Mein Antrag auf Umg...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mein Antrag auf Umgangsverfahren! Eure Meinung?

Seite 1 / 2
 
(@Der muede Luke)

Antrag auf eine verbindliche Umgangsregelung bzgl. alleinigen Umgangs zwischen meinem Sohn, ..., geb. am ..., zzt. wohnhaft in ..., ... und meiner Person

Guten Tag,

ich beantrage hiermit schnellstmöglich in Bezug auf § 50e FGG und § 1684 BGB o. G.

Zwischen KM, ..., ..., der Mutter meines o. g. Sohnes, und mir herrschten bei den Umgängen, bei der sie immer anwesend war, zunehmend Spannungen, die immer von ihr ausgingen und welche mein Sohn leider mitbekommen hat, welche nicht zu seinem Wohl sind.

Hier einige Beispiele, die nichts anderes als eine verbindliche Umgangsregelung bzgl. alleinigen Umgangs zwischen ... und mir zulassen:

1.) KM hat mir ständig gesagt, ich würde Kind etwas Falsches sagen in Bezug auf erzieherische Maßnahmen (z. B. würde ich ständig die falschen Wörter finden, wenn es darum geht, ihm etwas zu erklären).
2.) KM ist der Meinung, dass ich Kind ständig negativ beeinflusse (ich würde ihn in Bezug auf unser Verhältnis insoweit beeinflussen, dass er immer öfter sagen würde, und das nur mit meinem Zutun, mich öfter sehen zu wollen).
3.) KM hat mich mehrmals im Beisein von Kind beleidigt.
4.) KM und ihr Vater drohten mir Gewalt an.
5.) Sie lässt mich an anderen wichtigen Dingen in Bezug auf Kind keinen Anteil haben.
6.) Sie lässt meine neue Partnerin keinen Anteil an meinen Sohn haben.
7.) Logische Alternativen für einen Aufenthaltsort für die Umgänge kommen für KM nicht infrage.
8.) Oft erhielt ich erst spät am Freitagabend vor dem Samstag, an welchem der Umgang stattfinden sollte, eine SMS, ob das Treffen jetzt stattfinden kann und wenn ja, wo. Meist musste ich erst eine SMS an KM schicken, damit sie antwortet und mir diese Infos mitteilt.
9.) Meine SMSs werden von KM entweder erst Stunden später beantwortet oder sogar ignoriert.
10.) Meine Anrufversuche werden von KM ignoriert oder ich werde einfach weggedrückt.
11.) KM sagt ständig, dass sie am besten wüsste, was das Beste für Kind ist. Ich spreche ihr weiterhin nicht ab, dass sie ihre Tochter, ..., als alleinerziehende Mutter groß bekommen hat, wenn auch nicht ganz ohne Hilfe ihrer Eltern. Aber in Bezug auf Kind, in Bezug auf den Umgang zwischen Kind und mir, hat KM jeglichen Bezug zur Realität verloren. Sie weiß eben nicht, was das Beste für Kind in Bezug auf den Umgang zu seinem Vater, als Trennungskind ist! Wie die einzelnen Beispiele zeigen, weiß KM überhaupt nicht, was in dem Kopf unseres Sohnes vorgeht, welche Bedürfnisse er hat. Auch Kind waren jedes Mal diese nur zwei Stunden, wenn überhaupt, alle zwei Samstage viel zu wenig. Jedes Mal war die Trennung zwischen ihm und mir so schwierig, dass er oft geweint hat und mich nicht loslassen wollte. Ähnliche Situationen gab es auch während der begleiteten Umgänge in Anwesenheit von Herrn JA-SB und der begleiteten Umgänge bei IBU. Entsprechende Personen können das sicherlich bestätigen!?
12.) KM mischte sich immer wieder in die Kommunikation zwischen Kind und mir ein ("Sag das so!" "Warum hast du das gesagt?" "Sag das nicht!" "Versuch ihn nicht zu steuern, zu beeinflussen!").
13.) Da diese erwähnten Spannungen seitens KM von mir schon vor Wochen gespürt wurden und ich merkte, dass diese natürlich nicht gut für Kind sind, habe ich KM eine Paartherapie bei ProFamilia angeboten, welche dort auch für getrennte Paare angeboten wird, damit die Eltern zum Kindeswohl z. B. Umgänge entsprechend gestalten können. Meiner aktuellen Freundin habe ich von diesem Vorhaben vorher erzählt und diese hatte zum Wohle des Kindes nichts dagegen. KM „lehnte nur dankend ab“! Darüber hinaus hatte sie auch kein Interesse an einer weiteren Mediation beim Jugendamt.

Zu 1.) KM ließ mich nie wirklich ein Vater bei den Umgängen sein! Ich konnte nie wirklich mit Kind alleine sein. Da ich leider in Bezug auf die Erziehung eines Kindes in seinem Alter keine Erfahrung habe und ich diese aufgrund der Äußerungen von KM nicht sammeln konnte, obwohl es um mein Kind geht, ist es für mich unheimlich schwierig gewesen, mich diesbzgl. weiterzuentwickeln.

Zu 2.) Ich gebe mal zwei Beispiele, in welchen Kind von sich aus o. g. Wünsche geäußert hat.
a) Am 06.11.2010 waren wir im ...Spielplatz in ... Kind und ich spielten miteinander. Er sagte mir während des Spielens, dass er mir mal sein Spielzeug in seinem Zimmer zeigen möchte. Ich fragte ihn, was denn seine Mama davon hält. Er erwiderte, dass sie das nicht möchte. Ich erzählte ihr anschließend von diesem Gespräch und sie schüttelte nur den Kopf mit der Äußerung, dass das überhaupt nicht sein kann, dass er noch NIE so etwas gesagt habe, dass ich ihm dies wahrscheinlich vorgesagt hätte.
b) Am 20.11.2010 waren wir auf einem Spielpatz in ... Kind schaukelte und ich stand zur Aufsicht direkt an der Schaukel. Während er schaukelte, sagte er, dass er mit mir in seinem Zimmer die Tischspiele spielen möchte, welche er im Kindergarten mit anderen Kindern spielt. KM hörte das und brach das Treffen ab, weil sie der Meinung war, ich hätte ihm das ins Ohr geflüstert.

Zu 3.) Nach der Situation unter 2 b) stellte ich KM zur Rede, warum sie diesen Umgang jetzt abbrechen würde. Da sie nicht antwortete, fragte ich weiter. Sie sagte mir, dass ich meine Klappe halten soll. Darüber hinaus sagte sie auch, dass ich mich aufgrund meiner angeblichen psychischen Probleme behandeln lassen sollte. Das alles im Beisein von Kind!

