Hallo Luke,
Inwiefern könnte die Gewaltandrohung des Vaters der KM relevant für eine Umgangsregelung sein?
d.h. der Vater der KM hat dir gedroht? Denn denke ich, für die Umgangsregelung ist das unerheblich, die betrifft nämlich nur dich und Madame, aber nicht ihren Vater.
Kannst dir allenfalls überlegen, ob du den alten Herrn deswegen anzeigen möchtest; bzw. ob du eine Unterlassungserklärung gegen ihn zu erwirken versuchst - und/oder ein Näherungsverbot, damit er dir gegenüber in Zukunft einen Sicherheitsabstand von z.B. mindestens fünfhundert Metern einhalten muss. Ob und wie dir das helfen würde, vermag ich nicht zu beurteilen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
d.h. der Vater der KM hat dir gedroht? Denn denke ich, für die Umgangsregelung ist das unerheblich, die betrifft nämlich nur dich und Madame, aber nicht ihren Vater.
Kannst dir allenfalls überlegen, ob du den alten Herrn deswegen anzeigen möchtest; bzw. ob du eine Unterlassungserklärung gegen ihn zu erwirken versuchst - und/oder ein Näherungsverbot, damit er dir gegenüber in Zukunft einen Sicherheitsabstand von z.B. mindestens fünfhundert Metern einhalten muss. Ob und wie dir das helfen würde, vermag ich nicht zu beurteilen.
Ja, genau!
Tja, ich glaube schon (fast), dass man eine solche Anzeige und, oder Unterlassungserklärung auch negativ ausgelegt bekommt? 🙁
Ich denke mal weiter! Wäre es sogar möglich, eine Unterlassungsklärung gegen den Vater der KM zu erwirken, aus der hervorgeht, dass dieser sich nicht meinem Kind nähern soll, da ich Angst habe, dass er meinem Kind etwas antun könnte?
Wäre es sogar möglich, eine Unterlassungsklärung gegen den Vater der KM zu erwirken, aus der hervorgeht, dass dieser sich nicht meinem Kind nähern soll, da ich Angst habe, dass er meinem Kind etwas antun könnte?
gibt es einen realen Grund für diese "Befürchtung"? Sollte Dein Ex-Schwiegi mal zu Dir (!) gesagt haben "ich hau Dir auf's Maul!" ist das jedenfalls keiner. Nicht einmal, wenn er die Ankündigung anschliessend in die Tat umgesetzt hat, denn Prügel für Dich sind nicht gleichbedeutend mit Gefahr für's Kind.
Ich dachte jedenfalls bisher, "Befürchtungen" wären eine Domäne von Umgangsboykotteusen...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
gibt es einen realen Grund für diese "Befürchtung"? Sollte Dein Ex-Schwiegi mal zu Dir (!) gesagt haben "ich hau Dir auf's Maul!" ist das jedenfalls keiner. Nicht einmal, wenn er die Ankündigung anschliessend in die Tat umgesetzt hat, denn Prügel für Dich sind nicht gleichbedeutend mit Gefahr für's Kind.
Ich dachte jedenfalls bisher, "Befürchtungen" wären eine Domäne von Umgangsboykotteusen...
Nein, es gibt glücklicherweise keinen realen Grund dafür!
Ich habe den Antrag gestellt.
Das Gericht hat das JA angeschrieben.
Das JA hat die KM und mich bzgl. ein gemeinsames Gespräch angeschrieben.
KM hat diesen Termin bereits abgesagt.
SB vom JA teilte mir mit:
"Da KM nicht kommen wird, könnten wir aber, wenn es keine neuen Sachverhalte gibt, auch alles bei Gericht besprechen."
Da es durchaus neue Sachverhalte gibt, würde ich gerne mit dem SB vom JA sprechen.
Wie ist eure Meinung dazu?
Zu der Haltung der KM!?
Zu dem SB vom JA?
Wie läuft i. d. R. eine Anhörung vorm Familiengericht bei einem Folgeumgangsverfahren ab?
Wird das als komplett neues eigenständiges Verfahren angesehen? So, dass das erste Verfahren keine Rolle spielt?!
