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Mutter verhindert 5 Wochen Umgang mit Kind

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(@jarod45)

Hallo Vater78,

vielleicht noch ein Rat. Soweit ich es gelesen hab ist der hier auch nicht angesprochen worden. Was regulären Umgang mit deinem Kind betrifft, solltest Du auch darauf achten, dass eine Ferienregelung die des regulären Umgangs überlagert.

Gruß

Jarod45

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2013 14:57
(@fruchteis)
Registriert

... und zwar üblicher Weise so, daß in der zweiten Hälfte der Ferien die Umgänge ausfallen, damit auch der andere ET Ferienzeit 'am Stück' hat.  😉

Und wenn wir schon ins Detail gehen:
Die Weihnachstferien könnten
- komplett im Wechsel stattfinden oder
- so auf geteilt werden, daß Weihnachten bzw. Jahreswechsel 'geschaukelt' wird, entsprechend Ostern und Pfingsten.
Also: Weihnachten 2013 komplett bei Muttern, Silvester beim Vater, Ostern 2014 bei Mutter und Pfingsten beim Vater. Weihnachten 2014 usw. dann umgekehrt...  

Liegen sehr große Entfernungen zw ET und Kind, dann sollte verstärkt in die Ferien verlagert werden, um irre Fahrten zu vermeiden. Jedes 2. WE wird dann schnell zur Qual für alle und ist oft einfach nicht vernünftig zu organisieren, weder zeitlich noch finanziell.

Ab etwa 10 J. können Kinder auch gut allein mit der Bahn oder Flieger reisen., sodaß der väterliche Shuttle wegfällt.

W.

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Geschrieben : 16.01.2013 15:17
(@jarod45)

@ Wildlachs

Muss ja nicht immer auf die zweite Ferienhälfte beschränkt sein. Der Umgang mit meinem Sohn ist derzeit durch das Gericht so geregelt, dass zum Beispiel der Ferienanfang, nehmen wir mal die Osterferien 2013 Bayern, so geregelt ist, das ich meinen Sohn bereits am 22.03. habe, auch wenn es nicht mein Wochenende wäre. Zu meinem Pech ist es dieses Jahr aber so, dass es ohnehin mein Wochenende ist  :exclam:

Kann man nur wünschen das Vater78 bald eine Regelung bekommt, mir der er zufrieden ist/sein kann und die Mutter sich endlich mal wie eine Mutter benimmt. Das vergessen die meisten 'Dämlichkeiten' bei ihrem Krieg um das Kind. Die Mütter sind nicht die 'Besitzer', denken es aber. Selten so, das es gesittet abläuft, leider.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2013 16:03
(@fruchteis)
Registriert

... nein, natürlich ist das nicht auf die zweiten Hälften beschränkt. Ich hätte besser sagen sollen "die andere Hälfte".

Umgang in der der ersten Hälfte ist sinnvoll, damit sich das Kind in der zweiten wieder an das mütterliche 'Regime' anpassen kann, voll adaptiert und konditioniert ist  :wink:, wenn der Blick wieder Richtung Schule geht. 

W.

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Geschrieben : 16.01.2013 16:28
(@jarod45)

'Regime' trifft in vielen Fällen zu. Wenns um Schulbeginn geht, ist das meist ja auch irgendwo nachzuvollziehen.

Was ich in Punkto Regime doof finde ist, die Mutter setzt nach der Trennung andere Maßstäbe, neue Regeln und Papa wird als nicht so konsequent und lasch hingestellt, wenn er die Regeln beibehält, die es während des Zusammenlebens vor der Trennung gab. Das dann zu kritisieren ist doch vollkommen daneben.

Die Nichteinhaltung von Umgangsregelungen und deren Konsequenzen ist da viel interessanter. Ich hab noch nichts davon gehört, dass bei einer Verletzung der Regelung die Mutter vom Gericht zu Sanktionen verdonnert wurde  😡    Aber vielleicht erleb ich das ja noch diese Woche bei meiner Ex.

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Geschrieben : 16.01.2013 16:54
(@steve611618)
Zeigt sich öfters Registriert

Vorschlag für die Urlaubsregelung:

Herbstferien
Im Jahreswechsel erste Hälfte beim Vater, zweite Ferienhälfte bei der Mutter.
Abhängig vom Wochenendplan, wenn das Kind das erste Wochenende (WE) beim Vater ist, läuft die erste Woche von Freitag XX.YY Uhr bis Freitag gleichen Zeitpunkt wie am Anfang.
Wenn das Kind das erste WE bei der Mutter ist, läuft die erste Woche von Sonntag, 20:00 Uhr bis Sonntag 20:00 Uhr beim Vater.
2012 beginnend bei der Mutter, 2013 beim Vater.

