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neue Umgangsvereinbarung Kind 1 Jahre

 
(@hannes82)
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Hallo zusammen,

danke für eure richtig guten Rückmeldungen zu meinen Beiträgen. Sie halfen mir sehr weiter.

Im August wird unsere Tochter 1 Jahr alt und ich plane für den Herbst eine neue gerichtlich festgesetzte altersgerechte Anpassung der aktuellen Umgangsvereinbarung, die ich in meinem Beitrag "private Krankenversicherung" veröffentlicht habe.

Könnt ihr mir Tipps dazu geben oder einen Hinweis, wo ich eine gute Vorlage dazu finde?

Viele Grüße

Hannes

 

Zurzeit lautet unsere Vereinbarung wie folgt:

1. Die Kindesmutter gewährt dem Kindesvater Umgang mit der gemeinsamen Tochter…, geboren am…, an jedem Wochenende alle 14 Tage am Samstag und am Sonntag, jeweils für zwei bis drei Stunden. Der Umgang beginnt um 10 Uhr vormittags und findet regelmäßig in dem Haushalt der Kindesmutter in Begleitung der Kindesmutter statt.
2. Darüber hinaus gewährt die Kindesmutter dem Kindesvater in den Wochen, an denen kein Umgangswochenende stattfindet, Umgang am Freitagnachmittag in der Zeit für zwei bis drei Stunden, beginnend ab 15 Uhr. Dieser Umgang soll in den Räumen des… in Begleitung der Kindesmutter durchgeführt werden. Der Umgangsturnus beginnt am … mit dem Freitagsumgang. Das erste Umgangswochenende findet damit statt am … 2022.
3. Für den Fall, dass aufgrund einer Urlaubsreise der Kindesmutter der Umgang entfallen wird, soll der Umgang zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Eine andere Regelung diesbezüglich kann in der gemeinsamen Elternberatung zwischen
den Eltern gefunden werden.
4. Beide Kindeseltern verpflichten sich, eine gemeinsame Beratung bei der Erziehungsberatungsstelle aufzunehmen, um die Elternebene zu verbessern und künftig in der Lage zu sein, Absprachen für … gemeinsam treffen zu können. Die Kindesmutter wird hierzu zunächst Kontakt zur Beratungsstelle aufnehmen und der Kindsvater wird sich sodann dahin wenden und den Kontakt abklären.
5. Für Weihnachten 2022 gilt die Regelung, dass der Kindesvater am 2. Weihnachtseiertag Umgang mit… haben kann für zwei bis drei Stunden, beginnend ab 10 Uhr. Für das Weihnachtswochenende gilt die Umgangsregelung nicht. Der Kindesvater erhält Umgang mit … jeweils an den zweiten der hohen Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten). Die Umgangsregelung gilt für die Feiertage nicht.
6. Damit ist das Umgangsverfahren erledigt.
7. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Jahren von Hannes82
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2023 11:17
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

die Entfernung war 170 km? 
ich würde nun versuchen eine Staffelung zu erhalten.

sprich: 

1. ohne km

2. Dauer verlängern 

3. Übernachtung einführen

4. Samstag morgen bis Sonntag abend

5. Urlaube festlegen

 

und zwar immer mit festen Zeitplan, ab wann was.

und ggf. Festlegen der Brückentage und Feiertage mit einplanen.

nachholtermine am darauffolgenden Wochenende.

 

und ein wenig Puffer einplanen als Verhandlungsmasse. Also mehr fordern und dann ggf. Einen Zwischenschritt einlegen.

sprich also ab Übernachtung auch Urlaub einfordern 

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2023 13:12
Kasper, Kasper and Kasper reacted
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Hannes82,
damit Du eine einigermaßen gefestigte emotionale Bindung zu Eurem Kind aufbauen kannst, brauchst Du einfach mehr Zeit mit ihm (der hier beschlossene Umgang ist - wie in dem andern Faden bereits bewertet- ein Witz).
DAS sollte vorrangiges Ziel eines etwaigen Antrages auf Erweiterung der Umgangszeiten sein.

