Hallo,
so heute war der Elternabend.Es gab wirklich sehr viele wichtige Informationen.
Die Mutter versuchte trotzdem noch zu verhindern, daß ich in Zukunft von der KiTa informiert werden kann und sprach mit der Leiterin der freien Kita unter vier Augen.
Ich bin aber anschliessend ebenfalls noch einmal zu der Chefin der Kita und habe die Situation erklärt (incl.Sogerecht usw.).
Die Mutter hat versucht sich zu benehmen, aber war stinksauer. Am nächsten Tag fand dafür als Strafe nur verkürzter Umgang statt.
Ich sehe meine Tochter ohnehin nur ganz kurz zum Spazierengehen jede Woche.
Typisch für eine emotionial überschiessende Reaktion, wie man sie leider fast ausschliesslich bei Müttern beobachtet.
Das eine hat mit dem anderen(Elternabend/Umgang) immerhin nichts zu tun.
Danke für eure Unterstützung bis hierhin.
Moin.
Darf ich neugierigerweise fragen, wie denn die Reaktion der Kita auf Deine "Situationserklärung" war? Und ob und wie Du zukünftig eingebunden werden sollst?
Schönes Wochenende, Toto
Ich gehe davon aus daß sie sich der rechtlichen Lage bewußt sind und ihrer Informationspflicht nachkommen werden.
Allerdings weiß ich nicht ob es dann auch so umgesetzt wird.
Die Chefin war aufgeschlossen und hat sich nichts anmerken lassen soweit.
Ob sie es ernst meinen, werde ich erst merken wenn sie mich das nächste Mal tatsächlich anschreiben und einladen oder informieren.
Hallo,
was erwartest Du denn als Umsetzung?
Normalerweise werden keine Briefe verschickt, die Einladungen und dgl. werden den Kindern mitgegeben, da wirst Du nicht extra informiert.
Hast Du Dich in den E-Mail-Verteiler eintragen lassen? Es hilft auch immer mal vorbei zukommen, vielleicht kannst Du Deine Tochter ja auch zum Umgang an der Kita abholen?
Warum siehst Du Deine Tochter nur kurz zum Spazierengehen?
VG Susi
Hallo,
was erwartest Du denn als Umsetzung?
Normalerweise werden keine Briefe verschickt, die Einladungen und dgl. werden den Kindern mitgegeben, da wirst Du nicht extra informiert.
Hast Du Dich in den E-Mail-Verteiler eintragen lassen? Es hilft auch immer mal vorbei zukommen, vielleicht kannst Du Deine Tochter ja auch zum Umgang an der Kita abholen?Warum siehst Du Deine Tochter nur kurz zum Spazierengehen?
VG Susi
Die KiTa verschickt per Post und Email.
Unser Kind kommt erst i die KiTa... Unsere Tochter ist zu jung um ihr Einladungen mitzugeben.
Ja ich habe mich eintrage lassen.Ob sie mir dann tatsächlich etwas zusenden, werde ich erst sehen wenn wieder eine Information nicht geflossen ist.
Ich kann mit meiner Tochter nur Spazierengehen, weil die Mutter mir nicht mehr erlaubt. Es gibt dafür keine Gründe auch wenn immer nach Gründen gefragt wird.
Es ist schon übel, das immer ein gewisser Grundverdacht besteht, daß da ja etwas sein müsse wenn die Mutter nicht will.
Dies ist in kaum einem Fall gegeben.
Ich müsste es also auf einen Prozess ankommen lassen.
Hallo,
ok Kind kommt erst in die Kita. Dann sollte es wenigstens ein Jahr alt sein und da wundert es mich schon, dass Du Dich mit so wenig Umgang zufrieden gibst.
Meine Erfahrung ist, dass wenn so formal auf die Kita eingedroschen wird in aller Regel die Kita nur der Sündenbock ist. Was nicht stimmt ist das Verhältnis der Eltern. Wenn das Kind noch klein ist, hat natürlich der, bei dem das Kind lebt alle Möglichkeiten.
Wenn sie es jetzt schon schafft Dich die faktisch aus dem Leben des Kindes zu drängen, dann wird das auch mit GSR nicht besser. Hier musst Du tätig werden und mehr Umgang fordern! Sicher hängt das auch von den konkreten Bedingungen ab, aber nur Spazierengehen ist einfach zu wenig.
