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Mitwirkung Umgangsrecht und Zeiten (Kind 1Jahr)

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(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Kinder beide eltern dazu stehe ich nach wie vor. klar soll der KV zum Kind eine Bindung aufbauen,
aber dazu ist es auch notwendig das er sich mit einbringt und nicht nur die KM.
Nochmal auch der KM steht Wochende mit dem Kind zu nicht nur dem KV und man muss hier mal
fair bleiben, die KM, so schreibt der TS selber, hat doch ein gutes Angebot gemacht !! 

Ja und alle bestätigen das. Nur er selber denkt nicht lösungsorientiert. Und das meinte ich auch damit, er muss sich einbringen und nicht jede Mutter muss auf alles eingehen. Und ich würde mein Kind auch nicht jedes WE "weggeben" wollen.  😉 Schließlich gibt es auch Dinge, die ich mit dem Kind nur am WE machen kann.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2012 20:24
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

@Hexesyl
Ups ,Hexesyl, hab ich dann wohl erst  falsch verstanden. Aber gut da haben wir ja die gleiche Wellenlänge.

@mudoven 
Klar werdet ihr Eltern eine Lösung finden. Und ich betone nochmal, euer Kind entwickelt sich sehr schnell,
in 6 Monaten kann er schon laufen, eventuell ist dann aneinem Wochentag UG bis 19 Uhr möglich.

Vielleicht bietest du der KM jetzt unverbindlich an,Betreuungsaufgaben zu übernehmen ,wenn sie das WE was vorhat, wäre ein Bsp. Ruhe in euere Sache reinzubringen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2012 21:29
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

@Hexesyl
Ups ,Hexesyl, hab ich dann wohl erst  falsch verstanden. Aber gut da haben wir ja die gleiche Wellenlänge.

Kein Problem. Sobald meine Hormone nicht mehr so Achterbahn fahren und Ruhe eingekehrt ist in meinem, unserem Leben, kann ich bestimmt wieder besser formulieren.

Find das mit dem Einbringen nicht schlecht, z.B. Vorsorgetermine oder auch direkte Aufgabenteilung. Ich teile mit meinem Liebsten ganz viel bei allen seinen/unserem Kindern

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2012 21:46
(@mudoven)
Schon was gesagt Registriert

Servus mudoven,

Deine Beiträge klingen sämtlich nach dem Motto:

"Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass"

@Mux und @Marco82 haben zutreffend auf lösungsorientiertes Denken verwiesen. Bei Kleinkindern in dem mitgeteilten Alter sollte Umgang lieber kürzer und dafür aber öfter gegeben sein (gerade wegen dem Beziehungsaufbau).

Stimme ich ganz und voll zu. Würde dies auch gern tun wenn es möglich wäre. Wie ich bereits geschrieben habe " Grad in diesem alter finde ich öftere und vieleicht kürzere Besuche wichtiger."

Einen gerichtlichen Umgangsstreit mit der eigtl. umgangswilligen KM vom Zaun zu brechen ist denkbar schlecht und eigtl. nicht ratsam.
Es liegt an Dir, hier Lösungen zu suchen und Denkverbote gibt es grds. nicht.

Richtig! Genau das möchte ich auch nicht! Kann gerne auf das Gericht verzichten! Ich bin aber diesem Forum und dessen Community beigetreten um mir Rat zu holen. Lösungen habe ich selber, aber sind es die richtigen? Mir ist es wichtig, andere Meinungen, Tipps und Ratschläge einzuholen wofür diesen Forum glaube auch gedacht ist. Ich will doch keine detailierten Aufstellungen wie ich was zu machen habe. Nur einen Wink in die richtige Richtung!

Wegen der unerbittlichen und unflexiblen Haltung des Chefs würde ich ggfs. einen Arbeitstellenwechsel in Erwägung ziehen.