Zu 4.) Nach 2b und 3. sagte mir KM noch, dass ich aufpassen soll, sonst … Leider konnte ich diesen Satz nicht verstehen und fragte nach, was sie gerade gesagt hat. Daraufhin habe ich leider keine Antwort bekommen. Da ich nach 2b weiterhin keine Antwort bekommen habe, fuhr ich zu dem Mietshaus, in welchem sie wohnt, wo ich mich auch jederzeit aufhalten darf. Ich fragte sie dort erneut, was das eben sollte und was jetzt mit folgenden Treffen wäre!? Sie meinte nur, dass ich verschwinden sollte! Da sie mir weiterhin keine Antworten gab, fragte ich sie, ob sie denn jetzt Angst haben würde, weil evtl. ihre Nachbarn hören könnten, was sie für eine Mutter in Bezug auf den Umgang zwischen Kind und mir ist. Sie entgegnete, dass ihre Nachbarn bereits von ihr wissen, was für ein Typ ich bin. Ich sagte ihr, dass ich mir nicht mehr den Mund von ihr verbieten lasse, dass sie das in unserer Beziehung und während des ersten Verfahrens zu oft und zu lange getan hat. Ich fragte sie auch, ob sie überhaupt weiß, wie weh mir ihre Lügen, Unterstellungen und Suggestionen i. R. d. ersten Verfahrens getan haben. Was denn bloß unser Kind von seinem Papa denken soll, wenn er das alles hört und sieht. Sie sagte, dass sie Kind irgendwann ALLES erzählen würde. Während dieses Satzes nahm Kind mit seiner linken Hand meine rechte Hand. Wenn ich nicht zu sehr mit Fragen und Antworten beschäftigt gewesen wäre, hätte ich weinen können. Ich zeigte ihr das uns fragte sie, ob sie einfach nicht sehen will, dass Kind mich braucht und will und die Nähe zu mir sucht. Warum sie ihn mir und mich ihm vorenthält? Warum sie nicht einmal über mich über die Umgänge hinaus mit ihm spricht?! Sie sagte wieder nichts und packte Kind und ging zu der Wohnung ihrer Eltern, welche im gleichen Mietshaus wohnen. Sie klingelte und ich fragte weiter, was jetzt mit weiteren Treffen ist, warum sie nach wie vor lügt und Dinge suggeriert!? Ihr Vater öffnete die Tür und KM sagte ihm, dass es hier Ärger gibt. Ihr Vater sagte, dass er die Polizei rufen würde. Da ich nichts Unerlaubtes getan habe, sagte ich ihm, dass er das sehr gerne tun darf. Daraufhin drohte er mir und wollte mich über das Geländer „befördern“. Ich sah meinerseits von einem Anruf bei der Polizei ab, da noch nichts passiert ist - auch, wenn ich eine Gewaltandrohung erhalten habe. In einem Wiederholungsfall werde ich allerdings von entsprechenden Schritten nicht mehr absehen können! I. V. m. dieser Gewaltandrohung und der von der Familie ... aus leicht herzustellende Kontakte zur Russenmafia, habe ich mittlerweile gehörig Angst vor entsprechenden handgreiflichen Übergriffen! Wie oft habe ich während der Beziehung mit KM gehört, dass bloß niemand etwas ihren Kindern antun darf, sonst wird die Russenmafia geholt. Der Schwager von KM, …(Nachname ist mir unbekannt!), betreibt in ..., Russland, einen fragwürdigen Handel mit Lederjacken und Pelzmäntel. Da er dortzulande Schutzgeld bezahlen muss und bereits entführt wurde und Lösegeld für ihn gezahlt werden musste, hat er entsprechende Beziehung zur sog. Russenmafia aufbauen müssen, aufgebaut. Vielleicht sollte ich jetzt, nachdem ich das veröffentlicht habe, noch viel mehr Angst haben? Aber ich kann und will all das, was ich im ersten Umgangsverfahren noch zum Wohle aller, verschwiegen habe, nicht weiter verheimlichen!

Zu 5.) Ich fragte KM, ob sie schon wieder einen neuen Freund hat. Sie sagte mir nur, dass mich das nichts angehen würde. Ich weiß, dass das ihre Privatsache ist, erwiderte ich. Ich sagte ihr auch, dass es mir „nur“ darum geht, wie Kind mit ihm klarkommt. Das werde ich wohl noch wissen dürfen! KM weiß ja auch, dass ich eine neue Partnerin habe!

Zu 6.) Ich sagte KM, dass ich und meine neue Partnerin möchten, dass auch meine neue Partnerin mal Kind kennen lernen soll und möchte. KM grinste nur und schüttelte mit ihrem Kopf und sagte: „Wenn er volljährig ist!“. Dazu muss ich wohl nicht mehr schreiben!?

Zu 7.) Ich bot KM meine Wohnung als alternativen Aufenthaltsort für die Umgänge an. Sie antwortete nur: „Ich warne dich!“.  Meine Wohnung kam für mich infrage, da diese kindergerecht und kindersicher eingerichtet ist. Spielzeuge und Kinderkleidung sind z. B. vorhanden. (Gutachter z. B. kann dies sicherlich noch bestätigen, da er meine Wohnung i. R. d. Gutachtens für das erste Umgangsverfahren gesehen hat). Die Wohnung sollte lediglich als Ausweichort dienen, wenn es mal wieder schlechtes Wetter geben soll und wir uns mal wieder nicht unter freien Himmel treffen können oder uns in so einem Fall mal wieder nur für eine Stunde bei McDonald’s z. B. treffen oder z. B. auch gar nicht.

Zu 8., 9. und 10.) Sofern noch verfügbar, da KM und ich mittlerweile andere Mobilfunknummern haben, werde ich entsprechende Verbindungs- und SMS-Übersichten vorlegen!

Bzgl. des neuen Verfahrens weise ich auf das erste Umgangsverfahren hin. Besonders auf das (Ergänzungs-)Gutachten von ..., die Schreiben vom JA-SB und das Schreiben von IBU nach Abschluss der begleiteten Umgänge.
Selbstverständlich bin ich allerdings bereit, sofern eine weitere Notwendigkeit besteht, mich einem erneuten Gutachten zu unterziehen.

Aber an diesem Punkt sei angeführt, dass in diesem Fall dann auch KM einem gesonderten Gutachten unterzogen werden sollte!

