Tach zusammen, bin hier neu und Vater von 2 ganz lieben (7 und 10)
seit 11/08 getrennt. Mine Frau ging von jetzt aus sofort, drohte mit Polizei etc, hatte dem JA Gottweißwas vorgelogen ins Frauenhaus. Durfte die Kinder erstmal 4 Wochen nicht sehen. Beim ersten telefonat sagten mir die Kinder wo sie sind und ich sollte Sie holen....
Rückblickend ich war die letzten 6 Jahre zuhause bei den Kindern (Arbeitete als Nachtkurier) und meine Frau war von 6-14.30 arbeitstätig. Also habe ich die Kinder versorgt, gekocht, Kiga(war Elternbeirat im Kiga und Schule) gebracht, Hausaufgaben etc mit ihnen gemacht. Dann im Dezember Verhandlung wegen dem ABR. Hatten eine Richterin, die hat das nicht wirklich interessiert. Ich bin als Vater unfähig :gunman:
Hatte danach die Kinder Weihnachten über Sylvester, dann wöchentlich, mal zwischendurch (wenn Sie was vorhatte). Die ganzen Osterferien, danach (5tage) wieder 2 Wochen, nu wieder fast 2 Wochen. Bekam schreiben vom JA ich solle die Kinder nichtmehr sooft haben obwohl wir 3 Tage davor beim JA ausgemacht hatten ich bekomme sie öfters zu sehen....
Es ist nun so das die beiden nicht,mehr zu ihr wollen, mein Sohn bekommt Magenkrämpfe und die Tochter weint und will bei ihr per telefon eine Verlängerung. Sie müssen Neuerdings zur Nachmittagsbetreuung, also von Schulschluss bis 15.30 danach zu Ihrer Schwester(Ihre Tochter war 2 Jahre in der Psychiatrie für Kids, weil unfähig) Sie haben dann noch 1,5 Stunden dann müssen Sie ins Bett (Meine Tochter macht 3x per Woche Leistungsschwimmen ab 17 Uhr)
Beim Besuch vom Ja lies meine Frau die Kids nicht allein, bei Gericht hatte sie darum gestritten diese nicht anzuhöhren.
Wie soll ich verfahren, da das JA diese Betreuung total gut findet etc stehe ich dumm da.
Hatte diese Taage mit den Lehrern Termine und selbst diese Finden es besser wenn die Kids bei mir sind :puzz:
bin grade durchn Wind
grüsse an alle Daddys
markus
Moin,
das betrifft weniger das Thema Umgangsrecht als Sorgerecht. Du bist nach deinen Schilderungen die Hauptbezugsperson. Allerdings hat die Mutter durch einen geschickten Zug ins Aus katapultiert und du musst zunächst deinen Ruf wieder herstellen.
In meinen Augen wäre die Klage auf ABR anzuraten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!