Erste Anlaufstelle ist nunmal für die die KM. Den entsprechenden § habe ich dir genannt. Mit Nennung dieses § kannst du die Km auffordern dir bestimmte Informationen zukommen zu lassen. Das kannst du notfalls sogar vor Gericht einklagen.
Nich einklagen kannst du, dass dir diese Infos von Dritten gegeben werden. Da hilft eine freundliche Bitte. Alle Institutionen und auch Ärzte sind erstmal nur verpflichtet einen Elternteil zu informieren. Sie können das bei beiden tun, müssen es aber nicht.
Nein der Gesetzgeber macht keinen Unterschied. Er schreibt aber dem entsprechenden Personenkreis eben auch nicht vor, dass sie alle Infos doppelt herausgeben müssen oder sich jedesmal versichern müssen ,dass alels auch beim anderen Elternteil landet. Z.B. müsstest du die KM auch informieren ,wenn du eine Info zuerst bekommst und die entsprechende Person deshlab die KM nicht mehr informiert.
Das ist nicht unser Verständnisproblem, es ist deines, dass du die falschen § zugrunde legst und noch nicht die Erfahrung hast, die hier viele haben. § 1886 gibt dir die Handhabe, die du benötigst. Alle anderen sind richtig und nett, aber für dich nicht zielführend, wenn sich eben der Kiga, Arzt, Schule w.e. quer stellt und darauf abzielt, dass sie nicht jeden Elternteil informieren können geschweige denn ständig nachprüfen können ,wer denn nun für was Ansprechpartner ist. Kiga, Schule und Arzt werden nach einem Ansprechpartner fragen, der in Notfällen verständigt wird und der als "präsenter" Elternteil eben auch alle Infos auf jeden Fall bekommt. Wenn du die Infos zusätzlich direkt bekommst ist das nett, aber du wirst über kurz oder lang mit der Mutter regeln müssen, dass sie dir zeitnah alle Infos zukommen lässt.
Aber trotzdem, was bringt dich dazu anzunehmen ,dass kurz nach einem Elternabend und noch bevor das Kind in den KiGa geht dir Infos vom Kiga nicht weitergegeben wurden?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Die Kita hat ausdrücklich beide Elternteile in den Verteiler aufgenommen.
... und wo ist jetzt noch das Problem ?
Gruß
United
Ergänzung:
Es wird im Gesez nicht zwischen Eltern udn getrennt lebenden Eltern unterschieden.
Stimmt. Und bei nichgetrennt lebenden Eltern geht alle Welt davon aus, dass Infos von einem zum anderen wandern und nicht jede Info an beide getrennt gegeben werden muss. Also ist es verständlich ,wenn von diesem Informationsfluss auch bei getrennt lebenden Eltern ausgegangen wird.
Übringes, auch wenn es hier nicht so aussieht, in der Mehrzahl der Fälle funktioniert das auch ohne Probleme
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
... und wo ist jetzt noch das Problem ?Gruß
United
Gemeint war...es wurden bei allen Eltern Mutter und Vater in den Verteiler aufgenommen.
Auch ich habe much eingetragen.
Informiert wurde ich aber darüber, daß die Mutter das nicht will.
Fragen wir doch einmal andersherum.
Welchen vernüftigen Grund gibt es für die Mutter, keine Information über den Verteiler an mich zu geben?
Ich bleibe dabei, der Auskunftsanspruch gegenüber 3.Personen besteht unabhängig vom Anspruch gegenüber der Mutter.
Was machen wir denn wenn die Mutter im Ausland, krank oder nicht erreichbar?
Ihr unterscheidet zu sehr zwischen getrennt und nicht getrennten Eltern.
Das Gesetz macht dabei ausdrücklich keinen Unterschied
:knockout:
Nein unterscheiden wir nicht.
Kein Kindergarten, keine Schule, kein Arzt würde grundsätzlich immer beide Elternteile informieren. Es sei denn ,diese haben das, aus welchem Grund auch imemr so gewollt.
