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meine Mail an die KM- bitte um Meinungen

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(@simsam)
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Hallo Ihr,

meine Ex-Frau macht mal wieder etwas Stress. Unsere Tochter ist jetzt über Weihnachten wieder mal bei ihr zu Besuch (einfache Strecke mittlerweile 220km).
Absprache (schriftlich in der mail) war, dass Kind von den Großeltern zu mir nach Hause gebracht wird. So war es auch bei den letzten Umgängen praktiziert worden.
Nun hat sich meine Ex dazu entschieden, dass ich das Kind bei den Großeltern abholen soll. Einfache Strecke 40km.
Ich habe ihr mitgeteilt, dass ich das nicht tun werde und auch heute keine Zeit habe. Jetzt soll ich sie morgen abholen, auch dies habe ich verneint.
Ja, ich bin sauer. KM kümmert sich um nichts. Jetzt habe ich eine Mail entworfen, die ich ihr gern senden würde.
Daher bitte ich euch nochmal vorher drüber zu schauen, weil ich eben wütend bin. Sicherlich sind dort "Drohungen" enthalten, die wahrscheinlich nicht haltbar sind (Zwangsgeldandrohung), aber hoffentlich ihre Wirkungen nicht verfehlen.
Die Umgangsregelung ist die von mir seit Jahren gewünschte, aber von der Mutter nur in der Anfangszeit umgesetzte Regelung.
Allerdings wurde sie damals weder vorm JA, noch Verfahrenspflegerin und Gerichten (auch OLG) nicht müde zu betonen wie wichtig ihr ihre Tochter sei und, dass diese wieder zu ihr kommen müsse. Der Umgang war ihr dann auch viel zu wenig, so dass es Anfangs sogar einen dreiwöchigen Umgang in Monat gab.

Also, was meint ihr?

grüße
simsam

"Hallo Exe,

da es nun erneut zu Schwierigkeiten mit dem Umgang gekommen ist, möchte ich dir mögliche zukünftige Entwicklungen skizzieren.

1. du hälst dich an Absprachen
2. du hälst dich nicht an Absprachen

zu 1. gibt es bestimmt keine weiteren Probleme
zu 2. sieht es so aus, dass ich eine verbindliche Umgangsregelung anstreben werde.
Da du seit Jahren zu keinem Termin beim Jugendamt erschienen bist, gehe ich davon aus, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird (hier darfst du mich gerne korrigieren). Daher bleibt nur der Weg vor das Familiengericht. Dort werde ich dann den Mindestumgang für Tochter beantragen, also alle zwei Wochenenden und die hälftigen Ferien. Dies geschieht dann zum zweiten Mal, nur dass ich dieses Mal eine vollstreckbare Zwangsgeldandrohung aufnehmen lassen werde.
Für das Abholen und Zurückbringen ist dabei in der Regel der Umgangselternteil verantwortlich, also DU. Noch mehr, wenn der Umgangselternteil die Entfernung geschaffen hat, also wieder DU.
Da ich keine Lust habe mehrmals vor Gericht zu erscheinen, werde ich gleich das Sorgerecht weiter regeln lassen.
Seit fünf Jahren hast du keinerlei Interesse, was Tochter betrifft, daher dürfte es dich nicht weiter stören. Das halbjährliche Zeugnis wirst du weiterhin bekommen, mehr wolltest du ja bisher nicht. Alle Einladungen, die Tochter betrafen wurden von dir ebenfalls nicht wahr genommen. Anfragen zu weiterführenden Schulen wurden von dir konsequent ignoriert.

Du hast jetzt zwei mögliche Wege aufgezeigt bekommen, es liegt an dir, welcher Weg tatsächlich eingeschlagen wird.

Gruß
simsam
"


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2013 17:00
(@fruchteis)
Registriert

Um Gottes Willen, nein.

Hier muß eine verbindliche und Umgangsregelung her.

