Aus meinem Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig:
"Sollte ein Wochenendumgang wegen erheblicher Erkrankung des Kindes (Bettlägerigkeit des Kindes, Fieber, hohe Infektionsgefahr) oder aus anderen Gründen, die in die Sphäre der Mutter und/oder des Kindes fallen, ausfallen müssen, wird er an dem nächsten Wochenende, an dem das Hindernis nicht mehr besteht, nachgeholt, wobei sich dann auch ergeben kann, dass der Antragsteller Umgangskontakte an mehreren Wochenenden nacheinander beanspruchen kann."
Es ist nicht perfekt (nichts zu sagen über Nachholung während der Ferien oder der Besuchen ohne Übernachtung), aber es ist besser als alle Anwälte haben mir als möglich gesagt.
Deshalb haltet euch euere Wünsche nicht zurück.
Oder auf Englisch aus Mark Twain:
"If you think you can, or you think you can't, you're probably right."
