Hallo,
die Mutter meines 3 Jährigen Sohnes verwährt mir jetzt gänzlich den Umgang mit meinem Sohn.
Zuerst hatte Sie immer gesagt er wäre krank und jetzt gestern lies sie die Bombe platzen un d sagte ich dürfte ihn gar nicht mehr sehen.
Sie begründet es damit, das unser Sohn immer so frech ist und noch nicht trocken ist.Und nachts manchmal wach wird.Das würde ja alles nur an mir liegen....
Ich habe mir nichts vorzuverwerfen, ich bin ein sehr junger Papa mit jetzt 26 Jahren und gehe sehr lieb und fürsorglich mit meinem Sohn um.Wir sind ein echtes Dreamteam wenn wir spazieren gehen oder Fußball spielen u.s.w
Ich denke die Mutter versucht einfach nur ihre Machtposition auszuspielen und will jetzt bei Gericht, weil Sie sich ja schon soooo gut informiert hat, das alleinige Umgangsrecht beantragen.
Kann Sie das?
Das Jugendamt sagte mir das geht nur in ganz schwerwiegenden Fällen...
Desweiteren kann das Jugendamt auch nichts weitermachen, wir waren schon zu 3 Gesprächen da gewesen, jedesmal klappte es dann auch mit dem Umgang mit meinem Sohn, bis Sie dann jetzt wieder einen Splin bekommt und mir den Umgang verwährt.Sie will es "darauf ankommen lassen" und sagte mir, "was willst du denn machen?" Das Kind gehört nunmal zur Mutter.
Das widersprach ich ja auch gar nicht, ich will doch nur meinen Sohn 1x die Woche sehen dürfen, mehr nicht! Aber selbst das gönnt Sie mir nicht.
Frauen gibts, die gibts gar nicht....
hallo mr999,
aus deinem beitrag lese ich, dass das ja bereits versucht hat zu vermitteln, denke dir bleibt kein andere weg als über das gericht und den umgang einzuklagen, diese art der vorgehensweise sollte ja eigentlich möglichst vermieden werden, vieleicht kannst du ja nochmal mit der mutter euers kindes sprechen, ansonsten schnellstens zu gericht, da dir sonst zu viel zeit verloren geht,
gruß papa
Moin,
das alleinige Umgangsrecht beantragen.
Du meinst das Alleinige Sorgerecht?! Kann sie gern versuchen. Ob sie Erfolg hat wird letztlich von der Argumentation ihres RA und der Laune des Richters abhängig. Ansonsten gilt:
BGB § 1671 Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.
Deine Ex kann sich also alleinig auf Abs. 2 Satz 1 stützen. Hierzu sind aber deutliche Kindeswohlgefährdungen notwendig, um Erfolg zu haben.
ich will doch nur meinen Sohn 1x die Woche sehen dürfen, mehr nicht!
Ich meine, ihr braucht eine verlässliche Umgangsregelung, die auch die Altersentwicklung berücksichtigt. Ob ihr die untereinander hinbekommt oder vor Gericht lösen wollt, lasse ich offen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo mr999,
aus deinem beitrag lese ich, dass das ja bereits versucht hat zu vermitteln, denke dir bleibt kein andere weg als über das gericht und den umgang einzuklagen, diese art der vorgehensweise sollte ja eigentlich möglichst vermieden werden, vieleicht kannst du ja nochmal mit der mutter euers kindes sprechen, ansonsten schnellstens zu gericht, da dir sonst zu viel zeit verloren geht,
gruß papa
Ja ich habe jetzt gleich einen Termin beim Anwalt geholt, ich habe aber kein Geld Hartz4, und muß noch was beim Amtgsericht beantragen das die Kosten übernommen werden.
Wie lange dauert sowas? Ich habe meinen Sohn jetzt schon 2 Wochen nicht mehr gesehen und vermisse ihn schon total.
Moin,
das alleinige Umgangsrecht beantragen.
Du meinst das Alleinige Sorgerecht?! Kann sie gern versuchen. Ob sie Erfolg hat wird letztlich von der Argumentation ihres RA und der Laune des Richters abhängig. Ansonsten gilt:
BGB § 1671 Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.Deine Ex kann sich also alleinig auf Abs. 2 Satz 1 stützen. Hierzu sind aber deutliche Kindeswohlgefährdungen notwendig, um Erfolg zu haben.
ich will doch nur meinen Sohn 1x die Woche sehen dürfen, mehr nicht!