Das ist nun mal mein Brötchengeber, dazu ein Guter, an meinem Gehalt können sich nur wenige in der Umgebung (Westsachsachsen) messen. In unsere Ecke ist die Arbeitslosenrate leider sehr hoch. Wie sollte ich davon den Unterhalt bezahlen? Im moment kann ich das nämlich ohne Probleme.
Sicher würde ich auch einen ander Job finden, aber dann muß das Amt für mich einspringen. Wäre das Vorteilhaft für mich? Ich denke nicht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2012 22:04
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Mir bleibt leider Nur das Wochenende da ich von Mo-Fr von 8.00-17.00Uhr arbeite und der Wohnort der Mutter zwar nur 15km entfernt ist, aber die kleine halb 6 Abendbrot bekommt und gegen 19.00Uhr ins Bett geht.

Hallo Mudoven,

was spricht dagegen, in diesem speziellen Fall den Umgang unter der Woche vorübergehend in der Wohnung der KM wahrzunehmen?

Du kommst gegen 17:20 Uhr gerade rechtzeitig, um mit der Kleinen zu spielen, während die Mama den Abendbrei anrührt. Oder umgekehrt. Anschließend kannst du die Kleine füttern oder dabei sein, während sie gefüttert wird. Du kannst sie baden und umkleiden und in den Schlaf begleiten. Um 19 Uhr setzt du deinen Heimweg fort und bist gegen 19:30 Uhr zuhause.

Das ist natürlich keine Dauerlösung und wird spätestens dann kritisch, wenn ein neuer Mann an der Seite deiner Ex auf sein Hausrecht pocht. Dennoch ist es eine Möglichkeit, dass euer Kind euch gemeinsam erleben kann und die während eures Zusammenlebens gewachsene Bindung zwischen dir und der Kleinen nicht in Vergessenheit gerät.

Alle 14 Tage drei Stunden sind lächerlich für ein Kind in diesem Alter.
Ständiges Hin- und Her zur Schlafenszeit ist allerdings auch keine Alternative.

Wenn die Kleine mit deiner Begleitung im Beisein der Mutter gut einschläft, ist das auch eine gute Basis für künftige Übernachtungen in deiner Obhut ohne KM.

Einem fast Fremden würde ich ein Kind in diesem Alter auch nicht zum SChlafen anvertrauen - ganz unabhängigvon der Blutsverwandtschaft. Frag mal meine Schwiegermutter ...  😉

Wer mit dem Kind einen guten, vertrauensvollen Kontakt hat, da darf es auch gerne schlafen, wenn es sich dabei wohl fühlt. Diese Entwicklung ist im häuslichen Zusammenleben leichter zu organisieren als nach einer Trennung.

Auch eine Tagesmutter oder einen Babysitter kann man durch regelmäßige Kontakte im Beisein der Mutter soweit "anbinden" dass ein Kind im Alter deiner Tochter dort gut aufgehoben ist und sich wohlfühlt.   

Was mir in dieemZusammenhang einfällt: Wie war denn die Verteilung eurer elterlichen Zuwendung während eures Zusammenlebens? Hast du Zeit mit eurem Kind verbracht? Bist du (vor der Trennung) für sie eine vertraute Bezugsperson gewesen? Konnte sie mit dir einschlafen? Konntest du sie trösten, wenn sie geweint hat?

Konntest du ihre Bedürfnisse erfüllen, wenn sie geschrien hat? Konntest du herausfinden, ob das Baby hungrig oder müde war, ob ihm zu warm oder zu kalt war, ob es sich gelangweilt oder gefürchtet hat und konntest du einfühlsam darauf eingehen?

Das sind die Fragen, die ich jedem Menschen stellen würde, der ein Baby von 12 Monaten betreuen will.