Das ist aber die eine Seite der Medaille, denn auf der anderen Seite müssen die Rahmenbedingungen zur Ermöglichung einer Erweiterung (oder auch Übernachtung bei Dir) geschaffen werden; dafür sind aber die 170 km einfache Strecke einfach zu viel um z.B. mehrere kurze Umgänge über die Woche verteilt wahrzunehmen.
Da KM vorhersehbar Dir hier nicht entgegen kommen wird auch hier mein Vorschlag, dass Du in die Nähe Eures Kindes ziehst, um das Ganze flexibler und überschaubarer zu gestalten; hast Du Dir mal Gedanken darüber gemacht?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2023 13:26
(@hannes82)
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@82marco Ein Umzug in die 170 km entfernte Stadt der KM ist leider aufgrund mehrerer Gründe nicht möglich. Zum einen habe ich hier in meiner Stadt einen sehr guten Job, den ich an anderer Stelle nicht wahrnehmen kann. Ich müsste also jobmäßig ganz von vorn anfangen. Da ich in dieser Position sehr gut bezahlt werde und ich ja noch mindestens zwei Jahre BU zahlen muss, ist mir ein Umzug mit neuem Job und ohne berufliches Netzwerk zu riskant. Außerdem würde ich mein familiäres und freundschaftliches Netzwerk verlieren, welches mir hier in meiner Heimat emotional sehr viel Kraft gibt, diese schwierige Situation zu überstehen. Ich bin hier in meiner Stadt sehr stark verwurzelt. Ich habe in dem Ort der KM aber ein Zimmer in einem Kloster fest gemietet, in dem auch ein Kinderbett steht. Das Zimmer ist nicht klein und ich hätte auch die Möglichkeit, noch ein weiteres Zimmer für Übernachtungen zu erhalten. Der Orden kennt die Gesamtsituation und unterstützt mich sehr!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2023 13:39
(@hannes82)
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@annasophie Ja genau, 170 km Entfernung. Was wäre denn bei Nummer 2. realistisch? 14-tägig Fr, Sa, So 2-3 Stunden ohne Beisein der KM? Ab wann wäre denn wohl eine Übernachtung realistisch? Ich habe gehört, erst ab 3 Jahren ca.? Aufgrund der Entfernung und meines Berufs sind für mich nur Umgänge von Fr bis So möglich.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von Hannes82
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2023 13:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@hannes82 
dann solltest Du tatsächlich in erster Linie versuchen, mehr Umgangszeiten am Wochenende OHNE Betreuung/Beisein der KM und in "Deinen eigenen" vier Wänden zu erreichen.

Ansonsten wie AnnaSophie schon geschrieben hat, wobei ich vlt.

  • noch eine "konkretere" Regelung für ausgefallene Umgangszeiten (z.B. wird automatisch am darauf folgenden Wochenende nachgeholt),
  • rechtzeitige Bekanntgabe von krankheitsbedingten vorhersehbaren "Ausfällen"
  • ggfls. mit Ordnungsgeld bewährt

anpeilen würde.

Grüßung 
Marco

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Geschrieben : 22.05.2023 14:02
(@hannes82)
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@82marco Wann würdest du sagen, wäre ein realistischer Zeitpunkt, den Weg vor Gericht zu gehen? Die Kleine ist ja erst 9 Monate alt. Sie wird im August 1 Jahr. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2023 15:08
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Du musst vorher den sogenannten 3er Schritt gehen.

Vermittlung zwischen den Eltern, bei Scheitern Vermittlung über das JA. Sollte es auch dort keine Einigung geben, dann kannst du eine Umgangsvereinbarung durch das Gericht einklagen.

Gehst du direkt zum Gericht, wird dieses dich zurück zum JA verweisen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2023 20:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@samson1978 es gibt schon eine gerichtliche Vereinbarung, der Dreisprung ist hier nicht nötig.

@Hannes: was sagt Dein RA?

Grüßung 

Marco

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Geschrieben : 27.05.2023 20:12
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Oh, dann hab ich das überlesen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2023 10:19




(@hannes82)
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@82marco Mit dem muss ich darüber noch reden. Wollte vorher mal hier nach Erfahrungswerten fragen.

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Themenstarter Geschrieben : 29.05.2023 11:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@hannes82 
Erfahrung hierin habe ich zwar keine; mein Bauch sagt aber, dass Du evtl.im Oktober 2023 (also ca. 1 Jahr nach "Inkrafttreten" der jetzt geltenden Vereinbarung) den Antrag einreichen solltest, sonst läufst Du womöglich Gefahr, als Querulant und Streithansl abgestempelt zu werden.
Es wäre vorteilhaft, wenn Dein RA weiß, wie die Richter im zuständigen FamGer so ticken, um die Aussichten besser einzuschätzen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2023 09:38
(@hannes82)
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@82marco Dasselbe hat heute mein Anwalt auch gesagt. Er sagt, ich solle es noch irgendwie über den Sommer schaffen und dann planen wir die Abänderung für den Herbst. Den Richter hat er als sehr gut und substanziell bezeichnet. Ich kenne ihn ja auch schon durch die erste Umgangsverhandlung und unsere Scheidung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2023 19:51
(@hannes82)
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Nun ist es soweit. Gestern nach dem begleiteten Umgang gab es den ersten Vorwurf der KM, ich wäre für körperliche Verletzungen unserer Tochter verantwortlich. Sie schickte mir abends per Mail ein Foto auf dem unsere Tochter nackt zu sehen war mit kleinen Rötungen am Bauch. Diese wären vor dem Umgang noch nicht da gewesen und sie wirft mir vor, dass diese dadurch entstanden seien, dass ich unsere Tochter falsch getragen hätte und zu sehr am Bauch gedrückt hätte. Außerdem würde ich durch das Tragen innere Organe verletzen, so ihr Vorwurf.

Wie soll ich auf diese Vorwürfe eurer Meinung nach reagieren?

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2023 09:33
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

erstmal gar nicht - was sagt der Umgangspfleger zu den Vorwürfen?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2023 11:28