Weihnachtsferien
Im Jahreswechsel vom letzten Schultag abends, XX:YY Uhr bis zum Silvester abend, yy:xx Uhr bei einem Elternteil, danach beim anderen Elternteil; in 2012  beginnend bei der Mutter, 2013 beginnend beim Vater.
(Bemerkung: damit gibt es keinen Stress an die Weihnachtstagen: Die Russen und Ukrainern feiern Weihnachten und Väterchen Frost (31.12), mit Geschenke für das Kind an beide Feiern.

Feiertage:
Pfingstsamstag und -Sonntag entsprechend den Wochenendplan. Die am Pfingsten anschlissenden Feier- oder Schulfreien Tage verbringt das kind bei dem Elternteil, bei dem es sich auch das PfingstWE verbringt.

Christi Himmelfahrt mit anschliessendem Freitag im Wechsel,  in 2012  beginnend bei der Mutter, 2013 beginnend beim Vater.

Und so weiter...

Ich behaupte nicht das es die beste Möglichkeit ist, aber es funktioniert bei mir.

Halt die Ohren steiff!

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Geschrieben : 16.01.2013 17:36
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Vater,

wenn Du wirklich begründeten Verdacht hast, dass Deine Ex Dir im Internet nachstellt, kannst Du dich auch unseren Administrator Deep wenden und ein Sonderfallforum (in einem geschützten Bereich, indem nur bestimmte Mitglieder des Sonderfallforums Zugang haben) beantragen.

Dir muss dann aber auch klar sein, dass die "Meinungsbreite" (die ich ziemlich wichtig finde) zu Deinen Fragen abnehmen wird. Gruß Ingo

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Geschrieben : 16.01.2013 20:50
(@jarod45)

Die Ex müsste schon wissen das er hier registriert ist und den Benutzernamen haben. Im Internet hinterher spionieren halte ich zwar generell für möglich, aber eher unwahrscheinlich. Das sind dann nur Hirngespinste, es sei denn es gibt konkrete Beweise.

Meine Meinung als Ex-PC-Fachmann 😉

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Geschrieben : 17.01.2013 13:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@jarod:
Na, dann gib mal

Meine Meinung als Ex-PC-Fachmann

in Google ein...

Und wenn die Ex tatsächlich "Internet-Stalking" betreibt, Passagen aus einem Brief googelt, dann findet sie schnell diesen Thread und den User.

Deshalb: So hilfreich Formulierungshilfen durch die Community hier sind, in speziellen Fällen wäre ich vorsichtig.

Gruß, Toto

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Geschrieben : 17.01.2013 14:22
(@jarod45)

Dies setzt das Wissen um gewisse Dinge z.B. 'Passagen aus einem Brief' voraus. Ist das nicht vorhanden kannst Du googlen wie Du willst. Namen gibts wie Sand am Meer. Man muss schon spezielles wissen und googlen, um bei etwas fündig zu werden. Ich habs mal bei meiner Ex gemacht. Dutzende gleicher Namen, in den verschiedensten Städten Deutschlands, aber mehr nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 14:38




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dies setzt das Wissen um gewisse Dinge z.B. 'Passagen aus einem Brief' voraus. Ist das nicht vorhanden kannst Du googlen wie Du willst.

dann gib aus Deinem >>>ersten Posting<<< hier mal ein paar auch Deiner Ex bekannte, allgemeine Begriffe wie "2002 verheiratet 2008 Sohn elternzeit schwarzwald" bei >>>Google<<< ein und schau Dir den ersten Treffer an.

Beim googeln kommt es nicht auf Namen an, sondern darauf, dass man die Maschine richtig füttert...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 15:13
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es wird langsam off-topic, aber

Dies setzt das Wissen um gewisse Dinge z.B. 'Passagen aus einem Brief' voraus.

der Brief geht doch an Ex. Und dann ist dieses Forum sowie der Nick von Vater78 auffindbar. Das sollte man nur wissen, wenn man sich hier Briefe umformulieren lässt. Und es setzt natürlich die Freude am Schnüffeln der Ex voraus, die ich allerdings hier als gegeben annehme.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 15:37
(@fruchteis)
Registriert

Die Möglichkeit und das Wissen, vom 'Feind' enttarnt und entdeckt zu werden, kann man auch geschickt für sich nutzen!