Natürlich hast du ein eigenständige Recht dich zu informieren. Das bestreitet auch hier niemand. Nur hilft dir das nicht, wenn dich Kiga, Schule, Arzt oder wer auch immer darauf verweist, dass sie die Infos schon an die Mutter gegeben haben und du diese fragen sollst. Du kannst dann diese Menschen nicht zwingen dir die Infos nochmal zu geben, da musst du an die Mutter gehen.
Stelle beim Kiga einfach richtig, dass die KM gerne was gegen den Verteiler haben darf, aber nicht zu bestimmen hat, dass du nicht informeirt werdne darfst, wenn der KiGa das mitmacht.
Was sie allerdings durchaus bestimmen darf ist, wer benachrichtigt wird, wenn das Kind außerplamäßig abgeholt werden muss, weil ihm übel wurde, es von der Schaukel gefallen ist oder der Kiga früher schliesst.
Treibe nicht die falschen Säue durchs Dorf, damit wirst du auf Dauer nicht erreichen. Wenn du mit § wedelst, werden dir die anderen mit 3 entgegenwedeln ,dass sie nur einer Person zur Auskunft verplfivhtet sind und nicht dazu, allen berechtigten Personen Auskunft geben müssen.
Sei ei nwenig entspannter. Du wirst noch einige Jahre vor dir haben und wen ndu dich jetzt schon überall in die Nesseln setzt und überall gegen die KM arbeitest könnte das mit dem GSR auch irgendwann wieder Verangenheit sein
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
:knockout:
Nein unterscheiden wir nicht.
Stelle beim Kiga einfach richtig, dass die KM gerne was gegen den Verteiler haben darf, aber nicht zu bestimmen hat, dass du nicht informeirt werdne darfst,
Sei ei nwenig entspannter. Du wirst noch einige Jahre vor dir haben und wen ndu dich jetzt schon überall in die Nesseln setzt und überall gegen die KM arbeitest könnte das mit dem GSR auch irgendwann wieder Verangenheit sein
Genau das habe ich getsn und mehr nicht.
Dann habe ich euch das Ergebnis hier mitgeteilt.
Aus meinen Mitteilungen schliesst ihr aber, daß ich x Mal Xru k gemacht habe.
Das ist nicht der Fall.
Ich war einmal beim Elternabend habe die Situation erläutert und nachdem mir die Kita mitteilte daß die Mutter die Information verbietet, habe ich meine Unterlagen nachgereicht und erläutert daß die Mutter nuchts zu verbieten hat.
Fertig
Ich war also 1x beim Jugendamt.
1x beim Arzt.
2x in der Kita innerhalb von 8 Monaten.
Wo ist also das Problem?
Hallo ophsei
Deine Aussage zum derzeitigen Stand gestern und Deine Bemerkung heute lassen darauf schliessen, dass Du davon ausgehst, dass der Kiga und die Ärztin Dich bewusst und nach wie vor nicht mit Informationen versorgen, dies gesetzlich aber müssten.
Die klare Antwort ist, dass wenn sie vom gemeinsamen Sorgerecht nichts wissen (weil es z.B. bei Antragstellung noch nicht der Fall war) bzw. Dich nicht von sich aus mit Informationen versorgen nicht unbedingt die gesetzliche Auskunftspflicht verletzt. Dein Problem ist nach wie vor die KM und daran ändern auch Kiga und Arztin nichts. Wenn Du über Dein Kind informiert sein willst hilft Dir nur Umgang und mehr Umgang. Letzlich misst Du dem GSR und der Auskunftspflicht einen viel zu hohen Stellenwert bei.
VG Susi
GSR heißt, dass sie mit dir reden DÜRFEN. Nicht, dass sie es MÜSSEN.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
GSR heißt, dass sie mit dir reden DÜRFEN. Nicht, dass sie es MÜSSEN.
Das seh ich nicht ganz so ...
Wenn ein SR berechtigter Elternteil sich informieren will, dann müssen sie schon auskunft geben. Das heißt aber auch im Umkehrschluß nicht, dass sie wegen jeden Pups beide Elternteile sofort alles mitteilen müssen.
Wie sieht es im Alltag aus???