Ich würde bereits bei diesem Anhörungstermin eine verbindliche Umgangsregelung haben wollen!
Moin,
wenn das Gericht ein Gespräch anordnet und Madame geht nicht hin, wird sie das Gericht damit nicht fröhlich stimmen.
Zum JA brauchst du nun auch nicht mehr, denn das kanst du ja alles dem Gericht selbst sagen.
Der Richter wird sicher auch etwas über die Einhaltung der bisherigen Regelung wissen wollen und euch dann zu einer Einigung drängen.
Wichtig ist, dass die Regelung umfassend und eindeutig ist, also Wochenendumgang, Ferienumgang, Feiertage, Ausfallersatz, evtll Änderungsmöglichkeiten, Sanktionen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
wenn das Gericht ein Gespräch anordnet und Madame geht nicht hin, wird sie das Gericht damit nicht fröhlich stimmen.
Aber das wird ihr dann sicherlich auch nicht sooo negativ ausglegt, von wegen, sie würde nicht an das Kindeswohl denken ..., oder!?
Zum JA brauchst du nun auch nicht mehr, denn das kanst du ja alles dem Gericht selbst sagen.
Ok, würde wahrschenlich auch nichts bringen!?
Der Richter wird sicher auch etwas über die Einhaltung der bisherigen Regelung wissen wollen und euch dann zu einer Einigung drängen.
Ok, was die Einhaltung der bisherigen Regelung betrifft, ist schnell erzählt.
Tja, diese Einigung zu meinen Gunsten wirds wohl nicht geben.
KM wollte ja nie mehr, als das, was wir bisher hatten! Und das jetzt seit über 2,5 Jahren - mit Unterbrechungen ...!
Wichtig ist, dass die Regelung umfassend und eindeutig ist, also Wochenendumgang, Ferienumgang, Feiertage, Ausfallersatz, evtll Änderungsmöglichkeiten, Sanktionen.
Also so, wie oben, wenn auch ein wenig anders formuliert!?
Wie hoch sind denn in meinem konkreten Fall die Chancen, auf eine verbindliche Umgangsregelung seitens des Gerichts?
Wenn KM nicht will, dann geht doch das ganze Prozedere wieder von vorne los, oder!?
Hi
Nicht immer alles so negativ sehen. 😉
Wie hoch sind denn in meinem konkreten Fall die Chancen, auf eine verbindliche Umgangsregelung seitens des Gerichts?
Das liegt wie immer an dem Allgemeinzustand und Wohlbefinden des Richters.
Wenn KM nicht will, dann geht doch das ganze Prozedere wieder von vorne los, oder!?
Deshalb sollst du eine eindeutige Regelung herbeiführen lassen , wie Beppo schon schrieb und bei Nichteinhaltung seitens der KM Sanktionen in den Beschluss reinnehmen lassen.
Gruss Wedi
*Vollquoting gelöscht*
Aber das wird wohl alles nicht gleich im ersten Termin klappen, oder!?
Auch, wenn ich ein Realist mit Hang zum Optimismus bin, befürchte ich doch, dass KM und ihr RA alles dran setzen werden, einen solchen Beschluss in die Ferne schieben wollen.
Aber da ja im ersten Verfahren bereits alles, aber auch alles aufn Tisch kam und alles, aber auch alles durchgemacht ... wurde, sollte und dürfte das ja nicht alles wiederholt werden, oder!?
Hi
Der Richter wird sich die Akte geben lassen und wie er Zeit und Lust hat die einmal durchblättern.
In meinen Folgeverfahren wusste der Richter immer über das Verfahren und Inhalte bescheid.
Was nicht heissen muss, dass das bei jedem Verfahren so ist.
Bei mir war es nun mal so, das wir uns zwei bis drei mal im Jahr wegen Umgang sehen mussten und desweiteren wegen SG und Unterhalt.
Ich hätte dem Richter fast mal das ''Du'' angeboten. :puzz:
Was auf dich zukommt, kann von hier aus nicht beantwortet werden, weil Richter eben Menschen sind und das von höchster Qualität.
Du musst es auf dich zukommen lassen und positiv denkend da ran gehen.
Gruss Wedi