Merkwürdig ist nur, dass der Sohn des LG meiner EX (2 Jahre alt) sebstverständlich sogar ganze Wochen bei seinem Vater verbringt und sogar dort bleibt, wenn der Vater arbeitet. Aber das ist natürlich etwas völlig anderes und geht mich gefälligst auch nichts an.
Aber das JA und das Gericht sollte es etwas angehen.
Trage das unbedingt vor.
Nicht unbedingt schriftlich, denn es geht dich nichts an aber mündlich.
Dann wird vielleicht auch jemand sagen, dass es dich nichts angeht, aber deswegen fällt das Gesagte nicht wieder aus den Ohren
Zögere nicht den Weg zu gehen.
Deine Ex braucht die Schläge anscheinend in kurzen Abständen und in wachsender Intensität, bevor sie was merkt.
Sorge dafür, dass sie bei JA und Gericht in schlechter Erinnerung bleibt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es ist seit Jahren - nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - geklärt, dass es kein Mindestalter für Übernachtungen gibt. Dies wird auch - soweit ersichtlich - von sämtlichen OLGs inzwischen so praktiziert. Entscheidend ist allein das Kindeswohl. Und bei einem vierjährigen Kind ist eine Übernachtung beim anderen Elternteil heute Standard, wenn zwischen Kind und anderem Elternteil eine hinreichend enge Bindung besteht, was hier wohl außer Frage ist. Es kann daher nur einen Rat geben: sofort zum Jugendamt. Wenn man dort binnen kurzem keinen Erfolg bei der KM herbeiführen kann: Anwalt einschalten und Antrag beim Familiengericht stellen. Nun kann man natürlich keine Garantien geben ("Vor Gericht und auf hoher See...") und es gibt auch bei den Amtsgerichten immer noch die Vertreter der alten Schule ("Kinder gehören zur Mutter"), die - vorsichtig formuliert - eine gewisse Unbekümmertheit an den Tag legen, was die Rechtsprechung der Obergerichte angeht. Aber da muss man dann durch und in die zweite Instanz: die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum Übernachten von Kleinkindern ist, wie gesagt, jedenfalls undeutig und einhellig.
Im Übrigen: Auch Umgangsregelungen sind vollstreckbar (Ordnungsgeld!). Und es gibt - wenn auch nur unter sehr engen Voraussetzungen - die Möglichkeit, dass Unterhaltsansprüche (des betreuenden Elternteils, nicht Kindesunterhalt) verwirkt oder - ganz ausnahmsweise - sogar das Sorgerecht entzogen wird.
Das mit dem Kind des LG halte ich auch für ein interessantes Argument, ich war nur nicht sicher ob ich das ansprechen darf. Hier ist die KM prinzipiell eine fremde Person, die das Kind in der Umgangszeit betreut. Das Verbot für meine Eltern wird damit meiner Meinung nach etwas lächerlich.
Wenn ich zum Gericht muss, werde ich Wechselmodell beantragen. Dafür bekomme ich von meiner neuen Chefin sogar ein Schriftstück, dass mich der Betrieb im Rahmen der Möglichkeiten bei der Schichteinteilung unterstützt.
Gruß Willi
Wenn ich zum Gericht muss, werde ich Wechselmodell beantragen.
Lieber nicht.
Sowas kann man praktisch nicht beantragen und wenn, könnte es sofort wieder vom OLG gekippt werden.
Auch ein wohlmeinender Richter könnte davor zurück schrecken, sich ne Ohrfeige zu holen.
Wenn überhaupt würde ich das ABR in Verbindung mit umfassender Einbindung der Mutter anbieten aber ich halte das für Heikel weil ich keinen plausiblen Grund erkennen kann warum aufgrund von Umgangsproblemen so tief in das Mutterrecht eingegriffen werden soll.
Ich fürchte, dass reicht noch nicht.
