Mutter verwehrt Rei...
 
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Mutter verwehrt Reisepass für Urlaubsreise. Was tun?

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 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen.

ich habe ein Problem.
Es steht ein Pfingsturlaub mit unserer Tochter an ( 7 Jahre, bald 8 😉 ). Ich hatte mit der Mutter gesprochen, da ich einen Badeurlaub in die Türkei machen wollte.
Nach etwas suchen, habe ich mich dann entschieden doch Ägypten zu buchen. Es war keine preisliche Entscheidung, sondern eher das bessere Hotel und der schönere Strand.
Wir, meine Schwester, ihr Sohn, meine Tochter und ich haben vor einer Woche den Urlaub gebucht. Urlaubsbeginn ist der 7.6. .
Jetzt zum Problem, die Mutter hat sich die ganze Zeit bereit erklärt gemeinsam mit mir den Reisepass für unsere Tochter zu beantragen. (gemeinsames Sorgerecht besteht)
Doch jetzt wollte sie erst das Ziel wissen, bevor sie ihn beantragt. Das Ziel habe ich ihr auch mitgeteilt, das es dort sicher sei und wir keinen Ausflüge oder sonstiges planen. Es soll ein Hotel Strandurlaub werden.
Jetzt sagt die Mutter, ich bekomme den Reisepass nicht und unsere Tochter kommt nicht mit. Ich soll umbuchen oder ich habe Pech.
Umbuchen steht in keinem Verhältnis und es wäre eine immense Kostenbelastung von über 600 € p.P.
Sie lässt nicht mit sich reden. Es gab ein "nein" und seit dem (über eine Woche) erreiche ich sie nicht mehr via Tel., auch einen kurzfristigen Termin beim JA hat sie platzen lassen. Da sie keine Notwendigkeit sieht.

Jetzt ist meine Frage:
Was gibt es für Möglichkeiten, dass unsere Tochter noch mit kommen kann.

Folgende Optionen sehe ich:

1. Ich klage auf einstweilige Anordnung vor Gericht
pro: Bei Erfolg rechtsverbindlich
contra: hohe Kosten, evtl. kein Erflog, Bestätigung für die Haltung der Mutter.

2. Die Arschloch Methode
Ich lüge meine Ex an, teile Ihr mit, das ich den Urlaub storniert habe und das wir woandershin reisen.
Jedoch nur mit Herausgabe des Kinderpersonalausweises (der existiert bereits und ist gleich dem Perso für Erwachsene).
Die Botschaft bestätigt eine Einreise nur mit Personalausweis.
Pro. Urlaub findet statt
Contra: nach dem Urlaub tobt die Hölle los und evtl ein Gerichtsverfahren über die Umgänge, weil sie den normalen Umgang verweigert.

3. Urlaub fällt für unsere Kleine aus uns ich lasse ihre Buchung verfallen.

Habt ihr andere Möglichkeiten, Ideen und Tipps.

Wie müsste eine einstweilige Anordnung aussehen, wenn ich es ohne Anwalt probiere?

Gruß Seb

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2017 15:00
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich stehe persönlich noch vor einem ähnlichen Problem bezüglich meiner Urlaubsreise, kann Dich also teilwiese nachvollziehen.

Was habt Ihr denn bezüglich Reisen ins Ausland vereinbart? Oder wurde nichts vereinbart?

Wenn nichts vereinbart wurde, dann gibt es diverse Reiseziele, zu denen sagt die übliche Rechtssprechung, dass das über die normale Entscheidungsbefugnis im Rahmen des stattfinden Umgangs abgedeckt ist, also keine Zustimmung erforderlich ist.
Verweigert KM folglich die Herausgabe des Ausweises bzw. das Mitwirken bei der Beantragung, dann ggf. Gericht und KM zahlt.

Aber im vorliegenden Fall bin ich mir nicht sicher, ob die genannten Reiseziele darunter fallen würden...

Ich würde KM sinngemäß auch den Vogel zeigen, wenn Sie auf die Idee käme aktuell in die Türkei oder nach Ägypten zu reisen...

