dem Kind helfen zu können. Und die Haltung, dass wir es zumindest versuchen müssen - selbst wenn es nur dafür ist, um später belegen zu können, dass wir es versucht haben - hat uns an manchen Tagen als einziges über Wasser gehalten.
D.h. dieses Argument war die letzte Motivationsmöglichkeit - wenn alles andere dem Gericht und der Welt egal ist: ich kann meinen Kind später zumindest ehrlich gegenübertreten in dem Wissen, dass ich alles menschenmögliche getan habe.

@MoehlU

Und wie verhält es sich damit, dass die KM auf jeden Fall behaupten wird, dass Kind 2 (JG 2002) den Umgang nicht will?

Wenn Du eine Umgangsklage einreichst, dann ist es Sache des Gerichts, herauszufinden ob der Umgang dem Kindeswohl entspricht oder nicht. Und es wird - hoffentlich - dann herauskommen, warum der Umgang seitens der Kids wirklich abgelehnt wird.

Wie Martin schon geschrieben hat: Wenn es ein Urteil gibt, kann das für die Kinder sehr befreiend sein.
Sie bekommen dann offiziell die "Erlaubnis", dass sie dich sehen dürfen. Aus Sicht der Kinder: Der Richter als übergeordnete Instanz sagt dann der KM, dass es ok ist, wenn sie Dich und ihren Bruder besuchen.

Wünsche euch viel Kraft!

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2013 15:11
(@moehlu)
Zeigt sich öfters Registriert

die einzigen, die so etwas mit Recht sagen dürften, sind die betroffenen Kinder. Die Ansichten aller anderen Zeitgenossen sind in dieser Frage unbedeutend

so sehe ich das auch! ergänzend muss ich aber sagen, dass ich von mir selbst oft die Frage höre...

Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2013 15:51
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo MoehlU,

Für die Kinder, um die es geht, kann ein eindeutiges Umgangsurteil durchaus ein Schlüssel und eine Erleichterung sein; es nimmt ihnen die Last, selbst entscheiden zu "müssen", ob sie Umgang mit dem anderen Elternteil haben wollen oder nicht. Es kann den dahinter stehenden Loyalitätskonflikt auflösen, nur ja den Betreuung-Elternteil "glücklich" machen zu müssen, indem man den Umgang zum anderen Elternteil verweigert.

Das sehe ich genauso. Es hängt allerdings leider auch von der Reaktion des Betreuungselternteils ab. Wenn dieser dem Kind zu verstehen gibt, dass es demnächst keinen Wochenendausflug mehr gibt, weil der böse Umgangselternteil ein Ordnungsgeld erwirkt hat, dann kann das Kind trotzdem dick im Loyalitätskonflikt stecken.

Mit dieser Zielrichtung macht ein Umgangsverfahren Sinn. Wenn es dagegen vorzugsweise darum gehen soll, irgendwem etwas zu beweisen oder Material zu sammeln, das man den Kindern "später" mal ordnerweise präsentieren kann, lässt man es besser.

Das sehe ich nicht so. Auch ein Umgangselternteil hat berechtigte Interessen. Wenn er das Bedürfnis hat Material zu sammeln, um sich (und vielleicht auch dem Kind) später zu beweisen was gewesen ist, ist das sein legitimes Recht.
Ein UET ist ebenfalls Träger von Grundrechten, nicht nur das Kind und der betreuende Elternteil. Er muss nicht alles mit sich machen lassen nur weil es die Gegenseite so will und die Justiz die Hilfe zur Verbesserung der Situation verweigert.

Beste grüße
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2013 20:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

..., weil der böse Umgangselternteil ein Ordnungsgeld erwirkt hat, dann kann das Kind trotzdem dick im Loyalitätskonflikt stecken.

vs.

Auch ein Umgangselternteil hat berechtigte Interessen. Wenn er das Bedürfnis hat Material zu sammeln, um sich (und vielleicht auch dem Kind) später zu beweisen was gewesen ist, ist das sein legitimes Recht.
Ein UET ist ebenfalls Träger von Grundrechten, nicht nur das Kind und der betreuende Elternteil. Er muss nicht alles mit sich machen lassen nur weil es die Gegenseite so will und die Justiz die Hilfe zur Verbesserung der Situation verweigert.

Siehst Du das Dilemma? Wie also soll sich ein boykottierter Umgangselternteil verhalten? Und hier muss dann eine Entscheidung vom Umgangselternteil getroffen werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2013 20:23
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Siehst Du das Dilemma? Wie also soll sich ein boykottierter Umgangselternteil verhalten? Und hier muss dann eine Entscheidung vom Umgangselternteil getroffen werden.