Viel Erfolg bei der kreativen und  einverständlichen Problemlösung wünscht dir

🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2012 23:12
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Zunächst @mudoven empfehle ich Dir dringend(!), irgendwie einmal pro Woche unter der Woche Umgang zu realisieren! Ich kann mir gar nicht vor stellen, dass sich das in einem 2-Mann- Betrieb nicht organisieren lässt! Auch als Vater, der mit KM und Kind zusammenlebt würde man doch versuchen, sein Kind auch unter der Woche mal abends zu sehen!

Zum Wochenendumgang: Es gilt mE der KM klar zu machen, dass es sich - sobald das Kind etwas älter geworden ist - auf jedes zweite WE komplett (mind.) 2 Tage mit Übernachtung einpendeln muss. Noch ist das Kind klein, also bist Du gerne bereit, hier kreativer und flexibler an die Sache ranzugehen. Aber über eins würde ich auch hierbei nicht mit mir reden lassen: es geht nicht um stundenweisen Umgang, sondern jew. um ganze Tage! Und wenn am Anfang (noch) nicht mit Übernachtung (aber daran soll sie sich nicht gewöhnen!), dann ganz klar Sa & So! Und jetzt beginnt die Flexibilität: Im Sinne des noch kleinen Kinds ist es z Zt. sicherlich besser (für das Kind!) jede Woche einen Tag anstatt alle  2 Wochen (damit hätte sich übrigens auch das Thema Übernachtung aus KM Perspektive erledigt). Aber natürlich will KM (oder vielleicht auch mal Du) ein WE wegfahren. Also kein Problem: dann wird mal gewechselt zu 2 Tage am WE (vielleicht mit Übernachtung...) 

Okay, ich weiß, dabei muß KM mitspielen. Aber ich würde versuchen, ihr weiterhin viele verschiedene Vorschläge zu unterbreiten und am Ball zu bleiben. Möglichst dokumentieren, sodass Dir später keiner vorhalten kann, Du hättest Dich nicht bemüht. Eine gerichtliche Klärung würde ich noch etwas aufschieben. Zum einen, damit Du noch ein wenig mehr an Lösungen arbeiten kannst. Zum anderen denke ich auch, dass Deine Chancen höher sind, wenn das Kind ein wenig älter ist. Im großen und ganzen wird sich in den nä Monaten auch herauskristallisieren, wie KM tickt - ich befürchte offengesagt nichts gutes. Und vom JA scheinst Du in diesem Fall keine Unterstützung zu bekommen. Die verstehen sich wohl als Mütteramt, wie so häufig in dieser Republik! 

Einem fast Fremden würde ich ein Kind in diesem Alter auch nicht zum SChlafen anvertrauen - ganz unabhängigvon der Blutsverwandtschaft.

Das würde ich so nicht durchgehen lassen. Fremd ist der TO für die KM nicht, sie waren immerhin einige Zeit liiert. Und die Bindung zum Kind soll ja gerade möglichst zügig hergestellt werden. Und ganz ehrlich: wieviele Kinder schlafen bei Großeltern, Tagesmüttern, in Krippen, unter der Obhut von Babysittern etc. Ich finde, hier muss einem gluckenhaften Verhalten von Anfang an kein Raum gegeben werden! Gerade  auch (nicht nur) beim Mittagsschlaf ist das so absurd - ich wette, KM ist nicht 7 Tage die Woche mittags zu Hause und das Kind schläft auch mal im Auto, bei Oma, beim Friseur undundund

Gruss. Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2012 02:06
(@mudoven)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mudoven,

was spricht dagegen, in diesem speziellen Fall den Umgang unter der Woche vorübergehend in der Wohnung der KM wahrzunehmen?

Die KM!
 

Was mir in dieemZusammenhang einfällt: Wie war denn die Verteilung eurer elterlichen Zuwendung während eures Zusammenlebens? Hast du Zeit mit eurem Kind verbracht? Bist du (vor der Trennung) für sie eine vertraute Bezugsperson gewesen? Konnte sie mit dir einschlafen? Konntest du sie trösten, wenn sie geweint hat?