Dazu machst Du den hier immer wieder genannten Dreisprung. Ganz freundlich, keine Drohungen und auf's Kind konzentriert:

Umgangsvorschlag ausarbeiten, dann
> mit ausgesucht freundlichem Anschreiben an Mutter
> ggf JAmt
> ggf Gericht

Sollte es bereits eine gerichtliche Vereinbarung geben, dann kannst Du auch abkürzen und nach § 165 FamFG gleich eine gerichtliche Vermittlung beantragen.

Gute Väter halten den Ball flach, lassen andere scharf schießen. 😉

W.   


AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2013 17:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach Mensch Simsam.

Ich hab Eure ganze Situation jetzt nicht auf dem Schirm - aber ich lese hier, dass Du BetET bist. Das ist doch schon mal vielmehr als viele andere KV hier haben. Ok, dafür gibt es sicherlich Gründe. Aber gut, dass Du hoffentlich wie selbstverständlich zum Wohl des Kindes den Umgang ermöglichst und förderst. Leider scheint KM nicht zuverlässig zu sein und auch nicht sehr bemüht um Umgang. Das ist sehr schade.

Ich lese hier zwei Probleme (korrigiere bitte, wenn das nicht alles ist):
1. An einer verbindl. umgangsregelung müsste zunächst mal der UET Interesse haben, hier also die KM. Ansonsten ist das Kind halt bei Dir. Da sie nicht aus dem Quark kommt, biete ihr was an, vielleicht sogar mit ein wenig Flexibilität. Nimmt sie es nicht, ist es schade. Was natürlich nicht geht, ist dass sie einfach spontan vor der Tür steht und das Kind abholen will. Aber Du kannst niemanden zwingen Umgang wahrzunehmen, noch viel weniger mit Zwangsgeldern. Wozu auch??

2. Das Holen und Bringen zum Umgang: Ich würde für die 40km kein Fass aufmachen. "Immerhin" ist es wohl nicht die volle Distanz! Ich meine, was sind denn die Alternativen, wenn weder Großeltern bringen, noch Du holst? Im Zweifel bekommt Kind das mit und was sowas in ihm auslöst, ist ja klar: Keiner will mich... . Umgang findet offenbar so selten statt, da hol einfach ab und gut ist...

Den Brief finde ich deshalb inhaltlich nicht angebracht und von der Tonalität ganz daneben.

Gruß,  Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2013 17:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

http://www.welt.de/politik/article1860621/Vaterliebe-laesst-sich-nicht-gerichtlich-erzwingen.html
Vaterliebe und Umgang lassen sich nicht erzwingen, dass gilt auch für die Mutter, davon unberührt ist der Kindesunterhalt.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2013 18:03
(@fruchteis)
Registriert

Simsam,

ganz gleich, ob BeET oder UmET, alle Beteiligten benötigen ein Mindestmaß an Verläßlichkeit. Die läßt sich sehr wohl einfordern. Wenn etwa Ersatzbetreuung nötig wird, wenn sich ein ET nicht an Abmachungen hält.

Es besteht ein Recht und eine Pflicht zum Umgang!
Daran ändert sich nichts, wenn sich der Umgangspflichtige total stäubt. Nur daß dann das Kindeswohl bestimmend wird, das einer erzwungenen Betreuung entgegen steht.

Diese Mutter ist ja offenbar willens und grundsätzlich bereit, ihren Pflichten nach zu kommen.
Vielleicht lassen sich Hindernisse ihrerseits durch geschickte Umgangslösungen beseitigen, sodaß ALLE profitieren.

Zwang ist hier das falsche Mittel. Versuche die Mutter vielmehr für ihre Aufgaben zu gewinnen.

Das Entgegenkommen, das sich UmVäter von BeMüttern oft wünschen, das ist hier vermutlich umgekehrt gefagt.

W.   


AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2013 18:26
(@simsam)
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Guten Morgen,

Leute, was soll ich noch machen? Ich bin mit meinem Latein am Ende.
Ich will, dass diese MUTTER ihr Kind zu sich nimmt. Sie beteuert doch immer, dass sie das will.
Bisher habe ich immer freiwillig 50% des Weges auf mich genommen, sitze also rund 7 Stunden im Zug, damit Kind zur Mutter kommt.
Und praktisch jedes Mal schießt die Olle quer. Irgendwas ist immer.
Jetzt steht ja der Schulwechsel an. Die KM hat im letzten Umgang im Oktober zu Kind gesagt, dass wenn ich das ASR beantragen würde, dürfe das Kind bis es 18 Jahre alt ist, die Mutter nicht mehr besuchen. Kind heult.
Gestern auf der Rückfahrt mit den Großeltern (Kind kam dann doch hier an) wird dem Kind vorgeworfen, dass sie an allem Schuld sei.
Ich erhalte eine Mail, in der mir vorgeworfen wird, dass eine nicht sorgeberechtigte Person Tochter entgegennimmt (in unserer Wohnung).
Kind wird bei Ankunft gesagt, dass Großeltern hier nie wieder hinfahren werden, wie kann man hier nur wohnen etc.
KM schreibt in ihrer Mail, dass Kind in Zukunft nicht mehr zurück nach Hause gebracht werden wird.

Ich bin jetzt an dem Punkt, dass ich keine Lust mehr habe mich daraum zu kümmern, dass Kind dorthin oder zurück kommt.
Bei mir ist der Ofen aus. Ständig werde ich an der Nase herumgeführt.
Mehrmals bin ich allein auf den Kosten sitzen geblieben, weil KM einen Grund fand, dass Tochter nicht zurückgebracht wird.
Unterhalt wird selbstverständlich keiner gezahlt, womit ich evtl. Fahrtkosten mitabdecken könnte.
Glücklicherweise hat sie ja noch drei weitere Kinder in die Welt gesetzt, so dass da auch nie etwas kommen wird.

Ich war schon so oft beim JA, die die KM immer wieder einladen. Entweder sie sagt ab oder sie erscheint nicht.
Der Umgang ist doch schon FLEXIBEL. Also immer dann, wenn KM sich mal wieder bereit erklärt.
Daraus folgt, dass der Umgang nur in den Ferien statt findet. In den Sommerferien sind dann statt drei Wochen nur ein paar Tage drin.

Wie geht es jetzt weiter?

Gruß
simsam


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2013 12:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Simsam,

Leute, was soll ich noch machen?

Wenn ich auf Basis Deiner Schilderungen an KM schreiben wollte (nicht mit der Erwartungshaltung, dadurch irgend etwas zu ändern, sondern lediglich, um nicht tatenlos zugesehen zu haben), dann in etwa so:

Liebe KM,
unserem Töchterchen zu Liebe werde ich weiterhin kein böses Wort über Dich (und Deine Eltern) in meinem Hause verlieren.
Ich werde weiterhin Umgänge nach bestem Gewissen fördern und Dir im vereinbarten Rahmen beim Bringen und Holen zu Umgangsterminen entgegenkommen.
Da ich nicht gedenke, meine Lebensqualität durch abwertende Äußerungen Deiner Eltern oder durch kurzfristiges Abweichen von Vereinbarungen negativ beeinflussen zu lassen,
werde ich solche Dinge auch zukünftig als durch mich nicht änderbar hinnehmen und ignorieren.
Dennoch wäre ich für Tips, wie ich unserer Tochter ein solches Verhalten erkläre, sehr dankbar.
Lieben Gruß
Simsam

Wie geht es jetzt weiter?

Kleine Prognose: In spätestens zwei Jahren hat Eure Tochter keinen Bock mehr auf Kontakte zur mütterlichen Seite.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2013 13:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin simsam,

Ich will, dass diese MUTTER ihr Kind zu sich nimmt. Sie beteuert doch immer, dass sie das will.

die Antwort ist schlicht: Nimm den Druck da raus, für alle Beteiligten. Die Zeiten, in denen Du noch Einfluss auf das Verhalten Deiner Ex nehmen konntest, sind lange vorbei. Heute wird sie Dinge möglicherweise schon allein deshalb schlecht finden, weil sie von Dir kommen. Was Du "willst" oder für richtig hältst, ist ohne Belang; auch Begründungen wie "ich mein's doch nur gut" oder "ich will nur das Beste für unser Kind" helfen nicht weiter.