Und bei mir ist es so, dass KM momentan die Ausweise der Kinder hat, ich also nur eingeschränkte Möglichkeiten hätte zu reagieren. Aber ich würde wahrscheinlich sogar den Weg vor Gericht gehen, um eine Reise in die Türkei oder nach Ägypten zu verhindern. Andere Reiseziele völlig in Ordnung, aber die Sicherheitslage in beiden Ländern ist einfach zu unbeständig.
In Ägypten werden gerne (auch wegen der Wirksamkeit als Druckmittel) Touristenziel als Anschlagsziele gewählt, in der Türkei kann aktuell jeder, wenn er nur was falsches sagt, auf unbegrenzte Zeit inhaftiert werden.

Ich würde vielleicht tatsächlich über ein anderes Ziel nachdenken, nicht nur wegen des Kindes, sondern auch wegen mir selbst.

Gruß
Ratloser40

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2017 15:12
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du kannst Dir diesen Link vom Auswärtigem Amt ansehen. Es gibt eine Teilreisewarnung.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/AegyptenSicherheit_node.html

Ich habe mir Deinen Themenstrang angeschaut. Du hattest ja schon sehr viel zu kämpfen und viel für das Kind erkämpft. Wie ist zur Zeit das Verhältnis zur Kindesmutter (ohne den letzten Vorfall ?) ? Wie ist die Bindung von Kind und Dir ? Sieht das Kind Dich regelmässig zu den ausgeurteilten Zeiten ? Hast Du Pläne um dem Kind zu ermöglichen, Dich noch mehr zu sehen ?

Die Lösung n°1 würde ich streichen. Kannst Du Dir die Reise ohne das Kind vorstellen ?
Ich bin der Meinung, dass - anders als vor noch einigen Jahren - man nirgends mehr sicher ist. Auch bei einer Reise nach Frankreich oder innerhalb Deutschlands kann man Ziel eines Anschlags werden, genauso wie in Ägypten oder in der Türkei. Darum würde ich mich fast auf Lösung n°3 einlassen, aber ein Richter hat vermutlich andere Kriterien.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2017 17:09
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Grüß dich,
kenne und verstehe Deine Situation nur zu gut.

Für mich stünde da gar nichts zur Disposition . Somit ganz klar Nr. 1
Stress wird es ohnehin geben so oder so. Schlechte Karten hast du denke ich nicht da du die Reise gebucht hast. (nehme ich an ) . Dies ist eine Vorraussetzung ( Bestätigung durch Reisebüro )
Desweiteren zeitnah . Also jetzt . 5 min vor Schluss gibt das keinen. Ich musste selber Freitags bei Ihrem Anwalt mit Quittungsbeleg den Pass abholen.

Du musst auch klar ein Zeichen setzen. ( Du wirst ansonsten zukünftig immer wieder dieses Thema haben )
Es ist reine Schikane

Jugendamt bringt nichts / dafür reicht die Zeit nicht.

Kläre am besten dann auch direkt alle weiteren Termine

Urlaub Storno kostet Geld.. so kostet es noch zusätzlich Geld ( Anwalt Gebühren etc ) letztlich Geld .... das musst du für Dich abwägen...

Gruß Daumen hoch

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2017 17:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

funktionieren werden nur Lösung 1 oder 3. 
Bis zum 7. Juni muss alles gelöst sein und da kann man keine Grundsatzdiskussion mit einer KM führen, die ja eigentlich will oder vielleicht doch nicht. Das würde ich auch so kommunizieren.

Also zum Gericht Antrag stellen und hoffen, dass es auch wirklich vor der Reise zu einer Entscheidung kommt. Du hast gebucht, du hälst den Urlaub für sicher. Wenn es anders kommt dann ist das so.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2017 18:08
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Also, das Verhältnis zwischen der KM und mir geht so. Es ist ein ewiges auf und ab. Je nach dem was sie wieder stört oder einfach wenn sie mit ihrem Leben nicht zufrieden ist.
Ich habe einen sehr guten Kontakt zu meiner Tochter, sehe sie regelmäßig und es auch ein Vertrauensverhältnis da.
Das kurz zur Situation.

Punkt 3 ist für mich keine wirkliche Option, ohne Punkt 1. Das Problem was ich habe ist folgendes. Es wird in jeder Urlaub in den letzten Jahren reingequatscht und bis zur letzten Minute nicht klar ist ob sie mit in den Wochenendurlaub, zur Hochzeit eines Freundes oder in den Ferienurlaub ( Deutschland) mitgehen darf. Sie versaut einem jede Urlaubsplanung mit ihren Einwand und Forderungen.