Nach der Arbeit habe ich die Zeit mit Ihr Verbracht bis zum abendlichen ins Bett bringen. Das Wochenende außschließlich ich, von Früh bis Abend, Wickeln, Spazieren, Essen, Spielen... man nutzt jeden Minute wenn man sie schon unter der woche nur ein paar Stunden sieht. Was  guterletzt auch damit zu tun hat das die KM Ihre Studienarbeiten am Wochenende abarbeiten konnte.

Moin.

Zunächst @mudoven empfehle ich Dir dringend(!), irgendwie einmal pro Woche unter der Woche Umgang zu realisieren! Ich kann mir gar nicht vor stellen, dass sich das in einem 2-Mann- Betrieb nicht organisieren lässt!

Wenn es möglich wäre, hätte ich bereits die Lösung!

Aber ich würde versuchen, ihr weiterhin viele verschiedene Vorschläge zu unterbreiten und am Ball zu bleiben.

Daran arbeite ich bereits.

ch wette, KM ist nicht 7 Tage die Woche mittags zu Hause und das Kind schläft auch mal im Auto, bei Oma, beim Friseur undundund

Urlaubssemester, täglich zu Hause. Die Kleine geht von 7-11.00Uhr in dier Kita, Mittagsschlaf dann zu Hause

Und vom JA scheinst Du in diesem Fall keine Unterstützung zu bekommen. Die verstehen sich wohl als Mütteramt, wie so häufig in dieser Republik! 

Ich bin eigentlich zufrieden mit dem Herrn, er ist ja der gleichen Meinung was die Zeiten angeht. Ich warte den nächsten Termin ab, den wir zu zweit bei ihm haben.

Die Vorschläge welche ich Ihr nahe bringen möchte per Post, Email mit Sendebestädigung etc..? Hatte schon das Phänomen das Ihre Technik nicht funktioniert und der Postbote den Briefkasten nicht gefunden hatte  :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2012 10:58
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

hi mudoven,

Ein kleines Kind, gerade bei Trennung braucht Dich viel öfter. Zweimal mindestens unter der Woche, auch wenn es nur 1-2 Stunden sind.
...
Bevor hier mit Anwälten/Gerichten Eure Kommunikationsbasis kaputt gemacht wird, sollte man schon abwägen, was damit gewonnen werden kann.

:applaus2: 100% prozent zustimmung, mux.  :thumbup:

Bist du (vor der Trennung) für sie eine vertraute Bezugsperson gewesen?

oder war es eher so?

Auch Väter in einer intakten Beziehung sehen ihre Kinder kaum, wenn sie erst um 20:00 Uhr nach Hause kommen. Meistens haben diese Väter auch nur am Wochenende ein paar Stunden Zeit, da sie meistens auch noch Arbeit nach Hause schleppen. Die Kinder wachsen praktisch ohne ihre Väter auf. Schade für die Kinder, aber es passiert.

Du hast ein kleines Kind, das Du arbeitsbedingt, wie Du schreibst, an keinem Tag der Woche sehen kannst. Das hat nun erstmal nichts mit der KM zu tun, sondern in erster Linie mit Dir.

ich glaub hier ist des pudels kern.

wenn es dir erst seit der trennung um die anbahnung einer bindung zu eurem kind geht ist deine ausgangslage natürlich nicht so rosarot wie toto hier schreibt:

Fremd ist der TO für die KM nicht, sie waren immerhin einige Zeit liiert. Und die Bindung zum Kind soll ja gerade möglichst zügig hergestellt werden. Und ganz ehrlich: wieviele Kinder schlafen bei Großeltern, Tagesmüttern, in Krippen, unter der Obhut von Babysittern etc. Ich finde, hier muss einem gluckenhaften Verhalten von Anfang an kein Raum gegeben werden! Gerade  auch (nicht nur) beim Mittagsschlaf ist das so absurd - ich wette, KM ist nicht 7 Tage die Woche mittags zu Hause und das Kind schläft auch mal im Auto, bei Oma, beim Friseur undundund

ich hätte meine prinzessin (jetzt 6) mit einem jahr nicht bei jemand gelasssen mit dem sie vorher kaum was zu tun hatte. auch wenn mir gluckenhaftes verhalten völlig fremd ist. tagesmütter, krippenpersonal, babysitter, omas, nachbarn, freunde etc. müssen zuerst zeit mit einem baby verbringen bevor man es in die obhut dieser leute geben kann. mudovens kleine is gerade mal ein jahr alt!!! da kann man soviel kaputt machen

Da sehen manche Freunde von Ihr die kleine öfter. Grad in diesem alter finde ich öftere und vieleicht kürzere Besuche wichtiger.

diese freunde haben vermutlich andere arbeitszeiten. wobei 8-to-5 ja keine extremen zeiten sind wenn beide eltern den vater-kind-kontakt wichtig finden. als unsere kurze so klein war, war ich länger außer haus und habe mir trotzdem von anfang an zeit mit dem baby gegönnt. da gab es bei der trennung gar keine verwirrung ob die kleine bei mir schlafen kann. das sie das gut und gerne getan hat war von anfang an erwiesen. das war gar kein thema. das war alltag.

mudoven, was du schreibst klingt für mich viel  mehr nach recht haben wollen und machtkampf mit km als nach sorge um einen guten liebevollen kontakt zu eurer tochter. wenn du jetzt erst nach der trennug eine bindung zu einer einjährigen herstellen willst bleibt dir nichts anderes übrig als den "Großeltern, Tagesmüttern, in Krippen, unter der Obhut von Babysittern etc.": ohne eingewöhnung mit häufigen kontakten geht da auch nichts.

du musst wählen was dir wichtiger ist.
der dicke knüppel gegen die km  :gewalt006: weil sie dich letzten monat aus dem haus getrieben hat und du immer noch  😡 sauer auf sie bist.
oder der blick auf die nächsten 20-25 jahre in denen eure tochter euch braucht.

ich weiß wie schwer diese wahl ist. es gibt tage da könnte ich meiner ex den hals rumdrehen.  :gunman: immer noch. nach alle den jahren.
und ich weiß auch das sich das krötenschlucken lohnt wenn meine kleine maus mir beim umgang in die arme fliegt.
dafür würde ich noch ganz andere härten auf mich nehmen.

gruss horst

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2012 11:07
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

sry hab deinen beitrag zu spät gesehen.

Nach der Arbeit habe ich die Zeit mit Ihr Verbracht bis zum abendlichen ins Bett bringen. Das Wochenende außschließlich ich, von Früh bis Abend, Wickeln, Spazieren, Essen, Spielen... man nutzt jeden Minute wenn man sie schon unter der woche nur ein paar Stunden sieht. Was  guterletzt auch damit zu tun hat das die KM Ihre Studienarbeiten am Wochenende abarbeiten konnte.

wenn das so ist musst du das eisen schmieden solange es heiß ist. jedes zweite we mit übernachtung sollte dann überhaupt gar kein thema sein. die kurze zweimal pro wpoche abends für einen spaziergang abzuholen - wenn die km dich in der wohnung nicht dulden will - sollte auch kein thema sein. selbst wenn du bei schlechtem wetter nur mit ihr im auto vor tür der km sitzt und mit ihr eine halbe stunde lang  "10 kleine zappelmänner" oder "guck-guck" spielst von 6 bis halb 7. hauptsache du gerätst nicht in vergessenheit.

unter solchen umständen würde ich sofort eine ea beantragen.

gruss horst

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2012 11:14
(@mudoven)
Schon was gesagt Registriert

eine ea beantragen.

EA?

Ich möchte doch keine Schlammschlacht, sondern lediglich meiner Tochter ermöglichen mich zu sehen  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2012 11:26




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

unter solchen umständen würde ich sofort eine ea beantragen.

