Mutter zieht um
 
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Mutter zieht um

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(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich möchte gerne die möglichkeiten ausloten, unsere Tochter zu mir zu holen.
Die KM unserer Tochter hat beschlossen, ein Haus zu kaufen. Das heißt sie zieht 40Km weiter.

Unsere Tochter sollte eigentlich nach den Sommerferien hier auf die Grundschule gehen, zusammen mit ihren Kindergartenfreunden. Jetzt wird sie entsprechend umgemeldet.
Sie hat hier ihre Vereine, die sie dann nicht mehr besuchen kann.
Außerdem hat sie hier auch einen Freundeskreis, den sie dann auch verliert.

Vor diesem Hintergrund fände ich es sinnvoll, wenn sie bei mir wohnen würde. So würde sie weiter Kontinuität erfahren.

Sollte ich das mit dem JA besprechen? Oder erst mit der KM?

Gruß
pappaleo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2015 12:40
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
wie alt ist die Tochter und wie ist ihre Meinung/Wunsch dazu?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2015 12:57
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie wünscht sich sowieso sehr viel mehr Kontakt und würde sofort bei mir einziehen. Sie fragt auch die KM immer wieder, ob sie mal zu mir darf. KM lässt außer normalen Umgang keinen weiteren Kontakt zu.
Sie ist 6 1/2.
Gut, in dem Alter wird sie wohl kaum angehört werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2015 13:09
(@wegnachvorn)
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Bei 6,5 Jahren wird ihr Wunsch vor Gericht nicht viel zählen...

Du schreibst, dass die KM bis auf den "normalen" Umgang (jedes 2. WE) keinen Umgang zulässt....das deutet darauf hin, dass sie mit Dir nicht darüber diskutieren will /wird, ob das Kind ggfs bei Dir in dem gewohnten Umfeld verbleiben kann.

Besteht GSR?
Ist das ABR geregelt?
Für wann ist der Umzug geplant?

Ich würde der KM der Form halber den Vorschlag machen, dass das Kind aufgrund der Kontinuität der Lebensverhältnisse (Schule, Freunde, Sport etc.) in ihrem gewohnten Lebensumfeld - also von nun an bei Dir - bleiben sollte.
Da die Antwort der KM absehbar ist, würde ich bereits jetzt und zeitnah einen Termin bei JA machen.

Sofern der Umzug zeitnah geplant ist, würde ich eine eA beantragen und Antrag auf ABR stellen.

Gruß
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2015 13:18
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Es besteht GSR. Das ABR liegt bei ihr.
Der Umzug soll während der Sommerferien stattfinden. Ich bekomme da leider keine Infos. Die Sache ist mir durch meine Tochter bekannt geworden und von der KM bestätigt worden.

Zustimmen wird die KM niemals. Ich denke mein Unterhalt dient auch der Finanzierung. (Das denke ich, sage ich aber nicht.)
Na ja, vielleicht kann ich ihr einen Unterhaltsverzicht meinerseits anbieten. Soweit sind wir aber noch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2015 13:23
(@wegnachvorn)
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Habe gerade Deine ganze Geschichte in den früheren Posts überflogen....echt bitter  😡
Das lässt die aktuelle Entwicklung in einem ganz anderen Licht erscheinen..

Ich würde mir vor dem Hintergrund einen sehr guten Fachanwalt besorgen und auf Rückübertragung des ABR und Verbleib des Kindes bei Dir klagen....inkl der Bereitschaft, nochmal bis vor das OLG zu gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2015 13:35
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Gibt es denn überhaupt eine Chance, das ABR zu bekommen? Oder ist das von vornherein ausscihtlos. Wie oft kommt es vor, das ein Gericht so entscheidet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2015 15:47
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Gibt es denn überhaupt eine Chance, das ABR zu bekommen? Oder ist das von vornherein ausscihtlos. Wie oft kommt es vor, das ein Gericht so entscheidet?

Ich halte das angesichts der von Dir geschilderten Vorgeschichte sowie der aktuellen Situation definitv nicht für aussichtslos.

Es gibt schlicht KEINEN Grund für die KM jetzt "einfach mal so" 40 km weiter weg zu ziehen. Sie reißt das Kind damit aus seinem gewohnten und liebgewonnenen Lebensumfeld inkl. Kindergarten, Schule, soziale Kontakte, Sportverein usw.
Das läuft dem Kindeswohl völlig entgegen.

