Mutter nimmt Einsch...
 
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Mutter nimmt Einschreiben nicht an und macht schnell einen Termin beim Jugendamt

 
(@ophsei)
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Hallo,

ich habe der Mutter unseres Kindes persönlich enen Brief übergeben.
Außerdem versendete ich den Brief nochmals per Einschreiben.Leider habe ich ein Übergabeeinschreiben gewählt.
Die Mutter teilte mir nun mit, daß sie das Einschreiben nicht angenommen hat (nicht bei der Post abgeholt).

Den Inhalt des Briefes kannte sie ja.Es ging darum die Umgangsproblematik endlich einmal gemeinsam zu besprechen.
Außerdem habe ich vorgeschlagen doch eine Beratungsstelle hinzuzuziehen.

Nun läuft die Mutter zum Jugendamt und macht dort einen Termin für sich und mich.
Dabei erweckt sie den Anschein, daß sie schon immer eine Beratung herbeiführen wollte und läd nun quasi mich dazu ein.

Natürlich hat sie damit nun die Vorschußlorbeeren beim JA gesammelt, wobei es als Vater ohnehin schwierig ist, hier eine gute Figur zu machen und Zuspruch zu erhalten.
Geschickt eingefädelt könnte man meinen.

Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?
Termin annehmen?
Den Sachbearbeiter allein erst einmal auf Herz und Nieren prüfen bevor wie gemeinsam hingehen?
Termin zur Wahrung der Beratungsqualität absagen und bei einer unabhängigen anderen Beratungsstelle einen Termin machen?

Das zuständige Jugendamt(anderer Berzirk) war ja der Meinung 2x 1,5h Spazierengehen genügt völlig an Umgang für ein Kind.Mehr Umgang wäre Stress!!!!!
Diese Mitarbeiterin hat wohl auch das Gespräch in der Beratungstelle des anderen Bezirkes vermittelt.
Damit ist davon auszugehen, daß es kaum eine neutrale Beratung geben wird und lediglich die Aussage der ersten Jugendamtsmitarbeiterin bekräftigt werden sollen.

Wirklich nicht schön zu wissen,daß bei Ämtern keine fachlich richtige und neutrale Beratung zu erhalten ist.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2015 01:51
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das ist doch Unsinn und paranoid.

Du schreibst der Mutter einen Brief und dann nochmals per Einschreiben, in dem es um gemeinsame Gespräche wegen Umgang gehen soll. Und diese möchte die Mutter offenkundig beim Jugendamt mit Dir führen, wofür das Jugendamt zumindest nach seinem gesetzlichen Auftrag auch die richtige Beratungs- und Unterstützungsstelle ist.

Und wenn Du nicht das Beratungs- und Unterstützungsergebnis erhälst, was Du bestellt hast, zweifelst Du einfach mal eben so die Beratungsqualität, Fachkunde und Neutralität an und unterstellst der Mutter geschickte Einfädelung und Anschein erwecken an, weil es Dir als Vater ohnehin schwierig sei, eine gute Figur zu machen.

Die machst Du in der Tat nicht. Als wenn es darauf ankommt, wer zuerst beim Jugendamt vorspricht. Ich würde eher sagen, dass es wohl mehr darauf ankommt, sich gesprächsbereit und aufgeschlossen gegenüber den Beteiligten zu präsentieren, als bloße Vermutungen, ungehörige Verdächtigungen und ein ungutes Klima zu versprühen.

Übrigens ist das Jugendamt nicht neutral, sondern zuerst wohl einmal den Interessen des Kindes verpflichtet. Und vielleicht solltest Du Dir mal eingehend die Begründung des Jugendamtes dafür anhören, warum es meint, dass 2x 1,5 Stunden spaziergehen völlig genüge und mehr Umgang Stress wäre, und Dich damit auseinandersetzen.

Zu Deiner Frage:

Ich würde den Termin wahrnehmen und im Gespräch das Interresse an Deinem Kind herausstellen und die Wichtigkeit, dass es Deinem Kind gut geht und es gut gedeihen kann und Du dafür Deinen Beitrag leisten willst.