Der BET ist der Part, der nahezu täglich vor Ort ist, über alle Wehwehchen informiert wird, mit dem dei Einrichtung (welche auch immer das ist) in einem ständigen Kontakt ist und sich mit diesem austauscht. Dem UET steht es aber zu, mit gSR, sich zu Elternvertretern wählen zu lassen, am geschehen nach eigenen ermessen teilzunehmen und auch die Einrichtung konkret zu fragen. Aber: nicht täglich, wöchentlich und wegen jedem Pups. Das nervt wirklich alle beteiligten ... Und wer sich heir auf sein Recht beruft, da wird dann halt mal was "vergessen" um das Gespräch abzukürzen.
Es ist immer, im ürbigen auch als BET, "wie man in den Wald hinruft, so schallt es heraus!". Und das die KM "nicht wünscht" dass Informationen an den KV gegeben werden, dürfte für die Einrichtung bei gSR keine Rolle spielen. Wenn diese sich in den Kampf so hineinziehen lassen, dann ist das auch mehr deren Problem.
Meine Einrichtung hatte (unter der alten Leitung) mal eine nette Ansage, auf jedem "ersten Elternabend":
Liebe Eltern,
ihre Auseinandersetzungen bei einer Trennung lassen Sie bitte vor der Tür des Kindergarten. Die haben hier nichts zu suchen und wir spielen hier nicht mit.
In dieser Einrichtung hat jeder seine Minuten zu einem Gespräch bekommen und zwar ausnahmslos. Die damalige Leitung war zwar eine "Kratzbürste", aber immer fair und ich komme nicht umhin, zu sagen das ich sie mochte ... und ich habe so manches "Gefecht" mit ihr geführt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Kaspar Du hast es richtig verstanden.
Die Gesetze verpflichten zur Auskunft und Ende.
Die Gesetze verpflichten zur Auskunft und Ende.
Richtig. Und wenn sie einem sorgeberechtigten Elternteil Auskunft gegeben haben, sind sie dieser Pflicht nach gekommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja Kasper hat es verstanden:
Das seh ich nicht ganz so ...
Wenn ein SR berechtigter Elternteil sich informieren will, dann müssen sie schon auskunft geben. Das heißt aber auch im Umkehrschluß nicht, dass sie wegen jeden Pups beide Elternteile sofort alles mitteilen müssen.Meine Einrichtung hatte (unter der alten Leitung) mal eine nette Ansage, auf jedem "ersten Elternabend":
Liebe Eltern,
ihre Auseinandersetzungen bei einer Trennung lassen Sie bitte vor der Tür des Kindergarten. Die haben hier nichts zu suchen und wir spielen hier nicht mit.In dieser Einrichtung hat jeder seine Minuten zu einem Gespräch bekommen und zwar ausnahmslos. Die damalige Leitung war zwar eine "Kratzbürste", aber immer fair und ich komme nicht umhin, zu sagen das ich sie mochte ... und ich habe so manches "Gefecht" mit ihr geführt.
Gruß
Kasper
Susi
Dass es Leute gibt, die Auskunft geben DÜRFEN haben ich nicht bestritten, nur beweist solch ein Beispiel nicht, dass sie es müssen.
Meiner Meinung nach zieht das GSR keinerlei Rechte gegenüber Dritten nach sich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
nein, ich denke schon, dass jeder Sorgeberechtigte einen Auskunftsanspruch hat:
"Normalerweise geht man als Vater, als Mutter nicht gleich zum Anwalt, wenn man Auskunft von einem Arzt, der Schule, dem Kindergarten oder dem Verein über die Belange des eigenen Kindes haben möchte, man geht zu diesen Leuten bzw. Institutionen, fragt, was man wissen will, und erhält die gewünschten Auskünfte. ....
Eigentlich Selbstverständlichkeiten, und trotzdem gesetzlich geregelt. Der Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, also gegenüber Arzt, Schule usw., ergibt sich aus den §§ 1626, 1629 iVm §§ 1631, 1632 BGB, also aus der elterlichen Sorge und der darin begründeten gesetzlichen Vertretungspflicht und –macht nach außen, die den Eltern für das Kind gemeinsam auferlegt ist (Art. 6 II GG). Der Auskunftsanspruch gegenüber dem jeweils anderen Elternteil ist in §1686 BGB festgeschrieben." (<a href="http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Auskunft_ueber_das_Kind.pdf>Quelle</a>)."