Ich meine, ihr braucht eine verlässliche Umgangsregelung, die auch die Altersentwicklung berücksichtigt. Ob ihr die untereinander hinbekommt oder vor Gericht lösen wollt, lasse ich offen.
DeepThought
Nein das alleinige Sorgerecht hat sie schon automatisch bekommen, weil wir nicht verheiratet waren.Sie sagte wortwörtlich eben nochmal am Telefon: Nein du bekommst ihn nicht mehr, ich beantrage das alleinige Umgangsrecht... na ja soll sie eben mal versuchen.
Was für Strafen drohen ihr eigentlich, wenn der Richter dann beschließt das ich ihn wieder sehen darf, und sie sich trotzdem nicht dran hält?
Moin,
alleiniges Umgangsrecht gibt es nicht. Das ist völliger Quatsch, was sie dir da erzählt. nach § 1684 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang und du die Pflicht hierzu.
Was für Strafen drohen ihr eigentlich, wenn der Richter dann beschließt das ich ihn wieder sehen darf, und sie sich trotzdem nicht dran hält?
Naja, es wäre nach § 33 FGG ein Zwangsgeld und bei Tatwiederholung auch Erzwingungshaft denkbar. Zwangsgeld wird nur auf Antrag festgesetzt. Würde ich im ersten Schritt nicht machen, wirkt zu streitwütig.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
na das hört sich doch schon mal gut an, sie soll nämlich bestraft werden, wenn Sie mir den Umgang mit meinem lieben Sohn verbietet!
Was die sich rausnimmt ist echt die Krönung...
Hoffentlich dauert das alles nicht so lange, ich will nämlich nicht so lange von meinem Sohn getrennt sein!
hallo
ich gehe davon aus, dass dein aw einen pkh-antrag stellen wird, er wird dich dazu auch entsprechend informieren
gruß papa
Meine Anwältin will einen Eilantrag beim Familiengericht stellen, weil es aus Erfahrung sonst 3 Monate dauert bis der Richter den Fall vorliegen hat.
Ich wollte meinen Sohn nämlich nächste Woche schon sehen weil er dann Geburtstag hat, dafür muß ich jetzt eine Eidesstattliche Versicherung unterschreiben und dann geht das wohl alles schneller.
Naja bin mal gespannt, achso den Antrag auf Prozesskostenhilfe habe ich schon bekommen.
Am kommenden Dienstag muß ich zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht erscheinen.
Meine Ex auch.
Da bin ich ja mal gespannt was der Richter dann dazu sagen wird.
Ich durfte an seinem 3. Geburtstag vor 3 Tagen meinen Sohn noch nicht mal am Telefon kurz sprechen! Ob das so richtig ist von der Mutter?
Immherhin habe ich meinen Sohn jeden Tag gesehen und 2 Jahre mit ihm seit seiner Geburt zusammengelebt und 7 Jahre mit meiner Ex zusammengelebt .
Und nach der Trennung vor 1 Jahr habe ich ihn dann immer regelmäßig am Wochenende gesehen.Und jetzt ganz plötzlich soll ich ihn nicht mehr sehen dürfen?!
Naja der Richter wird hoffentlich dann endgültig ein Machtwort sprechen! 😉
[Editiert am 24/7/2005 von mr999]
[Editiert am 24/7/2005 von mr999]
Ich drück Dir die Daumen für Dienstag, und bleib möglichst immer ruhig während der Anhörung, wenn es auch schwer fällt.
Gruß
Chris40
Hi,
habe deine Geschichte gerade gelesen und finde es furchtbar! Ich bin selber eine Mutter und Geschieden, verstehe mich mit meinem Ex auch nicht gerade blendend aber ich liebe mein Kind und er wiederum seinen Vater. Ich möchte für meinen Sohn das er Glücklich ist, dazu gehört nunmal auch sein Vater. Es gab Anfangs auch Schwierigkeiten, da wollte mein Sohn nicht zu ihm, aus Angst mich alleine zu lassen! Es dauerte auch ein bischen bis ich verstand, forderte ihn dann aber immer auf zu gehen, nicht um Mami alleine zu lassen sondern um Papi der ihn sonst vermissen würde, zu sehen.
