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massive Manipulation vor dem Umgang

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(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Letzte Nacht sollte mein Sohn zum ersten Mal bei mir schlafen, das wurde gerichtlich so festgelegt. Meine Ex hat den Jungen gemeinsam mit ihrer Mutter so manipuliert, dass er bereits früh sagte, er schläft nicht hier. Es war am Abend nicht möglich, ihm den Schlafanzug anzuziehen. Ich habe wirklich alles versucht, aber er hat immer wieder gesagt, er wolle zur Mama. Auf Nachfragen sagte er, dass er mit Mama einen Deal hat und außerdem will Oma ihn heut noch sehen. Ich habe ihn dann nach Hause gefahren, es währe wirklich eine Quälerei für alle geworden, wenn ich ihn zum Bleiben gezwungen hätte. Mit der Mutter habe ich dann natürlich gesprochen. Sie sagte, sie würde ihn nicht zwingen bei mir zu schlafen und auch die Oma hat ihm gesagt, er kann nach Hause gehen. Es interessiert sie auch nicht, dass sie verpflichtet ist den Umgang zu fördern. Was soll ich denn jetzt machen? Ich habe noch 3 WE Zeit, dann ist wieder Gerichtstermin. Gegen Mutter und Oma als Hauptbezugspersonen habe ich keine Chance, den Jungen zum Bleiben zu bringen. Ich möchte aber auch nicht zu den gleichen Mitteln greifen und ihn mit Versprechungen locken.

Gruß Willi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2013 13:01
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Moinsen
Er hat gesagt er hat nen Deal mit Mama? und Oma will ihn heute noch sehen?
glaubst du dass er dies auch der Verfahrenspflegerin sagen würde? (eventuell macht es Sinn diese zu informieren)

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2013 13:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich habe ihn dann nach Hause gefahren, es währe wirklich eine Quälerei für alle geworden, wenn ich ihn zum Bleiben gezwungen hätte.

Leider falsch!!!
Der Junge wäre irgendwann eingeschlafen! Und um bis zu dem Punkt zu kommen, musst Du weder manupulativ eingreifen noch materiell bestechen. Irgendwas phantasievolles (zB Höhle mit Gute-Nacht-Geschichte unter der Bettdecke in Papas Bett) hätte vielleicht geholfen.

Die Reaktion der KM zeigt doch (nicht überraschend!) wie der Hase läuft.
Du kannst eigentl nur versuchen, die Zeit optimal zu nutzen (1 von 4 WE ist leider schon hin) und irgendwie dokumentieren, dass die KM hier manipuliert. Ob das den Richter dann aber beeindruckt, wage ich zu bezweifeln - mir scheint, Du lieferst ihm gerade die Argumente die er braucht...

Sorry, für diese schlechten Aussichten am Sonntag- hast Du Deinen Sohn wenigstens heute tagsüber wieder?

Gruss, Toto

PS: wie alt ist das Kind mittlerweile? 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2013 13:21
(@cappi67)
Rege dabei Registriert

Moin Jeanswilli,

beim nächstenmal mach mal ein Actionprogramm am Nachmittag. Zuerst ins Kinderparadies oder Trampolinpark und danach ins Spassbad (meine Kiddies sind immer im Auto nach dem Schwimmen eingeschlafen). Zum Abendessen Juniors Lieblingsgericht, etwas was richtig schwer im Magen liegt und dann in der selbstgebauten Höhle eine endlose Geschichte bei Kerzenschein.

Es ist nicht schlimm, wenn Junior mal ohne Zähneputzen und ohne Pyjama einschläft.

VLG Cappi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2013 13:44
(@bester-papa)
Registriert

Moin Willi.

Ich kann mich Toto nur anschliessen. Es war falsch das Kind nach Hause zu bringen.
Damit lieferst Du KM nur Munition.

Mach das Dein Kind bei Dir einschläft, egal wie. Bei mir hats immer geholfen meine Kleine ins Auto zu setzen und 3x um den Block zufahren, wenns um den Mittagschlaf ging. Das war mir lieber als ne Std Drama im Bett.
Oder guck solange Mickey Mouse bis Dein Kind von alleine einschläft.

Du musst alles machen damit sich Dein Kind schrittweise an das fremde Bett gewöhnt, egal wie.

Auch ich würde den VB informieren wie das Kind manipuliert wird.
Das würde ich auch in der Gwrichtsverhandlung ansprechen. Ich denke mal, dass Dein Kind schon in einem Alter ist wo es angehört wird.

Und wenn das rauskommt, würde ich mal das Thema Bindungstoleranz in den Ring werfen.
Und die Oma hinterher...wenn Du Umgang hast, ist nicht die Oma dran sondern ausschliesslich Du.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2013 13:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Auf Nachfragen sagte er, dass er mit Mama einen Deal hat und außerdem will Oma ihn heut noch sehen.