Wie oft das vorkommt, kann ich Dir nicht sagen.
Deswegen empfahl ich Dir, einen sehr guten, versierten und erfahrenen Fachanwalt zu konsultieren und zu beauftragen, der Erfahrungen mit dem für Dich zuständigen OLG hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2015 17:15
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Na ja, grundlos ist der Umzug nicht, immerhin kauft die KM ein Haus und eine passende Immobilie im alten Umfeld zu finden, kann schwierig sein. Bei einer intakten Familie wäre das eine nachvollziehbare Entscheidung. Außerdem hat sie den Zeitpunkt geschickt gewählt, da für die Tochter ohnehin mit der Einschulung eine Änderung bevorsteht, lieber jetzt als später, wenn sie sich an die Schule gewöhnt hat.

Aber unabhängig davon kannst du natürlich versuchen, das ABR wieder zu bekommen, wieso hat sie eigentlich alleiniges ABR? (Sorry, ich schaff's jetzt nicht deine Beiträge zu lesen). Die Chance, ob ein Gericht dann deine Tochter komplett zu dir urteilt, ist mMn 50:50...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2015 17:34
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Na ja, grundlos ist der Umzug nicht, immerhin kauft die KM ein Haus und eine passende Immobilie im alten Umfeld zu finden, kann schwierig sein.

So ein Argument, wenn es denn von der KM käme, hielte ich für vorgeschoben.
Natürlich kann es sein, dass man einen Hauskauf nicht gerade in dem Stadtviertel realisieren kann, in dem man gerade wohnt.
Dann zieht man ggfs ein Viertel weiter oder an den Stadtrand.

Das ist dann ein Umzug von vielleicht max. 5 km...aber doch nicht 40 km!
Das riecht - bei der Vorgeschichte - eher nach dem Versuch, weitere Distanz zwischen Kind und Vater zu schaffen und so perspektivisch den Umgang weiter zu reduzieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2015 17:41




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe das genau gegensätzlich wie WNV. Die KM hat das ABR und 40km sind keine Zumutung für den Umgang. Bei einer "intakten Familie" würde wegen dieser "Entwurzelung" aus dem sozialen Umfeld kein Hahn krähen.

Ich prognostiziere nichts als einer blutigen Nase und Kosten.

Edit: und KM wird wohl kaum bauen und dann das Kind zum Vater lassen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2015 21:16
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich krieg auf die Schnelle Deine ganze Geschichte auch nicht auf den Schirm. Aber ich schließe mich im Wesentlichen LBM an. Wenn Du "Standardumgang" hast wird der unter 40km nicht leiden (das sähe uU bei 600km anders aus, und selbst kriegt man es eher nicht hin, das Kind von der KM wegzuwechseln). Das Thema soziales Umfeld wie von Dir angeführt sehe ich bei einer gut 6jährigen eher wenig. Vielmehr scheint der Zeitpunkt von der KM sehr wohl gewählt, nämlich zur Einschulung, wo sich eh alle sozialen Strukturen einmal neu mischen. Ich sehe wenig, sehr wenig gute Ansatzpunkte. Vielleicht eher versuchen die von mir unterstellten 2wöchigen Wochenendumgänge auszubauen, zB von Freitag direkt nach der Schule bis Montag zur Schule - wenn Du das mit Deinem Job organisiert kriegst.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2015 22:53
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für eure Antworten und Prognosen.

Ich fürchte auch das ein wechseln des ABR extrem schwierig wird.
Es findet tatsächlich ein Umgang alle 2 Wochen statt. Von Donnerstag Abend bis Sonntag mittag. War ein harter und zäher K(r)ampf vor dem OLG, ohne den ich allerdings nie und nimmer eine Umgangsregelung bekommen hätte.

Was mich jetzt wirklich stört, ist, das meine Tochter außer der Reihe nie zu uns kann und das mittlerweile auch als ungerecht empfindet. Das hätte ich jetzt gerne geändert.
Das Thema Umgangsausbau wird von KM sofort geblockt. Da sehe ich keine Chance. Sie fürchtet da wirklich um den Unterhalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2015 09:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Leo,

sehe Dein Ansinnen auch kritisch. Du hast schon mehr als den Standartumgang.

Was Du Deiner Exe aber mal erklären könntest: Erst wenn Du mehr als 51 Prozent der Zeit betreuuen würdest, könntest Du den Unterhalt streichen. Vorher muss sie keine Einschnitte befürchten.

Dazu solltest Du ihr mal erklären, dass derjenige Elternteil, der die Entfernung schafft, auch für Kompensation zu sorgen hat: Durch den Umzug stehen Deine Chancen gar nicht so schlecht, dass hier noch eine Lösung zu Deinen Gunsten (Treffen auf halber Strecke oder Wechsel im Holen / Bringen) rauskommen könnte.