Heute klappt es prima und ich bin stolz das ich meinem Kind wieder die sicherheit geben konnte die es einmal vermisst hat.
Ich finde es eine nicht auszusprechende Ungerechtigkeit was wir "angeblich so liebende Mütter" uns einfallen lassen um unseren Kindern zu schaden, den wir erreichen zwar unser Ziel das ist die Väter zu zerstören aber auf kosten unserer Kinder!
Unsere kinder haben ein Recht auf ihre Väter und verantwortungsbewußte Mütter lassen ihnen dieses Recht!!!
Eine verantwortungsbewußte und liebende Mami wünscht dir für morgen von ganzem Herzen viel Glück!!!
hallo mr999
ich wünsch dir viel glück bei deinem termin, und bleib immer ganz ruhig laß deine aw agumentiern, und laß dich nicht aus der reserve locken denk an dein kind.
zu dir biene34
wenn nur alle mütter oder alleinerziehenden so denken würden, ich wäre mir sicher vieles wäre einfacher, für alle vor allem für unsere kinder,
gruß papa
naja is alles ok gegangen sehe meine Sohn nun ab kommenden Wochenende wieder regelmässig.
Alle hatten zu mir gestanden, der Richter, der Jugendamtmitarbeiter und mein Anwalt 🙂
4 Männer gegen eine Frau mit Haaren auf den Zähnen, h3h3.
Die hatte aber keine Chance, mit Ihren billigen Argumenten und 2 Heulanfällen.
Scheinbar hat der Richter gemerkt das es nicht an mir liegt, sondern an Ihrer Erziehung und deshalb soll sie mal "Nachhilfe" nehmen bei einer Erziehungberatungstelle 😉
hallo mr999
freut mich für euern sohn, dass du ihn wieder regelmässig sehen kannst, drücke dir die daumen das die km dies auch einhält,
hast du einen beschluß oder nur eine einigung auf elternebene erreicht?
nochmals alles gute
gruß papa
hallo mr999
freut mich für euern sohn, dass du ihn wieder regelmässig sehen kannst, drücke dir die daumen das die km dies auch einhält,
hast du einen beschluß oder nur eine einigung auf elternebene erreicht?
nochmals alles gute
gruß papa
Ich glaube mein Anwalt hatte sich irgendetwas mit "Vergleich" notiert.
Was schriftliches habe ich noch nicht.
Moin mr999,
ich vermute, es ist ein Vergleich. Zum einen wird hierdurch dokumentiert, dass die Eltern doch noch in der Lage sind im Sinne der Kinder miteinander zu reden. Auf der anderen Seite sind die Streitwerte derart niedrig, dass es sich für RAs meist nur über die zustätzliche Vergleichsgebühr lohnt. Richter sind ja nun mal auch Volljuristen mit identischem Studiengang. Die Wissen um die Not ihrer "Kollegen".
Ein Vergleich in Umgangssachen ist nicht nachteilig, da es ebenso einen ggf. vollstreckbaren Titel darstellt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
irgendwas von 500€ hatte der Richter dann auf sein Diktiergerät gesprochen.
irgendwas von 500€ hatte der Richter dann auf sein Diktiergerät gesprochen.
das müsste der Streitwert für die einstweilige Anordnung sein.
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
hy sky,
es könnte aber auch wie in meinem fall die festgelegte strafe im falle des umgangsboykott sein. 😉
unglaublich aber wahr,da meine ex es eine zeitlang mit umgangsboykott versucht hat,wurde von einem richter im falle der wiederholung eine strafe in höhe von 500euro per urteil verhängt!!! 😀
im gegenzug setzte Ex aber durch das es mich auch 500 euro kostet sollte ich den umgang wie im urteil festgelegt nicht einhalten! :cul:
seither funktioniert der umgang (fast) problemlos weil meine ex angst hat die strafe bezahlen zu müssen. 🙂
gruss sandgren 😎
[Editiert am 29/7/2005 von sandgren]
