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Mutter verhindert 5 Wochen Umgang mit Kind

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(@vater78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich habe mich nun heute hier angemeldet, weil ich langsam etwas ratlos bin und einfach mal eure Erfahrungen und Tipps hören möchte.
Es geht um mein 8Jähriges Kind. Da meine Ex mich im Internet sehr verfolgt und ich nicht möchte, dass sie mich anhand meines Postings hier entdeckt, schreibe ich nur „Kind“ und „Es“.
Folgendes Problem: Meine Ex und ich sind seit 7 Jahren getrennt und haben inzwischen auch beide neue Ehepartner. Meine Ex hat das alleine Sorgerecht, welches sie auch unter keinen Umständen mit mir teilen möchte. Meine Frau, sowie Ex‘ ihr Mann verstehen sich sehr gut mit meinem Kind.
Da die Trennung damals von mir kam und ich recht schnell in einer Beziehung mit meiner Frau war, hat meine Ex es sich zur Lebensaufgabe gemacht, mir das Leben schwer zu machen. Dies schafft sie die letzten sieben Jahre auch hervorragend. Vom Stalking im Internet, über das Ausquetschen meines Kindes nach jedem Besuch bei uns gehören praktisch zum Alltag. Es kommen auch trotz neuer Beziehung und vielen inzwischen vergangenen Jahren Kommentare und Geschichten von damals, auch gegenüber dem Kind. Dieses wird von meiner Ex komplett in die ganze Angelegenheit hineinbezogen. Regelung zwischen Ex und mir seit Jahren: einen Tag am Wochenende ist das Kind bei mir. Jedoch kommt es seit Jahren regelmäßig zu Umgangsverweigerung, sobald meiner Ex etwas nicht passt, z. B. als sie von Verlobung, Hochzeit, neuem Haus usw. erfuhr. Auch wenn man ihr gegenüber etwas sagt, was nicht passt wird direkt mit Umgangsentzug gestraft.
Nach einem erneuten Ausraster im letzten Jahr zwecks Kind’s Ferienplanung habe ich mich entschlossen, beim Jugendamt ein Gespräch mit ihr und einer neutralen Person zu fordern. Dieses Gespräch hat auch stattgefunden aber leider rein gar nichts gebracht. Anstattdessen wurde das Kind dort von meiner Ex hingezottelt trotz Weinen und Betteln und wurde dort befragt – genau das, was ich nicht wollte.
Nun, Anfang des Jahres nun beim Zurückbringen des Kindes ein erneuter, sehr aggressiver Angriff auf mich und meine Frau. Da wir etwas wussten, was wir nicht wissen sollten, ist sie richtig ausgerastet und hat direkt mit Konsequenzen gedroht.
Das Wochenende nach ihren Ausraster hatten wir das Kind nicht, da sie mit diesem verreisen wollte. Dann letzte Woche eine Mail von ihr, in dieser steht, dass das Kind die nächsten zwei Wochenenden nicht zu mir wolle und auch danach an dem Wochenende etwas anderes geplant sei und es erst Anfang Februar wieder ginge. Ich solle dies ohne Rückfrage bei ihr oder beim Kind akzeptieren. Sie hätte dafür auch das okay von der Dame vom Jugendamt bekommen, welche das Gespräch zwischen uns führte. Leider habe ich die Dame seitdem nicht telefonisch erreichen können und bekomme auch keinen Rückruf.
Da ich weiß, dass mein Kind unheimlich gerne bei mir ist und sich immer darauf freut und kaum heim will, weiß ich einfach nicht, was ich nun machen soll.
Weiter auf den Rückruf der Dame warten oder direkt zum Anwalt? Was hab ich für Möglichkeiten wenn mich das Jugendamt nicht unterstützen sollte?
Verzeiht den langen Text – viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2013 16:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Vater78 und willkommen im Forum!
Da in erster Linie Euer Kind Recht auf regelmässigen Umgang mit Dir hat, wirst Du hierfür eintreten müssen.