Dein Auskunftsrecht basierend auf dem GSR sichert Dir letzlich eben nur die Auskunft von Kiga und Schule, die Du auch z.T. einfach dadurch hättest, dass Du Umgang hast. Aus meiner Sicht ist das GSR im Vergleich zum Umgang überbewertet, auch wenn das GSR natürlich hilfreich ist.
VG Susi
Susi, wer sagt denn das ich mich mit dem wenigen UMgang zufrieden gebe?
Ich möchte unser Kind gern jeden Tag sehen!Ich spreche bei jedem Spazierengehen das Thema Umgang an.
Und jetzt sagst Du mir noch wie das gegen den Willen der Mutter funktioniert. 😉
Mutter will nicht mehr Umgang.
Mutter will nicht zum Jugendamt.
Mutter will keine Mediation.
Mutter war allein beim Jugendamt und dort sagte man ihr 2x in der Woche spazieren reicht aus!!!!!
Das glaubt die Mutter natürlich nur zu gern.
Ich war auch beim Jugendamt und habe die Mitarbeiterin angetroffen.Diesen Blödsinn haben sie ihr also tatsächlich erzählt.
Bleibt nur der Gang zum Gericht.
Gericht befragt Jugendamt zum Fall und diese werden sich ähnlich väterfeindlich äußern.
Umgang habe ich dann wie häufig sicher?
Ich habe jeden Tag Zeit!
Was hält dich ab zum Gericht zu gehen?
Mehr als das was du hast bekommst du da alle mal.
Auch gegen das JA.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Ophsei,
wer sagt denn das ich mich mit dem wenigen Umgang zufrieden gebe?
das Problem bei manchen KVs ist hier halt leider, dass immer gerne viel erzählt wird, dann aber zu spät / zu wenig davon umgesetzt wird.
Wenn Du Umgangsprobleme hast, empfehlen wir hier den Umgangsdreisprung:
1. Brief (!) an die KM, mit Deinem Umgangswunsch und bitte um Rückmeldung innerhalb von einer Woche.
2. Klappt das nicht, Vermittlungsgespräch beim JA. Deinem Text kann man entnehmen, dass Du diese Punkte abgearbeitet hast.
3. Du gehst diese Woche zu einem guten Anwalt für FamRecht zur Erstberatung und gehst die Sache gezielt an.
Gericht befragt Jugendamt zum Fall und diese werden sich ähnlich väterfeindlich äußern.
Umgang habe ich dann wie häufig sicher?
Umgang kann immer noch recht gut vor Gericht eingefordert werden. Dafür verdient ein guter (!) Anwalt auch sein Geld. Er wird so argumentieren, wie Du es vorgibst bzw. was die Rechtslage hergibt.
Ansonsten zeigt Dir die Forenerfahrung, dass es leider nicht wenig KMs gibt, die für Regelungen auf Elternebene nicht zugänglich sind. Wie bei Deiner benötigen diese stets die Ansage einer "höheren Instanz". Sei es nun das JA (was ja nix zu sagen hat - Dir übrigens auch nicht) und letztlich dann das FamGericht.
Also geh die Sache an und lass zusätzlich gleich Sanktionsmöglichkeiten gegen die KM mit aufnehmen. Gruß Ingo
Nachdem ich von der KiTa noch immer keine Informationen bekam, habe ich eine Email mit der Bitte um Aufnahme in den Verteiler gebeten.
Außerdem habe ich darum gebeten, daß sie mich kontaktieren sollen, wenn es noch Probleme gäbe.
Da nichts passierte und ich wieder nicht Informiert wurde über Neuigkeiten, habe ich angerufen.
Daraufhin meldete sich die Chefein der Kita und teile mir mit, daß die Mutter nicht möchte daß ich Informationen übe runser KInd bekomme:
Ich solle das bitte klären.Auch liegt keien Sorgerechtserklärung vor.
Natürlich bin ich am gleichen Tag in die Kita und habe die Erklärung zur Sorge vorgelegt.
Der Chefin erklärte ich, daß Sie mir Auskunft erteilen müsste.
Das hat sie auch verstanden, ist aber natürlich in einem Loyalitätskonflikt.
Die Mutter habe ich auch angesprochen, wie sie dazu kommt der Kita zu verbieten mir Auskünfte zu erteilen.
Darufhin antwortete sie, "Ich möchte das nicht" und alle Informationen bekomme ich auch über sie selbst. Das hat in der Vergangenheit natürlich nicht funktioniert.
Die Sorgeerklärung hatte sie angeblich abgegeben, auch daß stimmt nicht.Es lag keine vor.
Sollte ich hier eventuell doch einen Anwalt und Gericht einschalten?