Und irgendwelche Stänkereien mit der Mutter würde ich gänzlich vermeiden und auf einen Konsens in der elterlichen Beziehung hinwirken, indem Du deutlich machst, dass das auch für das Kind die beste Situation ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 02:32
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

also es ist so dass ich bereits seit acht monaten ein gespräch mit der Mutter und beim jugendamt oder einer anderen Stelle gefordert habe. dies hat die Mutter bis jetzt immer abgelehnt. Erst als ich ein Schreiben verfasst habe und dieses mit Einschreiben versandt habe stimmt die Mutter plötzlich zu läuft aber selbst zum JA.die mutter hat kein Problem mir Einschreiben zukommen zu lassen, warum sollte ich dann nun nach erstmals 8 Monaten kein Einschreiben versenden dürfen?
Erkläre mir doch bitte was an einem längeren umgang mit dem Vater stressig sein soll.
woher soll das jugendamt überhaupt wissen dass unser Kind Stress empfinden würde wenn es länger Kontakt zum vater hat?
ein häufiger umgang mit dem Vater ist doch sonst auch kein problem oder Stressfaktor?
wie kommt also das jugendamt zu der pauschalen Aussage ein häufiger Kontakt zum Vater wäre das schlecht?
Das Jugendamt kennt bis heute weder das Kind noch mich noch die Mutter?
es gab keine Begründung warum ein häufiger Kontakt Stress für das Kind bedeuten solle. Es wurde einfach nur so behauptet und in den raum gestellt.
Ganz im gegenteil die ablehnende Haltung des Jugendamtes gegenüber einem häufigen umgang mit dem vater ist schon eher kindeswohlgefährdend. Da darf man auch gern mal paranoid wirken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2015 05:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

greg hat eigentlich alles gesagt. Im Interesse Deines kindes solltest Du den Termin wahrnehmen.

Für das JA ist durchaus entscheidend wie jemand auftritt. Wenn Du auch vor dem JA den Kleinkrieg mit der KM führen willst, wird das JA praktisch nichts machen (können). Bist Du aber freundlich, zuvorkommend, am Kind und am Umgang interessiert, dann wirkt sich das positiv aus, selbst wenn das JA letzlich nichts machen kann, wenn die KM nicht will.
Ich glaube auch nicht, dass die Beratung beim JA so wesentlich ist, weil wenn die KM nicht will, kann das JA auch nichts machen. Dann bleibt Dir sowieso nur der Gang vor Gericht, wo es von Vorteil ist beim JA gewesen zu sein und einen guten Eindruck gemacht zu haben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 10:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Übrigens ist das Jugendamt nicht neutral, sondern zuerst wohl einmal den Interessen des Kindes verpflichtet. Und vielleicht solltest Du Dir mal eingehend die Begründung des Jugendamtes dafür anhören, warum es meint, dass 2x 1,5 Stunden spaziergehen völlig genüge und mehr Umgang Stress wäre, und Dich damit auseinandersetzen.

Ich möchte nicht aufgrund eines einzigen Satzes Deinen gesamten Beitrag in zweifel ziehen. Aber diese Flokel verursacht bei mir inzwischen Zahnschmerzen.
Nach meiner Ansicht ist der ASD eine Verwahrstelle für nicht existenzfähige Personen, die selbst über den zweiten Bildungsweg nur eine gemäßigte Chance auf ein festes Beschäftigungsverhältnis haben. Ich versuche immer noch an das gute zu glauben, werde aber leider auch immer wieder bestätigt ...

@ophsei,
mach nicht alles das was die KM macht nach. Wenn sie Einschreiben verschickt, ok. Nimm sie an, oder eben nicht, aber schock wegen solcher Nichtigkeiten nicht auch welche. Zu dem Termin des JA gehst Du hin, hörtst zu und was die meinen, ist gottlob egal. Wenn kein regelmäßiger und vernünftiger Umgang herauskommt, dann würde ich klar fomulieren, das Du den Klageweg beschreiten wirst.
Das Gespräch beim JA würde ich an geeigneter Stelle mit einem Nebensatz einleiten, "Schön liebe Mausie, dass nach mehreren Hinweisen nun doch einen Beratungstermin gefunden haben!"
ASD / JA ist kein Wettrennen und punktet auch nicht mit Termine machen. Oder Du hast so eine SB wie ich, die ist so gut wie nie zu erreichen, ruft nicht zurück und reagiert auf schreiben nicht, formuliert aber in Berichten wie toll sie meine Kinder kennt (einmal gesehn, vor zwei Jahren) ... ganz ehrlich, für mich haben die einen an der Klatsche.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 10:39
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi ophsei,

...also es ist so dass ich bereits seit acht monaten ein gespräch mit der Mutter und beim jugendamt oder einer anderen Stelle gefordert habe. dies hat die Mutter bis jetzt immer abgelehnt.

Erstens ist das ihr gutes Recht. Zweitens Deins auch. Drittens verzettelst Du Dich in Kleinklein, statt vorwärts zu machen. Normalerweise, wenn Du stringend den Umgangs-Dreisprung umgesetzt hättest,
würdest Du jetzt wahrscheinlich Umgang auf der Grundlage eines Beschlusses oder Vergleiches haben. Und Du bist beim Briefe verschicken. Und immer wieder dieser Irrglaube mit dem Einschreiben. Die
Kohle kannst Du sparen. Es interessiert nämlich keine alte Sau wer wann wem was hat zukommen lassen oder eben nicht. Es gibt im Familienrecht keine Beweisaufnahme. Fleißkärtchen für gutes Betragen
auch nicht. Das Jugendamt entscheidet auch nicht, sondern gibt lediglich eine Stellungnahme ab. Wenn das Gericht einen Verfahrensbeistand bestellt, hat dieser ein weitaus höheres Gewicht, als das was
so ne JA-Tussi zusammenfabuliert.