Wie empfehlen den Dreisprung:
1. Erarbeiten und Vorschlag einer für Dich vetretbaren und möglichst umfangreichen Umgangsregelung (mit kompletten WE und Übernachtung, hälftige Ferien etc.)
    Diese schickst Du KM mit der Bitte, innerhalb von zwei Wochen zuzustimmen oder Gegenvorschlag zu unterbreiten.
    Passiert nix:
2. JA noch mal um Mithilfe/Vermittlung bitten. Funzt das auch nicht
3. Antrag bei Familiengericht auf Umgnagsregelung

So viel erst mal
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 16:26
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Entsprechend des Umgangs3Sprungs (Gespräch mit KM, JA, gerichtliche Entscheidung) steht nun letztere an!
Und dann aber auch gleich richtig: alle 14 Tage UmgangsWE mit Übernachtung, am Besten Fr bis Mo fordern, mal schauen was raus kommt, und natürlich klare Regelung bzgl. hälftige Ferien sowie Regelung betreffend Weihnachten, Geburtstag etc. und Ordnungsgeld bei Umgangsboykott.
Dies ruhig auch mal vorab Ex mitteilen was Du forderst, vielleicht erkennt sie dann, dass eine bilaterale Einigung einfacher für sie ist.

Gruß, toto 

Achja,

Da ich weiß, dass mein Kind unheimlich gerne bei mir ist und sich immer darauf freut und kaum heim will, weiß ich einfach nicht, was ich nun machen soll.

lass dies und insb. das "kaum heim will" mal als Argument stecken. Ist zumindestens in dieser Phase der "Verhandlungen" irrelevant. Sowohl Du aber viel mehr das Kind haben ein Recht auf Umgang, welches auch verlässlich ausgeurteilt wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 16:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich bin immer wieder fassungslos, mit welcher Begeisterung manche Menschen ihre Vergangenheit kultivieren. Würde ich meiner Ex noch hinterherspionieren oder mich in diesem Umfang mit ihr beschäftigen, hätte mich meine heutige Ehefrau - zu Recht - längst mit einem nassen Lappen erschlagen. Oder einfach ihre Koffer gepackt.

Zu Deinem Problem: Deine Ex wird dieses Spiel so lange weiterspielen wie Du es zulässt, denn sie weiss, dass das der einzige Punkt ist, wo sie Dich treffen kann. Angesichts des bereits erfolglosen Versuchs, das über das JA zu klären wäre mein nächster Schritt ein fester Umgangsplan, den Du beispielsweise per Excel-Tabelle erstellen und ihr zumailen kannst. In Abänderung der bisherigen Regelung würde ich allerdings nicht "einen Tag an jedem Wochenende" machen, sondern lieber "jedes zweite Wochenende von Freitag 15 Uhr bis Sonntag 19 Uhr (da haben alle mehr davon, weil es nicht nur "Besuch" ist, sondern "ich wohne hier auch") plus halbe Ferien plus Feiertage im Wechsel; ggf. auch noch einen Zusatz-Nachmittag unter der Woche. Das Ganze mit der Alternative, dass das Thema auch gerichtlich geklärt werden kann und wird, wenn sie sich weigert.

Eine Umgangsklage zu gewinnen ist ziemlich leicht; Du riskierst dabei nicht viel. Aber Du und Deine Tochter habt dabei viel zu gewinnen. Und Deine Ex-Madame erfährt dann eben von einem Menschen in schwarzer Robe, dass ihre Pubertät vorbei und Eure Tochter kein persönliches Eigentum ist wie früher ihre Puppen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 16:30
(@vater78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und vielen Dank für Eure Antworten.
Eine Excel-Tabelle habe ich heute direkt erstellt und werde die der Kindsmutter übermitteln. Meine Frage ist jetzt allerdings, wie verbindlich diese Vereinbarung zwischen ihr und mir ist (wenn sie überhaupt zustimmt). Was für Möglichkeiten habe ich wenn sie sich dann an die Regelung nicht hält?

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2013 16:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Meine Frage ist jetzt allerdings, wie verbindlich diese Vereinbarung zwischen ihr und mir ist (wenn sie überhaupt zustimmt). Was für Möglichkeiten habe ich wenn sie sich dann an die Regelung nicht hält?

sie ist juristisch nicht verbindlich, sondern funktioniert nur und genau so lange, wie sich beide daran halten. Allerdings sollte über ihr das "Damokles-Schwert" schweben, dass sie die einzige Alternative zu einer (dann auch juristisch verbindlichen) gerichtlichen Umgangsregelung ist, die Du bei eventuellen Verstössen umgehend anleierst. Das kannst Du jederzeit tun.