Da aber das Gutachten von ... aus dem ersten Umgangsverfahren in beide Richtungen eine deutliche Sprache spricht und Gutacher bereits im ersten Umgangsverfahren abschließend
angehört wurde, gehe ich davon aus, dass diese Gutachten nicht notwendig sein dürften.

Vielleicht wäre ein gesondertes Gutachten über Kind auch möglich!? Zumindest interessant für KM! Dann würde sie von einem unbeteiligten Dritten und entsprechenden „Profi“ hören, dass Kind mich viel mehr vermisst und braucht, als es KM wahrhaben möchte und zulässt!

Darüber hinaus gebe ich bei Bedarf meine Psychotherapeutin als Referenz an, bei welcher ich mich seit einigen Monaten in Psychotherapie befinde, weil ich nach wie vor erhebliche Probleme aufgrund der Trennung von Kind habe. Des Weiteren machen mir die Lügen, die Unterstellungen und die Suggestionen von KM, welche sie im ersten Umgangsverfahren angeführt hat, mächtig zu schaffen, da ich u. a. oft daran denken muss, was mein Sohn von mir denken muss, wenn er das alles mal von seiner Mutter erfährt. Außerdem haben all diese Dinge überhaupt nichts mit mir zu tun! Was noch viel schwerer wiegt, wenn Kind irgendwann all diese Lügen … erzählt bekommt. Ich vermisse meinen Sohn! Ich liebe ihn über alles!

Die im Raum stehende und im ersten Verfahren ja als nicht relevant bezeichnete narzisstische Persönlichkeitsstruktur meinerseits dürfte auch weiterhin nicht relevant sein! Das ist noch
immer ein "Kampfpunkt" von KM, da sie meint, dass das was ganz Schlimmes wäre und sie sich damit auskennt … Obwohl ihr Herr Richter ... ziemlich eindeutig zu verstehen gegeben hat, so auch Gutachter, dass dieser leicht ausgeprägte Narzissmus nichts Schlimmes ist und in jedem von uns steckt! Wie ich persönlich bestätigen kann, auch in KM, was auch im ersten Umgangsverfahren deutlich von jedem zu merken war!

KM hat offensichtlich nach wie vor nicht die ehemalige Beziehung zu mir verarbeitet. KM und ich sollen und dürfen nicht weiterhin darunter leiden!

Als ich mich damals von ihr trennte … ich mich von ihr …, fragte sie: „Warum immer ich?“. Sie war und ist sicherlich auch heute noch von meiner Beendigung der Beziehung zu ihr sowas von mitgenommen und voller Rachegefühle, dass sie jetzt Kind benutzt, um sich an mir zu rächen. Hinzukommt, dass sie weiß, dass ich eine glückliche Beziehung mit einer Frau führe, die 17 Jahre jünger ist, als sie. Und da dürfen wir uns alle nichts vormachen! Rache ist meistens der Auslöser für solche Streitigkeiten vor dem Familiengericht was Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten betrifft!

Die finanzielle Gestaltung der Umgangswochenenden stellt für mich keinerlei Problem dar.

Ich kann mit meinem Sohn positiv interagieren (s. Gutachten und Schreiben von Herren Gutachter und JA-SB und der IBU!).

Sehr gerne hätte ich den Familienrichter Herr ... aus dem ersten Umgangsverfahren als zuständigen Familienrichter für das zweite Umgangsverfahren, da dieser bereits mit dem Fall vertraut ist.

Da i. R. d. ersten Umgangsverfahrens und der begleiteten Umgänge beim Jugendamt und bei IBU die getroffene einvernehmliche Umgangsregelung nicht gefruchtet hat und von KM auch weitere einvernehmliche Wege (Mediation, Paartherapie) abgelehnt hat, bitte ich um schnellstmögliche Verfahrensaufnahme und um einen schnellstmöglichen Urteilsspruch in Bezug einer verbindlichen Umgangsregelung bzgl. des alleinigen Umgangs zwischen Kind und mir:

Einvernehmliche Umgangsregelung/Elternvereinbarung zwischen KM und KV bzgl. Umgang zwischen dem gemeinsamen Sohn ... und dem Kindesvater ab sofort

1. Vormerkungen, Sorgerecht und Aufenthalt

Wir sind darüber einig, die elterliche Sorge für unseren Sohn auch künftig gemeinsam auszuüben. Kind hat ein Recht auf beide Eltern. Kind soll seinen hauptsächlichen Aufenthalt bei der Kindesmutter haben.

Wir werden uns gegenseitig als Eltern akzeptieren und respektieren und die Beziehung zum jeweils anderen Elternteil fördern sowie alles unterlassen, was diese Beziehung untereinander und die Beziehung zu *Kind* beeinträchtigen könnte. Die Kindesmutter erkennt an, dass auch der Kindesvater ein Recht darauf hat, Kind zu sehen und seine Beziehung zu ihm aufrechtzuerhalten.

2. Umgänge

Der Kindesvater hat die alleinige Aufsichtspflicht an den ersten drei Wochenenden eines jeden Monats. Der Kindesvater holt das Kind an den entsprechenden Freitagen um 17 Uhr bei der Kindemutter ab und bringt das Kind an den entsprechenden Sonntagen um 17 Uhr wieder zur Kindesmutter zurück. Die Ausgestaltung der Umgangswochenenden liegt einzig und allein in der Verantwortung des Kindesvaters.

Darüber hinaus darf der Kindesvater Kind zusätzlich an Kinds Geburtstag für drei Stunden sehen. Die eigentliche Umgangsregelung wird davon nicht berührt, sofern der Geburtstag von Kind nicht auf ein Umgangswochenende fällt!

Des Weiteren darf Kind den Kindesvater zusätzlich an dem Geburtstag des Kindesvaters für drei Stunden sehen. Die eigentliche Umgangsregelung wird davon nicht berührt, sofern der Geburtstag von Kindesvater nicht auf ein Umgangswochenende fällt!

Jeweils ein ganzer Tag (von 10 bis 18 Uhr) der großen Feiertage (Weihnachten am 25.12., Ostern am Ostersonntag und Pfingsten am Pfingstsonntag) gehört *Kind* und dem Kindesvater ganz allein! Auch an diesen Tagen gilt der alleinige Umgang! Die eigentliche Umgangsregelung wird davon nicht berührt, sofern diese Feiertage nicht auf ein Umgangswochenende fallen!