Wenn Du jetzt kein gutes Gefühl beim gemeinsamen JA-Gespräch hast, geh nicht hin. Teile mit, dass Du zurzeit eher Einzelgespräche für sinnvoll hälst. Das nimmt den Druck raus. Wenn Du Dich dem gewachsen
fühlst, geh hin. Und bitte nicht damit anfangen, dass Du schon viel früher einen Termin wollstest und die KM nicht. Interessiert keine alte... wie oben halt. Überleg Dir einen vernünfigen Umgang und stelle diesen
dar. Hör den anderen ruhig zu und argumentiere für dein Modell. Bring Argumente aus der Sicht des Kindes. Zeig Dich nicht halsstarrig und in einigen Punkten ("Sollbruchstellen") kompromissbereit. Wenn das alles
gegen Dich läuft und Du Dich nicht wohlfühst, steh auf, bedanke Dich für das Gespräch und geh. Führe keine rechtliche Grundsatzdiskussionen.

Wenn das Gespräch scheitert stelle an Antrag auf eine Umgangsregelung direkt im Anschluss.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 15:32
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Schließe mich Mux an.

🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 15:52
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Hallo ophsei,

Ich bin zwar noch neu in diesem Forum, aber ich will kurz schreiben, was ich mit den Erfahrungen, die ich bis jetzt gemacht habe, raten, oder selbst anders machen würde.

Eine positive Einstellung einem Gespräch, einer Lösung und einem JA Mitarbeiter gegenüber ist eine Sache, Leichtsinn in Hinblick auf ein evtl. späteres Verfahren eine andere. Man will ja persönlich auch nicht immer vom Schlimmsten ausgehen, aber die Sache kann halt leicht eskalieren.

Du musst dir vor Augen halten, dass das Jugendamt, außer es besteht akute Gefahr für das Wohl des Kindes, nichts, aber auch gar nichts machen kann, oder wird. Es kann auch keinen Druck ausüben. Es handelt sich lediglich um einen Vermittlungsversuch(im besten Fall objektiv mit Beratungscharakter), ein Gespräch also. Du kannst natürlich einen besseren oder schlechteren Eindruck machen, aber letztendlich ist es für dich unmöglich zu beeinflussen was in einem vermeintlichem Bericht stehen wird oder nicht.

Nimm nicht alles an! Informiere dich vorher was einem Kind in entsprechendem Alter generell gut tut. Dann prüfst du was du und sie wirklich leisten können, denn es gibt, meiner Meinung nach, nichts Schlimmeres als entgegengebrachtes Vertrauen zu enttäuschen. Wenn du das hast, argumentiere im Sinne des Kindes, bleib realistisch, aber nicht unnötig zurückhaltend. Der Mitarbeiter/in zu gefallen und ein positives Bild von dir ist eine Sache, lässt du dich allerdings auf eine Vereinbarung ein, die dir kurz danach nicht mehr passt, weil du darüber geschlafen hast, wird es schon schwieriger vernünftig zu argumentieren.

Mach ein Gesprächsprotokoll, also kurze Stichpunkte, die du nach dem Gespräch zur Kenntnisnahme den Personen rumschicken kannst.
Was du damit letztendlich anfangen kannst, steht in den Sternen, denn das Feld ist grau. Je nach dem an wen du gerätst sieht die juristische Realität wenn es hart auf hart kommt unterschiedlich aus.

Hier wird folgendes empfohlen.
1. Einschreiben mit Vorschlag zur Umgangsregelung an die Mutter. Ich weiß ja nicht wann euer Termin ist, aber es lohnt sich immer einen zielführenden und konkreten Plan mit in ein solches Gespräch zu bringen. Unternimm nachvollziehbare und verhältnismäßige Versuche der Kontaktaufnahme. Was nicht geht, geht eben nicht.