Wichtig ist, dass Du "Eier in der Hose hast" und nicht (mehr) den Molli mit Dir machen lässt. Die Alternativen heissen nicht "Umgang oder kein Umgang", sondern "private oder gerichtliche Umgangsregelung".

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 17:05
(@vater78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe zu der Tabelle noch dazugeschrieben, dass ich sie bitte innerhalb von zwei wochen zuzustimmen oder einen gegenvorschlag zu machen. wenn keine einigung möglich ist, ich mich ans Jugendamt wende um das von denen festsetzen zu lassen.
Das sollte ja reichen, oder?

Viele Grüße und danke für die Unterstützung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2013 17:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Das JA kann gar nichts festsetzen. Nur vermitteln.
Deswegen kannst und solltest du mit dem JA auch nicht "drohen.

Eher solltest du ihr möglichst höflich, förmlich und schriftlich deine Vorstellungen übermittel, z.B. per E-Mail und ihr anbieten, über die Feinheiten direkt mit dir alleine oder unter Vermittlung eines gemeinsamen Bekannten oder des JA zu sprechen.
Wenn das nicht klappt, dann kündigst du ihr einen gerichtlichen Antrag auf Umgangsregelung an.
Aber davor meldest du dich hier nochmal.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 17:18
(@vater78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

also damit ich jetzt in dem Schreiben nichts falsches von mir gebe: ich hab dazu geschrieben, dass wenn sie und ich uns alleine nicht einig werden können, dass wir das von der zuständigen stelle beim Jugendamt bei der wir ja bereits waren regeln lasse. Wollte in diesem Schreiben nicht direkt den gerichtlichen Antrag ankündigen oder wäre das vllt besser damit sie gleich sieht das es mir ernst ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2013 17:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so solltest du es machen.

Mit dem Gericht kannst du immer noch, wenn die Gespräche schlecht laufen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 17:30




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich hab dazu geschrieben, dass wenn sie und ich uns alleine nicht einig werden können, dass wir das von der zuständigen stelle beim Jugendamt bei der wir ja bereits waren regeln lasse.

deshalb hat @Beppo ja geschrieben, dass das unsinnig ist, weil das JA nur beraten, aber nichts "regeln" kann. Deine Ex wird das wissen; sie braucht beim JA nicht einmal zu erscheinen. Dann bist Du genau so weit wie heute - und weitere Wochen sind ins Land gegangen.

Wollte in diesem Schreiben nicht direkt den gerichtlichen Antrag ankündigen oder wäre das vllt besser damit sie gleich sieht das es mir ernst ist?

ja, das wäre besser - einfach als Gegenentwurf zu "ich unterschreibe garnix!"

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 15.01.2013 17:32
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Vater,

in Ergänzung zu den vielen guten Tipps: Stell doch bitte mal das Schreiben hier anonymisiert ein. Wir erleben leider immer wieder, dass aus falsch verstandener Freundlichkeit oder Hörigkeit gegenüber der Ex in einem weinerlichen Tonfall formuliert wird oder das sich im Ton vergriffen wird.

Da kann ein Drüberschauen der anderen Mitglieder abhelfen. Gruß Ingo

P.S:

Da die Trennung damals von mir kam

Auch das sehen wir hier öfters - denn damit hast Du gegen die Exen-Regel Nr. 1 verstoßen. Denn wenn, geht die Frau und diktiert das Spiel. Um das wieder "wett" zu machen, wird natürlich jetzt kräftig gegengesteuert.

Dazu kommt. Finger weg von Sozialen Netzwerken, Facebook und sonstigem Internet-Gedönse in dem sich die Ex bewegt. Der Kram wird zu 99 Prozent eh nur zur Spionage über den Ex-Partner oder zur Diffamierung genutzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 20:59
(@vater78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo,

Danke für deinen Beitrag. Wo kann ich denn das Thema anonymisieren?

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2013 12:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Danke für deinen Beitrag. Wo kann ich denn das Thema anonymisieren?

einfach hier einstellen, aber Namen von Personen und Orten "schwärzen".

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2013 12:31
(@vater78)
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Hallo Martin,

Danke Dir. Gibt es hier die Möglichkeit z.B. Dich auch privat anzuschreiben? Oder ist das hier nur über Forum möglich. Ich würde zu dem Thema an sich gerne noch ein paar Dinge schreiben mit jemanden aber dann wird die Gefahr zu groß das es die Ex über google mal findet.

viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2013 12:37
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Was meinst Du mit

Wo kann ich denn das Thema anonymisieren?