Was sollte in einer Einstweiligen Anordnung denn beantragt werden, wenn das Angebot der Mutter vernünftigerweise bereits lautet:

gegen einem wöchentlichen Umgang mit * hab ich natürlich nichts einzuwenden, sondern begrüße dies. Du bist ihr Vater und sollst Deinen Umgang mit pflegen können. Jedoch kann ich der Regelung nicht zustimmen. Jedes Wochenende ist für mich keine optimale Lösung, da ich mit am Wochenende auch Ausflüge unternehmen möchte.
Wir können gerne vereinbaren, dass du
* immer alle 14 Tage am Wochenende holen kannst, unabhängig ob Samstag oder Sonntag - da können wir uns gerne abwechseln oder es individuell vereinbaren. Ich würde es aber begrüßen, wenn du dich auch darum bemühen würdest, sie unter der Woche zu sehen. An welchem Tag ist mir gleich. Da wir fast 2 Jahre liiert waren, sind mir die Gepflogenheiten deiner Arbeit bekannt und ich weiß, dass es prinzipiell möglich ist, unter der Woche Zeit für *** zu finden. Falls es unter der Woche einmal wirklich nicht möglich sein sollte, dann können wir auch auf das Wochenende ausweichen, das sollte kein Problem darstellen. Aber es sollte natürlich nicht der Regelfall sein.

Mit einer EA würde @mudoven bestenfalls unter Beweis stellen, dass er nicht kommunikations- und kompromissbereit ist und dass sein "Recht" ihm wichtiger ist als der Umstand, dass die Schlafenszeiten von Kleinkindern sich nicht nach den Dienstplänen ihrer Väter richten können.

In keiner EA wird stehen
- dass ein 1-jähriges Kind an bestimmten Tagen eben erst ab 20 oder 21 Uhr schlafen darf;
- dass die Mutter den Umgang in ihrer Wohnung zu dulden hat;
- dass die Mutter das Kind an JEDEM Wochenende zum Umgang bereitzuhalten hat;
- dass der Arbeitgeber einen jungen Vater früher Feierabend machen lassen oder ihm den Urlaub scheibchenweise gewähren muss.

Was genau könnte man mit einer EA also sinnvollerweise (ausser einer Verschlechterung des Verhältnisses zur Mutter natürlich) erreichen?

Just my 2 cents
Martin
(der manche "Ratschläge" hier im Forum bedenklich findet)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2012 13:27
(@mudoven)
Schon was gesagt Registriert

Sehe das genau so wie  brille007

Da wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben als die 14tage Regelung 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2012 13:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mudoven,

gut, dass Du selbst vernünftig genug bist, das offensichtlich ganz gute Verhältnis zur Mutter Deines Kindes nicht aufs Spiel zu setzen. Wärst Du Fernfahrer oder Matrose, würde Dir das Beharren auf Umgangsrechten auch nichts nützen.

Natürlich sind Deine Rahmenbedingungen derzeit nicht lehrbuchmässig toll, aber immer noch um Klassen besser als bei tausenden anderen Vätern, denn Deine Ex sperrt sich nicht gegen Umgang, findet ihn wichtig und fördert ihn. Für ein paar Stunden zusätzlichen Umgang einen gut bezahlten Job in den neuen Bundesländern auf's Spiel zu setzen würde Deine Lebenssituation nicht verbessern.

Insofern mein Rat: Pflege, was Du hast und baue es langsam aus. Wenn die Vertrauensbasis zu Deiner Ex weiterhin gut ist, werden in absehbarer Zeit auch komplette Wochenend-Umgänge von Freitag bis Sonntag möglich sein, natürlich inklusive Übernachtungen; ebenso Ferienaufenthalte. Auch Mütter geniessen es, wenn sie regelmässig auch mal Zeit für sich haben, Party machen und ausschlafen können.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2012 13:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Insofern mein Rat: Pflege, was Du hast und baue es langsam aus. Wenn die Vertrauensbasis zu Deiner Ex weiterhin gut ist, werden in absehbarer Zeit auch komplette Wochenend-Umgänge von Freitag bis Sonntag möglich sein, natürlich inklusive Übernachtungen; ebenso Ferienaufenthalte.