Punkt 2 sehe ich aktuell als stressfreisten und sichersten an. Jedoch geht das Gewitter erst nach dem Urlaub los.

zu Punkt 1.
Das Problem ist die kürze der Zeit, "mein"Anwalt hat aktuell keine Zeit dafür und ganz ehrlich, will ich ihm auch keine 500 € in den Rachen werfen.
Kann ich diesen Antrag auch allein stellen? Wenn ja, was muss er beinhalten?
Bzw. kann mir von euch jemand dabei helfen?

Gruß Seb

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2017 18:18
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

aus meiner persönlichen Sicht kann ich hier die KM verstehen und würde ebenfalls die Ausreise des Kindes begründen.

Weder die Türkei noch Ägypten sind aktuell sichere Reiseländer. Die Türkei steht nach dem Militärputsch kurz vor dem Übergang zu einer Diktatur, dazu gibt es Spannungen mit den kurdischen Bewohnern. Verhaftungswellen können auch Auswirkungen auf deutsche Staatsbürger haben. Als verantwortungsbewusster KV sollte Dein Augenmerk mal über die Preisgestaltung einer Urlaubsreise hinausgehen. Dazu gehört auch das Umfeld in das man ausreist. Es gibt genug Reiseziele innerhalb der EU, die sicherlich ohne Probleme ansteuerbar wären.
"Komischerweise" entstehen die Spannungen immer bei Reisen in Urlaubsländer, die außerhalb der EU und zusätzlich durch Instabilität gekennzeichnet sind. Gruß Ingo 

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2017 20:22
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Hallo Ingo,

ich kann die Bedenken der Mutter nachvollziehen. Ich habe mir vor dem buchen der Reise sehr viele Gedanken gemacht.

ich bringe meine Tochter in keine gefährliche Situation, Urlaub in Europa ist ja schon und gut, aber wo gibt es Anfang Juni 25-30 Grad und warmes Wasser? Mallorca?! Da ist alles so gut wie ausgebucht, Spanien?! da schlagen sich die Leute auch.
Griechenland?! bei aller liebe, aber nein. Dann härt es auch schon auf.

Aber unabhängig davon, was jeder einzelne für eine Einstellung hat, ob er mehr oder weniger die Gefahr sieht.

was gibt es für Möglichkeiten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2017 20:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in Frage käme der <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1628.html>§" 1628 BGB</a>, wenn es sich um eine Sache von erheblicher Bedeutung für das Kind handelt. Im vorliegenden Fall ist aber nicht klar ob die Urlaubsreise von erheblicher Bedeutung ist oder nicht. Außerhalb Europas und "Krisengebiet" reichen dafür nicht unbedingt.

"2. Die Entscheidung über den Antritt einer Urlaubsfernreise kann jedoch eine Sorgeangelegenheit - über die im gegenseitigen Einvernehmen beider Eltern zu entscheiden ist - darstellen, wenn die geplante Fernreise in ein politisches Krisengebiet führen soll oder wenn für den Zielort der Reise Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vorliegen. " (<a href="http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE235492017&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint>KG" Berlin, 13 UF 163/16</a>)

Allerdings hat sich das <a href="http://www.hefam.de/urteile/5UF20616.html>OLG" Frankfurt</a> gegen eine Reise in die Türkei ausgesprochen.

Wenn es sich um keine Sache von erheblicher Bedeutung handelt, dann geht es nur um die Herausgabe des Kinderreisepasses bzw. die Ersetzung der Unterschrift zur Neuausstellung eines Kinderreisepasses.

Inwieweit Anwaltszwang vorliegt kann ich nicht sagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2017 20:46
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

was könnte denn bei Oprion 2 rechtl. auf mich zukommen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2017 21:28




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich geb auch noch mal meinen Senf dazu ab - auch wenn Du ihn vermutlich nicht hören willst...