Das Topic Deines Threads kannst Du nicht mehr ändern. Allerdings halte ich das bislang von Dir geschriebene für nicht zuordbar.

Was Ingo vorschlug, ist, dass Du dass im Briefentwurf Name, Ort und Daten derart verfremdest, sodass es nicht mehr auf Dich und Deine Familie rückverfolgbar ist. So sinnvoll ich es meist finde, wenn die erfahrenen User hier mitformulieren, so sehr möchte ich aber davor warnen, insb. wenn die Ex eh schon mit Internet-Stalking beschäftigt ist. Google findet nachher ganze Textentwürfe.

Vielleicht ist - eben vor dem Hintergrund des Internet-Stalkings - das Sonderfall-Forum (SFF) - ein geschützter Bereich - angebracht. Hierzu muss Du dem Admin eine entsprechende Mail schreiben. Da hat dann nur ein begrenzter Kreis an langj. Usern (die SFF-Gruppe) Zugriff sowie alle, die Du dabei haben willst. Aber: damit schränkst Du Zahl der Ratgeber deutlich ein!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2013 12:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Danke Dir. Gibt es hier die Möglichkeit z.B. Dich auch privat anzuschreiben? Oder ist das hier nur über Forum möglich. Ich würde zu dem Thema an sich gerne noch ein paar Dinge schreiben mit jemanden aber dann wird die Gefahr zu groß das es die Ex über google mal findet.

"Privatberatungen" sind nicht der Sinn eines Internet-Forums. Andererseits ist Dein Problem nicht so einzigartig, dass man ein Posting hierüber eindeutig Dir zuordnen könnte. Und selbst wenn: Es ist nicht verboten oder strafbar, sich in Internet-Foren Hilfe zu suchen; möglicherweise tut Deine Ex ja dasselbe.

Solange Deine Ex nicht eindeutig detektierbar ist, kann sie nicht einmal behaupten, Du hättest sie verleumdet, wenn Du hier etwas über sie schreibst.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2013 13:10
(@vater78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bei dem was ich bisher schrieb ist das korrekt. Aber desto mehr ich hier Dinge aus der Vergangenheit schildere um die Situation genauer zu erklären, desto einfacher ist es für sie das zuzuordnen und vorallem kann sie diese dinge bei der Stelle vom Jugendamt gegen mich verwenden weil das was ich unter anderem schildern möchte auch direkt mit dieser Stelle zutun hat.  Nach dem was da alles passiert ist in den letzten Jahren bin ich da sehr vorsichtig geworden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2013 13:24
(@fruchteis)
Registriert

Moin Vater78.

Zur Rechtsverbindlichkeit von Elternvereinbarungen lies bitte hier. Dort findest Du auch Vorlagen.

Hilfreich für die Planung und Darstellung des Umgangs kann auch ein Jahresplaner sein, der auch gleich Schulferien und Feiertage ausweist.    

Die Umgangsregelung sollte 'generisch' formuliert sein, sodaß ihr jeder leicht entnehmen kann, wo sich das Kind etwa am 1. Juli 2015 aufhält. Also nicht, "an jedem zweiten WE", sondern "an jedem WE einer Woche mit gerader Zahl", "der Umgang in den Sommerschulferien beginnt am letzten Schultag und endet nach 21 Tagen...", so in etwa.

Die Erstellung einer guten Umgangsregelung ist eine Kunst für sich. Laß Dich dazu beraten, stell die Regelung hier zur Diskussion. Das gilt auch für die Anschreiben, die stets gegengelesen werden sollten, wenn man emotional sehr dicht an de Sache dran ist. 

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2013 13:43
(@fruchteis)
Registriert

... zum 'Dreisprung':

Er sollte mE auch deshalb gut dokumentiert eingehalten werden, weil Gerichte es gern sehen, wenn alles versucht wurde, um zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.

Je nachdem, von welcher 'Güte' das JAmt ist, kann man dieses in seinem 'Antrag auf Vermittlung' und der Fristsetzung an der entsprechend langen Leine führen.

Von der Störung des Umgangs bis zur befriedigenden Regelung sollte mE  nicht mehr als ein Monat vergehen.

Die gesetzliche Grundlage für einen 'Antrag auf Vermittlung' beim JAmt ist § 18 Abs. 3 SGB VIII.  

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2013 14:00




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