Trotzdem bin ich der Meinung, dass gerade bei getrennt lebenden Eltern auf die gegnseitige Auskunftspflicht zu wenig eingangen wird. Die Schule, Kita, ..., müssen ja nicht von sich aus beide immer informieren, da die Eltern das Kind ja gemeinschaftlich vertreten. Andererseits ist es richtig, dass auf Nachfrage/Verlangen Auskunft zu erteilen ist. In bestimmten Fällen ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.
VG Susi
Nachtrag: Ich verstehe die Sache so, dass der Kiga nur eine Einladung zum Elternabend schicken muss, wenn einer der Eltern aber fragt, wann der Elternabend ist, dann muss der Kiga Auskunft geben.
Will einer der Eltern wissen wie sich das Kind im Kiga macht, was es mit der Krankeit des Kindes auf sich hat, dann ist der Kiga, der Arzt zur Auskunft verpflichtet. Wenn der Kiga aber Probleme mit dem Kind hat, dann muss er sich nicht an beide Eltern wenden. Alles andere würde doch letzlich dazu führen, dass nicht die Eltern über ihr Kind entscheiden sondern der Kiga/Arzt über die Eltern wie die zu entscheiden haben.
Man sieht das auch schön nach der immer auftauchenden "geteilten Sorge". Die ja impliziert "ich und du" entscheiden, aber eben nicht wir, wie bei der gemeinsamen Sorge.
Moin,
jeder Elternteil hat für sich genommen einen Auskunftsanspruch. Elternabende .. naja, gerade in Kindergärten immer so eine Sache. Nach meiner Erfahrung ist das meist eine Bastelveranstaltung mit Unterhaltungscharakter, aber trotzdem schön hinzugehen. Dann gibt es die Entwicklungsgespräche, nach denen die KiGa seit einiger Zeit verpflichtet sind, und hierbei auch einen Entwicklungsbericht. Den gibt es mindestens einmal im Jahr, und dann auch eine schriftliche Ausfertigung. Da kann man auch zwei Kopien von machen und die zwei Termine machen den Bock auch nicht fett ...
Etwas anderes ist es aber, wenn sich die KiGa auf die Seite eines Elternteils stellen und die Auskunft auf Wunsch des anderen ausdrücklich verweigern. Da macht sich die KiGa meines erachtens strafbar und man könnte denen die Hölle heiß machen. Und da reicht es eben gerade nciht aus, nur einem Elternteil Auskunft zu geben. Das macht auch von der praktischen Seite her keinen Sinn. Jeder gibt Gesprächsinhalte unterschiedlich wieder, wenn dann noch zerstrittene Elterteile sich Inhalte eines Entwicklungsgespräches weitergeben sollen ... naja, was da dann rauskommt kann ich mir lebhaft vorstellen. Also was ist sinnvoller wie ein direktes Gespräch?
Traurig wenn eine Einrichtung sich auf so ein Niveau herablässt und an solchen Kämpfen teilnehmen will ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Ophsei,
Informiert wurde ich aber darüber, daß die Mutter das nicht will.
... und war das das Ende der Diskussion ?
Wenn es in Eurem Kindergarten üblich ist, dass beide Elternteile in einen Infoverteiler aufgenommen werden und nur in Eurem Falle davon - auf Wunsch der Mutter - abgegangen wird, dann ist das in der Tat ein diskriminierendes Verhalten, dass ich ebenfalls nicht akzeptieren würde.
Insofern halte ich eine höfliche Nachfrage für eine legitime Reaktion.
... und wenn die KiTa-Leitung sich nachhaltig weigert, Dich in den Verteiler aufzunehmen, dann halte ich es auch für angebracht, mal beim Träger anzuklopfen.
Wohlgemerkt: Wenn ansonsten beide ETs informiert werden ...