Oder wie würdest du das begründen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Warum nicht Wechselmodell? Das werde ich dann mit dem Anwalt besprechen, der kennt ja den Richter und wird die Möglichkeiten mit mir besprechen. GSR haben wir ja auch geschafft. Es gibt übrigens vom AG Erfurt und vom OLG Jena Urteile, in denen der Antrag der KM auf Aufhebung des Wechselmodells abgelehnt wurde und der Vater das ABR bekam. Die Fälle kann man sicher nicht vergleichen, aber vielleicht zeigt es ja ein wenig die Einstellung der Gerichte. Jetzt steht erst einmal der (sinnlose) Gang zum JA an. Ich habe mir übrigens eine neue Stelle gesucht, weniger Arbeit- mehr Geld. :rofl2:
Damit sieht schon mal das JA, wie ernst es mir ist. Da KM aber völlig beratungsresistent ist, wird mir der Gang zum Gericht nicht erspart bleiben. Aber die Unterstützung vom JA ist ja auch was wert.
Gruß Willi
Hi Jeans,
zeig Dich gewohnt kooperativ und die KM wird dann automatisch durch ihre Haltung den Rest erledigen.
Das Thema Wechselmodell als Baustelle würde ich aber auch eher lassen. Den Wechselmodell heisst für viele KMs oder Dritte "Der will ja nur keinen Unterhalt bezahlen". Dazu ist ein Wechselmodell immer vom Willen der KM abhängig und ist sicherlich nichts für solch "problematischen" Fälle. Denn die Kombination aus "jetzt soll ich dem auch noch länger mein Kind geben" und "jetzt soll ich auch noch auf Unterhalt verzichten" wäre hier sicherlich nicht zielführend. Gruß Ingo
Hi,
also bei mir haben die Gespräche beim JA schon etwas gebracht. Die Tante vom JA hatte mit gezielten Fragen schon festgestellt, dass es meiner DEF nur um ihre Interessen geht und nicht unbedingt um das Wohl der Kids.
Ich sehe bei dir ein As im Ärmel. Das mit dem Kind des LG deiner Ex.
Bei mir war es, dass meine DEF nicht wollte (will) dass ich mit meinen Kids zu meiner Ma fahre. Allein die Antwort auf die Frage vom JA was denn meine DEF gegen meine Ma hätte: DEF´s Antwort : "Nichts", machte eniges klar wie meine (und ich denke auch deine Ex) tickt.
Ich wünsche dir viel Glück! Deine DEF soll sich doch freuen, dass du für euer Kind da sein möchtest.
LG
Marko
Moin! Leider habe ich heute keinen Termin beim JA bekommen, obwohl Sprechtag ist. Das Gespräch findet am Montag statt.
Einen Vermittlungsversuch durch das JA gab es bereits im Mai. Dort wurde auch protokolliert, dass KM jede Zusammenarbeit sowohl mit mir als auch mit dem JA verweigert. Es ging dabei auch um die Umgangserweiterung, die Mitarbeiterin hat wirklich alles versucht. Eine Schwangere vor Gericht zu zerren kommt natürlich nicht so gut, desshalb sollte ich warten, bis das Kind da ist. Ich habe allerdings nicht damit gerechnet, dass mein Sohn jetzt so extrem um mehr Zeit mit mir bettelt. KM hat immer versucht mich bei unserem Sohn schlecht zu machen, zeitweise durfte er nicht mehr Papa zu mir sagen. Offensichtlich ist der Kleine nun aber eine Nummer zu schlau für sie und läßt sich nicht mehr beeinflussen.
Im Telefonat gestern sagte sie als ihr die Argumente ausgingen, dass der Kleine sonntags auch nicht zu mir will. Komischerweise wirft er sich da aber nicht auf den Boden, sondern steigt grinsend is Auto.
Gruß Willi
Warum nicht Wechselmodell?
Weil aus der von dir beschriebenen Situation heraus, bereits der Wunsch blanker Unsinn ist.
Aber klar, als ich in die Schule ging, habe ich mir auch eingebildet, mein erstes Auto würde ein Porsche. Ich mußte jedoch beim ersten Autokauf dann doch erkennen, dass mir dafür die Mittel fehlen. 🙂
Dein Wunsch ist auch etwas widersprüchlich. Oben schreibst du, dass wegen Schichtdienst ein regelmäßiges U-Woe nicht möglich ist - und später dann, dass der Arbeitgeber die Schichten ans Wechselmodell anpassen würde? Was nu?
Wenn dir der AG entgegenkommt, wäre doch der erste Schritt mind. 1 festes regelmäßige Woe pro Monat, wo der AG dir verbindlich frei in der Schichtplanung einräumt. Auf so einer Grundlage könntest du dann Schritt für Schritt den Umgang ausbauen. Es liegt an dir die Schritte zu gehen, nicht daran, ob dein anwalt den Richter kennt (was übrigens nicht so selten ist, da Anwälte und Richter für gewöhnlich häufiger aufeinandertreffen als andere Menschen).