Auch bei Krankheiten (z. B. grippale Infekte, Hustenanfälle, ...) des Kindes ist der Kindesvater durchaus in der Lage, das Kind zu versorgen! Sofern nicht ein akuter Notfall vorliegt, welcher entsprechend ärztlich attestiert werden muss und weder Kindesvater noch Kindesmutter das Kind versorgen können und das Kind sich nur unter ärztlicher Aufsicht befinden darf, muss die Kindesmutter dieses entsprechende Attest dem Kindesvater unverzüglich und somit rechtzeitig vorlegen, damit der Kindesvater entsprechend disponieren kann.

Dem Kindesvater steht in den Schulferienzeiten von Kind folgendes Umgangsrecht zu:
in den Weihnachts-, Oster-, und Herbstferien jeweils die zweite Hälfte der Ferienzeit, in den Sommerferien die ersten drei Wochen

Der Kindesvater ist zur Vermeidung einer kindesschädigenden Vater-Kind-Entfremdung außerhalb den Umgangszeiten dazu berechtigt, Kind jeweils dienstags und donnerstags einer jeden Woche um 17 Uhr telefonisch zu kontaktieren und ein Telefongespräch von jeweils maximal einer halben Stunde mit Kind zu führen. Die Kindesmutter verpflichtet sich, diese telefonischen Kontakte nicht zu erschweren oder zu unterbinden.

Die Kosten für Fahrten, Eintrittsgelder und Verpflegung für Kind bezahlt i. R. d. alleinigen Umgänge der Kindesvater.

Urlaub(spläne) in Bezug auf den Zeitraum sind dem Gegenüber mitzuteilen! Urlaubsziele sind Privatsache und gehen dem Gegenüber nichts an!

3. Schlussbestimmungen

Die Kindesmutter wird den Kindesvater in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung von Kind bzgl. Kindergarten, später Schule (Immigration, Noten, Elternabende ...) und über Arztbesuche und Befunde informieren. Hierzu vereinbaren wir eine kurze Mitteilung per E-Mail oder eine schriftliche Mitteilung, die die Kindesmutter dem Kindesvater beim ersten Umgang eines jeden Monats übergibt.

Darüber hinaus hat der Kindesvater i. R. d. gemeinsamen Sorgerechts jederzeit das Recht, sich entsprechende Informationen selbst beim Kindergarten, in der Schule, beim Kinderarzt ... einzuholen.

Über erhebliche Erkrankungen von Kind ist der Kindesvater umgehend zu informieren. Aber auch der Kindesvater informiert die Kindesmutter, sobald Kind eine deutliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes erfährt, wenn er bei sich bei dem Vater befindet.

Strittige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, besonders in Anwesenheit von Kind, haben selbstredend zu unterbleiben.

Diese Vereinbarung ist für beide Parteien rechtsverbindlich!

Die Kosten des Verfahrens sind, in Bezug auf den durch die Kindemutter unnötig verursachten Umgangsboykott, vollumfänglich der Kindesmutter zu Lasten zu legen.

Für den Fall jedweder Zuwiderhandlung gegen diese Regelungen durch KM ist ihr ein Zwangsgeld gem. § 33 FGG i. H. v. jeweils 1.000,00 € angedroht. Der Kindesvater hat das Recht, den ausgefallenen Umgang im vollen Umfang nachzuholen und Nachholtermine zu bestimmen.

Aufgrund der finanziellen Situation von KM, verweise ich auf das BGH-Urteil vom 19.6.02 - XII ZR 173/00 „Der umgangsberechtigte Elternteil kann vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn ihm der andere Elternteil den Umgang nicht in der vorgesehenen Art und Weise gewährt wird und ihm daraus Mehraufwendungen entstehen.“

Weiterhin darf der Kindesvater die Polizei gem.  § 33 Abs. 2 FGG sowie § 2 PolG bemühen.

Trotz aller negativer Reportagen und sogar Filmen, die sich mit diesem Thema Umgangsrecht und alleingelassenen Vätern befassen, weil es leider viel zu viele und immer mehr Väter in Deutschland gibt, die unter rachsüchtigen Ex-Frauen/Freundinnen leiden, bin ich guter Dinge, dass mein Fall individuell behandelt wird und somit auch darüber entschieden wird. Nämlich zu Gunsten des Vaters, zu Gunsten meiner Person!

Ich versichere hier von mir Niedergeschriebenes an Eides statt und möchte, dass evtl. folgende Aussagen von KM ebenfalls an Eides statt versichert werden müssen.

Ich hoffe, dass den Lügen, Unterstellungen und Suggestionen der KM ein Ende gesetzt wird.

In der Vergangenheit hatte die Kindesmutter wiederholt das Umgangsrecht des Antragstellers gem. § 1684 BGB ohne Angabe von triftigen Gründen eigenmächtig vereitelt/erschwert/vorzeitig abgebrochen. Zum Schutze der Umgangsrechte von Kind und des Kindesvaters und um nachhaltige Schäden für Kind durch eine massive Vaterentfremdung zu vermeiden, ist deshalb eine zuverlässige und durchsetzbare Regelung des Umgangs - wie beantragt - erforderlich. Außergerichtliche Einigungsversuche sind gescheitert.

Abschließend stelle ich einen Antrag, dass für die Dauer des festgelegten Umgangs das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kindesmutter ausgesetzt und auf einen Umgangspfleger übertragen wird, der dann dafür zu sorgen hat, dass die Übergabe funktioniert. (Beispiel: OLG Ffm vom 03.02.2004 (Az. 1 UF 284/00).

Ich beantrage Verfahrenskostenhilfe, da ich nicht in der Lage bin, evtl. Verfahrenskosten aus eigenen Mitteln zu tragen. Meine Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind in der erforderlichen Vordruckserklärung gem. § 119 Abs. 1 Satz 1, § 117 Abs. 4 ZPO diesem Antrag beigefügt.

Freundliche Grüße

KV
- Ein entsorgter Vater?! -

Zitat
Geschrieben : 27.11.2010 16:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Luke,

1. viel zu lang
2. deine ganzen Ausführungen und Anschuldigungen haben darin absolut nichts zu suchen
3. Die alleinige Aufsichtspflicht. Dir ist damit klar ,das du das Kind keine Sekunde allein lassen darfst und auch nicht bei deiner LG, weil du mal kurz einkaufen willst?
4. Drei WE im Monat wirst du nicht bekommen. Die KM soll ja auch nicht nur Alltag mit dem Kind haben.
5. Ferien würde ich immer im Wechsel beantragen.
6. Nachholtermine entweder durch "das daruf folgende WE" oder "in Abssprache", aber nicht wenn du es vorschreibst
7. Gleiches Recht für alle. Fällt der Geburtstag der KM auf ein Umgangs-WE darf sie ihn auch 3 Stunden haben
8. Lass das mit der Polizei weg, das ist Nötigung.