Hi Oldie,
na klar sehe ich das Dilemma. Meiner Meinung nach soll der UET sich so verhalten wie er es für richtig hält. Ich gehöre nicht zu denen, die der Meinung sind, dass ein UET sich jede Erniedrigung bieten lassen muss, nur um ja den Kontakt zum Kind nicht zu verlieren.
Auch wenn das viel zitierte "Kindeswohl" oberste Richtschnur sein sollte, bin ich dennoch der Meinung, dass ein UET auch das Recht hat zu hinterfragen, wer denn eigentlich das "Kindeswohl" im konkreten Fall definiert. Auch ein UET hat ein Recht auf ein glückliches Leben. Und wenn die Defintion des "Kindeswohls" durch den BET dann so erfolgt, dass es kein glückliches Leben mit Kindern mehr gibt und keine Aussicht auf Änderung besteht, dann hat ein UET auch das Recht zu entscheiden: ohne mich.

Beste Grüße
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2013 20:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das Recht zu hinterfragen nimmt ihm doch keiner. Allerdings sollte sich der Umgangselternteil dann auch selber die Frage stellen: Wofür tue ich es? Für mich allein, oder für mich und das Kind? Trifft ersteres zu, dann leidet das Kind eventuell für nichts und wieder nichts. Auch das sollte sich der Umgangselternteil bewusst machen. Und was es im 2.Fall heissen kann, gegen die Verstocktheit von Betreungselternteilen und Gerichten anzukämpfen, beschreibt ein Vater >>hier<<.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2013 21:59
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Moin

Das Recht zu hinterfragen nimmt ihm doch keiner. Allerdings sollte sich der Umgangselternteil dann auch selber die Frage stellen: Wofür tue ich es? Für mich allein, oder für mich und das Kind? Trifft ersteres zu, dann leidet das Kind eventuell für nichts und wieder nichts. Auch das sollte sich der Umgangselternteil bewusst machen. Und was es im 2.Fall heissen kann, gegen die Verstocktheit von Betreungselternteilen und Gerichten anzukämpfen, beschreibt ein Vater >>hier<<.

Gruss oldie

Hi Oldie,
im Gegensatz zur Meinung manch anderer, denke ich, dass es für einen UET auch legitim ist eine Entscheidung zu treffen, die unter bestimmten Umständen für das Kind nicht die Beste ist. Fordert der BET eine ständige Erniedrigung des UET und macht ihm in allen Belangen das Leben beim Umgang schwer ist es meiner Meinung nach legitim zu sagen: ohne mich.
Und zwar auch dann, wenn der Kontakt zum Kind unter objektiver Betrachtung für das Kind positiv wäre (was er in einer solchen Konstellation wegen Loyalitätskonflikten oft aber nicht mehr ist). Auch der UET hat ein Recht auf ein glückliches Leben.
Beste Grüße
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2013 22:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Naja, Deine Meinung ist Dir unbenommen. Nur finde ich den Begriff inkl. allgemein verstandener Begrifflichkeit von Vater oder Mutter nicht in Deiner Definition des Umgangselternteils. Das Recht, sein eigenes Recht unter (scheinbar fast) allen Umständen einzufordern, heisst für mich nun mal auch, dem Kind bewusst Schaden zuzufügen - aus egoistischen Gründen wie Du sie schreibst. Sein eigenes Glück von Klagen vor oder von Entscheidungen der Gerichte abhängig zu machen ist sowieso schon für mich abstrakt. Umso mehr, wenn man dabei das eigene Kind mutwillig "durch die Sch..." zieht.

Das Du das anders siehst, brauchst Du mir jetzt nicht mehr zu sagen. Nur verzeihe, wenn ich auch von nun an dieses Bild von Dir habe und daher vielleicht manchmal etwas käsig bei Dir reagiere. Merkwürdig, warum Du Dir dieses Forum ob seines url-Namens ausgesucht hast.

oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2013 22:33
(@moehlu)
Zeigt sich öfters Registriert

danke erst mal für Eure Meinungen.
Ich muss aber noch mal Dampf ablassen  :gunman:

Mein Sohn (der bei der Ex wohnt) hat heute Geburtstag, er wird 11. Leider haben wir so wenig Kontakt, dass wir keine rechte Idee hatten für das Geschenk. Wir haben also am Mittwoch ein kleines Päckchen gepackt. Nichts großes, ein schönes T Shirt, ein Foto seines Bruders und seiner Schwester und einen unverfänglichen Brief.

Und heute bringt uns der Briefträger das Packet zurück. "Annahme verweigert".

Zum Glück liegen da einige Kilometer zwischen uns. Mein erster Gedanke war wirlich: die haue ich um.... Natürlich mache ich das nicht. Jetzt sitze ich hier mit dem Päckchen und könnte heulen. Was mache ich denn jetzt? Irgendwie hat sie jetzt eine Grenze überschritten. Ich glaube ich bin echt nur noch der Doofe der zahlen soll.

Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2013 23:07




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