Hi Maxo, der Vorschlag mit dem Wechselmodell kam von hier. In der Gastronomie sind die arbeitsreichsten Tage nun mal am WE und das Entgegenkommen könnte beispielsweise so aussehen, dass ich in der Umgangswoche 3 freie Tage bekomme und in der anderen Woche nur einen.
Bei der Sache mit dem Anwalt meine ich nicht, dass er den Richter beeinflussen soll, sondern einfach dass er besser einschätzen kann wie weit man geht. Hier muss ich das Gespräch abwarten und dann werden wir sehen, was wir beantragen.
Gruß Willi
Hey Willi!
Sieh es einfach mal so: Deine bekloppte Ex sägt mal wieder emsig an dem Ast, auf dem sie sorgerechtstechnisch sitzt. Wenn sie so weitermacht, steigen Deine Chancen, über kurz oder lang aus dem GSR ein ASR zu machen gewaltig.
Deine Ex braucht die Schläge anscheinend in kurzen Abständen und in wachsender Intensität, bevor sie was merkt.
Sorge dafür, dass sie bei JA und Gericht in schlechter Erinnerung bleibt.
Dem kann ich mich nur anschließen.
Nicht nur aus taktischen Gründen im Hinblick auf Gericht und JA, sondern auch deshalb, weil wir ja schon festgestellt haben, dass das Verhalten Deiner Ex sehr nach einer BPS riecht ... und Borderliner verstehen keine andere Sprache als immer und sofort straight auf die 12. Das ganze Gesabbel, was dann oft von JA-Tussen und anderen Helferlein kommt von wg. "Verständnis" und "Vertrauen aufbauen" kannste in einem solchen Fall komplett vergessen - denn das greift bei ner ausgewachsenen Borderlinerin nicht.
Hallo! Heute war der Termin beim JA. Die Mitarbeiterin hat gesagt, ich soll die Füße stillhalten und noch mal mit KM reden. Sie meinte, ich riskiere das Sorgerecht, wenn ich jetzt zum Gericht gehe. Muss ich mir jetzt 14 Jahre lang alles gefallen lassen, nur um das GSR nicht wieder zu verlieren?
Nachher rufe ich KM an, bitte um ein Gespräch- sie wird ablehnen. Dann wieder zum JA. Ob ich trotzdem einen Termin beim Anwalt mache? Die JA- Tante geht in 3 Wochen in Rente. Keine Ahnung, wer dann zuständig ist.
Ich bin frustriert.
Gruß Willi
Hallo Willi
Wieso schreibst Du die KM nicht an?
Dann hast du nen Nachweis fürs JA, dass du es versucht hast... und es ist vielleicht nicht ganz so frustrierend.
Ich würde einen Brief schreiben, 2 Wochen abwarten, dann wieder zum JA und wenn die dann nichts machen, ab zum Anwalt.
14 Jahre Füsse still halten, kann keine Lösung sein.
Problem ist eben, dass es der Job vom JA ist, die Eltern dazu zu bewegen miteinander zu reden.
Gruß Zwergnases Mama
moin Willi,
mittlerweile glaube ich, hier ist alles mglich und schlichtweg nicht vorhersehbar.
Vom dem telefonat würde ich mir ein Protokoll machen und ggf. dem Ja schicken.
Willi: "Was denkst Du, Ex-Schnuckileinchen, wollen wir es nicht mal mit einer Umgangserweiterung zum gemeinsamen Wohl des Kindes versuchen,
so dass wir beide als gleichwertige Eltern unserem Kind gegenüber auftreten und gemeinsam darüber wachen, dass er sich jetzt und zukünftig gut entwickelt?
Wir können uns hierzu gerne einmal unterhalten, wie wir so etwas bewerkstelligen können"
Ex-schnuckilein: "Nein!".
naja.....
ich drück Dir die Daumen
Gruß
jo
Servus Willi!
Laufe ich wirklich Gefahr das SR zu verlieren, wenn ich die Umgangserweiterung einklage?
Sehe ich nicht so, Du setzt Dich schliesslich für das Recht Eures Kindes ein ... ich habe den Eindruck, dass die JA-MA eher keine Lust hat, zum wiederholten Mal ergebnislos mit KM zu sprechen!