Man kann einen unwilligen Elternteil nicht zum Umgang mit seinem/n Kind/ern zwingen; so wenig wie man von aussen jemand dazu zwingen kann, nicht mehr zu rauchen oder kein Fleisch mehr zu essen. Du als Ex-Partner bist unter 7 Milliarden Menschen sowieso derjenige, der am allerwenigsten Einfluss darauf hat. Also teile Deiner Ex mit, dass Du Euer Kind bis auf weiteres alle 2 Wochen freitags um X Uhr zum Umgang bereithältst, falls sie ihr Umgangsrecht wahrnehmen möchte und Dir das bis Mittwoch der jeweiligen Woche mitteilt; ansonsten verfügst Du selbst über diese Wochenenden - fertig.

Wenn der Umgang und seine Begleiterscheinungen wie "kommt sie überhaupt?", "muss ich selbst fahren?", "wer bezahlt die Kosten?", "was sagen Oma und Opa?" zum täglichen Dauerthema wird, ist das auch und vor allem für das betroffene Kind belastend.

Und wie gesagt: Du bist weder in der Lage noch "moralisch verpflichtet", aus Deiner Ex einen besseren Menschen zu machen. Also lass es einfach.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2013 13:55
(@fruchteis)
Registriert

Gegenvorschlag...

"Liebe (Mutter),

ich sehe uns beide sehr bemüht, (Kind) eine gute Beziehungen zu beiden Eltern zu erhalten.
Die gute Organisation der Umgänge ist nicht leicht und gelegentlich verschieben sich vereinbarte und fest geplante Umgangszeiten sehr ungünstig oder fallen sogar ganz aus.

Dies belastet mich, unsere Tochter und auch unser Elternverhältnis.

Es ist daher mein großer Wunsch, unseren Familien 'in spezieller Organisation' wieder mehr Ruhe, Konstanz und Berechenbarkeit zu ermöglichen.

Bitte teile mir in den nächsten 10 Tagen Deine Ideen dazu mit, die wir dann in einer neuen Umgangsvereinbarung zusammenbringen und fixieren, an die wir Eltern uns dann zuverlässig halten können und werden.

Liebe Grüße von
Vater simsam"

Was meinst Du dazu? Paßt das zu Dir? Kannst Du so an die Mutter schreiben?

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2013 14:23
(@simsam)
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hey und danke fürs feedback,

@wildlachs: diese Art von Mail gab es schon mehrmals von mir. Sogar in solch einem "netten" Ton wie von dir.
Auf eine Antwort warte ich bis heute.
Ich bekomme NIE eine Antwort, wenn es ums Kind geht. Eine Reaktion gibt es nur ganz selten, dann wenn sie sich meldet.
Die KM weiß wie sehr die Situation das Kind belastet. Dies wurde ihr auch bereits mehrmals vom JA schriftlich mitgeteilt.
Ergebnis ist null.

Einen Einfluss habe ich natürlich nicht mehr.
Die KM ist ja nicht völlig unwillig, so lange alle anderen den Aufwand und die Kosten übernehmen und genau dazu bin ich nicht mehr bereit.
Wenn sie schwarz arbeiten gehen kann und das tut sie, dann kann sie auch unsere Tochter abholen oder bringen. Ihre anderen Kinder gehen alle in den Kindergarten, so dass sie usere Tochter abholen könnte. Ihr LG kann sich auch um die Kinder kümmern.
Ich bin es leid mich immer zu verbiegen und ihr alles Recht zu machen. Das geht auf meine Kosten und auf Kosten meiner Familie.
An Umgang alle zwei Wochen ist seit mehreren Jahren nicht mehr zu denken. Das hat funktioniert bevor sie sich neue Kinder angesetzt hat.
Auch die Fristsetzung dazu bringt nichts, sie antwortet schlicht nicht.
Auf die Frage, ob sie auch mal ans Kind denkt bzw. was ich ihr sagen soll, gibt es null Reaktion.