W. 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 15:45
(@jarod45)

@ TotoHH

Entschuldige wenn ich mich grad schwer tue dir zu folgen. Wo hat er einen Brief an Ex geschrieben? Er hat hier geschildert was so passiert ist, aber von einem Brief hab ich nichts gelesen. Sollte ich das vielleicht übersehen haben?

und Martin

ich lande gegooglet '2002 verheiratet 2008 Sohn elternzeit schwarzwald' genau hier. Du hast zwar mein erstes Posting auch verlinkt, aber das ändert nichts an der Tatsache das man schon spezielle Begriffe eingeben muss, wie wir ja schon feststellten. Dem sei mal unbenommen, dass ich nichts davon gelesen habe ob Vater78, als Benutzername, der Ex bekannt ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 18:49
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@jarod: in #11 wird dem TO empfohlen, den Briefentwurf hier zur Diskussion einzustellen. Danach fragt der TO in diesem Kontext wie er anonymisieren kann. Deshalb mein Hinweis mit Textentwürfen hier - in diesem Fall -vorsichtig zu sein, denn nach Erhalt des Schreibens könnte Ex über Google diesForum hier, den Nick des TO sowie alle Konversationen und Ratschläge finden. Ob das so sinnvoll ist, muss der TO entscheiden...
Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 23:36
(@heiko-d)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Vater78,
Ich denke es sollte noch nach anderen Wegen gesucht werden, als mit JA oder Gericht Druck zu machen.
Wie kommst du an den Mann deiner Ex?
Wieviel Einfluss hat er auf ihr?
Kannst du mit im ruhig reden oder besser schreiben?
Ist er Inteligenz genug um umsichtig auf deine Ex einzuwirken?
Kannst du ihn vielleicht sogar zum Verbündeten machen?
Was ist mit ihren Eltern? Ihren Vater hat sie sicher nicht sehr geliebt. Sonst würde sie so etwas eurem Kind nie an tun. Aber hat ihre Mutter noch Einfluss?
Wer sind ihre Freunde? Kannst du da auf Hilfe hoffen?
Ich sage nur: " suche nie die Konfrontation, das geht leider meistens richtig schief. Suche Kommunikation, das verspricht Heilung".

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2013 23:43
(@jarod45)

@ TotoHH

Das mit dem Vorschlag hab ich nicht gelesen. Meine Argumentation ging ja ursprünglich nur Richtung Ferienregelung.

@ Heiko D

Kommunikation muss bei beiden Seiten gewollt werden. Wenn es irgendwo in Richtung 'Stress' oder 'Ausraster' geht, dann bringt das nichts. Freunde oder Bekannte der Ex anzusprechen ist auch nicht unbedingt ratsam. Der eine erzählt so, der andere anders. Das JA ist nur beratend tätig. Wenn die Parteien sich nicht friedlich einigen können, dann sollte das Gericht für beide verbindlich entscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 01:09
(@vater78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

was das Stalking angeht: ich weiß, dass sie sich täglich damit befasst. Sei es ebay, google earth, facebook oder halt allgemein google. Wenn sie bei google die dinge eingeben würde, die ich hier bewusst nicht geschrieben habe, würde sie hier direkt draufkommen, alles ausdrucken und das zur Stelle vom Jugendamt schleppen. Daher kann ich natürlich nicht riskieren hier etwas eben über genau diese Stelle vom Jugendamt zu schreiben. Da würd ich mir ja selbst Feinde machen.

Da ich diese Dinge aber natürlich hier schildern möchte, wäre da ein anonymisiertes Thema sehr viel besser. Habe bei Internes - Nachricht an uns - vorgestern eine Mail geschrieben aber bisher keine Antwort erhalten.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2013 12:56
(@jarod45)

Servus Vater78,

also kennt sie deinen Benutzernamen von hier nicht. Sie kann nur Begriffe / Schlagwörter goggle'n. Bei Facebook, naja, wers braucht. Google Earth, ehrlich. Was kann man da stalken? Was dort gezeigt wird ist bereits Geschichte, liegt was weiß ich wie lange in der Vergangenheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 13:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Ich finde, das Thema ist ausreichend diskutiert worden und der TO hat bei den Admins gebeten, in den gesicherten Bereich zu kommen, daher: back to topic!.
Falls noch weiterer Diskussionsbedarf über Suchmaschinen und Schlagwörtern besteht, bitte einen eigenen Thread eröffnen.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 14:20




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