Moin Ophsei,
Du solltest einfach das machen, was auch andere Elternteile in der Kita machen. Du hast nun die Leitung und Kita-Personal aufgeklärt, der Drops ist gelutscht.
Besuche einfach regelmäßig selber die Kita (insb. kontaktlose Übergaben am Freitag lassen sich über die Kita hervorragend abwickeln) und informiere Dich dann VOR ORT über
bestehende Aktivitäten. Dafür braucht man keine Mails - und auch keinen Anwalt.
Normalerweise hängen in den Kitas Aktivitäten aus bzw. ergeben sich für kurze Gespräche mit den Erziehern immer mal Momente. Ansonsten bittest Du einfach die Eltern eines anderen Kindes, Dir die Mails der Kita weiterzuleiten. Das sollte kein Problem sein und Du hast keine Probleme.
Wie gesagt: Lass das Kita-Personal aus Eurem Konflikt raus. Im schlimmsten Fall bekommst Du Hausverbot, wenn Du dort "nervig" / emotional wirst. Das hilft keinem weiter. Gruß Ingo
Hallo,
ich weiß schon was Du meinst.
Die Kitas müssen sich aber schon an die Gesetzeslage halten.
Mei derzeitiger Stand sieht so aus:
Kita traut sich nicht Auskünfte zu erteilen weil die Mutter das nicht will.
Jugendamt berät wissentlich falsch und meint 2x Spazierengehen ist schon ganz schön viel Umgang.
Kinderärztin rät mir!!!! nicht so viel Druck zu machen auf die Mutter.(Ich war das erste mal beim Kinderarzt und habe mich lediglich erkundigt nach eine Krankheit meines Kindes und wollte nach 9 Monaten mal eine Kopie der Behandlungskate)
Überall war ich ruhig und gefasst.Überall habe ich mich vorbereitet und auch nichts schlechtes über die Mutter erzählt.
Fakt ist, das alle 3 Stellen verprlichtet sind, mir richtige Angaben zur Verfügung zu stellen und mich neutral zu beraten.
Wenn ich an der Stelle noch nicht einmal etwas erreiche, wie soll das dann weitergehen?
Hallo ophsei,
im Moment bist Du dabei Dich bei allen, aber auch allen maximal unbeliebt zu machen.
Ab wann geht denn Dein Kind in den Kiga oder erwartest Du, dass Dich der Kiga (und nicht die KM) darüber informiert? Sollen die jeden Tag schreiben, Kind war noch nicht da?
Was ist Dein Problem mit der Ärztin? Hast Du Deine Unterlagen bekommen, ja! Warum musst Du all diese Leute vor den Kopf stoßen? Es ist eben schon so, dass es aus dem Wald heraus schlallt wie man hinein ruft.
VG Susi
Die Kitas müssen sich aber schon an die Gesetzeslage halten.
Mei derzeitiger Stand sieht so aus:Kita traut sich nicht Auskünfte zu erteilen weil die Mutter das nicht will.
Auf welche Gesetzeslage beziehst Du Dich?
Und welche Auskünfte werden Dir verweigert?
Die Kita will mir gar keien Auskunft geben.
Die Ärztin gibt mir Tipps wie ich mich gegenüber der Mutter verhalten soll, obwohl ich mich nach der Krankheit unseres Kindes erkundige.
Warum wohl?
In der Kita habe ich mich vorzustellen und die Kita hat mich zu ínformieren über alle Belange unseres Kindes.
Damit dies geschieht muss ich auch niemanden vor den Kopf stossen.Dazu genügt es die gemeinsame Sorgeerklärung und die Kontaktdaten zu hinterlassen.
Wenn dann eine Einladung versandt wird für einen Elternabend, dann sollte man mich shcon kontaktieren.
Da dies nicht passierte, habe ich noch einmal Kontakt aufgenommen zur Kita.Dabei kam heraus, daß die Mutter den Wunsch geäußert hat, das ich keine Informationen erhalte.
Wen habe ich jetzt vor den Kopf gestossen?
Wann soll ich das denn klären wenn nicht bevor unser Kind die Kita besucht?
Wenn das schon unangemessenes Verhalten für euch ist, dann fehlen mir dir Worte.
Wie sieht das wohl aus, wenn ich auf allen Veranstaltungen in der Kita auftauche zu welchen ich nicht explizit eingeladen werde?
Wie erfreut wird die Mutter sein, wenn ich in der Kita bei einer Veranstaltung bin, aber sie mich nicht informiert hat?