Wie geht es denn praktisch weiter? Tochter hat mir gestern Abend gesagt, dass KM sie in den Osterferien wieder nehmen wird.
Aber wie? Mir wurde ja in der Mail gestern gesagt, dass die Großeltern das Kind nicht mehr bringen werden.
Die KM hat seit Jahren ihren Hintern für ihre Tochter nicht mehr hoch bekommen. Also absolut unwahrscheinlich, dass sie das Kind zurückbringt.
Ich könnte ihr mitteilen, dass sie das Kind abholen darf und ich dann das Kind am Bahnhof abholen komme, wie es früher war.
Zuletzt lief das dann aber immer so ab, dass KM mit Kind nicht erschien und mich aufforderte das Kind bei ihr abzuholen. Dabei weiß sie genau, dass ich mit dem Zug komme und der Bus bei ihr am Sonntag nur zweimal am Tag fährt.
Also auch hohes Risiko.
Nach meinen Erfahrungen würde ich das Kind nicht mehr abholen und zurück fahren.
Ja, ein Machtkampf über das Kind ausgetragen. Eine Bus-oder Autofahrt kann ich mir aber einfach finanziell und zeitlich nicht leisten.
Das weiß meine Ex auch.

???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2013 16:10




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie wäre es denn, wenn jeder eine Tour macht und zwar so, dass jeder das Kind holt, der es gerade haben will. Heißt: Mutter holt Kind zum Umgang ab, du wenn der Umgang zu Ende ist.

Hat den Vorteil dass auch in Kindesaugen das eindeutig fair ist UND KM in Vorleistung gehen muss. Holt sie die Tochter nicht zum Umgang ab, weiß Tochter woran sie ist. Kinder sollten lernen an wem es hakt, auch wenn das weh tut. Du bist ja da um ihr Halt zu geben.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2013 16:32
(@simsam)
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@ lausebackesmama:
das haben wir bis vor ein/ zwei jahren so gemacht.
ich habe das kind bereit gehalten bzw. zum bahnhof gebracht, wo es dann abgeholt wurde.
für die rückfahrt bin ich dann zum bahnhof in der nähe der km gefahren, wo mir dann das kind überbracht wurde.
dieses wurde dann hin und wieder torpediert und mir, als ich bhf ankam, per sms mitgeteilt, dass ich kind bei ihr zu hause abholen könne, wo eben der bus am sonntag nur 2x am tag fährt.
natürlich absolut schräg, weil ich das kind NIEMALS bei ihr zu hause abholen sollte- ihre aussage, sie wolle mich dort nicht haben.

irgendwann kam die KM dann nicht mehr das Kind abholen. daraufhin habe ich sie gebracht und manchmal auch noch geholt, um den umgang zu fördern. das stellte ich dann ein und bestand auf 50/50.
Da KM das Kind nicht holen wollte und ihr LG nur am Wochenende Zeit hat, einigten wir uns darauf, dass ich Kind bringe und mir das Kind zurückgebracht wird.
Da wurde der LG aber ganz schnell gegen die Großeltern getauscht, da die mit Firmenwagen und kostenlosem Sprit fahren.

zwischendurch bestand über monate hinweg kein umgang. jetzt wollen die großeltern nicht mehr fahren, angeblich wegen unserer schlechten absprache, die sehr klar war und nur von der KM ignoriert wurde...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2013 17:10
(@fruchteis)
Registriert

Hi simsam,

ab einem gewissen Punkt muß man vielleicht einen Strich ziehen und feststellen:
Man hat alles Erdenkliche getan, nun ist es so, wie es ist und man kann sich nur noch schützend mit den Gegebenheiten abfinden.

