Mitteilungspflicht
 
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Mitteilungspflicht

 
(@aramas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle; habe Frage: muss ich nach eigenem Umzug als biologischer Vater der Kindsmutter immer sofort schriftlich/mündlich mitteilen, wohin ich umziehe ? Warum eigentlich ? Genügt nicht die schriftliche Mitteilung an Rechtsanwalt/Jugendamt/Gericht meiner neuen Adresse?

Kann meiner Tochter das Recht auf Umgang einfach entzogen werden, wenn die KM nicht informiert ist ?

Und was mache ich als Vater, wenn die KM ein Viertel Jahr mit dem Kind verschwindet (wie 2007 geschehen), ohne überhaupt jemanden zu informieren ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2008 12:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum sollst du überhaupt deine Andresse mitteilen?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2008 14:03
(@aramas)
Schon was gesagt Registriert

Tja, das ist eine Frage, die ich mir auch stelle....warum soll ich eigentlich meine Adresse weitergeben ??? Du als Frau müsstest doch eigentlich wissen, wie Frauen ticken  :wink:.....Wenn die KM das so will und das Jugendamt das auch will.......soll ich dann bocken und der KM nichts sagen ??

Und wenn die KM mich damit erpresst, daß wenn ich die Adresse nicht sage, ich das Kind nicht im Umgang kriege....und das Ganze 2 Tage vor dem eigentlichen Umgangstermin ?!?!?

Jetzt kommst Du....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2008 14:31
(@jemmy)
Registriert

Hallo aramas

Müssen mußt du es nicht. Aber was spricht dagegen? Wenn ich mich allerdings richtig erinnere, hat deine EX doch mal angemahnt, du würdest ihr nachstellen?
Im Zweifelsfall einfach deinen RA bitten, die neue Adresse weiterzuleiten, oder den Gegnerischen RA direkt anrufen.

Letzten endes kannst du es aber auch lassen, hauptsache du hast dich umgemeldet, wobei ich mich frage, was an deiner Adresse so geheim ist. Meiner Meinung nach sollte man schon wissen, wo EX-Frau / EX-Mann erreichbar sind.

LG Thomas

*Edit, wegen Überschneidung

Du als Frau müsstest doch eigentlich wissen, wie Frauen ticken 

Zu dieser Sorte gehört midnightwish ganz sicher nicht !


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2008 14:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Aramas,

also mal vorausgesetzt, es ist kein Stalking im Raum, empfinde ich sowas wie "Adressverweigerung" als ein völlig unsinniges Kinder- bzw. Machtspielchen. Zumal sie die Adresse spätestens dann rausbekommt, wenn Deine Tochter Dich dort besucht und die Adresse kennt. Oder willst Du ihr etwa sagen: "Die darfst Du Mama nicht verraten?"

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2008 14:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

muss ich nach eigenem Umzug als biologischer Vater der Kindsmutter immer sofort schriftlich/mündlich mitteilen, wohin ich umziehe ?

Nicht müssen, hingegen sollen. Was ist soooooooooo wichtig, dass du die neue Anschrift nicht mitteilst? Für den Fall, dass eine Vollstreckung notwendig wird (Unterhaltsforderung z.B.) wird die Vollstreckung auf den bisher bekannten Aufenthaltsort lauten. Der GV wird dann die neue Anschrift auf deine Kosten ermitteln.

Genügt nicht die schriftliche Mitteilung an Rechtsanwalt/Jugendamt/Gericht meiner neuen Adresse?

Das Gericht hat damit nix zu tun, so lange keine Verfahren anhängig sind. Du kannst gern deinen RA bemühen, der dann gern dafür ein Honorar in Rechnung stellt. Das JA sollte eigentlich völlig außen vor sein.

Kann meiner Tochter das Recht auf Umgang einfach entzogen werden, wenn die KM nicht informiert ist ?

Nein. Allerdings sollte der Elternteil schon wissen, dass du für den Fall der Fälle nicht unter der bisher bekannten Anschrift erreichbar bist.

Und was mache ich als Vater, wenn die KM ein Viertel Jahr mit dem Kind verschwindet (wie 2007 geschehen), ohne überhaupt jemanden zu informieren ?

Vermisstenanzeige stellen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2008 17:25