Es müssen von Beginn an feste Regeln erarbeiotet werden.Dazu gehört auch, eine gute Kommunikation zwischen allen Beteilgten.
An welcher Stelle sichert ihr mir denn zu, daß ich das alles bessern wird, wenn ich nichts unternehme?
"Der Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, also gegenüber Arzt, Schule usw., ergibt sich aus
den §§ 1626, 1629 iVm §§ 1631, 1632 BGB, also aus der elterlichen Sorge und der darin begründeten gesetzlichen Vertretungspflicht die den Eltern für
das Kind gemeinsamauferlegt ist."
Hi,
ich denke auch, dass du dabei bist dich zu verrennen.
Euer Kind wird demnächst in den KiGa gehen. Aktuell ist es angemeldet, es fand ein erster Elterabend statt. An diesem warst du anwesend. Du hast dich vorgestellt und darum gebeten in Zukunft über Elterabende und Veranstaltungen informiert zu werden.
Soweit so gut. Es wird in den nächsten Wochen kaum ein weiterer Elternabend stattfinden und wahrscheinlich bis zu den SOmmerferien auch keine andere Veranstaltung als das obligatorische Sommerfest. Wenn du nun wöchentlich der KiGa-Leitung auf die Füße trittst, weil du nicht informiert wirst (über was eigentlich), dann steuerst du in den nächsten Jahren auf ein neues Sorgerechtsverfahren zu.
Wenn du schon mit § um dich wirfst, dann führe dir mal §1686 BGB zu Gemüte. In erster Linie hat dich auf Aufforderung der andere Elternteil zu informieren. Erst dann kommen weitere Personenkreise. Du wirst in Zukunft noch oft damit zu tun bekommen ,dass dich Kiga, Schule, Arzt o.a. darauf verweisen, dass sie ihrer Pflicht Genüge tun, wenn sie einen Elternteil informieren und du die Infos dann eben dort einholen musst. Und ja, sie befinden sich damit durchaus auf "sicherem" Boden.
Ich würde an deiner Stelle ein wenig "weniger Gas" geben und dich nicht an allen Stellen unbeliebt machen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Lieber Ophsei,
wie darf man denn "alle Belange des Kindes" verstehen?
Für meine Begriffe solltest du ein bißchen runter kommen. Dass du Sorgerecht hast, heißt nicht, dass jetzt jeder, der mit deinem Kind zu tun hat, andauernd mit dir reden muss. Die Kita muss dich nicht kontaktieren, um dir zu erzählen, dass dein Kind sich mit Karlchen gestritten hat, die Erbsensuppe verweigert hat und Schreikrämpfe hat, wenn es ein anderes Kind auf die Schaukel lassen soll. Das sind alles diese Alltagspopeligkeiten, um die derjenige sich kümmert, der das Kind abholt und ggf. die Tagesberichte vor Ort bekommt.
Genauso beim Arzt: dass der Arzt jetzt die akute Erkäkltung behandelt oder ein Lausemittel verschreibt, etc. pp. löst keine Mitteilungspflicht aus.
Diese Stellen sind maximal verpflichtet, dir über wesentliche Dinge Aussagen nicht zu verweigern. Oder Dein Einverständnis für zB eine Mandel-OP einzuholen. Oder Dich ggf. zu einem Elterngespräch über den Entwicklungsstand einzuladen.
Den Weg zum Ziel wirst du nicht darüber erreichen, dass du vor Dritten mit den SR-Beschluss herumwedelst, sondern indem Du Dein maximales Umgangsrecht der Mutter aufzwingst und Alltag mit dem Kind erlebst und man Dich dadurch kennenlernt. Dann erfährst du auch, dass dein Kind der Lisa Leberwurst in die Haare geschmiert hat und sich heute beim Sturz die Lippe blutig gebissen hat.
In diesen ganzen Alltagsdingen ist das Sorgerecht völlig überbewertet. Mach dir klar, dass es in Zukunft maximal darum gehen wird, eine Unterschrift bei der Schulanmeldung zu leisten und ggf. mal dafür ein Konto zu eröffnen, einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben oder eben dein Einverständnis für die oben genannte Mandel-OP. Rechne damit, dass das Kind normal nach Stiko geimpft wird, ohne dass es irgendwen interessiert, ob der sorgeberechtigte Vater vielleicht ein Impfgegner ist.
Wenn im Alltag das Kind mit der Mutter irgendwo auftaucht wird in 99,9% der Angelegenheiten unterstellt, dass sie das entscheiden kann, worum es geht.
