Hallo zusammen,
danke für eure richtig guten Rückmeldungen zu meinen Beiträgen. Sie halfen mir sehr weiter.
Im August wird unsere Tochter 1 Jahr alt und ich plane für den Herbst eine neue gerichtlich festgesetzte altersgerechte Anpassung der aktuellen Umgangsvereinbarung, die ich in meinem Beitrag "private Krankenversicherung" veröffentlicht habe.
Könnt ihr mir Tipps dazu geben oder einen Hinweis, wo ich eine gute Vorlage dazu finde?
Viele Grüße
Hannes
Zurzeit lautet unsere Vereinbarung wie folgt:
Hallo,
die Entfernung war 170 km?
ich würde nun versuchen eine Staffelung zu erhalten.
sprich:
1. ohne km
2. Dauer verlängern
3. Übernachtung einführen
4. Samstag morgen bis Sonntag abend
5. Urlaube festlegen
und zwar immer mit festen Zeitplan, ab wann was.
und ggf. Festlegen der Brückentage und Feiertage mit einplanen.
nachholtermine am darauffolgenden Wochenende.
und ein wenig Puffer einplanen als Verhandlungsmasse. Also mehr fordern und dann ggf. Einen Zwischenschritt einlegen.
sprich also ab Übernachtung auch Urlaub einfordern
sophie
Servus Hannes82,
damit Du eine einigermaßen gefestigte emotionale Bindung zu Eurem Kind aufbauen kannst, brauchst Du einfach mehr Zeit mit ihm (der hier beschlossene Umgang ist - wie in dem andern Faden bereits bewertet- ein Witz).
DAS sollte vorrangiges Ziel eines etwaigen Antrages auf Erweiterung der Umgangszeiten sein.
Das ist aber die eine Seite der Medaille, denn auf der anderen Seite müssen die Rahmenbedingungen zur Ermöglichung einer Erweiterung (oder auch Übernachtung bei Dir) geschaffen werden; dafür sind aber die 170 km einfache Strecke einfach zu viel um z.B. mehrere kurze Umgänge über die Woche verteilt wahrzunehmen.
Da KM vorhersehbar Dir hier nicht entgegen kommen wird auch hier mein Vorschlag, dass Du in die Nähe Eures Kindes ziehst, um das Ganze flexibler und überschaubarer zu gestalten; hast Du Dir mal Gedanken darüber gemacht?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@82marco Ein Umzug in die 170 km entfernte Stadt der KM ist leider aufgrund mehrerer Gründe nicht möglich. Zum einen habe ich hier in meiner Stadt einen sehr guten Job, den ich an anderer Stelle nicht wahrnehmen kann. Ich müsste also jobmäßig ganz von vorn anfangen. Da ich in dieser Position sehr gut bezahlt werde und ich ja noch mindestens zwei Jahre BU zahlen muss, ist mir ein Umzug mit neuem Job und ohne berufliches Netzwerk zu riskant. Außerdem würde ich mein familiäres und freundschaftliches Netzwerk verlieren, welches mir hier in meiner Heimat emotional sehr viel Kraft gibt, diese schwierige Situation zu überstehen. Ich bin hier in meiner Stadt sehr stark verwurzelt. Ich habe in dem Ort der KM aber ein Zimmer in einem Kloster fest gemietet, in dem auch ein Kinderbett steht. Das Zimmer ist nicht klein und ich hätte auch die Möglichkeit, noch ein weiteres Zimmer für Übernachtungen zu erhalten. Der Orden kennt die Gesamtsituation und unterstützt mich sehr!
@annasophie Ja genau, 170 km Entfernung. Was wäre denn bei Nummer 2. realistisch? 14-tägig Fr, Sa, So 2-3 Stunden ohne Beisein der KM? Ab wann wäre denn wohl eine Übernachtung realistisch? Ich habe gehört, erst ab 3 Jahren ca.? Aufgrund der Entfernung und meines Berufs sind für mich nur Umgänge von Fr bis So möglich.
@hannes82
dann solltest Du tatsächlich in erster Linie versuchen, mehr Umgangszeiten am Wochenende OHNE Betreuung/Beisein der KM und in "Deinen eigenen" vier Wänden zu erreichen.
Ansonsten wie AnnaSophie schon geschrieben hat, wobei ich vlt.
- noch eine "konkretere" Regelung für ausgefallene Umgangszeiten (z.B. wird automatisch am darauf folgenden Wochenende nachgeholt),
- rechtzeitige Bekanntgabe von krankheitsbedingten vorhersehbaren "Ausfällen"
- ggfls. mit Ordnungsgeld bewährt
anpeilen würde.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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@82marco Wann würdest du sagen, wäre ein realistischer Zeitpunkt, den Weg vor Gericht zu gehen? Die Kleine ist ja erst 9 Monate alt. Sie wird im August 1 Jahr.
Du musst vorher den sogenannten 3er Schritt gehen.
Vermittlung zwischen den Eltern, bei Scheitern Vermittlung über das JA. Sollte es auch dort keine Einigung geben, dann kannst du eine Umgangsvereinbarung durch das Gericht einklagen.
Gehst du direkt zum Gericht, wird dieses dich zurück zum JA verweisen.
@samson1978 es gibt schon eine gerichtliche Vereinbarung, der Dreisprung ist hier nicht nötig.
@Hannes: was sagt Dein RA?
Grüßung
Marco
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Oh, dann hab ich das überlesen.
@82marco Mit dem muss ich darüber noch reden. Wollte vorher mal hier nach Erfahrungswerten fragen.
@hannes82
Erfahrung hierin habe ich zwar keine; mein Bauch sagt aber, dass Du evtl.im Oktober 2023 (also ca. 1 Jahr nach "Inkrafttreten" der jetzt geltenden Vereinbarung) den Antrag einreichen solltest, sonst läufst Du womöglich Gefahr, als Querulant und Streithansl abgestempelt zu werden.
Es wäre vorteilhaft, wenn Dein RA weiß, wie die Richter im zuständigen FamGer so ticken, um die Aussichten besser einzuschätzen.
Grüßung
Marco
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@82marco Dasselbe hat heute mein Anwalt auch gesagt. Er sagt, ich solle es noch irgendwie über den Sommer schaffen und dann planen wir die Abänderung für den Herbst. Den Richter hat er als sehr gut und substanziell bezeichnet. Ich kenne ihn ja auch schon durch die erste Umgangsverhandlung und unsere Scheidung.
Nun ist es soweit. Gestern nach dem begleiteten Umgang gab es den ersten Vorwurf der KM, ich wäre für körperliche Verletzungen unserer Tochter verantwortlich. Sie schickte mir abends per Mail ein Foto auf dem unsere Tochter nackt zu sehen war mit kleinen Rötungen am Bauch. Diese wären vor dem Umgang noch nicht da gewesen und sie wirft mir vor, dass diese dadurch entstanden seien, dass ich unsere Tochter falsch getragen hätte und zu sehr am Bauch gedrückt hätte. Außerdem würde ich durch das Tragen innere Organe verletzen, so ihr Vorwurf.
Wie soll ich auf diese Vorwürfe eurer Meinung nach reagieren?
erstmal gar nicht - was sagt der Umgangspfleger zu den Vorwürfen?