Ingesamt: Schmeiß das Ding in die Tonne und lasse dich von einem RA vertreten.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2010 16:21
(@Der muede Luke)

4. Drei WE im Monat wirst du nicht bekommen. Die KM soll ja auch nicht nur Alltag mit dem Kind haben.

Möglich ist alles! Ich habe einen Bekannten, bei dem diese Umgangsregelung seitens des Gerichts bekommen hat.
Seine Ex wollte, dass er ihn überhaupt nicht bekommt!

Lieber ein wenig mehr fordern, als zu wenig, oder!?

5. Ferien würde ich immer im Wechsel beantragen.

Wie ist das genau gemeint?

8. Lass das mit der Polizei weg, das ist Nötigung.

Wenn es ein Urteil mit einer rechtsverbindlichen Umgangsregelung gibt, dann darf man die auch einfordern! Auch mit der Polizei!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2010 17:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich kann mich nur diesem Rat anschließen

Ingesamt: Schmeiß das Ding in die Tonne und lasse dich von einem RA vertreten.

und werde bis dahin nichts weiter beitragen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2010 17:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, zu den Ferien:

Im Wechsel bedeutet: In einem Jahr die erste Hälfte, im 2. Jahr die 2. Hälfte der Ferien

z.B.: In geraden Jahren Sommerferien: die ersten 3 Wochen, Herbstferien die 2. Woche, Weihnachtferien die 2. Woche, OStern die erste Woche...
in ungeraden Jahren Sommerferien: Die zweiten 3 Wochen, Herbst die erste Woche, Weihnachten die 1. Woche, OStern die 2. Woche....

Gut, wenn du meinst das mti der Polizei reinschreiben zu müssen, dann lass es drin, wie all die anderen Unsinnigkeiten, die darin nichts zu suchen haben (hat die KM einen Freund, die KM hat dies und das gesagt...)

Aber wundere dich nicht wenn ein Richter dann beschließt, das du gar keinen Umgang bekommst, weil nicht auzuschließen ist, das du, weil das Kind krank ist und du der KM das nicht glaubst, mit der Polizei anrückst, um dein Recht durchzusetzen.

Ganz ehrlich, ich als Richter würde nach der Lektüre (wenn ich überhaupt so viel lesen würde) deines Antrags wohl ein weiteres Gutachten in Auftrag geben.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2010 17:30
(@Der muede Luke)

Alle(s) steht auf meiner Seite! Daher bin ich guter Dinge, dass ich endlich mein Kind so bekomme, wie es mir zusteht!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2010 17:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Luke,

Alle(s) steht auf meiner Seite!

Nun, wenn das wirklich so ist, dann ist es um so wichtiger, dass du dir nicht selber im Wege stehst. Ich hatte wirklich keine Lust, deine Neufassung des Alten Testaments in voller Länge gründlich zu lesen, also hau' ich dir jetzt mal nur eine einzige Stelle aus deinem verkorksten Schrieb um die Ohren:

Hinzukommt, dass sie weiß, dass ich eine glückliche Beziehung mit einer Frau führe, die 17 Jahre jünger ist, als sie. Und da dürfen wir uns alle nichts vormachen! Rache ist meistens der Auslöser für solche Streitigkeiten vor dem Familiengericht was Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten betrifft!

Deine neue LG ist dem Gericht wirklich schnurzfiepsegal, und genau so egal sind dem Gericht die tatsächlichen oder unterstellten Motive der KM, an denen bislang eine Umgangsregelung gescheitert ist. Der Richter will eine Entscheidung für die Zukunft, aber nicht die Schmutzwäsche der Vergangenheit waschen.

Apropos Wäsche: Wenn du dieses Pamphlet so ans Gericht schickst, gehst du baden.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2010 18:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dml,

Alle(s) steht auf meiner Seite!

das nützt Dir nur nicht das Geringste, denn "die alle" spielen nicht die geringste Rolle und werden überhaupt nicht gefragt. Entscheidend ist allein, was das angerufene Gericht befindet. Und das verhandelt garantiert nicht die Vergangenheit Eurer verkorksten Beziehung oder Deine Mutmassungen über die Befindlichkeiten Deiner Ex.

Daher bin ich guter Dinge, dass ich endlich mein Kind so bekomme, wie es mir zusteht!

was Dir "zusteht", hat ebenfalls nichts mit Deinem persönlichen Empfinden zu tun; auch darüber entscheidet allein der vorgenannte Schwarzkittel. Möglicherweise auf der Basis des Eindrucks, dass es Dir gar nicht so sehr um das Kind gehe, sondern vor allem darum, Deiner Ex einen reinzuwürgen - und dass es fraglich sein könnte, ob der Umgang unter diesen Umständen tatsächlich dem Kindeswohl dient.

Merke:
1. Der Sinn einer Botschaft entsteht beim Empfänger.
2. Bei Gericht gibt's nicht Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2010 23:30
(@Der muede Luke)

... weil nicht auzuschließen ist, das du, weil das Kind krank ist und du der KM das nicht glaubst, mit der Polizei anrückst, um dein Recht durchzusetzen.

So war und ist das natürlicht gemeint! Aber das wisst ihr und ich, aber ob das natürlich auch das Gericht das so verstehen würde? 🙁

Ganz ehrlich, ich als Richter würde nach der Lektüre (wenn ich überhaupt so viel lesen würde) deines Antrags wohl ein weiteres Gutachten in Auftrag geben.

Mit welcher Begründung würdest du ein neue Gutachten in Auftrag geben?

Wie könnte ich den Richter davon überzeugen, dass (auch) ein Gutachten über die KM und mein Kind notwendig ist?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 13:43
(@Der muede Luke)

Deine neue LG ist dem Gericht wirklich schnurzfiepsegal, und genau so egal sind dem Gericht die tatsächlichen oder unterstellten Motive der KM, an denen bislang eine Umgangsregelung gescheitert ist. Der Richter will eine Entscheidung für die Zukunft, aber nicht die Schmutzwäsche der Vergangenheit waschen.

Hmmm ... sollte meine neue LG dem Gericht nicht egal sein? Es ist doch auch für das Kind, für sein Wohl, für seine Entwicklung wichtig, dass Papa eine neue Partnerin hat, die er liebt und welche auch sein Kind kennen und lieben lernen möchte, oder!?