So in etwa meinte ich es auch. Kleiner Unterschied: Sei wachsam, ob KM es nicht gerade in die gegenteilige Richtung entwickeln will. So nach dem Motto "Kind weint immer wenn es zum KV muss" (kein Wunder, wenn der Umgangsplan so gestrickt wird, dass es nur alle zwei Wochen mal klappt....). Ich meine so etwas aus ihrem Vorschlag zu lesen - wünsche es Dir naürlich nicht.

Gerade auch weil Krippe für das einjährige akzeptiert wird, eine ganztägige Betreuung durch Papa aber nicht  :puzz: Holzauge sei wachsam!

Eine Randbemerkung @Howi:

ich hätte meine prinzessin (jetzt 6) mit einem jahr nicht bei jemand gelasssen mit dem sie vorher kaum was zu tun hatte. auch wenn mir gluckenhaftes verhalten völlig fremd ist. tagesmütter, krippenpersonal, babysitter, omas, nachbarn, freunde etc. müssen zuerst zeit mit einem baby verbringen bevor man es in die obhut dieser leute geben kann.

Du hast ja recht - deshalb ist die Eingewöhnungszeit in der Krippe eine Woche (also 5 halbe Tage) beim Babysitter meist zwei Nachmittage und bei Omas und Nachbarn ergibt es sich so... Und wielange soll ein KV "üben"?? Hatte gar nicht gedacht, dass Du gluckst...  😉

Gruss. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2012 14:35
(@mudoven)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Community, 😉

möchte euch natürlich auch auf dem laufenden halten.

Ich habe mich jetz auf eine 14 Tage Regelung breitschlagen lassen. Jedoch aller 14Tage für 3h 🙁 aber bessere als sie gar nicht zu sehen. Die KM sitzt da momentan am längeren Hebel. Begründen tut Sie das ganze nun so...

Mit einem guten Jahr ist ***** nun mal noch sehr auf mich fixiert und ich möchte sie nicht in eine Situation bringen, wo sie sich ängstigt oder eventuell unwohl fühlt.

Es gibt natürlichen keinen Grund für diese bedenken. Wie schon geschrieben hatte ich in den Zeiten der Beziehung besten Umgang mit ihr, wie es sich für Väter gehört. Mich ärgert dieser Satz wahnsinnig  😡

Nun frage ich mich, wenn sie das denkt und auch so dem Jugendamt erzählen würde, was dann? Ist Sie in der Beispflicht? Ich dachte mir das ich einen Sozialpädagogin oder ähnliches hinzu ziehen sollte, welche bei den Umgang mit meiner Tochter dabei ist und Sie sich ein Bild machen kann das diese Ängste und das Unwohl fühlen unberechtig ist. Dann davon bin ich überzeugt!

Wie würdet Ihr verfahren?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 11:36
(@bagger1975)

Servus mudoven,

Wie würdet Ihr verfahren?

ich würde schleunigst die "Reset-Taste" drücken.

Es liegt doch für jeden nachvollziehbar auf der Hand, dass sich mit einer 14-Tage-Regelung keine tragfähige Beziehung zu einem Kleinkind aufbauen und v.a. ausbauen und erhalten lässt (v.a. wenn die KM schon jetzt mit angeblicher Ängstlichkeit u. Unwohlsein des Kindes argumentiert)

Ich kann nur davon abraten, sich auf soetwas "festnageln" zu lassen. Sofern die 14-Tage-Termine überhaupt regelmäßig stattfinden, wirst Du absehbar jedesmal wieder bei 0 anfangen, weil Kleinkinder Besuchskontakte, die in so großen Abständen erfolgen, absehbar schnell vergessen.