Über das Reiseziel will ich aber keine Grundsatzdiskussion führen. Da wird jeder seine eigene Meinung haben. Und eben auch die KM.
Deshalb war es Dein Fehler, nicht erst den Reisepass zu beantragen und an Dich zu nehmen, bevor Du ihr ein Reiseziel eröffnest, von dem Du ja selbst schon wusstest, dass man geteilter Meinung dazu sein kann.
Und deshalb wirst Du auch das Thema ausbaden müssen. Entweder durch hohe Umbuchungskosten, Stornierung des gesamten Urlaubs oder - und das finde ich die besch....... Lösung - das Kind zu Hause lassen und alleine fahren  😡

Deine Nr. 1 wäre mir zuviel Aufwand (kommt umbuchen nicht günstiger??)
Deine Nr. 2 wird Dir in der weiteren Zukunft vermutlich keine Freude bereiten (zurecht!)
Und Deine Nr. 3 - s. oben.

Sorry Dein Fehler! Steh einfach dazu!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2017 21:55
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

ich muss noch dazu sagen, die Mutter war mit der Türkei als Reiseziel einverstanden.
Das ich den Reispass nicht vorher an mich genommen habe, ganz klar. weil meine ex weiß was das für ein Druckmittel ist und sie dieses bis zur letzten Minute bei sich behält. Exlein hat bis jetzt an jeder Reise etwas auszusetzen und es gab immer stress bis zu letzte  Minute. Egal wohin es ging(Deutschlandweit). Umbuchung ist zu späte, ich versenke keine 1400€ in der Tonne.
Der Urlaub ist Haupsächlich für unsere Tochter.

Ok. option 1 Fällt soweit flach, kosten nutzen steht in keiner Relation.
Es stehen nur noch option 2 und 3 zur Verfügung.

mir idt klar das es bei Option 2 danach def stress geben wird. Jedoch bin ich nicht mehr bereit klein bei zu geben.
Wie gesagt, bei jedem Urlaub oder Wochenendtrip per Flugzeug werden von ihr unrealtische Forderungen gestellt, Kommunikation verweigert und stress produziert. es gab nicht eine Reise ohne das es im Vorfeldärger gab.
selbst die Frau vom Jugendamt, hat keinen Rat mehr.
für mich ist die frage nur, was es für rechtl. probleme geben könnte. Wenn wir doch fliegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2017 22:45
(@papapirat)
Schon was gesagt Registriert

Bleibt nur Nummer 1 oder Nummer 3.

Stell dir bei Nummer 2 nur mal vor es würde etwas passieren und die Mutter erfährt dann wo ihr seit. Aber auch anders würde es dem Verhältnis zur KM wahrscheinlich mehr schaden wie Nummer 1. Der Kostenfaktor ist natürlich ein Problem. Der Erfolg ist sehr fraglich. Letzendlich sitzt deine Ex am längeren Hebel.

Du musst mit ihr zu einer Lösung kommen. Andernfalls wirds mit dem Urlaub nichts.

Hab letztes Jahr ähnliche Probleme gehabt. Reisepass hab ich gott sei dank noch einen zweiten, von dem meine ex denkt den gäbe es nicht mehr. Urlaub alles gebucht. Abklärung wurde über das Jugendamt gemacht wann ich meine Tochter habe. Dann bekam ich sie nicht, mit der Aussage ist keine gerichtliche Vereinbarung zählt nicht. Gericht also. Urlaub fiel flach. Gericht war dann eine Woche drauf. Sie jammerte halt vor ich hätte meine Tochter gar nicht geholt und mache dies hier nur um sie schlecht machen zu wollen. Es ist wahnsinn. Aber es ist halt so da ist dann nur Aussage gegen Aussage. Die der Mutter zählt mehr. Urlaub fiel flach. Für dieses Jahr steh ich vorm selben Problem. Der Richter meint er sehe hier nicht ein, eine Rgelung für Ferien zu machen, meine Ex wäre ja so Einsichtig. Wenn ich sie dann im Sommer holen will gibt es aber wieder das selbe Problem. Weihnachten usw. klappte auch nicht. Aber das Jugendamt steht da voll hinter ihr. Ich mache nur Termine und würde meine Tochter nicht holen. Das ich da war hab ich Zeugen. Bringt nur alles nichts wenn die da so herum heult und ihr jeder ihren Mist glaubt.

Sorry bisschen weit abgeschweift.

Es ist halt so, sie sitzt einfach am längeren Hebel.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2017 01:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Punkt 2 ist (m.E.) keine Option. Außer dann, Du willst eskalieren. Ich verstehe schon, warum Du dies ansprichst. Nur wo soll das dann enden? Täuschen, lügen, betrügen - eine "hervorragende" Kommunikationsbasis zur Wahrnehmung elterlicher Verantwortung und Vorbildfunktion. Und mal sarkastisch angemerkt: Dies bitte dem Kind auch entsprechend erklären. Nicht erst dann, wenn es nachfragt. Schließlich muss es fitgemacht werden auf das große Leben.