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Die JA- Tante geht in 3 Wochen in Rente.
DAS dürfte zumindest auch ein Grund sein, weshalb die SB schlicht keine Lust hat, sich da jetzt noch groß reinzuhängen.
Wegen dem GSR würde ich mir an Deiner Stelle keine unnötige Sorgen machen.
Wenn ich mich recht erinnere, hast Du doch ohnehin vor, Deinen Sohnemann über kurz oder lang zu Dir zu holen. Mit allen Konsequenzen - also auch dem ASR bzw. zumindest GSR mit alleinigem ABR bei Dir.
Damit das aber gelingen kann, wirst Du ohnehin nicht umhin kommen, die erzieherischen Defizite der KM aufzuzeigen. Und zu denen gehört an forderster Front mangelnde Bindungstoleranz. Und genau die demonstriert sie ja gerade wieder einmal.
Mit "14 Jahre Füße still halten" und gute Miene zum Bösen Spiel machen, kommst Du hier nicht weiter.
Also nur Mut und konsequent die nötigen Schritte tun.
LG,
PdG
Hallo! Da Ex nicht ans Telefon geht, habe ich jetzt folgenden Brief verfasst:
Hallo Hexe! Da unser Telefonat von letzter Woche zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hat möchte ich auf diesem Weg noch einmal Kontakt zu Dir aufnehmen. ... ist jetzt 4 Jahre alt und in diesem Alter sollte ein Übernachtungsumgang beim Papa Normalität sein. Ich bitte Dich hiermit nochmals darum, einer Umgangserweiterung zuzustimmen. Wenn Du nachvollziehbare Bedenken bezüglich der Übernachtung des Kleinen hast, können wir gerne darüber reden und gemeinsam überlegen wie wir eventuelle Probleme lösen. Wir haben seit März gemeinsames Sorgerecht und diese Sorge sollten wir im Sinne unseres Kindes auch in den Vordergrund stellen. Ich bitte Dich, mir am Sonntag Vorschläge zu machen wie wir den Umgang zukünftig so gestalten können, dass ... auch mit mir als Papa ausreichend Zeit verbringen und den Alltag mit mir leben kann. Du kannst mir auch gerne einen Termin nennen, damit wir uns in Ruhe über eine künftige Regelung unterhaltenund zu einer Einigung kommen können.
Ist das okay so?
Gruß Willi
Servus @Willi,
m.E. passt das so. Evtl. noch irgendwo einbauen, dass
Übernachtungsumgang selbstverständlich beziehungsfestigend ist, einer Entfremdung vorbeugt und es erlaubt, den Vater nicht nur als Eventmanager, sondern ihn im normalen Tagesablauf zu erleben (zu Bett bringen, Gute-Nacht-Geschichte vorlesen, Wecken, gemeinsam frühstücken und den Tag planen), was für jedes Kind wichtig ist.
(@diskurso hatte vorstehendes in einem anderen Post geschrieben und es ist natürlich vollkommen richtig)
Dies:
Hallo! Da Ex nicht ans Telefon geht, habe ich jetzt folgenden Brief verfasst:
Hallo Hexe! Da unser Telefonat von letzter Woche zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hat möchte ich auf diesem Weg noch einmal Kontakt zu Dir aufnehmen. ... ist jetzt 4 Jahre alt und in diesem Alter sollte ein Übernachtungsumgang beim Papa Normalität sein. Ich bitte Dich hiermit nochmals darum, einer Umgangserweiterung zuzustimmen.
Wenn Du nachvollziehbare Bedenken bezüglich der Übernachtung des Kleinen hast, können wir gerne darüber reden und gemeinsam überlegen wie wir eventuelle Probleme lösen.Wir haben seit März gemeinsames Sorgerecht und diese Sorge sollten wir im Sinne unseres Kindes auch in den Vordergrund stellen. Ich bitte Dich, mir am Sonntag Vorschläge zu machen wie wir den Umgang zukünftig so gestalten können, dass ... auch mit mir als Papa ausreichend Zeit verbringen und den Alltag mit mir leben kann. Du kannst mir auch gerne einen Termin nennen, damit wir uns in Ruhe über eine künftige Regelung unterhaltenund zu einer Einigung kommen können.
würde ich streichen...es gibt keine Bedenken...
Viele Grüsse