Ich will auch eine endgültige Entscheidung für die Zukunft. Soviel Schmutzwäsche aus der Vergangenheit habe ich mit dem Schreiben doch nicht wirklich gewaschen, oder!? Wenn, dann höchstens aus jüngster Vergangenheit in Bezug auf die Umgänge. Es sollte halt klar werden, dass diese leider überhaupt nicht so geklappt haben, wie es mal einvernehmlich besprochen und gedacht wurde! 🙁

Es ist schade, dass KMs Schmutzwäsche waschen dürfen, aber KVs nicht!

Wenn ich dran denke, und da wiederhole ich mich zu gerne, was KM mir alles an den Kopf geworfen hat!

Es gab damals Tage, Wochen ..., in denen ich gedacht habe, ob es nicht besser wäre, alles hinzuschmeißen und gar nicht mehr um meinen Sohn zu kämpfen! Ich war fertig, musste häufig deswegen weinen, vermisste meinen Sohn, das alles und noch viel mehr, war belastend für meine neue Beziehung, die das glücklicherweise standgehalten hat.

Ich war diplomatisch, ehrlich, hab die KM sogar noch gelobt, hab meine Fresse gehalten, so, wie sie es immer von mir verlangt hat, hab (unberechtigte) Umgangsverbote über mich ergehen lassen müssen, hab einen verbohrten JA-SB, der eher pro KM, statt pro Kindeswohl ist, ... Hab unterm Strich weniger bekommen, als ich wollte! Hätte ich das damals gewusst, hätte ich entweder gar keinen Antrag gestellt, mich weiter demütigen lassen, hätte meinen Sohn zwar während dieser Zeit öfter gesehen, aber mit KM im Nacken, oder die Flinte ganz ins Korn geworfen! Beides kam für mich nicht infrage! Doch, sobald die KM auch nur ein Wort verdreht, steht die ganze Sozialgerichtsbarkeit und die Gerechtigkeit aufn Kopf! 🙁

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 13:56




(@Der muede Luke)

... Deine Mutmassungen über die Befindlichkeiten Deiner Ex.

Schade, dass diese nicht mind. genauso viel "wert" sind, wie gleiche von der KM!

was Dir "zusteht", hat ebenfalls nichts mit Deinem persönlichen Empfinden zu tun; auch darüber entscheidet allein der vorgenannte Schwarzkittel. Möglicherweise auf der Basis des Eindrucks, dass es Dir gar nicht so sehr um das Kind gehe, sondern vor allem darum, Deiner Ex einen reinzuwürgen - und dass es fraglich sein könnte, ob der Umgang unter diesen Umständen tatsächlich dem Kindeswohl dient.

Ich hoffe doch, dass das Gericht sehr wohl (noch) weiß, wie sehr es mir um das Kind(eswohl) geht! Ich meine, alles, aber auch alles (Gutachten, Schreiben vom JA
und IBU sprechen eine deutliche Sprache pro mich!).

Tja, auch hier: wieso darf KM dem KV eins oder mehr reinwürgen, aber wenn das KV tut, wird ihm das negativ ausgelegt?
Interessant wäre es doch gewesen, wie das Gericht entschieden hätte, wenn ich diesem suggeriert hätte, dass KM dem Kind etwas angetan hat!
Dann hätte es vielleicht gar kein Gutachten gegeben, sondern wäre ignoriert wurden oder aber das Kind wäre gleich in ein Heim gekommen, weil
ja von beiden Seiten aus, die jeweils andere Seite total gefährlich ... ist!

Ist es eigentlich ein Vor- oder ein Nachteil, wenn der gleiche Richter im zweiten Umgangsverfahren, wie im ersten der zuständige Richter ist? Wenn man das so sagen kann!

1. Der Sinn einer Botschaft entsteht beim Empfänger.

Ja, leider! Wenn der Empfänger bloß wüsste, wie der Sender tickt und alles meint!

2. Bei Gericht gibt's nicht Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.

Ja, oft auch eins, mit welchem manN überhaupt nichts anfangen kann! Wie bei mir! Das Urteil war bei mir, dass sich beide Parteien einvernehmlich bzgl. Umgangsregelung einigen sollen!
So ungefähr! Hab jetzt nicht den genauen Wortlaut im Kopf!
Was will manN damit erreichen, machen ...?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 14:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DML,

Ja, oft auch eins, mit welchem manN überhaupt nichts anfangen kann! Wie bei mir! Das Urteil war bei mir, dass sich beide Parteien einvernehmlich bzgl. Umgangsregelung einigen sollen!
So ungefähr! Hab jetzt nicht den genauen Wortlaut im Kopf!
Was will manN damit erreichen, machen ...?

wenn Du das schon aus eigener Erfahrung weisst: Warum bestehst Du immer noch darauf, dass ein deutsches Familiengericht eine Art Kindergartenfräulein zu sein habe, das Deiner Ex gefälligst mal gehörig einen einschenken soll, weil sie Dir im Sandkasten mit dem Förmchen auf den Kopf gehauen hat?

Deine persönlichen Ansichten über Gerechtigkeit, die "Verfehlungen" Deiner Ex oder die Wichtigkeit Deiner neuen LG für das Kind sind juristisch aber ohne Bedeutung; egal, ob Dir das gefällt oder nicht.

Beppo zitierte dieser Tag mal einen seiner Professoren mit den klugen Worten: "Ein Experte ist jemand, der einen Fehler nur einmal macht." So gesehen bist Du vom Expertentum noch meilenweit entfernt...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 14:22
(@Der muede Luke)

wenn Du das schon aus eigener Erfahrung weisst: Warum bestehst Du immer noch darauf, dass ein deutsches Familiengericht eine Art Kindergartenfräulein zu sein habe, das Deiner Ex gefälligst mal gehörig einen einschenken soll, weil sie Dir im Sandkasten mit dem Förmchen auf den Kopf gehauen hat?

Ähm ... wahrscheinlich hab ich das jetzt falsch verstanden!? Aber wie soll ich denn sonst - ohne Gericht - der KM den Kopf waschen?
Anders, als übers Gericht, bekomme ich doch nun einmal keine endgültige Entscheidung, mit der ich Leben kann und will, oder!?

Deine persönlichen Ansichten über Gerechtigkeit, die "Verfehlungen" Deiner Ex oder die Wichtigkeit Deiner neuen LG für das Kind sind juristisch aber ohne Bedeutung; egal, ob Dir das gefällt oder nicht.