Dann wäre die richtige Antwort darauf: Ich habe mit der Mama auch einen Deal. Du darfst heute bei mir schlafen. Du kannst ja kurz mal die Mama und auch die Oma anrufen und gute nacht sagen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2013 13:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann wäre die richtige Antwort darauf: Ich habe mit der Mama auch einen Deal. Du darfst heute bei mir schlafen. Du kannst ja kurz mal die Mama und auch die Oma anrufen und gute nacht sagen.

:thumbup: :thumbup:

wobei ich das stark vom Alter abhängig machen würde!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2013 14:01
(@dremml)
Schon was gesagt Registriert

Wieso lässt du dir von deinem Kind den Umgang regulieren?
Wenn er mit der Mama einen Deal hat, dann soll sie ihn abholen, kommt sie nicht, bleibt er bei dir.

Mein Kleiner, 6 Jahre, kommt auch ab und zu auf die Idee, daß er Freitag- oder Samstagabend zu Mama will.
Meine Antwort darauf: Da ist die Tür, wenn du Heim willst, geh.
Und schon ist das Thema erledigt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2013 14:12
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

sorry, Willi. Aber das Verhalten war jetzt Grundfalsch von Dir. Du als Umgangselternteil bestimmst wo es langgeht, nicht Euer Kind.

Wie schon beschrieben, vorher Action-Programm auf dem Spielplatz,etc. Und ja - bei so einer erstmaligen Übernachtung spricht auch gar nichts dagegen, wenn der kleine Mann bei Dir mit im Bett einschläft und so die Sicherheit vom Papa dazu bekommt.

Und ja - diese Übernachtung hätte mit etwas liebervoller Konsequenz bzw. einer anderen Abendgestaltung sicherlich geklappt. Gruß Ingo

P.S. - Hier im Forum sind eigentlich bis spät Abends immer noch viele erfahrene Mitglieder online. Bei Unsicherheiten frag doch einfach VORHER mal nach, bevor Du Deinen Umgang in Schwierigkeiten bringst.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2013 14:59
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, danke für die Antworten und die Tipps. Einen VP gibt es nicht, ich könnte das JA oder den Richter informieren. Jetzt warte ich aber den nächsten Umgang ab und werde die Vorschläge beherzigen. Nur den Anruf bei der Mama werde ich ihn nicht machen lassen. Ich habe zu schnell die Flinte ins Korn geworfen und bereue das jetzt natürlich.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2013 15:17




(@bester-papa)
Registriert

Hi Willi.

Ich denke auch, dass es angesichts Deiner noch bevorstehenden Gerichtsverhandlung strategisch doch erst mal besser ist, Jugendamt oder Gericht erst mal nicht zu informieren. Damit eröffnest Du einen Kriegsschauplatz, den Du nicht gebrauchen kannst.

Du kommst Deinem Ziel der Umgangsausweitung vermutlich schneller zum Ziel, wenn Du die nächsten Wochenenden wahrnimmst, die vielen guten Ratschläge hier beherzigst und Dein Kind beim nächsten mal auf keinen Fall vorzeitig zurück bringst.

Und dann behauptest Du vor Gericht, dass Dein Kind gerne bei Dir übernachtet und sich dort wohlfühlt. Soll sie doch erst mal das Gegenteil beweisen.

Erst wenn KM mit Dreck wirft, bringst Du das Thema Bindungstoleranz und Manipulation ins Spiel.

So in der Reihenfolge würde ich das angehen.

Ansonsten verschiesst Du möglicherweise einen sicheren Elfmeter.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2013 23:53
(@nadda)
Registriert

Hi,

noch finde ich das Ganze gar nicht so schlimm. Wenn es bei Gericht zur Sprache kommt, dann kannst du ja einfach auch sagen was Sache war.

Für den nächsten Umgang überlegst du dir jetzt das Spätprogramm zu dem dein Kind nicht nein sagen kann.
Also bei meinen hat z.B. sowas wie Lagerfeuer, Taschenlampenwanderung oder ähnliches immer gut gezogen. Da sind die beiden auch lange wach geblieben und wenn du dann  heimfährst dann kommt der Schlaf im Auto. Schlafend in dein Bett legen und gut ist. Notfalls sparst du dir das Ausziehen.

Und vor dem Spätprogramm gibts einfach einen schönen Tag mit einem Programm das super ablenkend ist und das anstrengt. Du kriegst das hin! Spassbad, Tiergarten,......

Solltest du beim nächsten Umgang unsicher sein, dann schreib zwischendrin schnell hier rein, du hast die Chance auf eine Antwort - und wenn nicht, dann denkst du beim Schreiben noch mal in Ruhe nach was auch nie schadet.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2013 17:01
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie wäre es, wenn du - sofern es das Wetter zulässt mit Sohnemann zelten fährst..damit bist du nicht zu Hause und kannst ihn nicht zurückbringen, außerdem wolltet ihr ja noch grillen etc......