Gruss oldie

Edit und PS: Kann man für Kinder nicht einen 2. Reisepass beantragen? Du hast doch das GSR. Von daher müsste es (wenn möglich) gehen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2017 02:23
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Hallo,

mir ist klar das Punkt 2 nicht optimal ist, deswegen auch die Arschlochmethode genannt.

Problem, ich erreiche die Mutter nicht mehr, sie blockt mich auf allen Frequenzen. Sie ist auch an sich sehr stur und was sie nicht will das will sie nicht. Da musste schon so mancher Richter beim Familiengericht oder beim OLG mit dem Erziehungsfähigkeitsgutachten drohen bevor sie sich ein wenig bewegt hat. Nur um zu erläutern das reden bei dieser Frau nichts bringt.

Es kann sein, das ich einen 2.Reisepass bekomme. Nur spielt das keine Rolle. Denn dann wäre es immer noch Option2. Denn die Mutter will nicht das wir fliegen und sie weiß das ich gebucht habe. Wenn ich jetzt einen Reisepass habe von dem sie nichts weiß, will sie immer noch wissen wo ich in den Ferien hin will, sonst bekomme ich unsere Tochter nicht. Also muss ich sie anlügen. Unabhängig davon, das bei uns in den Gemeinden beide Elternteile anwesend sein müssen, plus Kind um den Reisepass zu beantragen. Oder kennt ihr Urteile die mir auch die Möglichkeit als geben?

Wie ich das unserer Tochter erkläre, darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Ich finde die Situation auch nicht toll, ich habe keinen Spaß daran und meine Urlaubsfreude ist auch im Eimer. Wäre das alles nicht eine Menge Geld würde ich auch umbuchen, aber leider übersteigt das meine finanziellen Mittel extrem. ( wer verbrennt gern 1400€?! plus zusätzliche kosten für einen anderen Urlaub. Also in Summe ein plus von 2500-3000€, Da hätte ich auch gleich ne Luxusreise buchen können).

Aber mal unabhängig von der Moral frage, Was kann auf mich rechtlich zukommen. Anzeige Kindesentführung!? Festnahme bei Ankunft in Deutschland!? Verlust der GSR ?!  Das sind jetzt nur so Gedanken.

Noch kurz eine andere Frage, wird das GSR irgendwo bei einer Behörde hinterlegt, oder muss ich immer mit dem mehrseitigen OLG Verfahren hausieren gehen?

Gruß Seb

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2017 09:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich verstehe Deine Verzweiflung und soviel Geld will niemand verbrennen, trotzdem ist Punkt 2 keine Option für Dich.
Erstens bekommst Du ohne Unterschrift der KM keinen Reisepass für das Kind, es sei denn die Unterschrift wird von einem Gericht ersetzt.
In vielen Fällen ist es ratsam ein formloses Schriftstück mitzuführen, dass bestätigt, dass die KM mit der Reise des Kindes einverstanden ist. Das kann am Flughafen erforderlich sein. Vielleicht genügt eine Bestätigung über das gemeinsame Sorgerecht.
Im Prinzip ist das Ganze natürlich kein Grund gegen ein GSR, nur könnte die KM versuchen, dass ASR zu erhalten mit dem Hinweis auf Deine Unzuverlässigkeit und eine Kindswohlgefärhdung durch eine Reise in ein Krisengebiet, unabhängig davon ob tatsächlich etwas passiert.

Es wird mit Sicherheit auch im nächsten Jahr Streit um den Urlaub und das Urlaubsziel geben. Ich denke nicht, dass die KM dann irgendeiner Reise zustimmen würde und jeder der involviert ist, würde es dann genauso sehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2017 10:39
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Tatsächlich halte ich die Wahrscheinlichkeit, dass Du einen zweiten Pass bekommst für gering  - denn dazu wird eben die KM wieder unterschreiben müssen, was sie ja offensichtlich nicht will. Ein Kreislauf, aus dem ein kurzfristiges Ausbrechen nicht zu erwarten ist.