Aber warum sind denn dann bitteschön die persönlichen Ansichten der KM und die angeblichen Verfehlungen von mir juristisch bedeutungsvoll?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 14:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So war und ist das natürlicht gemeint! Aber das wisst ihr und ich, aber ob das natürlich auch das Gericht das so verstehen würde? 🙁

Ich hoffe mal für dich das da ein "nicht" fehlt. So wie du es schreibst, würdest du auf jeden Fall die Polizei mitbringen, sobald du das Kind nicht bekommst. Als Richter würde ich bei so einer Aussage dem Umgang sofort komplett ausschließen. Es kann nicht sein ,das ein Kind krank ist, du das aber nicht glauben willst und dann die Grünnen bei Mama vor derTür stehen. Da würde ich als Richter mit Sicherheit das Kidneswohl gefährdet sehen, auch wenn ich persönlich in dem einen oder anderen Fall mit Sicherheit nichts gegen solche Aktionen habe.

Mit welcher Begründung würdest du ein neue Gutachten in Auftrag geben?

Wie könnte ich den Richter davon überzeugen, dass (auch) ein Gutachten über die KM und mein Kind notwendig ist?

Mit der Begründung, das festgestellt werden muß, ob unter obigen Umständen derUmgang dem Kindeswohl entspricht. Es kann weder sein ,das du immer mal wieder die Grünen zu Hilfe rufst und es kann auch nicht sein das du das Kind ausfragst. Auch wenn du es unrer dem Deckmantel tust, wissen zu wollen, ob der kleine Kerl mit Mamaś Neuem gut zurecht kommst. Wenn er dir von selsbt etwas von Mama, ihrem Freund oder dem was er so mit Mama erlebt erzählt ist das ok. Aber es verbieten sich diese Fragen, ala "hat Mama denn nen Freund", "geht Mama mit dir da-und dort hin", Kocht denn die Mama was leckeres"... das sind alles Dinge die dich nichts angehen (auch im Hinblick auf das Kindeswohl nicht) und allein ihr obliegen, wie sie das regelt.

BEi einem Gutachten werden alle 3 Beteiligten begutachtet. Zum Beispiel, die du mit dem Kind agierst...

Hmmm ... sollte meine neue LG dem Gericht nicht egal sein? Es ist doch auch für das Kind, für sein Wohl, für seine Entwicklung wichtig, dass Papa eine neue Partnerin hat, die er liebt und welche auch sein Kind kennen und lieben lernen möchte, oder!?

Oder? NEIN

Für das Kind ist es völlig unerheblich ob der Elternteil mit Männchen oder Weibchen ins Bett klettert, solo lebt oder ab und an käufliche Dienst in Anspruch nimmt. Es ist dem Kind egal. Das Kind möchte Zeit mit dem Elternteil, eine Bindung zum Elternteil. Für seine Entwicklung ist wichtig,, wie der Elternteil mit ihm umgeht. Wenn ein Elternteil glücklich ist, ist das sicher einfacher, aber warum und in welcher Weise der Elternteil glücklich ist spielt keine Rolle.

Ich weiß wirklich nicht, ob du es nicht verstehen willst, oder ob du es schlicht und einfach nicht kannst:

Ein Antrag auf Umgang muß nicht mehr enthalten, als das eine bisher außergerichtliche Einigung zur Zufreidenheit aller beteiligten nicht möglich war und eine Aufstellunfg der gewünschten Umgangsmodalitäten (wie.z.B: Ausfalltermine, Geburtstagsregelung u.s.w.). DIese aber eben nur in Bezug auf die Zeiten. Nicht darauf, das man gerne in das Zimmer des Kindes möchte. DIe Mutter muß das nun mal nicht zulasen.
Ein Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung zu beantragen ist ok, aber das Drohen mit der Polizei ist ein NoGO.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 15:04
 elwu
(@elwu)

Hast du dieses Pamphlet bereits ans Gericht geschickt?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 15:31
(@Der muede Luke)

Ich hoffe mal für dich das da ein "nicht" fehlt. So wie du es schreibst, würdest du auf jeden Fall die Polizei mitbringen, sobald du das Kind nicht bekommst. Als Richter würde ich bei so einer Aussage dem Umgang sofort komplett ausschließen. Es kann nicht sein ,das ein Kind krank ist, du das aber nicht glauben willst und dann die Grünnen bei Mama vor derTür stehen. Da würde ich als Richter mit Sicherheit das Kidneswohl gefährdet sehen, auch wenn ich persönlich in dem einen oder anderen Fall mit Sicherheit nichts gegen solche Aktionen habe.

Ja, natürlich fehlt dort ein "nein"! Sorry. Hoffe aber, dass ihr das auch ohne gedacht habt. So hats glücklicherweise auch anhand deines Beitrags den Anschein.

D. h., ich könnte diese Stelle mit reinnehmen, aber dann ein wenig differenzierter erklären!?

Ich meine, irgendwie muss man doch der KM Herr werden und gewisse (erlaubte) Sanktionen sollten und dürften dann auch angesprochen werden (dürfen), oder!?

Ich bin mir sicher, dass ich einige Musterbeispiele bzgl. solcher Umgangsregelungen im www gefunden habe, bei denen auch dieser Passus mit der Polizeit drinsteht!

U. a. auch hier:

http://www.trennungsfaq.de/umgang.html

Aber diese Seite kennt ihr vielleicht besser als ich?!

Mit der Begründung, das festgestellt werden muß, ob unter obigen Umständen derUmgang dem Kindeswohl entspricht. Es kann weder sein ,das du immer mal wieder die Grünen zu Hilfe rufst und es kann auch nicht sein das du das Kind ausfragst. Auch wenn du es unrer dem Deckmantel tust, wissen zu wollen, ob der kleine Kerl mit Mamaś Neuem gut zurecht kommst. Wenn er dir von selsbt etwas von Mama, ihrem Freund oder dem was er so mit Mama erlebt erzählt ist das ok. Aber es verbieten sich diese Fragen, ala "hat Mama denn nen Freund", "geht Mama mit dir da-und dort hin", Kocht denn die Mama was leckeres"... das sind alles Dinge die dich nichts angehen (auch im Hinblick auf das Kindeswohl nicht) und allein ihr obliegen, wie sie das regelt.

Ok. Welche Punkte könnte die Gegenseite (KM, ihr Ra) und evtl. der Richter als fraglich auffassen und evtl. dazu bringen lassen, den Umgang komplett zu verbieten?