Gruß
United
Moin.
Auch von mir nochmal: Wenn es um die Aufnahme in einen Email-Verteiler geht, dann kann und will ich es mir nicht vorstellen, dass die Kita-Leitung einen GSR-Inhaber trotz dessen ausdrücklichen Wunsch nicht informiert! Dagegen - und nur dagegen - würde ich dann in geeigneter Form vorgehen.
Wenn Du hoffst, alle anderen - meist organisatorischen - Informationen, die per Aushang oder den sog. "Tür-und-Angel-Gesprächen" kommuniziert werden, auch unaufgefordert "frei Haus" zu bekommen, dann wirst Du enttäuscht werden. Dazu besteht mit Sicherheit keine Verpflichtung. Und das gilt wahrscheinlich auch, wenn zum Elternabend per Aushang oder "Ranzen-Post" eingeladen wird. Hier würde ich aber Dein Interesse darüber informiert zu werden hinterlegen. Wenn Du Dich beim ersten Elternabend auch als freundlicher, engagierter Vater präsentiert hast, der sich vielleicht sogar über das eigene Kind hinaus engagieren will, dann wird der Kiga das sicherlich auch tun.
Dann bleibt das aus meiner Sicht wichtigste Ereignis, nämlich das Elterngespräch, indem individuell auf Euer Kind eingegangen wird. Bei uns war hierbei sogar erwünscht, dass beide ET (auch in "intakten Familien"!) teilnehmen. Auf der anderen Seite kann ich mir natürlich auch vorstellen, dass es dem Kiga keine Spaß macht, wenn an einem solchen Termin die Eltern ihre Paarebene austragen... Aber auch hier würde ich mich an Deiner Stelle zunächst einmal freundlich informieren, wie solche Elterngespräche in Eurer Kita gehandhabt werden. Und dabei durchaus betonen, dass Du ein Interesse hast, aus erster, fachkundiger Hand die Informationen über die Entwicklung Eures Kindes zu erfahren. Und dies auch einforderst. Und dass Du selbstverständlich kein Problem hast, gemeinsam mit KM an diesen Elterngesprächen teilzunehmen. Da kann sich der Kiga nicht gegen wehren! Und dazu braucht man m.E. gar nicht mit §§ zu argumentieren, sondern schlicht weg mit dem Interesse am Wohle und der Entwicklung des Kindes.
Wie man in den Wald ruft...
Gruß, toto , der hofft, dass noch nicht allzu viel Porzellan zerdeppert ist und Du noch nicht als Querulant gebrandmarkt bist...
Hallo,
gibt es auch Elterngespräche in der Kita bei euch. Um den Entwicklungsstand des Kindes mit den Eltern zu besprechen. Wenn ja würde ich die KM bitten, dass sie dir diesen Gesprächstermin mitteilt. Wenn nein würde ich die Erzieherin um ein eigenes Gespräch bitten, da die KM dich nicht informiert hat.
Mein EX, der KV, hat irgendwann man in der Schule und auch in der Kita eigene Termine vereinbart. Die Erzieherin hat mich darauf hin angesprochen, weil ich ihn natürlich über die Gespräche im Vorfeld informiert hatte, er aber nicht gekommen ist. Ich habe der Erzieherin gesagt, dass er natürlich berechtigt ist, diese Gespräche mit ihr zu vereinbaren und zu führen. Sie war sich wohl nicht ganz sicher wie sie sich verhalten sollte. Ich habe sie gebeten das Gespräch zu führen. Sie hat ihm dann wohl auch einen Gesprächstermin angeboten, er hat ihn aber nicht wahrgenommen.
Allerdings konnte er keine Abholpersonen auf die Abholliste setzen lassen. Da hat die Kita gesagt, dass die Kinder im Alltag bei mir wären und ich gerne Personen auf die Abholliste setzen könne, aber er eben nicht. Aber das war kein Problem, da seine Eltern damals gleich mit auf die Liste gekommen sind (genau wie meine und noch einige andere Personen). Auch hat er sie im Regelfall nicht von Kita oder Hort abgeholt sondern von mir.
Sophie