Mal eine Frage: Was zahlst Du der KM an Unterhalt? Nur KU oder auch noch BU / nachehlichen Unterhalt? Da Du schreibst, dass die Hausfinanzierung durch Deinen Unterhalt wohl finanziert wird.
Im Regelfall werden Häuser ja meist dann angeschafft, um "endlich die heile Familie leben zu können". Das schliesst meist mit ein, dass Deine Exe wohl wieder in einer neuen Partnerschaft lebt. Dir ist bewußt, dass nach zwei Jahren Beziehung mit einem neuen Partner (Zusammenleben ist dafür nicht zwingend notwendig) nachehelicher Unterhalt reduziert / u.U. auch wegfallen kann? Gruß Ingo
Im Regelfall soll ja mit einem Haus ein n

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2015 09:55
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ingo,

einen neuen Partner gibts nicht. Mir ist die ganze Finanzierung ein Rätsel, da bis vor kurzem noch Privat Insolvenz angesagt war. Deshalb hab ich ein wenig spekuliert. Ist aber eigentlich egal, was nicht mein Problem ist, soll auch nicht meins werden.

Zum Umgangsausbau folgendes. Meine Tochter wünscht sich intensiv und mit erstaunlich viel klarheit für eine sechs jährige, bei uns dauerhaft zu wohnen. Und das schon über einen langen Zeitraum. Ich denke, das macht der KM sorgen und deshalb lässt sie auch nichts zu, was in richtung Umgangserweiterung geht.

Wie ist das denn mit der Kompensation durch die geschaffene Entfernung? Läuft das nach dem Motto vorschlagen und auf guten Willen hoffen oder gibt es da konkrete Regelungen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2015 11:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

da sich die Regelung "Donnerstagabend bis Sonntagmittag" vermutlich in der Kombination Schulbeginn - Entfernung nicht mehr lange halten wird, würde ich sowieso ein neues Verhandlungsangebot in der Schublade halten. Und zwar so, dass Du das Kind Freitags von der Schule/Hort abholst und Montags wieder hin bringst. Außerdem - wenn das für Dich machbar ist - in der Woche, in der Woche zwischen den Umgangswochenenden jeden Mittwochnachmittag oder Donnerstagnachmittag Vorortumgang (Eisessen gehen, einfach irgendwas unternehmen).

Was das Bringen angeht, weiß ich nicht, ob ich das Fass aufmachen würde, insbesondere, wenn Du eine Lösung wie von mir oben vorgeschlagen favorisieren würdest. Denn dass KM Montagfrüh zu Dir eiert, um das Kind zu holen, bezweifle ich.

Ich sehe einfach nur das Problem, dass Du eine schlechte Verhandlungsposition hast, insbesondere, wenn in dem vorliegenden Umgangsbeschluss nichts zum Holen und Bringen geregelt ist und der Standard "Papa holt Kind" gilt. Dein einziger Hebel ist, dass Du Dich auf den Beschluss berufen kannst und das Kind trotzdem Donnerstagabend holen kannst. Wenn KM diese Regelung kippen will, kannst Du versuchen, Zugeständnisse von KM zu erzwingen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2015 13:54
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

das Kind trotzdem Donnerstagabend holen kannst.

Hallo,
genauso werde ich das machen, warum sollte das nicht möglich sein? Von meiner Seite aus geht das, da ich in der glücklichen Lage bin, durch Gleitzeit meinen Arbeitsbeginn selbst zu bestimmen. Oder meinst Du etwas anderes?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2015 14:27
(@gardo)
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genauso werde ich das machen, warum sollte das nicht möglich sein? Von meiner Seite aus geht das, da ich in der glücklichen Lage bin, durch Gleitzeit meinen Arbeitsbeginn selbst zu bestimmen.

Klappt das auch noch, wenn am Freitag Schule angesagt ist?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2015 14:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Frage bezog sich auf die Fahrerei Donnerstagabend, Freitagfrüh, Freitagnachmittag, Sonntagnachmittag und auch darauf, wie Du das ab Schulbeginn halten willst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2015 14:56
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Klappt das auch noch, wenn am Freitag Schule angesagt ist?

Ja das klappt.

Meine Frage bezog sich auf die Fahrerei Donnerstagabend, Freitagfrüh, Freitagnachmittag, Sonntagnachmittag und auch darauf, wie Du das ab Schulbeginn halten willst.

LG LBM

Klar, ist schon eine Fahrerei, das ist mir meineTochter aber allemal wert. Ich hohl sie Donnerstag Abend von der Schule ab und bringe sie Freitag morgen wieder hin. Dann hohl ich sie Freitag wieder ab. Fahrzeit ist, dank Autobahnanschluß, von mir bis zur Schule (mit Verkehr) 31min. Nicht das noch jemand sagt, die Fahrzeit wäre einem Kind nicht zumutbar.  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2015 15:07




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