Nun ist 'Trauerarbeit' angesagt:
- Realität akzeptieren,
- Wut und Ohnmacht hinter sich lassen und
- neue Wege suchen und finden - OHNE die Mutter bzw nur so weit, daß das eigene Leben unbeschadet bleibt.

Hat das Kind eine soziale 'Mutter'?

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2013 17:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SimSam,

ich finde LBMs Idee sehr gut - das kannst Du auch noch mal in einem Schreiben verpacken. Wenn muss sie die Strecke fahren und Eure Tochter holen. Im Gegenzug fährst Du dann auch die komplette Strecke und holst sie wieder.

Da die KM nach Deiner Aussage schon mehrfach dieses Spiel mit Dir gemacht hat, ist es nur fair, dass Du nun auf Abholung an Deiner Wohnung bestehst (ohne weitere Fahrten zu Bahnhöfen oder anderen Örtlichkeiten). Das kann gerne wieder aufgenommen werden, wenn die KM sich an Absprachen hält.

So hast Du die Sicherheit, dass sie auch in "Vorleistung" geht und Du nicht draufzahlst. Wenn sie weiterhin blockiert, fällt der Umgang halt aus.

Und Dritte (Großeltern) kann man hier auch nicht verantwortlich machen oder vor den Karren spannen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2013 20:31
(@simsam)
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@wildlachs
ja, tochter hat hier meine LG, mit der ich seit mehr als fünf jahren zusammen bin. allerdings hat tochter sie so dermaßen schlecht behandelt, dass meine LG nicht immer gut auf sie zu sprechen ist.
klar, dazu hatte sie die KM angehalten, aber dennoch hat das viele nerven und v.a. gefühle gekostet.

@ingo
wahrscheinlich ist dieser vorschlag momentan der einzige, der umsetzbar ist.
schade eigentlich, weil ich das ziel hatte, dass tochter bald allein mit dem zug fährt.
dies ist für beide seiten erheblich günstiger und weniger aufwand.
das muss dann einfach zurückstecken. okay, sehe ich ein.

was wäre denn eine gute abholzeit? früher hat die KM das Kind teilweise direkt vom hort geholt oder wurde eben von mir gebracht.
sollte ich hier eine frist setzen? von wegen "kind bis 18 Uhr abgeholt, sonst bleibt sie hier" (nur netter verpackt)?
Die Fahrt zur Mutter beträgt ja auch über 2 Stunden...

mir fällt eben nix mehr ein. jedes wort ist schon zu viel.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2013 22:53
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Simsan,

ich würde hier der Exe folgendes per Einschreiben Einwurf zukommen lassen:

"Liebe Exe,

zur Umgangsplanung ist Verlässlichkeit sehr wichtig, damit wir beide unseren Pflichten gegenüber unserem Kind gerecht werden.
Leider musste ich feststellen, dass Du dich am xx.12.2013 nicht an die Abmachung aus unser Mail vom xx.12.1013 gehalten hast und ich X bei den Großeltern abholen musste. Abweichend von unserer Vereinbarung sind mir so Fahrtkosten für 40 KM und ein ungeplanter Zeitaufwand enstanden. Da dies kein Einzelfall war, sondern Du dich bereits am xx.xx.2013 und xx.xx.2013 nicht an die per Mail abgeprochenen Umgangsmodalitäten gehalten hast, bin ich derzeit nicht mehr bereit, dieses Verhalten zu tolerieren.

Da wir beide für die Getaltung eines reibungslosen und planbaren Umgangs verantwortlich sind, biete ich Dir an, X für den nächsten Umgang am xx.xx. 2014 an meiner Wohnadrese bis 18:00 Uhr abzuholen. Im Gegenzug hole ich X auch bei Dir ab.

Da ich sicher bin, dass Du auch an einem planbaren Umgang interessiert bist, möchte ich dass Du X nun bis zu den Sommerferien stets bei mir abholst. Sollte dies funktionieren, bin ich gerne bereit dazu, ab dem xx.xx.2014 wieder zu der alten Regelung zurückzukehren.