Aber ganz ehrlich!?
Wenn KM unseren Sohn fragen würde, wie es bei mir so wäre (denn, es könnte ja nur gut sein!), wies mit meiner neuen LG ist, was ich ihm gekocht hätte ..., dann wäre das für mich kein Problem!
Es sei denn, KM würde aus den ehrlichen Antworten unseres Sohnes wieder irgendwelche Lügen stricken! Doch, irgendwann ist auch ein Kind durchaus in der Lage, Lügen und Wahrheiten auseinanderzuhalten!
Das sollte KM auch wissen. Daher wäre das für sie also auch nur zeitlich begrenzt möglich!

BEi einem Gutachten werden alle 3 Beteiligten begutachtet. Zum Beispiel, die du mit dem Kind agierst...

Ja, ich weiß. So wars bei mir auch. Leider kam mir die KM ein wenig zu kurz in dem Gutachten! Also, wieso, weshalb, warum etwas gegen mich hat, gegen den alleinigen Umgang zwischen unseren Sohn und mir!
Im Mittelpunkt dieses Gutachtens stand ich i. V. m. unserem Sohn! Und diesbzgl. war wirklich alles super! Der Gutachter hatte seine positiven Empfehlungen in Richtung progressive Steigerung für einen alleinigen Umgang
ausgesprochen. Dann wurde KM vom Richter gefragt, ob sie hier und jetzt eine verbindliche Umgangsregelung haben möchte oder ob sie i. R. eines BUs (über IBU) dann mit dortigem Abschluss mit mir eine einvernehmliche
Einigung treffen möchte und soll. Bei dieser Frage habe ich mich sowas von ge.ickt gefühlt! Mich ... mich hat keiner (nochmal) gefragt! Alles war super, dachte ich! (Ergänzungs-)Gutachten sprachen eine deutliche Sprache,
Schreiben vom JA auch! Dann diese Frage! Ich habe gedacht, ich werde hier verarscht! Sind wir hier bei "Wünsch dir was!"? Hätte er mich mal bloß gefragt, von wegen Demokratie! Was hätten wir wohl für eine verbindliche Umgangsregelung erhalten, wenn sie sich für diese entschieden hätte?

Für das Kind ist es völlig unerheblich ob der Elternteil mit Männchen oder Weibchen ins Bett klettert, solo lebt oder ab und an käufliche Dienst in Anspruch nimmt. Es ist dem Kind egal. Das Kind möchte Zeit mit dem Elternteil, eine Bindung zum Elternteil. Für seine Entwicklung ist wichtig,, wie der Elternteil mit ihm umgeht. Wenn ein Elternteil glücklich ist, ist das sicher einfacher, aber warum und in welcher Weise der Elternteil glücklich ist spielt keine Rolle.

Ok!

Ein Antrag auf Umgang muß nicht mehr enthalten, als das eine bisher außergerichtliche Einigung zur Zufreidenheit aller beteiligten nicht möglich war und eine Aufstellunfg der gewünschten Umgangsmodalitäten (wie.z.B: Ausfalltermine, Geburtstagsregelung u.s.w.). DIese aber eben nur in Bezug auf die Zeiten. Nicht darauf, das man gerne in das Zimmer des Kindes möchte. DIe Mutter muß das nun mal nicht zulasen.
Ein Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung zu beantragen ist ok, aber das Drohen mit der Polizei ist ein NoGO.

Gut, dass mit dem Kinderzimmer habe ich nun nicht erwähnt beispielsweise und das mit der Polizei s. o.!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 20:07
(@Der muede Luke)

Hast du dieses Pamphlet bereits ans Gericht geschickt?

Nein!

Hätte ich? 😉
Diese Frage ist trotz allen bisherigen Antworten ernst gemeint!
Jeder hat ja so seine Ansichten, Meinungen ...

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 20:09
(@scorpion)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi DmL,

ich kann die emotionale Art Deines sSchreibens schon verstehen. Auch ist es Dir sicher ein Bedürfnis, alle Deine Erlebnisse dem Gericht zu erzählen.
DeepThought hat aber wohl nicht unrecht indem er Dir dringend rät, einen Anwalt für Schreiben dieser Art zu konsultieren.

Nach dem kurzen Antrag, wie midnightwish ja schon sagte, kann dann eine gut strukturierte Begründung folgen. Natürlich ohne Drohungen, durchaus aber mit griffiger Sprache. Manchmal schadet auch ein bischen Gepolter nicht. Alles aber so verpackt, dass das Gericht das Ziel erkennt und die eigene Position des Antragstellers, also Deine, richtig versteht.

Noch schnell zu der Frage ob es von Vorteil ist, dass der selbe Richter das zweite Verfahren auch leitet...
Nun, er weiß immerhin was bisher geschah und kann im Besonderen bei Personen die in ihren Schilderungen theatralisch die Wirklichkeit ihren Vorstellungen anzupassen verstehen, die Realität besser aus den Ergüssen herausfiltern. Auch ist hier kein langes Aktenstudium, welches oft nur oberflächlich stattfindet, nötig. Der Sachverhalt ist hinlänglich bekannt.

Gruß,
Scorpion

... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 22:08
(@Der muede Luke)

ich kann die emotionale Art Deines sSchreibens schon verstehen. Auch ist es Dir sicher ein Bedürfnis, alle Deine Erlebnisse dem Gericht zu erzählen.

Ich denke und hoffe, dass ihr das alles könnt!?

DeepThought hat aber wohl nicht unrecht indem er Dir dringend rät, einen Anwalt für Schreiben dieser Art zu konsultieren.

Wie würde denn z. B. ein RA solche emotionalen Erlebnisse verpacken? In Folgeschreiben oder wenn überhaupt? Vielleicht sogar dann vor Gericht?

Nach dem kurzen Antrag, wie midnightwish ja schon sagte, kann dann eine gut strukturierte Begründung folgen. Natürlich ohne Drohungen, durchaus aber mit griffiger Sprache. Manchmal schadet auch ein bischen Gepolter nicht. Alles aber so verpackt, dass das Gericht das Ziel erkennt und die eigene Position des Antragstellers, also Deine, richtig versteht.

Ich hoffe doch sehr, dass aus diesem Schreiben jetzt keine Drohungen zu entnehmen wären!

Mir ist mit Gewalt gedroht wurden!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2010 12:22
(@Der muede Luke)

Inwiefern könnte die Gewaltandrohung des Vaters der KM relevant für eine Umgangsregelung sein?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 16:15




Seite 1 / 2