Auch wird die KM bei künftigen Ausweitungen absehbar immer behaupten können: "Der KV war ja mit einer 14-Tage-Regelung von Anfang an einverstanden und wollte nie(!) mehr".

Schlage der KM in einem persönlichen Brief umgehend die Absolvierung von Mediationsgesprächen bei einem Familienhilfeverein o.a. vor. Ziel: Erarbeitung einer einvernehmlichen ausreichenden Umgangsvereinbarung der Eltern für das Kleinkind xy. Mache der KM gleich verbindliche Terminsvoschlage.

Eine Vorlage für einen Brief findest Du hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-21449.html

(vgl. Beitrag Nr. 9)

Sollte das nich klappen, gehe unverzüglich Schritt 2. und 3. des Umgangsdreisprungs.

Die Forenerfahrung zeigt, dass hier nur konsequentes und überlegtes Handeln zum Erfolg verhilft. Durch weiteres Zaudern u. Zuwarten wirst Du m.E. absehbar nichts erreichen, außer, dass sich die bestehende Situation (viel zuwenig Umgang) verfestigt.

Viel Erfolg 

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 13:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich habe mich jetz auf eine 14 Tage Regelung breitschlagen lassen. Jedoch aller 14Tage für 3h 🙁 aber bessere als sie gar nicht zu sehen.

Das ist für ein einjähriges Kind so gut wie gar nichts!
Das wird zu einer Endlos-Spirale, die Übergabe wird jedes mal aufs neue schwierig, was die KM in ihrer Haltung

KM:

Mit einem guten Jahr ist ***** nun mal noch sehr auf mich fixiert und ich möchte sie nicht in eine Situation bringen, wo sie sich ängstigt oder eventuell unwohl fühlt.

doch nur jedes Mal wieder bestätigt.

Ich würde ihr mit aller Konsequenz aufzeigen, dass Dir als KV alle 14 Tage ein ganzes WE zu steht. Du aber gerne ihr Argument des Alters von gut einem Jahr aufnimmst, und deshalb bereit bist, den Umagng (fast) jedes Wochenende für zunächst einen Tag wahrzunehmen! Aber bitte mehr als nur stundenweise - bei jedem Babysitter (und Krippe!) ist das Kind länger! Und klar muss es mal Mittagsschlaf bei Dir halten - sonst ist das nächste Argument schon vorhersehbar:

Übernachtung geht nicht, da das Kind ja noch nie bei KV geschlafen hat

  :knockout:

Bleib dran, so wie jetzt geht es nicht und mit jeder Woche, die so verstreicht, wird die KM neue Argumente finden!

Gtuß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 13:17
(@mudoven)
Schon was gesagt Registriert

Zum Thema Übernachtung

KM

Außerdem halte ich es für besser, wenn sie zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung Mittagsschlaf macht.

Den Sack hat Sie schon zugebunden  :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2012 13:21
(@bagger1975)

Servus mudoven,

Den Sack hat Sie

tatsächlich schon fast

zugebunden

wenn Du nicht schleunigst etwas unternimmst...

Auch @TotoHH hat zutreffend auf die Folgen verwiesen und das solltest Du Dir wirklich zu Herzen nehmen.

Die Tendenzen einer Kinderbesitzerin sind offensichtlich, pass für Euer(!) gemeinsames Kind auf, dass die KM nicht zu einer Umgangsboykotteuse wird. Tipps wurden Dir gegeben...

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 13:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Den Sack hat Sie schon zugebunden  :exclam:

Dann mach ihn wieder auf: Kinder in diesem Alter ist es wurscht, wo sie schlafen. Wenn sie müde sind, fallen die Augen zu, egal ob im Auto, im Buggy, aufm Arm oder auf Papas Couch...

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2012 13:32




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