Deshalb auch mein Rat ähnlich wie Susi: sorge dafür, dass du bei der Ausübung deines Sorgewunsches bei den entspeechenden Stellen nicht wie eine Nervensäge rüberkommst, denn das wird die Wahrscheinlichkeit drastisch erhöhen, dass man dich im Zweifelsfalldoch leider glatt vergessen hat zu informieren.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin O.
Ich wollte ähnliches schreiben wie LBM gerade. Sei freundlich zum Kiga. Versuche weiterhin die Kommunikation aufrechtzuerhalten. Bringe Dich als interessierter Vater dort ein, der an der Entwicklung des Kindes interessiert ist. Ja, das wird Dir einfacher gelingen , wenn Du regelm. an Umgangstagen dort auch als Abholer präsent und bekannt bist! Viel läuft im Kiga über sog. "Tür und Angel"-Gespräche und Aushänge. All das, was KM dort während der Woche an Infos bekommt, wirst Du nur von ihr bekommen - wenn KM will und nicht weil Du GSR hast! Sicherstellen solltest Du, dass Du Einladungen zur Elternabenden, Elterngesprächen erhältst.
Gruß, Toto
"Der Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, also gegenüber Arzt, Schule usw., ergibt sich aus
den §§ 1626, 1629 iVm §§ 1631, 1632 BGB, also aus der elterlichen Sorge und der darin begründeten gesetzlichen Vertretungspflicht die den Eltern für
das Kind gemeinsamauferlegt ist."
Ich lese in den Paragraphen nicht, dass ein Kiga verpflichtet ist, 2 Elternteile getrennt zum Elternabend einzuladen, beiden Elternteilen getrennt Auskunft über den Entwicklungsstand des Kindes geben zu müssen, über alle Belange des Kindes Auskunft geben zu müssen etc..etc
Kurzum: Der Kiga hat seiner Auskunftpflicht Genüge getan, wenn er einen Elternteil zum Elternabend einläd und anschreibt, einem Elternteil am Elternsprechtag Auskunft gibt und nur über die wesentlichen Dinge informiert.
Sofern Du gern getrennt von Deiner Ex eingeladen werden möchtest und neben den gewöhnlichen Elternabenden über viele Dinge informiert werden möchtest, dann setzte auf die Kooperationsbereitschaft der Kigaleitung und der Betreuerinnen. Das haben Dir hier jetzt schon mehrere User geschrieben.
Das gilt im übrigen später auch für die Schule.
Und was dann eine Schule darf und was nicht, da schaust Du dann besser mal ins jeweilige Schulgesetz Deines Bundeslandes und nicht ins BGB (Ob ein Kiga auch darunter fällt, weiss ich nicht). Aber auch da steht nicht drin, dass eine Schule beide Elternteile getrennt voneinander informieren muss.
Ich habe auch nach meinem GSR-Beschluss um einen separaten Termin bei der Betreuerin gebeten und sie hat mich ausführlich über den Entwicklungsstand informiert. Zudem führte ich ein weiteres Gespräch mit der Kinderpsychologin des Kigas. Das ist alles kein Problem, wenn man freundlich auftritt.
Vieles geht ja auch auf dem kleinen Dienstweg, z.B. ein kleiner Smalltalk mit der Betreuerin, wenn Du Dein Kind am Kiga abholst. Wie sieht das bei Dir aus? Wenn nicht, besorge Dir eine Umgangsregelung, das Du Dein Kind am Kiga abholen darfst. Da bekommst Du dann genügend Infos mit auf den Weg.
VG
BP
Hallo,
die Mutter informiert mich nicht, alsoi muß ich dafür sorgen, daß ich die Information von den Stellen erhalte, welche Auskunft geben müssen.
Es wird im Gesez nicht zwischen Eltern udn getrennt lebenden Eltern unterschieden.
Das ist wohl euer Verständnisproblem.
Was wäre denn bei einem Wechselmodell?
Dann gibt es kein Elternteil welches "mehr" Rechte auf Information hätte.
Genau um dies zu vermeiden, macht der Gesetzgeber keinen Unterschied.
Derjenige bei dem sich das Kind gerade aufhält, ist berechtigt alle Informationen zu erhalten.
Wie soll das die Kita prüfen?
Die Kita hat ausdrücklich beide Elternteile in den Verteiler aufgenommen.
Ob diese getrennt sind oder zusammenleben, muß da nicht extra mitgeteilt werden.