Wäre dem aber so (bzw. hättest Du den Reisepass parat), dann ist das folgende dann eben nicht so:

Es kann sein, das ich einen 2.Reisepass bekomme. Nur spielt das keine Rolle. Denn dann wäre es immer noch Option2. Denn die Mutter will nicht das wir fliegen und sie weiß das ich gebucht habe. Wenn ich jetzt einen Reisepass habe von dem sie nichts weiß, will sie immer noch wissen wo ich in den Ferien hin will, sonst bekomme ich unsere Tochter nicht. Also muss ich sie anlügen.

Wo Du Urlaub machst ist zunächst Deine Sache. Und es wäre ihr "uphill-battle" dagegen vorzugehen, wenn sie das Urlaubsziel für nicht adäquat erachtet. Also genau umgekehrt wie derzeit, wo Du auf Zustimmung zur Unterschrift bzw. Herausgabe des RP klagen müsstest. Du musst es ihr letztlich noch nicht einmal sagen, wohin Euer Urlaub geht (was aber nicht die feine Art wäre). Und eine - wenn denn notwendige Klage - auf Herausgabe des Kindes zum Urlaubsumgang hielte ich für deutlich erfolgsversprechender als eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung der Mutter zum RP zu erzwingen. Letztlich wäre die KM m.E. besch...... wenn sie das riskiert.

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2017 11:22
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Zusammengefasst:
Lösung 3 : ohne Kind reisen ist dem Kind nicht zu zumuten
Lösung 2 :Mit dem GSR ist diese Lösung möglich. Das Kind wird das aber nachher ausbaden dürfen. Kindesmutter wird völlig ausrasten und stellt alles in Frage. Das wird dann ein ewiger Kampf.
Bleibt Lösung 1 : gerichtlich regeln lassen, auch wenn es Geld kostet. Könnte zwar auch die Position der Mutter bestätigen, aber falls es für das Kind und Dich entscheidet, wäre Kindesmutter bei weiteren Ferien-und Wochenendplanungen vielleicht pflegeleichter. Du hast GSR, Kindesmutter kannst Du nicht erreichen ... also kommt es zu dem gerichlichen Antrag.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2017 11:53
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Ich habe wegen Option 1 gestern viel telefoniert. Viele Anwälte haben auf die schnelle keine Zeit. Wenn sie Zeit haben, dann riechen sie das Geld. Entweder sie wollen mir nicht grob sagen was der Spaß kostet, lieber soll ich erst Mal einen Beratungstermin für 190€ machen, da kann man mir dann sagen was es kostet, oder sie hauen in die vollen und wollen für den Antrag mit mündlicher Verhandlung 2500€ haben. :gunman: :gunman:

Für das Geld fliege ich lieber nochmal woanders in den Urlaub.

Option 2 funktioniert mit Kinder PERSO, meine Tochter hat noch keinen Reisepass, jedoch besitzt sie einen Personalausweis (so wie bei uns Erwachsenen). Laut ägyptischer Botschaft darf sie mit dem Personalausweis ein und ausreisen. Wir würden das aber noch einmal schriftlich bestätigen lassen.
Somit wäre der Wunsch nach einem Reisepass hinfällig. Die Mutter darf natürlich nichts wissen, da sie sonst die Herausgabe des Kindes bzw. des Persos verweigert.

Option 3 kommt für mich nicht wirklich in Betracht.

Kann ein Verlust des GSR möglich sein?
Kann das ein Grund für das alleinige ASR sein?
Gibt es da irgendwelche Rechtssprechung?
Kann sie über die Polizei evtl. Probleme machen? Also Polizei infomieren, Strafanzeige stellen. Kindesentführung usw.

Für die Reise sind wir gut gewappnet. Ich habe eine International Geburtsurkunde dabei, so wie das Olg Urteil  für das GSR. Auch das Jugendamt ist Informiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2017 12:11
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo seb,

Die Kindesmutter "kann" alle diese Dinge tun  d.h. sie kann auf das ASR klagen. Die Frage ist, ob sie es will und damit durchkommt. Die Hürden einem Elternteil das GSR so entziehen, sind sehr hoch und eine Urlaubsreise reicht dafür nicht aus.

Sie "kann" die Polizei einschalten, Strafanzeige stellen, etc., aber mit dem GSR passiert hier nichts.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2017 12:43




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