Bitte teile mir bis zu xx.01.2014 mit, ob Du mit dieser Regelung einverstanden bist. Gerne bin ich auch für Deine konstruktiven Vorschläge offen, wie wir zukünftig einen für beide Seiten planbaren Umgang sicherstellen können. "

P.S: Du wirkst immer noch sehr unterwürfig gegenüber Deiner Exe, obwohl Sie es ist, die sich nicht an Absprachen hält. Hier solltest Du dein Verhalten schon anpassen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2013 23:13
(@simsam)
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Hi Ingo,

die Mail ist raus, mal schauen, ob eine Antwort kommt.

was meinst du mit unterwürfig? was kann ich ändern?

lg,
simsam


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2014 12:37
(@simsam)
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Parallel natürlich auch per Post (Einschreiben)...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2014 12:49
(@simsam)
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ich frage mich jetzt die ganze Zeit, was ich mache, wenn die KM sich wie üblich nicht meldet.
so ein brief ist doch keine "waffe". nichts, woran ich die km binden kann.
angenommen die km setzt dies um, kommt aber nicht bis 18 uhr, sondern erst um 20 uhr oder noch später, weil sie z.b. erst die anderen kinder ins bett bringen "musste", gebe ich dann tochter raus oder sage ich ihr, dass sie zu spät ist und gebe kind nicht mehr mit?

mir ist vollkommen klar, dass ich meine Ex nicht erziehen kann, was sollen dann diese Fristen bringen?
sie hält sich doch eh nicht daran...
sollte sie darauf bestehen, dass ich unsere Tochter zu ihr bringe, werde ich das ablehnen, um eben nicht mehr auf den kompletten kosten sitzen zu bleiben.
ergebnis ist dann aber, dass das kind zu hause bleibt.
ich mag mir den schuh nicht anziehen, dass das meine schuld ist


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2014 13:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

sollte sie darauf bestehen, dass ich unsere Tochter zu ihr bringe, werde ich das ablehnen, um eben nicht mehr auf den kompletten kosten sitzen zu bleiben.
ergebnis ist dann aber, dass das kind zu hause bleibt.
ich mag mir den schuh nicht anziehen, dass das meine schuld ist

nun denn - dann ist das so. und beileibe nicht Deine Schuld! (diese Gedanken meinte Ingo u.a. mit unterwürfig). dazu hast Du nen Vorschlag gemacht (KM holt ab, Du holst zurück). wenn sie sich nicht meldet, gehst Du zunächst mal davon aus, dass sie es akzeptiert. Ansonsten liegt der Ball nun in ihrer spielfeldhälfte. Hat sie nen Gegenvorschlag, müsst ihr euch eben einigen. Und da Du (aus guten Gründen) nicht willens bist in Vorleistung zu gehen... wenn es ein paar mal reibungslos geklappt hat, könnt ihr die Bringdienste ja auch mal wieder tauschen...

so ein brief ist doch keine "waffe". nichts, woran ich die km binden kann.
angenommen die km setzt dies um, kommt aber nicht bis 18 uhr, sondern erst um 20 uhr oder noch später, weil sie z.b. erst die anderen kinder ins bett bringen "musste", gebe ich dann tochter raus oder sage ich ihr, dass sie zu spät ist und gebe kind nicht mehr mit?

Da solltest Du mit klarem Kopf dran gehen. kündigt sie es vorher an, würde ich kein fass aufmachen. Kommt sie unangekündigt später, würde ich es beim ersten Mal auch tolerieren, mit der Bitte, es demnächst anzukündigen, wg Abendessen und weil Kind ja auch nicht stundenlang auf Abruf wie bestellt und nicht abgeholt wahren sollte.

ist eigentl nicht so schwer, wenn man mit ein wenig gutem Willen drangeht, oder? Auch wenn Du es vermutlich von der KM so nicht zurück bekommst...

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2014 14:53




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