2. Der Termin beim Jugendamt. Im Jugendamt sitzen in der Regel überlastete Mitarbeiter die schon viel gesehen haben. Eine persönliche Evaluierung der Situation ist in den meisten Familien unmöglich, jedenfalls nicht so wie man sich das als Normalo so vorstellt. Der Mitarbeiter/-in nimmt die Eckdaten auf und wenn die Regelung deiner Meinung nach nicht mit dem Recht des Kindes einhergeht, musst du eh einen Antrag beim Familiengericht stellen. Das Jugendamt wird niemanden zu einer Regelung drängen, selbst wenn die eigenen Vorstellungen unrealistisch seien sollten. Wenn also keine objektiven, dem Wohl des Kindes im Weg stehenden Gründe vorliegen, werden die immer was Standardmäßiges empfehlen. (einen kleinsen gemeinsamen Nenner, was vom Tisch is, is eben vom Tisch)
3. Wenn der Termin erfolglos verstreicht, stellst du sofort bei Gericht einen Antrag der das Recht deines Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen sicherstellten soll. (Den Antrag kann man bei der Antragstelle so stellen, ich empfehle allerdings Du nimmst dir einen Anwalt)

Ich wünsch dir erst mal viel Glück und dass alles ohne Gericht ablaufen kann. Sollte es soweit kommen musst du eh neu ansetzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 16:26
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

OT:

Ich möchte nicht aufgrund eines einzigen Satzes Deinen gesamten Beitrag in zweifel ziehen. Aber diese Flokel verursacht bei mir inzwischen Zahnschmerzen.
Nach meiner Ansicht ist der ASD eine Verwahrstelle für nicht existenzfähige Personen, die selbst über den zweiten Bildungsweg nur eine gemäßigte Chance auf ein festes Beschäftigungsverhältnis haben. Ich versuche immer noch an das gute zu glauben, werde aber leider auch immer wieder bestätigt ...

Ja, passt schon. Viele sind da wohl relativ ausgebrannt, was auch eigentlich kein Wunder ist.
Nicht zu vergessen, welche Horrorgeschichten da täglich aufschlagen und verdaut werden müssen.
Und doch gibt es auch die mit sehr dicken Fell, Engagement und einem gesunden Verstand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 16:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

OT:
Ja, passt schon. Viele sind da wohl relativ ausgebrannt, was auch eigentlich kein Wunder ist.

Das erklärt aber nicht, warum teilweise nichts gemacht wird bzw. einfach stumpf gelogen wird, obwohl anderes bekannt ist.

Wenn die nicht können, sollen sie einen anderen Job machen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 17:29




(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Nach meiner Ansicht ist der ASD eine Verwahrstelle für nicht existenzfähige Personen, die selbst über den zweiten Bildungsweg nur eine gemäßigte Chance auf ein festes Beschäftigungsverhältnis haben.

  :rofl2: Besser hätt ichs nicht sagen können.
Wenn du die gekonnt einlullst kannst du bei Gericht auf deren Fürsprache fest rechnen.
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2015 17:45
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

So ein Gespräch ist eben keine Nebensächlichkeit, da exakt diese Abteilung später in einen Prozess hinzugezogen wird.
Daher meine Vorbehalte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2015 18:20
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi ophsei,

da exakt diese Abteilung später in einen Prozess hinzugezogen wird.

Und die sind so blöd wien trockner Kanten Brot. Du gehst dahin, lullst die ein, machst einen auf Prince Charming. Wenns nachher vor Gericht geht flirtest du auf dem Gang vor dem Saal nochmal mit der Ollen. Dann kanns passieren das du dich bei dem Schauspiel "Erst gibts Schreie dann gibts Tränen dann werden Weiber zu Hyänen" entspannt zurücklehnen kannst, deine Tüte Popcorn genießt und die Show genießt. So wies Burzel am Ende beschreibt.

der es am besten versteht die Gesetze für sich zu nutzen gewinnt und in der Regel ist das der, der mehr Geld hat oder skupelloser ist.

Hier hat Susi 100% Recht und je eher du dich danach richtest desto entspannter kannst du den Umgangs-3-Sprung angehen.
Der "Einigungsversuch"  😉 beim JA ist dabei nur ein Pflichttermin. Da gehst du hin und benimmst dich wies in Mitteleuropa üblich ist.
Solange du deiner Ex oder der Amtstussi keine Schläge androhst werden da auch nur Textbausteine produziert.

Auch Umgangsbeschlüsse liegen schon als Standard-Textbausteine im PC von jedem Amtsrichter.
Was daraus in der Praxis wird hängt vom Naturell deiner Ex ab. So wies aussieht braucht die etwas Nachhilfe vom Gericht.
Kann nur zu deinen Gunsten sein. Umgangsboykotteusen sind an den meisten AGen nicht gut angesehen.

Mach dich mal locker und seh nicht überall Feinde und unüberwindliche Hindernisse.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2015 19:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

  :rofl2: Besser hätt ichs nicht sagen können.
Wenn du die gekonnt einlullst kannst du bei Gericht auf deren Fürsprache fest rechnen.

Es gibt bestimmt angagierte ... aber die lassen sich so schwer finden. Und meist ist dann schon soviel kaputt gegangen, da packt es mich, was alles hätte verhindert werden können ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2015 22:13