Und du erklärst ihm, dass es eine Absprache zwischen dir umd Mama gibt, dass er heute bei dir schläft. Und wenn Oma ihn sehen möchte bietest du ihm an, dass du Mama anrufst, bevor du ihn zurückbringst, ob du ihn bei Oma vorbeibringen sollst, weil sie ihn ja sehen wollte...

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2013 17:11
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

eine Patentlösung gibt es hierfür meiner Ansicht nach nicht (dafür sind alle Kinder viel zu unterschiedlich).

Eine Idee wäre vielleicht auch der Hinweis auf ne tolle Überraschung am Frühstückstisch.

Nur den Anruf bei der Mama werde ich ihn nicht machen lassen.

Das Risiko eines Gute-Nacht-Telefonats mit dieser Kindesbesitzerin wäre auch mir defintiv zu groß.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2013 17:51
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich ärgere mich immer noch, dass ich nicht noch mehr versucht habe. Das Problem bei meiner Ex ist, dass ich nicht weiß was meinem Jungen blüht wenn er nicht nach Hause kommt (körperliche Gewalt). Außerdem wird bei sämtlichen abendlichen Aktivitäten Ärger vorprogrammiert sein, da er ja halb 8 ins Bett muss. Das wurde mir von der KM extra vorher gesagt. Dies würde oder wird sie beim nächsten Termin garantiert dem Richter mitteilen, wenn ich mit dem Kind ein Abendprogramm mache und mich damit der "Absprache" widersetze.
Er hat übrigens auf das versprochene Schwimmbad am Sonntag verzichtet, was ich ihm versprochen habe wenn er bei mir schläft.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2013 18:23
(@phineas)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Willi,

gib nicht auf und hoer auf die Anderen. Geh mit Ihm auf den Indoorspielplatz. Nach 5 bis 6h pennt wie ein Stein.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2013 18:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Außerdem wird bei sämtlichen abendlichen Aktivitäten Ärger vorprogrammiert sein, da er ja halb 8 ins Bett muss. Das wurde mir von der KM extra vorher gesagt. Dies würde oder wird sie beim nächsten Termin garantiert dem Richter mitteilen, wenn ich mit dem Kind ein Abendprogramm mache und mich damit der "Absprache" widersetze.

Zunächst einmal ist die Gestaltung des Umgangs Deine Sache. Und mal am Samstag(!) länger aufbleiben hat noch keinem Kind geschadet.
Wobei es sicherlich förderlich wäre, wenn Du während der "Probezeit" der Ex und dem Richter keinen Futter gibst. Aber dennoch: Sei nicht so devot! Du musst Dich während des Umgangs nicht dem Willen und den Wünschen der KM beugen! Wenn Du es für sinnvoll erachtest hier entsprechend zu handeln (also nicht zu spät ins Bett) dann mache dies so - und in diesem Fall würde ich so handeln. Es sind hier ja durchaus auch Ideen genannt worden, bei denen das Kind rechtzeitig im Bett sein kann!

Gruß, toto

PS: wie alt ist das Kind mittlerweile? 

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2013 18:56
(@jeanswilli)
Registriert

Der Kleine ist jetzt 4. Kaputt krieg ich ihn bis halb 8 nicht, ich gehe jede Woche mit ihm ins Bad. Am Sonntag waren wir nicht, das hatte ich ja angekündigt. Vielleicht überlegt er sich ja beim nächsten Umgang besser, ob er darauf noch mal verzichtet. Wenn nichts hilft fahre ich mit ihm zum neuen Indoorspielplatz im Nachbarort, der hat bis 21.00 Uhr geöffnet und die Heimfahrt wird dann etwas länger (bis er schläft). Er kennt ja die Uhr noch nicht.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2013 19:23
(@bester-papa)
Registriert

Er kennt ja die Uhr noch nicht.

Genau aus diesem Grund solltest Du Dir nicht so viele Gedanken darüber machen, ob Dein Sohn bereits um 19.30 Uhr im Bett ist.

Zur Not die Schlafzimmeruhr 2 Std. zurückdrehen  😉

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2013 19:51
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Genau das meinte ich , Ex wird einen Weg finden um die Probezeit schlecht für dich aussehen zu lassen und es hat sogar gleich bei der ersten Übernachtung geklappt armes Kind. Wenn das jetzt Jahre so weiter geht, kann es passieren das auch dein Sohn sich irgendwann mal so wie meine Tochter sich selber aus der Schußlinie nimmt und den kontakt zu dir abbricht. Will dir keine angst machen,aber bei solchnen Exen haben wir Väter keine chance mehr.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2013 21:58




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